Es tut sich was bei der Bahn (u.a. mehr Angebote, kostenlose Sitzplatzreservierungen etc.)

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scandic

Erfahrenes Mitglied
02.04.2011
1.269
519
Norddeutschland
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Das Handelsblatt zitierte den dbb-Chef mit den Worten "Ich habe mit Claus Weselsky schon vor Weihnachten verabredet, dass während der Tagung in Köln keine Streiks stattfinden werden". Und die Tagung ist am 08./09.01. in Köln.
 
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juliuscaesar

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12.06.2014
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18.201
FRA
Rund 800 Bahnreisende erleben im ICE 79 von Berlin nach Zürich eine unglaubliche Verkettung von Pannen. Warum hat Deutschland das Verkehrsmittel der Zukunft so lange vernachlässigt?
 
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juliuscaesar

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12.06.2014
20.453
18.201
FRA
Die Gewerkschaft hatte schon nach dem zweiten Verhandlungstag Ende November die Gespräche mit der Bahn für gescheitert erklärt. Der Hauptstreitpunkt: Die GDL fordert, die wöchentliche Arbeitszeit im Schichtbetrieb von 38 auf 35 Stunden zu senken – trotzdem soll es für alle monatlich 555 Euro mehr Gehalt geben.
 

geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
12.564
6.690
Eine kurze Frage zur Regelung der DB, die nun seit 21:48 veröffentlicht ist:

Wenn man eine Fahrkarte mit Hinfahrt am Dienstag und Rückfahrt am Donnerstag hat, dann gilt die Regelung auch, dass man die gesamte Reise auf einen beliebigen selbstgewählten späteren Termin (der auch ein paar Wochen später sein kann) verschieben kann, oder?

 

heinz963

Erfahrenes Mitglied
05.05.2014
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HAM
In anderen Ländern scheint es auch nicht besser zu laufen: Mein Zug nächste Woche von ARN nach Karlstad wurde wegen "vehicle shortage" gecancelled.
 
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Airsicknessbag

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11.01.2010
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15.202
Art. 18 Abs. 3 S. 2 u. 3.:

"Wenn dem Fahrgast die verfügbaren Optionen für eine Weiterreise mit geänderter Streckenführung nicht binnen 100 Minuten nach der planmäßigen Abfahrtszeit des verspäteten oder ausgefallenen Verkehrsdienstes oder des verpassten Anschlusses mitgeteilt werden, ist der Fahrgast berechtigt, einen solchen Vertrag mit anderen Anbietern öffentlicher Verkehrsdienste mit der Eisenbahn, dem Reisebus oder dem Bus zu schließen. Das Eisenbahnunternehmen erstattet dem Fahrgast die dadurch entstandenen notwendigen, angemessenen und zumutbaren Kosten."

Und darüber hinausgehend dann eben § 11 EVO.
 

Vielbahnfahrer

Erfahrenes Mitglied
25.02.2018
313
53
Ist das neu, dass bei der Techsischen Bahn jetzt die Reservierung pro Zug 75 CZK kostet?
Also bei Verbindungen mit Umstieg mindestens 150 CZK?
 

freddie.frobisher

Erfahrenes Mitglied
23.04.2016
6.932
7.134
Kurze Info für alle, die es betreffen könnte: Auf Prag-Dresden im Super Sparpreis Europa besteht zwar grundsätzlich Zugbindung. Im meinem Fall (EC 172 am 07.01.2024) war allerdings kein Zug mit Bindung vermerkt. Nach Absprache mit dem ebenfalls verwirrten Zugbegleiter bin ich auf gut Glück in den EC 378 eingestiegen, beim Scan hat das Gerät keinerlei Fehler angezeigt. Scheinbar gibt es auf der Strecke Flextickets zum Aktionspreis.

Gültigkeit: 07.01.2024 00:00 Uhr bis 09.01.2024 03:00 Uhr Sie können alle Züge nutzen, die auf Ihrer Fahrkarte angegeben sind. Für Züge des Nahverkehrs (z.B. RE, RB, S) besteht keine Zugbindung. Super Sparpreis Europa (Einfache Fahrt) Klasse 2. Klasse Reisender 1 Person (27-64 Jahre) mit 1 BC25 (45 Jahre) Einfache Fahrt Praha Dresden Via: <1154>Kralupy n.Vlt.*Usti nad Labem*SCHG <1080>Bad Schandau*PIR
 
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geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
12.564
6.690
Ein Grund (natürlich nicht der einzige), weshalb der Bahnverkehr in Deutschland nicht so pünktlich ist wie in z.B. Japan:


 
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JayOnRails

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12.06.2022
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Ludwigshafen am Rhein
Das BRW der DB Fernverkehr AG sieht vor, dass Reisende zu warnen sind, ggf. auch mit Gebrüll, diese aber keinesfalls angefasst / geschubst werden dürfen.
Sobald das Abfertigungsverfahren begonnen hat, ist es untersagt, sich in / an den Türen aufzuhalten. In einen abgefertigten Zug darf nicht mehr eingestiegen.

Als der Schaffner einstieg und das Abfahrtssignal gab, stellte sich die 40-Jährige in die sich schließende Zugtür, sodass der Schließvorgang abgebrochen wurde.

Dagegen hat die Reisende also verstoßen. Das Verhalten allein rechtfertigt einen Beförderungsausschluss, allerdings keinesfalls dass man einen anderen Menschen schubst.

Im einfachsten Fall unterbindet man die Abfahrt des Zuges durch Betätigen der Notbremse. Zugbegleiter und Zugführer sind verpflichtet, nach Abfahrt (Anrollen des Zuges) zu prüfe, dass sich niemand und nichts in den Türen eingeklemmt ist oder jemand zwischen Zug und Bahnsteig steckt. Das ist der Grund, weshalb die Mitarbeiter stets aus dem Fenster der zum Bahnsteig zugewandten Seite des Zuges schauen, bis der Bahnsteig vollständig hinter dem Zug liegt.

Mein Gefühl sagt mir, dass eher die Reisende etwas abbekommt, als der Mitarbeiter. Er wird vielleicht vom Brenner-Verkehr abgezogen und bekommt eine Ermahnung / Abmahnung, viel mehr wird vermutlich nicht passieren. Die DB wird auf Geltendmachung des Schadens ggü. der reisenden Familie verzichten, weil das zu viel schlechte Presse bringt.
 

Chemist

Erfahrenes Mitglied
28.10.2017
3.865
5.655
BSL
In manchen Ländern überlegt man sicher zweimal, ob man sich in eine schliessende Tür stellt. Wenn man nicht schnell genug war, gab es auch schon mal einen blauen Fleck (eigene Erfahrung Flughafenbus Budapest vor etlichen Jahren) ;) Wird aber heute wahrscheinlich auch anders sein.
 
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Airsicknessbag

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11.01.2010
21.532
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Sobald das Abfertigungsverfahren begonnen hat, ist es untersagt, sich in / an den Türen aufzuhalten. In einen abgefertigten Zug darf nicht mehr eingestiegen.

Nein, per Gesetz darf man erst in einen sich bewegenden Zug nicht einsteigen. Zusätzlich darf man in einen abgefertigten Zug nicht einsteigen, wenn das Zugpersonal eine entsprechende Verhaltensweisung gibt. Solange der Zug seine Abfahrtszeit noch nicht erreicht hat und somit ein Beförderungs- (und damit Zustiegs-)Anspruch besteht, ist eine solche Weisung jedoch rechtswidrig und bedeutungslos.

Das Verhalten allein rechtfertigt einen Beförderungsausschluss

Dafür sehe ich keinerlei Rechtsgrundlage.

Mein Gefühl sagt mir, dass eher die Reisende etwas abbekommt, als der Mitarbeiter. Er wird vielleicht vom Brenner-Verkehr abgezogen und bekommt eine Ermahnung / Abmahnung, viel mehr wird vermutlich nicht passieren.

Vorbehaltlich dessen, dass die Berichterstattung zutrifft, hat sich der Schaffner strafbar gemacht, die Frau aber nicht viel falsch gemacht - bis auf die Beleidigung, die eh eingestellt wird, denn dass das Opfer einer Körperverletzung den Täter anschließend beleidigt, ist dann doch ein kleines bisschen menschlich nachvollziehbar ;)

Die DB wird auf Geltendmachung des Schadens ggü. der reisenden Familie verzichten, weil das zu viel schlechte Presse bringt.

:LOL: Vielleicht auch eher, weil sie keinen Anspruch hat.

Am Ende des Tages kommt wie so oft sowas von sowas: Wer Türen vor der vertraglichen Abfahrtszeit verschließt, provoziert solche Vorfälle. Da ist die Bahn einfach wie immer die Bahn, kundenunfreundlich bis auf die Knochen, und halt selber schuld.
 
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global2011

Erfahrenes Mitglied
04.06.2011
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In manchen Ländern überlegt man sicher zweimal, ob man sich in eine schliessende Tür stellt. Wenn man nicht schnell genug war, gab es auch schon mal einen blauen Fleck (eigene Erfahrung Flughafenbus Budapest vor etlichen Jahren) ;) Wird aber heute wahrscheinlich auch anders sein.

Auch auf deutschen Gleisen fahren anno 2024 noch n-Wagen (ex Silberlinge) ;)


Und auch beim VT 628 gehen die Türen mit ordentlich Rumms zu: