Es tut sich was bei der Bahn (u.a. mehr Angebote, kostenlose Sitzplatzreservierungen etc.)

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mf_2

Erfahrenes Mitglied
26.02.2016
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STR
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Auch auf deutschen Gleisen fahren anno 2024 noch n-Wagen (ex Silberlinge) ;)


Und auch beim VT 628 gehen die Türen mit ordentlich Rumms zu:

Sorry für slightly OT, aber die Silberlinge haben irgendwie das ewige Leben …
Bin gespannt ob man die in 50 Jahren immer noch sehen wird. Aber vmtl. ist so ein Wagen einfach genug um nicht so anfällig zu sein (Technik, Elektrik etc.?)
 
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heinz963

Erfahrenes Mitglied
05.05.2014
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HAM
Ein Grund (natürlich nicht der einzige), weshalb der Bahnverkehr in Deutschland nicht so pünktlich ist wie in z.B. Japan:


Ist in Japan nicht der Zugang zum Bahnsteig gesperrt, wenn man zu spät kommt, da man sein Ticket schon vorher vorzeigen bzw. scannen muss? Dort wäre die Mutter also schon vorher aufgehalten worden. Bin mir jetzt aber nicht sicher, ob dass an jedem japanischen Bahnhof der Fall ist.
 
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heinz963

Erfahrenes Mitglied
05.05.2014
870
677
HAM
Am Ende des Tages kommt wie so oft sowas von sowas: Wer Türen vor der vertraglichen Abfahrtszeit verschließt, provoziert solche Vorfälle. Da ist die Bahn einfach wie immer die Bahn, kundenunfreundlich bis auf die Knochen, und halt selber schuld.
Ich konnte jetzt nichts dazu lesen, ob die planmäßige Abfahrtzeit bereits erreicht wurde oder nicht. Da es sich um die Deutsche Bahn handelt, ist die Chance aber relativ groß, dass dies bereits der Fall war ;-). Von daher weiß ich nicht, ob deine Argumentation zutrifft.
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.532
15.202
Bundespolizei meinte:
Gegen 13:30 Uhr rannte die 40-jährige Deutsche zur ersten erreichbaren Tür des bereits abfahrbereiten EC (München nach Bologna) auf Gleis 13, um diesen aufzuhalten, damit ihre Kinder, welche mitsamt dem Gepäck von einem DB Mitarbeiter mit einem Transportfahrzeug zum Zug gebracht wurden, ebenfalls noch in den Zug einsteigen konnten. Der 53-jährige Zugschaffner hinderte die Frau aus Hessen daran den Zug zu betreten, da die geplante Abfahrt in knapp 40 Sekunden stattfinden sollte.

Planabfahrt ist 1334. Insofern wird das Geschehen um 1333:20 begonnen haben.
 

Luftikus

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08.01.2010
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10.262
irdisch
Es gab ja mal diese Mode, einen am Bahnsteig stehenden Zug teilweise schon mehrere Minuten vor dessen planmäßiger Abfahrtzeit zu verriegeln, um ihn dann "mit dem Zeigersprung" abfahren lassen zu können. Wer zuletzt kam, stand dann vor seinem Zug, kam aber nicht mehr rein. Diese Seuche hat man aber nach meiner Beobachtung wieder abgeschafft.
 
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Vielbahnfahrer

Erfahrenes Mitglied
25.02.2018
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Art. 18 Abs. 3 S. 2 u. 3.:

"Wenn dem Fahrgast die verfügbaren Optionen für eine Weiterreise mit geänderter Streckenführung nicht binnen 100 Minuten nach der planmäßigen Abfahrtszeit des verspäteten oder ausgefallenen Verkehrsdienstes oder des verpassten Anschlusses mitgeteilt werden, ist der Fahrgast berechtigt, einen solchen Vertrag mit anderen Anbietern öffentlicher Verkehrsdienste mit der Eisenbahn, dem Reisebus oder dem Bus zu schließen. Das Eisenbahnunternehmen erstattet dem Fahrgast die dadurch entstandenen notwendigen, angemessenen und zumutbaren Kosten."

Und darüber hinausgehend dann eben § 11 EVO.
Nochmal als Rückfrage, wenn es durch den Streik keine Verbindung nach der geplanten Abfahrtszeit mehr gibt, dann kann man FlixBus etc. bei der Bahn abrechnen?
 
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doedl

Erfahrenes Mitglied
11.10.2012
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hier hat doch jemand mal einen EW Flug abgerechnet, auf Deutschland-Ticket... das ist schon Kunst!
Trifft mich gerade nicht, kann aber noch kommen: Internationale Verbindung über >10 Stunden. Was passiert, wenn Züge praktisch nicht fahren und ich mein Reiseziel (hier Ausland) nicht am gleichen Tag (bis 24:00) erreiche? Kann ich dann ein "angemessenes" Ersatzverkehrsmittel benutzen und erstatten lassen?

Denn die folgenden Hinweise aus Fahrgastrechte-VO bzw. EVO sind für mich nicht ganz klar, ob das Ersatzverkehrsmittel auch Flug beinhalten darf (und ob die Aufwendungen dann bei 120 EUR gedeckelt sind). § 11 EVO bezieht sich auch auf "Personennahverkehr", also nicht "Fernverkehr"?!
Art. 18 Abs. 3 S. 2 u. 3.:

"Wenn dem Fahrgast die verfügbaren Optionen für eine Weiterreise mit geänderter Streckenführung nicht binnen 100 Minuten nach der planmäßigen Abfahrtszeit des verspäteten oder ausgefallenen Verkehrsdienstes oder des verpassten Anschlusses mitgeteilt werden, ist der Fahrgast berechtigt, einen solchen Vertrag mit anderen Anbietern öffentlicher Verkehrsdienste mit der Eisenbahn, dem Reisebus oder dem Bus zu schließen. Das Eisenbahnunternehmen erstattet dem Fahrgast die dadurch entstandenen notwendigen, angemessenen und zumutbaren Kosten."

Und darüber hinausgehend dann eben § 11 EVO.

Fallbeispiel: Zug Karlsruhe-Prag. Streik. Kann ich dann das in Rechnung stellen: Auto nach STR (und Parken). Flug nach PRG? Bis 120 EUR?
Oder doch eher: andere Eisenbahn/Reisebus/Bus nach PRG?

EDIT:
nimmt wohl Bezug auf § 11 EVO. Dort wird ja prinzipiell zu allen Verkehrsmitteln (inkl. Flug) geöffnet; aber die Verengung auf Fälle im "Nahverkehr" scheint die DB wohl nicht wörtlich zu nehmen:

Ersatz von Kosten für ein anderes Verkehrsmittel (z.B. Bus oder Taxi) aufgrund von Zugverspätungen, Zugausfällen oder Anschlussverlusten im Strandungsfall
  • Bei einer planmäßigen Ankunftszeit zwischen 0 und 5 Uhr und
  • einer zu erwartenden Verspätung von mind. 60 Minuten am Zielbahnhof

    oder
  • bei Ausfall eines Zuges, wenn es sich dabei um die letzte fahrplanmäßige Verbindung des Tages handelt und
  • der Zielbahnhof ohne Nutzung eines anderen Verkehrsmittels nicht mehr bis um 24 Uhr erreicht werden kann

    werden Ihnen die Kosten für ein anderes Verkehrsmittel bis max. 120 Euro *) ersetzt,
  • wenn das Eisenbahnunternehmen kein anderes Verkehrsmittel zur Verfügung stellt und
  • Sie mit dem Eisenbahnunternehmen - aus von diesem zu vertretenden Gründen - nicht in Kontakt treten können (Kontaktaufnahme vor Ort mit der Fahrkartenverkaufs- oder Informationsstelle des Eisenbahnunternehmens oder Personal des genutzten Zuges).
*) Dieser Höchstbetrag gilt nicht in Fällen der Hilfeleistung im Sinne des Artikel 18 Abs. 2 c) und Abs. 3 der Verordnung (EU) 2021/782.

Bitte beachten Sie:
Stellt Ihnen das Eisenbahnunternehmen ein anderes Verkehrsmittel zur Verfügung, so hat dessen Nutzung grundsätzlich Vorrang vor einer selbst organisierten Alternative. Sollten Sie dennoch eine selbstorgansierte Alternative nutzen, können Sie keinen Ersatz der Kosten verlangen, soweit Sie sich nicht erfolglos um Kontaktaufnahme vor Ort mit der Fahrkartenverkaufs- oder Informationsstelle des Eisenbahnunternehmens oder Personal des genutzten Zuges bemüht haben.
 
Zuletzt bearbeitet:

freddie.frobisher

Erfahrenes Mitglied
23.04.2016
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Es tut sich nichts bei der Bahn:
GDL und Weselsky kann ich nicht ausstehen, die DB schafft es trotzdem dass ich den Konzern noch weniger leiden kann.
 

juliuscaesar

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12.06.2014
20.453
18.201
FRA
Aus gegebenem Anlass (Danke, Claus!):

Kann man einen Fahrgastrechte-Fall schon vor der eigentlich geplanten Fahrt stellen?
 

Hans456

Erfahrenes Mitglied
06.01.2014
1.223
1.338
Aus gegebenem Anlass (Danke, Claus!):

Kann man einen Fahrgastrechte-Fall schon vor der eigentlich geplanten Fahrt stellen?
Ne geht online nicht, musst die planmäßige Ankunft abwarten.
Aber schriftlich per Brief ginge es natürlich schon.
Kann bei Zeitkarten etc.nur raten täglich 1-2 geplante und wegen Streik nicht angetretene Reisen einzureichen. Ist bei den vergangenen Streiks immer durchgegangen.
 

intesa

Aktives Mitglied
06.07.2020
170
162
Wie zuverlässig ist der Ersatzfahrplan der Bahn? Also laut DB Navigator fährt mein Zug am Donnerstag. Und zurück gibt es auch einen Zug um 15 Uhr. Sind die dann sehr voll sprich brauche ich eine Sitzplatzreservierung?
 

Chemist

Erfahrenes Mitglied
28.10.2017
3.865
5.655
BSL
Wie zuverlässig ist der Ersatzfahrplan der Bahn? Also laut DB Navigator fährt mein Zug am Donnerstag. Und zurück gibt es auch einen Zug um 15 Uhr. Sind die dann sehr voll sprich brauche ich eine Sitzplatzreservierung?
Wollte auch eventuell Bahn fahren am Donnerstag. Mein Plan ist, zu schauen wie morgen die Zuverlässigkeit ist und dann zu entscheiden.
 

Hans456

Erfahrenes Mitglied
06.01.2014
1.223
1.338
Kannst du das genauer ausführen, für Besitzer des Deutschlandtickets?! Danke.
Dritter Punkt hier:

Du bekommst 1,50€ pro ausgefallener Fahrt. Kreuzt dann einfach auf dem Fahgastrechte-Formular „Reise wegen zu erwartender Verspätung >60min nicht angetreten“ an.
Dann aber darauf achten mindestens 4 Fahrten gleichzeitig einzureichen.
Und wenn dir das wirklich den Aufwand wert ist, gibt es 6€ zurück.
 

dermatti

Erfahrenes Mitglied
03.06.2019
1.946
3.137
CGN / MUC / ZRH / EWR
Trifft mich gerade nicht, kann aber noch kommen: Internationale Verbindung über >10 Stunden. Was passiert, wenn Züge praktisch nicht fahren und ich mein Reiseziel (hier Ausland) nicht am gleichen Tag (bis 24:00) erreiche? Kann ich dann ein "angemessenes" Ersatzverkehrsmittel benutzen und erstatten lassen?

Denn die folgenden Hinweise aus Fahrgastrechte-VO bzw. EVO sind für mich nicht ganz klar, ob das Ersatzverkehrsmittel auch Flug beinhalten darf (und ob die Aufwendungen dann bei 120 EUR gedeckelt sind). § 11 EVO bezieht sich auch auf "Personennahverkehr", also nicht "Fernverkehr"?!


Fallbeispiel: Zug Karlsruhe-Prag. Streik. Kann ich dann das in Rechnung stellen: Auto nach STR (und Parken). Flug nach PRG? Bis 120 EUR?
Oder doch eher: andere Eisenbahn/Reisebus/Bus nach PRG?

EDIT:
nimmt wohl Bezug auf § 11 EVO. Dort wird ja prinzipiell zu allen Verkehrsmitteln (inkl. Flug) geöffnet; aber die Verengung auf Fälle im "Nahverkehr" scheint die DB wohl nicht wörtlich zu nehmen:

Ersatz von Kosten für ein anderes Verkehrsmittel (z.B. Bus oder Taxi) aufgrund von Zugverspätungen, Zugausfällen oder Anschlussverlusten im Strandungsfall
  • Bei einer planmäßigen Ankunftszeit zwischen 0 und 5 Uhr und
  • einer zu erwartenden Verspätung von mind. 60 Minuten am Zielbahnhof

    oder
  • bei Ausfall eines Zuges, wenn es sich dabei um die letzte fahrplanmäßige Verbindung des Tages handelt und
  • der Zielbahnhof ohne Nutzung eines anderen Verkehrsmittels nicht mehr bis um 24 Uhr erreicht werden kann

    werden Ihnen die Kosten für ein anderes Verkehrsmittel bis max. 120 Euro *) ersetzt,
  • wenn das Eisenbahnunternehmen kein anderes Verkehrsmittel zur Verfügung stellt und
  • Sie mit dem Eisenbahnunternehmen - aus von diesem zu vertretenden Gründen - nicht in Kontakt treten können (Kontaktaufnahme vor Ort mit der Fahrkartenverkaufs- oder Informationsstelle des Eisenbahnunternehmens oder Personal des genutzten Zuges).
*) Dieser Höchstbetrag gilt nicht in Fällen der Hilfeleistung im Sinne des Artikel 18 Abs. 2 c) und Abs. 3 der Verordnung (EU) 2021/782.

Bitte beachten Sie:
Stellt Ihnen das Eisenbahnunternehmen ein anderes Verkehrsmittel zur Verfügung, so hat dessen Nutzung grundsätzlich Vorrang vor einer selbst organisierten Alternative. Sollten Sie dennoch eine selbstorgansierte Alternative nutzen, können Sie keinen Ersatz der Kosten verlangen, soweit Sie sich nicht erfolglos um Kontaktaufnahme vor Ort mit der Fahrkartenverkaufs- oder Informationsstelle des Eisenbahnunternehmens oder Personal des genutzten Zuges bemüht haben.
Genau diese Aussagen deiner Rechte aus dem DB Flyer gibt es sonst auch noch explizit in den ABB der DB niedergeschrieben. Habe auch schon für Auslandsstrecken darauf zurückgegriffen, klappte bei mir also auch auf DE->Ausland. Aufpassen würde ich bei Ausland->DE da das SC FGR da zuständigkeitshalber die Belege / Mehrkosten an den ausländischen EVU abgibt und die sich dann entsprechend weigern.
 

intesa

Aktives Mitglied
06.07.2020
170
162
Wollte auch eventuell Bahn fahren am Donnerstag. Mein Plan ist, zu schauen wie morgen die Zuverlässigkeit ist und dann zu entscheiden.
Gut also laut Fahrplan morgen soll der Zug der Donnerstag fährt am Mittwoch nicht fahren. Alternativverbindungen sehen auch so semi aus. Also jedenfalls morgen.
 

dermatti

Erfahrenes Mitglied
03.06.2019
1.946
3.137
CGN / MUC / ZRH / EWR
Dritter Punkt hier:

Du bekommst 1,50€ pro ausgefallener Fahrt. Kreuzt dann einfach auf dem Fahgastrechte-Formular „Reise wegen zu erwartender Verspätung >60min nicht angetreten“ an.
Dann aber darauf achten mindestens 4 Fahrten gleichzeitig einzureichen.
Und wenn dir das wirklich den Aufwand wert ist, gibt es 6€ zurück.
Oder alternativ die ersatzweise mit dem PKW gefahrenen Strecken in Rechnung stellen, sofern bis Mitternacht nichts oder nachts innerhalb 60min nichts fahren sollte.

0,30€ pro km einfache Entfernung bis max. 120€ oder bei Abholung 0,60€ pro km einfache Entfernung bis max. 120€
 

nw52

Erfahrenes Mitglied
10.04.2012
817
141
Nähe FKB
Es tut sich nichts bei der Bahn:
GDL und Weselsky kann ich nicht ausstehen, die DB schafft es trotzdem dass ich den Konzern noch weniger leiden kann.
Was ist das für eine Logik, was will man damit erreichen? Die Westbahn sagt von sich aus die Akzeptanz zu und DB lehnt ab. Verstehe ich nicht 🤦🏻