Es tut sich was bei der Bahn (u.a. mehr Angebote, kostenlose Sitzplatzreservierungen etc.)

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nerd

Erfahrenes Mitglied
04.01.2017
400
63
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Nummer 3 erschließt sich mir nicht ganz.
Szenario: Mein Zug (fahrplanmäßig letzte Verbindung) fällt aus, und es gibt auch in den Nachtstunden keine anderen Zugverbindungen. Jedoch gibt es einen Flixbus, dieser bringt mich leider nicht bis 23:50, sondern bis 00:10 zum Ziel. Nach meinem Verständnis wäre dieser von § 11 EVO nicht gedeckt, denn auch mit diesem würde ich mein Ziel nicht mehr vor Mitternacht erreichen. Also bleibe ich absurder Weise über Nacht gestrandet (oder Zahle den Flixbus aus eigener Tasche bzw. hoffe auf Kulanz beim einreichen).

Denn:
b)
sofern es sich bei dem vom Reisenden gewählten Zug um die letzte fahrplanmäßige Verbindung des Tages handelt und der Reisende wegen des Ausfalls dieses Zuges den vertragsgemäßen Zielort ohne die Nutzung des anderen Verkehrsmittels nicht mehr bis um 24:00 Uhr erreichen kann.

Ich bin aber juristischer Laie, meine Beispiele I.)-III.) oben waren also eher als überraschte Verständnisfragen gemeint.
 

Münsterländer

Erfahrenes Mitglied
16.12.2018
7.277
7.908
FRA / FMO
Szenario: Mein Zug (fahrplanmäßig letzte Verbindung) fällt aus, und es gibt auch in den Nachtstunden keine anderen Zugverbindungen. Jedoch gibt es einen Flixbus, dieser bringt mich leider nicht bis 23:50, sondern bis 00:10 zum Ziel. Nach meinem Verständnis wäre dieser von § 11 EVO nicht gedeckt, denn auch mit diesem würde ich mein Ziel nicht mehr vor Mitternacht erreichen. Also bleibe ich absurder Weise über Nacht gestrandet (oder Zahle den Flixbus aus eigener Tasche bzw. hoffe auf Kulanz beim einreichen).

Denn:


Ich bin aber juristischer Laie, meine Beispiele I.)-III.) oben waren also eher als überraschte Verständnisfragen gemeint.
Ich würde es so verstehen, dass wenn ein ICE ausfällt der 23:50 ankommen sollte und ne RB fährt die 23:55 ankommt musst du erst die RB nehmen. Wenn jedoch kein anderer Zug zur Verfügung steht der dich vor 00:00 dahin bringt, dann darfst du alternativen bis 120€.
 

geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
12.566
6.692
Die spannende Frage ist, ob das auch gilt, wenn (in diesem BeispielI) die RB um sagen wir 00:05 ankommt.
 

heinz963

Erfahrenes Mitglied
05.05.2014
870
677
HAM
Es ist hier doch sehr schön zu sehen, was für ein Polemiker der Weselsky ist. Zwar hat er natürlich Recht, dass die Bahn eigentlich Reserve-Lokführer an Startbahnhöfen bereithalten sollte. Vermutlich reichten die Reserven in der Vergangenheit auch, aber durch die immer größere Anzahl an Verspätungen reichen die heute halt nicht mehr aus.
Aber es stimmt auch wieder nicht, dass die Durchsagen lauten "Der Lokführer ist zu spät.", sondern eher "Der Lokführer befindet sich noch in einem verspäteten Zug.". Das sind zwei komplett falsche Aussagen: Im ersten Fall wird dem Lokführer mehr oder weniger die Schuld gegeben, im zweiten Fall der Bahn.
 
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intesa

Aktives Mitglied
06.07.2020
170
162
Wenn ich das richtig verstehe möchte die GDL die Arbeitszeit von 38 auf 35 reduzieren bei gleichem Lohn?


Das ist doch dann eine Lohnsteigerung von 40% oder verstehe ich die Forderung falsch?
 

heinz963

Erfahrenes Mitglied
05.05.2014
870
677
HAM
Wenn ich das richtig verstehe möchte die GDL die Arbeitszeit von 38 auf 35 reduzieren bei gleichem Lohn?


Das ist doch dann eine Lohnsteigerung von 40% oder verstehe ich die Forderung falsch?
Das sind keine 40% ;-).

Allerdings verlangt die GDL zusätzlich noch eine Lohnerhöhung um 555 € monatlich und den einmaligen steuerfreien Inflationsausgleich i. H .v. 3000 €.
 

freddie.frobisher

Erfahrenes Mitglied
23.04.2016
6.932
7.136
Die Situation hatte ich auch schon öfter. Aber bisher wurde noch immer durchgesagt, dass der Lokführer in einem verspäteten Zug sitzt, und wir deswegen nicht losfahren können.
 

jobonky

Erfahrenes Mitglied
19.02.2023
1.251
2.402
ZRH/STR
Und wie viel Prozent sind es dann? 😉

Also Lohnerhöhung + Reduzierung der Stunden auf 35.
Ich kenne den Lohn nicht.
Wenn wir aber mal den einmaligen Inflationsausgleich ignorieren und von den in Deutschland gängigen Gehältern in Ausbildungsberufen ausgehen würde ich das mal in der Grössenordnung ~20% verorten.
 

Hans456

Erfahrenes Mitglied
06.01.2014
1.223
1.338
Für meine beiden, wegen des Streiks nicht angetretenen, Fahren vom 10.01.24, eingereicht gestern am 11.01.24, kam gerade schon der Bescheid zur Erstattung der Pauschale für BC100 per Mail. Immerhin sind sie damit recht unkompliziert und schnell unterwegs.
 
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joubin81

Erfahrenes Mitglied
07.09.2016
2.627
1.740
Für meine beiden, wegen des Streiks nicht angetretenen, Fahren vom 10.01.24, eingereicht gestern am 11.01.24, kam gerade schon der Bescheid zur Erstattung der Pauschale für BC100 per Mail. Immerhin sind sie damit recht unkompliziert und schnell unterwegs.
das habe ich auch vor mit meinem D-Ticket, wie kann man das nachweisen? Kopie des Tickets mitschicken?