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Szenario: Mein Zug (fahrplanmäßig letzte Verbindung) fällt aus, und es gibt auch in den Nachtstunden keine anderen Zugverbindungen. Jedoch gibt es einen Flixbus, dieser bringt mich leider nicht bis 23:50, sondern bis 00:10 zum Ziel. Nach meinem Verständnis wäre dieser von § 11 EVO nicht gedeckt, denn auch mit diesem würde ich mein Ziel nicht mehr vor Mitternacht erreichen. Also bleibe ich absurder Weise über Nacht gestrandet (oder Zahle den Flixbus aus eigener Tasche bzw. hoffe auf Kulanz beim einreichen).Nummer 3 erschließt sich mir nicht ganz.
Denn:
b)
sofern es sich bei dem vom Reisenden gewählten Zug um die letzte fahrplanmäßige Verbindung des Tages handelt und der Reisende wegen des Ausfalls dieses Zuges den vertragsgemäßen Zielort ohne die Nutzung des anderen Verkehrsmittels nicht mehr bis um 24:00 Uhr erreichen kann.
Ich bin aber juristischer Laie, meine Beispiele I.)-III.) oben waren also eher als überraschte Verständnisfragen gemeint.