Es tut sich was bei der Bahn (u.a. mehr Angebote, kostenlose Sitzplatzreservierungen etc.)

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freddie.frobisher

Erfahrenes Mitglied
23.04.2016
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7.136
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Es tut sich nichts bei der Bahn:
GDL und Weselsky kann ich nicht ausstehen, die DB schafft es trotzdem dass ich den Konzern noch weniger leiden kann.
Was sagt die Verordnung? Gibt es weiterführende Infos zu diesem Fall, hätte die Bahn der Westbahn einen horrenden Betrag bezahlen müssen oder wäre das Entgegenkommen kostenlos gewesen? Eine Ersatzbeförderung grundlos abzulehnen ist schon ziemlich dreist. Stattdessen erstattet man nur den Ticketpreis, und lässt die Kunden mit allen Folgekosten alleine. Dafür zahlt letzten Endes auch wieder der Steuerzahler.
 

geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
12.566
6.693
Ist in Japan nicht der Zugang zum Bahnsteig gesperrt, wenn man zu spät kommt, da man sein Ticket schon vorher vorzeigen bzw. scannen muss? Dort wäre die Mutter also schon vorher aufgehalten worden. Bin mir jetzt aber nicht sicher, ob dass an jedem japanischen Bahnhof der Fall ist.
Ich weiß auch nicht, ob es nicht nur in den Großstädten der Fall ist, aber ich sehe hier keinen Grund, wieso sie mit gültiger Fahrkarte, die ich mal unterstelle, nicht auf den Bahnsteig gekommen wäre. Das macht hier nicht den Unterschied.
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Wie verlässlich sind die Angaben aus dem Navigator, welche ICEs morgen doch fahren oder nicht?
Bei ICEs denke ich recht verlässlich. Zusätzliche Ausfälle sind natürlich immer möglich.
 
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geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
12.566
6.693
Wie zuverlässig ist der Ersatzfahrplan der Bahn? Also laut DB Navigator fährt mein Zug am Donnerstag. Und zurück gibt es auch einen Zug um 15 Uhr. Sind die dann sehr voll sprich brauche ich eine Sitzplatzreservierung?
Bei Nahverkehr ist es denke ich Glücksache, insbesondere wenn dieser von einer DB-Tochter durchgeführt wird.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Du bekommst 1,50€ pro ausgefallener Fahrt.
Aber nur, wenn man nicht innerhalb von 60 Min. mit einer anderen Verbindung zum Ziel gekommen wäre. Eine ausgefallene S-Bahn in Ballungsräumen reicht also eher nicht aus (ansonsten wäre es die nächsten drei Tage kein Problem, einen Teil seines Deutschlandtickets bequem zurückzubekommen).
 

nerd

Erfahrenes Mitglied
04.01.2017
400
63
Und darüber hinausgehend dann eben § 11 EVO.
Da drin steht:
2.
Der Reisende kann die Fahrt zum vertragsgemäßen Zielort mit einem anderen Verkehrsmittel durchführen, a)
sofern die vertragsgemäße Ankunftszeit in den Zeitraum zwischen 0:00 Uhr und 5:00 Uhr fällt und vernünftigerweise davon ausgegangen werden muss, dass der Reisende sonst mindestens 60 Minuten verspätet am Zielort ankommen wird, oder
b)
sofern es sich bei dem vom Reisenden gewählten Zug um die letzte fahrplanmäßige Verbindung des Tages handelt und der Reisende wegen des Ausfalls dieses Zuges den vertragsgemäßen Zielort ohne die Nutzung des anderen Verkehrsmittels nicht mehr bis um 24:00 Uhr erreichen kann.

Diese Zweiteilung ist ja mal komisch. Könnte man so lesen:
I.) Wenn mein Zug Planmäßig um 0:05 ankommen sollte und 61min Verspätung hat, kann ich ein anderes Verkehrsmittel nutzen, egal wann dies ankommt? Theoretisch sogar einen Flug 2 Tage später?
II.) Wenn mein Zug Planmäßig um 23:50 ankommen sollte und 100min (oder auch 300min, oder...) Verspätung hat, aber nicht ausfällt, kann ich keine anderen Verkehrsmittel nutzen?
III.) Wenn mein Zug (fahrplanmäßig letzte Verbindung) Planmäßig um 23:50 ankommen sollte, ausfällt, ich also mit dem Zug stranden würde, aber mit einem anderen Verkehrsmittel auch erst um 00:10 ankommen würde, kann ich das andere Verkehrsmittel nicht nutzen und bin effektiv weiterhin gestrandet?

Wirkt ziemlich absurd. Übersehe ich was?
 

dermatti

Erfahrenes Mitglied
03.06.2019
1.946
3.137
CGN / MUC / ZRH / EWR
Da drin steht:


Diese Zweiteilung ist ja mal komisch. Könnte man so lesen:
I.) Wenn mein Zug Planmäßig um 0:05 ankommen sollte und 61min Verspätung hat, kann ich ein anderes Verkehrsmittel nutzen, egal wann dies ankommt? Theoretisch sogar einen Flug 2 Tage später?
II.) Wenn mein Zug Planmäßig um 23:50 ankommen sollte und 100min (oder auch 300min, oder...) Verspätung hat, aber nicht ausfällt, kann ich keine anderen Verkehrsmittel nutzen?
III.) Wenn mein Zug (fahrplanmäßig letzte Verbindung) Planmäßig um 23:50 ankommen sollte, ausfällt, ich also mit dem Zug stranden würde, aber mit einem anderen Verkehrsmittel auch erst um 00:10 ankommen würde, kann ich das andere Verkehrsmittel nicht nutzen und bin effektiv weiterhin gestrandet?

Wirkt ziemlich absurd. Übersehe ich was?
Nummer 3 erschließt sich mir nicht ganz.
 

Karl Langflug

Erfahrenes Mitglied
22.05.2016
3.543
3.651
Ist in Japan nicht der Zugang zum Bahnsteig gesperrt, wenn man zu spät kommt, da man sein Ticket schon vorher vorzeigen bzw. scannen muss? Dort wäre die Mutter also schon vorher aufgehalten worden. Bin mir jetzt aber nicht sicher, ob dass an jedem japanischen Bahnhof der Fall ist.
Das war auf keinem der Bahnhöfe der Fall, auf denen ich einstieg, zumindest mag ich mich nicht daran erinnern. Aber A) käme in Japan nie jemand auf die Idee, einen Zug aufhalten zu wollen, weil man zu spät ist und B) es hat auf den Bahnhöfen noch Bahnhofspersonal, die dich gar nicht erst zur Türe lassen. Ich stand einmal auf den Zug wartend ein Stück auf die weisse Linie und schon wurde mir sehr freundlich erklärt, dass ich hinter die weisse Linie stehen muss.

Diese "man muss auf mich warten"-Haltung, kombiniert mit "ich darf einsteigen, verstanden" und anschliessenden Gemotze ist eine europäische Erwartungshaltung jüngerer Zeit.
 

Hans456

Erfahrenes Mitglied
06.01.2014
1.223
1.339
Aber nur, wenn man nicht innerhalb von 60 Min. mit einer anderen Verbindung zum Ziel gekommen wäre. Eine ausgefallene S-Bahn in Ballungsräumen reicht also eher nicht aus (ansonsten wäre es die nächsten drei Tage kein Problem, einen Teil seines Deutschlandtickets bequem zurückzubekommen).
Ja, das hatte ich vorausgesetzt, sind ja die allgemeinen Regeln. Aber ein stündlich verkehrender RE ist da natürlich dabei, sofern er ausfällt.
Vielleicht wollte man ja gerade in diesen drei Tagen mal einen solchen RE nutzen ;) Ist ja mit DE-Ticket kein Problem und bedarf nach meiner Kenntnis auch keines weiteren Nachweises.
 

toom

Erfahrenes Mitglied
12.07.2013
2.042
1.155
Wenn eine RE ausfällt und der nächste genau 60 Minuten später ankommt -> Pech gehabt. Wenn dieser auch nur mit einer Minute Verspätung ankommt -> Anspruch. Richtig?
 

heinz963

Erfahrenes Mitglied
05.05.2014
870
677
HAM
Wie zuverlässig ist der Ersatzfahrplan der Bahn? Also laut DB Navigator fährt mein Zug am Donnerstag. Und zurück gibt es auch einen Zug um 15 Uhr. Sind die dann sehr voll sprich brauche ich eine Sitzplatzreservierung?
Zuverlässigkeit war für mich bei den letzten 1-Tages-Streiks recht hoch und die Züge waren überraschend leer, weil viele Menschen das Risiko wohl nicht eingehen wollten. Aber das gilt halt nur für meine übliche Rennstrecke Hamburg <=> Berlin, auf anderen Strecken kann es vermutlich auch anders aussehen.
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Ich weiß auch nicht, ob es nicht nur in den Großstädten der Fall ist, aber ich sehe hier keinen Grund, wieso sie mit gültiger Fahrkarte, die ich mal unterstelle, nicht auf den Bahnsteig gekommen wäre. Das macht hier nicht den Unterschied.
Weil in Japan man nicht mehr auf den Bahnsteig kommt, wenn man zu spät ist, gültige Fahrkarte hin oder her. Wobei wir ja immer noch nicht wissen, ob die Damen wirklich zu spät war oder nicht. Edit: Ich bin mir aber mittlerweile auch nicht mehr ganz sicher, ob das wirklich in Japan der Fall war. Es gab da sicherlich eine "Zugangskontrolle", aber ob die jetzt für alle Bahnsteige gegolten hat oder für den einzelnen Bahnsteig, weiß ich auch nicht mehr.
 
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unseen_shores

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30.10.2015
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Trans Balkan Express
Es könnte noch schlimmer kommen:

 

red_travels

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www.red-travels.com
Es könnte noch schlimmer kommen:


bitte nicht. Pflichtrente für ihn.
 
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jobonky

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19.02.2023
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ZRH/STR
Vielleicht erinnert sich hier jemand an meine 70 CHF Zürich HB-Basel SBB Geschichte.
Der neue Stand ist jetzt so: Die DB weigert sich zu zahlen, und verweist an die SBB. Zudem hat die DB wohl die SBB aufgefordert, welche sich heute an meine Deutsche Versandadresse wandte (die können sie nur von der DB haben, dürfen die das überhaupt?) und mitteilte, sie würden nicht zahlen, da kein Anspruch.
Wie würdet ihr weiter vorgehen?
 

red_travels

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16.09.2016
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www.red-travels.com
Vielleicht erinnert sich hier jemand an meine 70 CHF Zürich HB-Basel SBB Geschichte.
Der neue Stand ist jetzt so: Die DB weigert sich zu zahlen, und verweist an die SBB. Zudem hat die DB wohl die SBB aufgefordert, welche sich heute an meine Deutsche Versandadresse wandte (die können sie nur von der DB haben, dürfen die das überhaupt?) und mitteilte, sie würden nicht zahlen, da kein Anspruch.
Wie würdet ihr weiter vorgehen?

Wahrscheinlich hast du irgendwo zugestimmt, dass deine Daten an die beteiligten Unternehmen weitergegeben werden dürfen, damit die Bearbeitung möglich ist.

Den Ball wieder an DB spielen, also Widerspruch einlegen, ggf. mit SöP oder Anwalt
 

Devilfish90

Erfahrenes Mitglied
13.12.2016
877
812
FRA
Was ist denn aktuell bei der Bahn los?
Jeden Tag bekomm ich bei meinen Reisen ne Info, dass die Verbindung nicht mehr verfügbar ist (zB Leipzig - Dresden).

Sobald ich ne neue auswähle, dann ist es spätestens 2-3 Tage später wieder der Fall.

Mittlerweile ist die Verbindung absolut Schrott, sodass ich wohl meine kompletten Tickets stornieren muss
 

geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
12.566
6.693
Weil in Japan man nicht mehr auf den Bahnsteig kommt, wenn man zu spät ist, gültige Fahrkarte hin oder her.
Natürlich kommt man mit gültiger Fahrkarte in Japan auf den Bahnsteig. Viele Fahrkarten sind gar nicht zuggebunden, sodass kein System wüsste, ob ich "zu spät" bin oder nicht. Der Punkt ist hier, wie schon gesagt wurde, dass dort niemand, aber auch wirklich niemand und unter keinen Umständen auf die Idee käme, eine Türe zu blockieren, um die Abfahrt des Zuges aufzuhalten.
 
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