Es tut sich was bei der Bahn (u.a. mehr Angebote, kostenlose Sitzplatzreservierungen etc.)

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heinz963

Erfahrenes Mitglied
05.05.2014
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HAM
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Das einzige, das ein Eingreifen der Regierung rechtfertigen würde ist die Tatsache, dass die Bundesrepublik 100%iger Anteilseigner der DB AG ist. Dieser Fakt rechtfertigt allerdings höchstens ein Machtwort im Sinne von "einigt Euch, mein Laden soll gefälligst funktionieren!" - mehr nicht!

Und wer als Güterkunde heute noch vollständig auf DB Cargo angewiesen ist, war in den letzten Jahren naiv....
Auch da hat der Bundeskanzler aber kein direktes Zugriffsrecht. Wenn überhaupt, dann indirekt über den Aufsichtsrat in welchem 7 Mitglieder durch die Regierung (direkt und indirekt) gestellt werden.
 

geminy007

Erfahrenes Mitglied
30.12.2019
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Auch da hat der Bundeskanzler aber kein direktes Zugriffsrecht. Wenn überhaupt, dann indirekt über den Aufsichtsrat in welchem 7 Mitglieder durch die Regierung (direkt und indirekt) gestellt werden.
Er hat überhaupt keinen Durchgriff! Auch der Aufsichtsrat kann nur appellieren.... und sich beim nächsten Mal über die Besetzung der Vorstände wundern oder diese ablehnen. Aber wie war das mit den Krähen und den Augen?
 

Karl Langflug

Erfahrenes Mitglied
22.05.2016
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Aufgrund welcher genauen gesetzlichen Regelung sollte denn der Bundeskanzler in einen Tarifkonflikt eingreifen? Die Tarifautonomie ist in Deutschland aus gutem Grund ein hohes Gut und funktioniert ja in den allermeisten Branchen auch problemlos. Die Streiks bei der Bahn sind da eine bedauernswerte Ausnahme.

Ist das wirklich noch/nur ein Tarifkonflikt, wenn wichtige Logistikketten leiden, der Standort Deutschland derart schaden nimmt? Darf ich den Arbeitgeber 3 Tage wirklich auf diese Art bestreiken, wenn eben der Gesamtwirtschaft hohe Schäden entstehen? Ich habe da meine Zweifel. Meine kurze google-Recherche sagt, dass z.B. "Der angekündigte 50-Stunden-Streik der EVG wird von Verfassungsrechtlern durchaus schon mit einer hochgezogenen Augenbraue begutachtet. Prof. Michael Brenner, Verfassungsrechtler an der Uni Jena, bringt vor allen Dingen die Dauer des Streiks ins Spiel. Sind 50 Stunden wirklich noch angemessen? [...] Artikel 9 GG gehört nicht zu den Artikeln des Grundgesetzes, die quasi unantastbar sind. Theoretisch ist es also möglich, das Streikrecht in Artikel 9 etwas einzuschränken. Zum Beispiel für das Bestreiken von Unternehmen der Daseinsfürsorge, zu denen die Bahn gehört. Auch Energieunternehmen, wären denkbar, Ver- und Entsorger, Rettungskräfte, Fluglotsen - haben wir jemanden vergessen? Oder anders gefragt: Wo hört die Liste auf?"


Zudem hätte ich jetzt als Laie gesagt, dass das öffentliche Interesse überwiegt und die Regierung hat dann eben einzugreifen. Das ist der formale Teil. Dann gibt es noch den informellen Teil, den hinter den Kulissen.
 
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Münsterländer

Erfahrenes Mitglied
16.12.2018
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FRA / FMO
Ist das wirklich noch/nur ein Tarifkonflikt, wenn wichtige Logistikketten leiden, der Standort Deutschland derart schaden nimmt? Darf ich den Arbeitgeber 3 Tage wirklich auf diese Art bestreiken, wenn eben der Gesamtwirtschaft hohe Schäden entstehen? Ich habe da meine Zweifel. Meine kurze google-Recherche sagt, dass z.B. "Der angekündigte 50-Stunden-Streik der EVG wird von Verfassungsrechtlern durchaus schon mit einer hochgezogenen Augenbraue begutachtet. Prof. Michael Brenner, Verfassungsrechtler an der Uni Jena, bringt vor allen Dingen die Dauer des Streiks ins Spiel. Sind 50 Stunden wirklich noch angemessen?"

Zudem hätte ich jetzt als Laie gesagt, dass das öffentliche Interesse überwiegt und die Regierung hat dann eben einzugreifen. Das ist der formale Teil. Dann gibt es noch den informellen Teil, den hinter den Kulissen.
Es gibt den entscheidenden Unterschied, dass das ein Warnstreik war…
 
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Vollzeiturlauber

Erfahrenes Mitglied
27.11.2012
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Corona-Land
Im Bahnhof Unterlüß
Züge mit Steinen beworfen: Lok beschädigt
Die Polizei ermittelt gegen zwei unbekannte, vermutlich männliche Personen, die am Dienstagabend zwei Züge bei der Durchfahrt durch den Bahnhof Unterlüß vom Bahnsteig 8 aus mit Steinen beworfen haben sollen. Es gab große Auswirkungen auf den Bahnverkehr.

Ein ICE und ein Güterzug sind am Bahnhof Unterlüß mit Steinen beworfen worden. | Foto: David Borghoff (Archiv)
Von Christopher Menge
24. Jan. 2024 | 16:07 Uhr
24. Jan. 2024

Unterlüß.
Um 18.57 Uhr verständigte der Lokführer eines ICE die Polizei, dass sein Zug mit Steinen beworfen worden sei. Während sein ICE unbeschädigt blieb und ohne Halt weiterfahren konnte, wurde beim folgenden Güterzug die Frontscheibe der Lok durch weitere Steinwürfe beschädigt. Nach einem Stopp konnte die Fahrt aber fortgesetzt werden, die Auswirkungen auf den Bahnverkehr waren aber dennoch beachtlich.

Bahnhof Unterlüß gesperrt: Züge umgeleitet
Wie Simon Gruhl, Pressesprecher der Bundespolizei Bremen, der CZ sagte, kam es durch den Vorfall zu einer Verspätung von 443 Minuten, elf Züge seien betroffen gewesen. Fünf weitere Züge wurden zudem umgeleitet. Der Metronom meldete am Dienstag um 19.10 Uhr, dass der Bahnhof Unterlüß "aufgrund einer behördlichen Maßnahme gesperrt" sei. Sollten die Steinewerfer gefasst werden, droht ihnen wohl nicht nur eine Geldstrafe wegen gefährlichen Eingriffs in den Bahnbetrieb. Die Bahn könnte zivilrechtlich Entschädigungen einklagen.

Bundespolizei sucht Zeugen
Die Bundespolizei bittet Zeugen, die Hinweise zu den Tatverdächtigen, die mutmaßlich in Richtung 1 flüchteten, oder dem Tatgeschehen geben können, sich unter der Telefonnummer (0421) 16299-7777 zu melden

Wir waren in dem Zug. Musten den Zug wechseln. Über 90 Minuten Verspätung. Dienstreise. Wer bekommt die Erstattung, wenn es denn eine gibt. Zeit wird nicht bezahlt.
 
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KvR

Erfahrenes Mitglied
05.11.2012
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Dialekt als Sicherheitsrisiko. Ähnliches soll ja im Flugverkehr (ATC) auch nicht auszuschließen sein...

Auch. Aber bei diesem Beinahe-Unfall wurde auf Standard-Phraseologie verzichtet, das war die Hauptursache
 

alinakl

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15.07.2016
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Gibt es eigentlich irgendwo eine verbindliche Angabe darüber, bis zu welchem Zeitpunkt Fahrkahrten welche eine Gültigkeit während der Streiktage hattten nutzbar sind?

Meine Großeltern haben heute im Reisezentrum die Informationen, dass diese auch noch in mindestens drei Monaten ohne gesonderte Bescheinigung oder ähnliches gültig sind.

Die Reservierung wurde auch umkompliziert neu für den 5.3. ausgestellt.

Aber eine Verifikation in schwarz auf weiss wäre interessant.
 

Münsterländer

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16.12.2018
7.278
7.909
FRA / FMO
Gibt es eigentlich irgendwo eine verbindliche Angabe darüber, bis zu welchem Zeitpunkt Fahrkahrten welche eine Gültigkeit während der Streiktage hattten nutzbar sind?

Meine Großeltern haben heute im Reisezentrum die Informationen, dass diese auch noch in mindestens drei Monaten ohne gesonderte Bescheinigung oder ähnliches gültig sind.

Die Reservierung wurde auch umkompliziert neu für den 5.3. ausgestellt.

Aber eine Verifikation in schwarz auf weiss wäre interessant.
Gibt es von Seiten der Bahn nicht soweit ich weiß.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.005
2.382
du bist doch sonst so fit in den EU-FGR... gilt nicht ein Jahr bis zur Verjährung der Ansprüche?
Nun die DB nimmt es ja mit den Rechten nach der EU VO nicht genau (Universum schickt mir inzwischen E-Mails wegen der Sache aus dem letzten Jahr, angeblich haben Sie ja meine Adresse nicht, eine Anfrage an den Datenschutzbeauftragten ob das denn so in Ordnung ist, Daten wie E-Mailadresse zu einer bestrittenen Forderung weiter zu geben steht noch aus)

Daher würde ich gerade für meine Großeltern nicht unbedingt so gerne so ein Sozialexperiment starten, daher wäre schon interessant zu wissen, was die DB selbst problemlos anerkennt.

Gibt es von Seiten der Bahn nicht soweit ich weiß.
Ich konnte ja eben auch nicht fündig werden, daher die Frage ob nicht jemand eine Quelle gefunden hat.
 
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nerd

Erfahrenes Mitglied
04.01.2017
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Was spricht gegen abwarten und im Zweifel Mittwoch bis 120€ mit alternativen Verkehrsmitteln fahren? Paar ICE werden doch sicher noch rollen.
Ist das eigentlich eine Grenze, wie viel es kosten darf, oder der Betrag, der maximal (ggf. Anteilig) erstattet wird. Z.B.: Zahlt die Bahn bei 200€ Kosten davon 120€ oder 0€.

In der EVO steht ja
Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen, für eine Beförderung nach Absatz 1 Nummer 2 jedoch nur die erforderlichen Aufwendungen bis zu einem Höchstbetrag von 120 Euro.
was ich als Laie als "zahlen ggf. Anteilig 120€ von 200€" interpretieren würde.