Es tut sich was bei der Bahn (u.a. mehr Angebote, kostenlose Sitzplatzreservierungen etc.)

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nerd

Erfahrenes Mitglied
04.01.2017
400
63
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Es reicht wenn die Fahrkarte, welchen den ICE enthält, schon am letzten Halt des Nahverkehrszugs beginnt [...]
Theoretisch hat man dann aber auch Pech gehabt, wenn z.B. der Nahverkehr teilweise ausfällt, auf dem letzten Stück aber weiterhin fährt.

Aber ja, praktisch würde das vermutlich fast immer klappen.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.004
2.382
Theoretisch hat man dann aber auch Pech gehabt, wenn z.B. der Nahverkehr teilweise ausfällt, auf dem letzten Stück aber weiterhin fährt.
Was die Erstattung angeht ja stimmt, aber bei Sparpreisen wird dann trotzdem die Zugbindung aufgehoben, warum auch immer.
 
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SWINE

Erfahrenes Mitglied
06.08.2016
1.308
490
Wenn man eine Fahrt mit erst einem kurzen Stück RB und dann einem langen Stück ICE plant, für die RB bereits eine Fahrkarte besitzt (Schwerbehindertenausweis, D-Ticket, sonstwas) und für den ICE eine (weniger teure) zuggebundene Karte kauft, hat man dann bei Verspätung/Ausfall der RB die ganze Fahrt verloren? Oder gibt es eine Möglichkeit bei solchen zusammengesetzten Tickets trotzdem den nächsten erreichbaren Zug zu nehmen? Es geht hier nicht um die Verspätungsentschädigung sondern erst mal darum überhaupt anzukommen. Oder ist es in so einem Fall quasi zwingend die RB Fahrt doppelt zu zahlen um die Fahrgastrechte zu behalten?
Ha schlau bucht zahlt gar nix! Man bucht vom Beginn der Fahrt das Ticket und das Ziel ist das Ende von einem Zug mit knappen Anschluss der nur jede Stunde fährt!
Dann fährt man mit dem ICE bis zum Ende und bricht dort völlig nach Recht und Gesetz die Fahrt ab und holt sich die ganze Kohle wieder!

Wohin man mit dem 49€ Ticket fährt geht das Betrügerpack nix an!
 

kmak

Erfahrenes Mitglied
12.03.2016
1.381
933
Es reicht wenn die Fahrkarte, welchen den ICE enthält, schon am letzten Halt des Nahverkehrszugs beginnt,
Danke, das könnte eine Option sein. Allgemein ist das aber ziemlich unschön und widerspricht dem Sinn der Fahrgastrechte. Wenn die Bahn sparen möchte könnte sie irgendwann womöglich auf die Idee kommen keine Tickets für Umsteigeverbindungen - oder zumindest keine mit Nahverkehrsanteil - mehr zu verkaufen. So a la Ryanair.

Auf der anderen Seite kann das bei Mittelstrecken bei denen die Zeitunterschiede nicht so extrem sind die Motivation fördern den Fernverkehr weg zu lassen. Dürfte auch nicht im Interesse der Bahn liegen.
 
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dermatti

Erfahrenes Mitglied
03.06.2019
1.946
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CGN / MUC / ZRH / EWR
Danke, das könnte eine Option sein. Allgemein ist das aber ziemlich unschön und widerspricht dem Sinn der Fahrgastrechte. Wenn die Bahn sparen möchte könnte sie irgendwann womöglich auf die Idee kommen keine Tickets für Umsteigeverbindungen - oder zumindest keine mit Nahverkehrsanteil - mehr zu verkaufen. So a la Ryanair.

Auf der anderen Seite kann das bei Mittelstrecken bei denen die Zeitunterschiede nicht so extrem sind die Motivation fördern den Fernverkehr weg zu lassen. Dürfte auch nicht im Interesse der Bahn liegen.
Wieso widerspricht es denn dem Sinn der Fahrgastrechte, wenn der Fahrgast nunmal zwei Tickets besitzt und meint sparen zu müssen?

Die Bundesländer sind halt daran interessiert, dass das D-Ticket vergleichsweise günstig bleibt. Aus dem Grund wurde ja auch die 20 Minuten Regel in der EVO gekillt, damit auch das kein Fass ohne Boden wird.
 
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alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.004
2.382
Aus dem Grund wurde ja auch die 20 Minuten Regel in der EVO gekillt, damit auch das kein Fass ohne Boden wird.
Wobei man sagen muss, dass das schon sehr schade ist, denn genau das hätte die Regio-EVUs dazu bewogen einen realistischen Fahrplan zu erstellen und keinen wo wie wissen er ist praktisch nicht durchführbar.

Unser "Fachexperte" nennt das ja gerne Betrug aber in der Sache gibt es Belege die den Beweis erbringen, dass im vollen Wissen und Bewusstsein Fahrpläne erstellt werden die aufgrund der gegeben Tatsachen nicht fahrbar sind.

Anstatt die Lage für die Fahrgäste massiv zu verbessern wurde eben lieber auf Lobbyarbeit gesetzt.

Man könnte meinen die DB hat mit Absicht die tarifliche Gleichstellung zum letzten Fahrplanwechsel abgeschafft, weil sie diese Option erkannt haben, dass man eben einen gleichgestellten Halt des NV Zugs in die Buchung einbaut.
 

heinz963

Erfahrenes Mitglied
05.05.2014
870
677
HAM
Ha schlau bucht zahlt gar nix! Man bucht vom Beginn der Fahrt das Ticket und das Ziel ist das Ende von einem Zug mit knappen Anschluss der nur jede Stunde fährt!
Dann fährt man mit dem ICE bis zum Ende und bricht dort völlig nach Recht und Gesetz die Fahrt ab und holt sich die ganze Kohle wieder!

Wohin man mit dem 49€ Ticket fährt geht das Betrügerpack nix an!
Get a life.
 

Luftikus

Megaposter
08.01.2010
24.387
10.265
irdisch
Wie ist das eigentlich mit dieser Auslastungsanzeige der Bahn? Hatte jetzt wieder mehrfach "rot" ausgekreuzte Züge (ICE), angeblich total überlastet, nicht reservierbar und bitte was anderes nehmen, die dann maximal nur ein Viertel besetzt waren.
Wegen diesem Mistsystem steuern die ihre Fahrgäste um und unterdrücken, dass einem die Züge angezeigt werden. Das wird richtig ärgerlich.
 

Münsterländer

Erfahrenes Mitglied
16.12.2018
7.277
7.908
FRA / FMO
Wie ist das eigentlich mit dieser Auslastungsanzeige der Bahn? Hatte jetzt wieder mehrfach "rot" ausgekreuzte Züge (ICE), angeblich total überlastet, nicht reservierbar und bitte was anderes nehmen, die dann maximal nur ein Viertel besetzt waren.
Wegen diesem Mistsystem steuern die ihre Fahrgäste um und unterdrücken, dass einem die Züge angezeigt werden. Das wird richtig ärgerlich.
Habe ich bis jetzt auch meist als nicht korrekt erlebt. Besonders in den 1-2 Tagen vor Abfahrt ändert sich die Anzeige plötzlich auf wenig ausgelastet. So bucht vielleicht der eine oder andere ne Sitzplatzreservierung. Ein Schelm der böses dabei denkt.
 
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red_travels

Reisender
16.09.2016
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www.red-travels.com
Der Vorwurf, er stifte zum Betrug an, geht nicht. Wenn die Fahrt die Bedingungen erfüllt, darf er sie abbrechen. Das ist kein Betrug. Das Problem liegt alleine an der Bahn, deren Minderleistung mittlerweile planbar geworden ist.

So wie seine Beiträge hier lauten, ist es eben anders. Wahlrecht zur Weiterfahrt genutzt und am Ziel trotzdem Fahrtabbruch eingereicht…
Und das wurde in den letzten Monaten mehrfach durchgekaut. Du brauchst ihn nicht in Schutz zu nehmen.
 

dermatti

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03.06.2019
1.946
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CGN / MUC / ZRH / EWR
So wie seine Beiträge hier lauten, ist es eben anders. Wahlrecht zur Weiterfahrt genutzt und am Ziel trotzdem Fahrtabbruch eingereicht…
Und das wurde in den letzten Monaten mehrfach durchgekaut. Du brauchst ihn nicht in Schutz zu nehmen.
Er nutzt das Wahlrecht vielmehr zum Abbruch statt zur Weiterfahrt, wenn wir wie die DB ganz sauber die einzelnen Beförderungsverträge voneinander abgrenzen - er fährt dann ja auf separatem D-Ticket weiter, oder nicht?
 
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alinakl

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15.07.2016
5.004
2.382
Und das wurde in den letzten Monaten mehrfach durchgekaut.
Nur habt "ihr" immer noch keine sachlich fundierte Begründung geliefert, mit einem Urteil um die Ecke kommen, welches für den Sachverhalt unbrauchbar ist macht eben keine valide Argumentation auch wenn es zur eigenen Weltsicht passt.

So wie seine Beiträge hier lauten,
Auch hier scheitert der genrelle Vorwurf des Betrugs, es mag sein, dass manche Praktikten grenzwertiger und deutlich näher an die Grenze zum Betrug liegen aber hier muss man eben, auch wenn es anstrengend ist, den Sachverhalt sauber brüchen.

Das letzte Beispiel an eine geplante Fernverkehrsfahrt die eigentlich schon durch das Deutschlandticket in die Buchung auf zu nehmen ist ganz weit weg von Betrug.

Wenn der Reisende eben eben eine Reise ab Treuchtlingen beginnt aber eigentlich nur einen FV Fahrschein Nürnberg - Erfurt braucht dann aber eben Treuchtlingen - Madgeburg bucht und der Anschluss in Erfurt nach Madgeburg dann wirklich verpasst wird und die nächste Fahrt erst 60 Minuten später an kommt dann ist es eben keine Betrugshandlung wenn die Fahrt dort abgebrochen wird, auch dann nicht wenn die Fahrt mit einem anderen Beförderungsvertrag in die selbe Richtung aufgenommen wird.

Man kann die sehr scharf verurteilen aber einfach Betrug rufen ist schwach, zudem ist der Punkt, dass die DB Leistung verkauft die wissentlich nicht erbracht werden können sehr valide, nur deswegen sind ja die Fahrtabbrüche so planbar geworden.

Würde die DB nach Fahrplan fahren gäbe es diese Diskussion nicht.

Der Vorwurf, er stifte zum Betrug an, geht nicht.
Nun doch, zumindest bei so einigen Leuten hier, die basteln sich die Argumente solange zurecht bis es zu ihrem Narrativ passt, sich aber eine sachlichen Diskussion nicht stellen können.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.004
2.382
Er nutzt das Wahlrecht vielmehr zum Abbruch statt zur Weiterfahrt, wenn wir wie die DB ganz sauber die einzelnen Beförderungsverträge voneinander abgrenzen - er fährt dann ja auf separatem D-Ticket weiter, oder nicht?
Aus meiner Sicht trifft es genau so zu, das Tickt mit FV wird bis zum Umstiegsbahnhof genutzt und dort liegen die Voraussetzungen für den Abbruch vor, dann sind alle gemachten Angaben im FGR Antrag korrekt.

Man könnte noch den Punkt Rückfahrt ja/nein noch disktueiren, aber zu einen kommt es darauf für einen Erstattungsanspruch nicht an zum anderen erlaubt die elektronische Version des Antrags keine Angaben dazu.
 
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dermatti

Erfahrenes Mitglied
03.06.2019
1.946
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CGN / MUC / ZRH / EWR
Aus meiner Sicht trifft es genau so zu, das Tickt mit FV wird bis zum Umstiegsbahnhof genutzt und dort liegen die Voraussetzungen für den Abbruch vor, dann sind alle gemachten Angaben im FGR Antrag korrekt.

Man könnte noch den Punkt Rückfahrt ja/nein noch disktueiren, aber zu einen kommt es darauf für einen Erstattungsanspruch nicht an zum anderen erlaubt die elektronische Version des Antrags keine Angaben dazu.
Im Rahmen der elektronischen Version bestätigt man leider, zurückgefahren zu sein. Sofern er also den Postweg nutzt, dürften alle Angaben korrekt sein.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.004
2.382
Im Rahmen der elektronischen Version bestätigt man leider, zurückgefahren zu sein. Sofern er also den Postweg nutzt, dürften alle Angaben korrekt sein.
Ist dem wirklich ausdrücklich so?

Mir ist nur aufgefallen, dass im Gegensatz zum Papierantrag dort nicht differenziert wird.

Aber ändert nichts daran, dass es für den Anspruch irrelevant ist ob der Reisende zurück gefahren ist oder nicht.
 

dermatti

Erfahrenes Mitglied
03.06.2019
1.946
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CGN / MUC / ZRH / EWR
Ist dem wirklich ausdrücklich so?

Mir ist nur aufgefallen, dass im Gegensatz zum Papierantrag dort nicht differenziert wird.

Aber ändert nichts daran, dass es für den Anspruch irrelevant ist ob der Reisende zurück gefahren ist oder nicht.

Ja, hatte ich ein paar Seiten vorher schon mal kommentiert, dass die Bahn da schlicht zu Falschangaben nötigt und die Rechte der EU2021/782 nicht genau abbildet:

photo1711909084.jpeg
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Gibt es sonst nicht nur eine Teil-Erstattung?
Nein, die EU2021/782 ist da ähnlich der EU261/2004 und sieht eine vollständige Ticketerstattung bei Abbruch unterwegs ggf. in Verbindung mit Rückkehr zum Ausgangspunkt der Reise vor.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.004
2.382
Gibt es sonst nicht nur eine Teil-Erstattung?
Nein, Art. 18 Abs. 1a der EU VO sagt dazu:

"Erstattung des vollen Fahrpreises unter den Bedingungen, zu denen er entrichtet wurde, für den Teil oder die Teile der Fahrt, der bzw. die nicht durchgeführt wurde bzw. wurden, und für den Teil oder die Teile, der bzw. die bereits durchgeführt wurde bzw. wurden, wenn die Fahrt nach den ursprünglichen Reiseplänen des Fahrgasts sinnlos geworden ist, gegebenenfalls zusammen mit einer Rückfahrt zum ersten Ausgangspunkt bei nächster Gelegenheit;"

Ja, hatte ich ein paar Seiten vorher schon mal kommentiert, dass die Bahn da schlicht zu Falschangaben nötigt und die Rechte der EU2021/782 nicht genau abbildet:
Dann ist mir das entgangen, dann dürfte man sich aber wohl auf den Standpunkt stellen können, dass es das Problem der DB ist den Prozess ordentlich anzubieten, der durchschnittliche Reisende mit durchschnittlichem Rechtsverstädnis dürfte dieses Detail als nicht besonders relevant ansehen,

Daher obliegt es der DB den Prozess zu optimieren.
 

nerd

Erfahrenes Mitglied
04.01.2017
400
63
Nein, die EU2021/782 ist da ähnlich der EU261/2004 und sieht eine vollständige Ticketerstattung bei Abbruch unterwegs ggf. in Verbindung mit Rückkehr zum Ausgangspunkt der Reise vor.

Nein, Art. 18 Abs. 1a der EU VO sagt dazu:

"Erstattung des vollen Fahrpreises unter den Bedingungen, zu denen er entrichtet wurde, für den Teil oder die Teile der Fahrt, der bzw. die nicht durchgeführt wurde bzw. wurden, und für den Teil oder die Teile, der bzw. die bereits durchgeführt wurde bzw. wurden, wenn die Fahrt nach den ursprünglichen Reiseplänen des Fahrgasts sinnlos geworden ist, gegebenenfalls zusammen mit einer Rückfahrt zum ersten Ausgangspunkt bei nächster Gelegenheit;"


Dann ist mir das entgangen, dann dürfte man sich aber wohl auf den Standpunkt stellen können, dass es das Problem der DB ist den Prozess ordentlich anzubieten, der durchschnittliche Reisende mit durchschnittlichem Rechtsverstädnis dürfte dieses Detail als nicht besonders relevant ansehen,

Daher obliegt es der DB den Prozess zu optimieren.
Zumindest vor längerem hat das "Service"center bei Papierformularen mit spezifiziertem Abbruch (ohne Rückkehr) aber nur einen Teilpreis erstattet. Ist das mittlerweile anders?

Und was gilt formal überhaupt als Abbruch? Beispiel: Das letzte Stück der Verbindung fällt aus, und man kümmert sich privat um eine Abholung per PKW. Kann man das rein formal überhaupt als Abbruch auslegen? Klingt eher nach einer Weiterreise mit anderem Verkehrsmittel?
 

dermatti

Erfahrenes Mitglied
03.06.2019
1.946
3.137
CGN / MUC / ZRH / EWR
Zumindest vor längerem hat das "Service"center bei Papierformularen mit spezifiziertem Abbruch (ohne Rückkehr) aber nur einen Teilpreis erstattet. Ist das mittlerweile anders?

Und was gilt formal überhaupt als Abbruch? Beispiel: Das letzte Stück der Verbindung fällt aus, und man kümmert sich privat um eine Abholung per PKW. Kann man das rein formal überhaupt als Abbruch auslegen? Klingt eher nach einer Weiterreise mit anderem Verkehrsmittel?
Hast du zufällig mal eine solche Abrechnung parat, die du hier geschwärzt teilen könntest? Das würde mich sehr interessieren, da hier bisher nicht so gehandhabt wurde - vermute eher, dass sie fehlerhaft von 25/50% Refund durch Verspätung ausgingen. Das bearbeiten die ja gern mal falsch. Lasse mich aber gerne vom Gegenteil überzeugen.

Sofern du eine Weiterreise per alternativem Verkehrsmittel im Formular angibst, zählt das nicht als Abbruch sondern Weiterreise und dann werden 30 Cent je km für die zurückgelegte Strecke erstattet.
 
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nerd

Erfahrenes Mitglied
04.01.2017
400
63
Leider nein, ist schon eine Weile her, und hebe die Abrechnungen nicht auf.

Kann natürlich sein, das es ein Fehlerhaft bearbeiteter Fall war, die gibts ja oft genug. Aber ich meine mich zu erinnern das es zumindest in der längeren Vergangenheit mehrmals so war.

Sofern du eine Weiterreise per alternativem Verkehrsmittel im Formular angibst, zählt das nicht als Abbruch sondern Weiterreise und dann werden 30 Cent je km für die zurückgelegte Strecke erstattet.
Die Frage ist halt, ob ich diese Weiterreise rein formal angeben müsste? Intuitiv würde man das als Laie denken, aber dein vorheriger Post
[ ...] keine Betrugshandlung wenn die Fahrt dort abgebrochen wird, auch dann nicht wenn die Fahrt mit einem anderen Beförderungsvertrag in die selbe Richtung aufgenommen wird.
klingt ja so, als könnte man es auch so definieren, das man die Reise abbricht, und eine neue, unabhängige Reise aufnimmt.