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Man sollte vielleicht auf die Sachebene zurückkehren und die persönliche Ebene aussen vor lassen.
Grundsätzlich gilt aber, wie oft die Fahrgastrechte der EU Verordnung eintreten und dann auch in Anspruch genommen werden können ist nicht limitiert, dass man natürlich irgendwann von einem erkennbaren Missbrauch sprechen kann steht auf einem Blatt.
Grundsätzlich ist aber zutreffend, dass die Möglichkeit besteht sich ein Ticket für den nächsten oder auch übernächsten Tag "gültig schreiben" (eigene Verwendung einiger Mitarbeiter an den Schaltern gegebenfalls sogar generell gängig) zu lassen.
Das exdtremte Beispiel was auf empirieren Daten beruht, ist dass meine Großeltern an einem Freitag Abend in den Norden fahren wollten, der Anschlusszug aber in Mannheim verpasst wurde und die Ankunft bei Kiel erst gegen Mitternacht möglich gewesen wäre, die beiden haben die Genehmigung bekommen am Montag weiter zu reisen, da die beiden dann das Wochenende für einen spontan Besuch in Heidelberg genutzt haben.
Daher trifft die pauschale Unterstellung es würde nicht möglich sein, insbesondere da die Rechtslage dem beschriebenen Vorgehen entspricht und es nicht so einfach gelingt den vorsätzlichen Missbrauch nachweisen zu können.
Grundsätzlich gilt aber, wie oft die Fahrgastrechte der EU Verordnung eintreten und dann auch in Anspruch genommen werden können ist nicht limitiert, dass man natürlich irgendwann von einem erkennbaren Missbrauch sprechen kann steht auf einem Blatt.
Grundsätzlich ist aber zutreffend, dass die Möglichkeit besteht sich ein Ticket für den nächsten oder auch übernächsten Tag "gültig schreiben" (eigene Verwendung einiger Mitarbeiter an den Schaltern gegebenfalls sogar generell gängig) zu lassen.
Das exdtremte Beispiel was auf empirieren Daten beruht, ist dass meine Großeltern an einem Freitag Abend in den Norden fahren wollten, der Anschlusszug aber in Mannheim verpasst wurde und die Ankunft bei Kiel erst gegen Mitternacht möglich gewesen wäre, die beiden haben die Genehmigung bekommen am Montag weiter zu reisen, da die beiden dann das Wochenende für einen spontan Besuch in Heidelberg genutzt haben.
Daher trifft die pauschale Unterstellung es würde nicht möglich sein, insbesondere da die Rechtslage dem beschriebenen Vorgehen entspricht und es nicht so einfach gelingt den vorsätzlichen Missbrauch nachweisen zu können.
Ist das bei Flexpreisen nicht ein sehr begrenztes sinnvolles Argument?Wegen der im Buchungspreis enthaltenen Reservierung?