Es tut sich was bei der Bahn (u.a. mehr Angebote, kostenlose Sitzplatzreservierungen etc.)

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red_travels

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16.09.2016
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www.red-travels.com
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Fahren denn bis Dezember überhaupt noch ECs über Berlin hinaus nach Hamburg? Ich dachte die Strecke ist dicht und es gibt nur ICEs via Uelzen.
Die Strecke Hamburg–Berlin ist für den Fern- und Güterverkehr in der Zeit vom 16. August bis 14. Dezember 2024 gesperrt.


Zwischen August 2025 und April 2026 führt die DB eine sogenannte Generalsanierung durch. Während dieser Zeit ist die Strecke zwischen Hamburg und Berlin für den Zugverkehr gesperrt.


dazwischen wird wohl normal gefahren... Wegen der Sperrung wird die FV-Linie ja nicht gleich umbenannt...
 
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freddie.frobisher

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23.04.2016
6.750
6.763
Kann mir jemand verraten, weshalb der IC296 ausgerechnet gestern nicht die übliche Strecke, sondern "planmäßig" mit Halt in Würzburg und elendslanger Schleife über Fulda geführt wurde? Das hat mich 4h gekostet, und die Bahn 18€ Entschädigung.
 
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schlepper

Erfahrenes Mitglied
31.08.2016
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3.690
FRA
Kann mir jemand verraten, weshalb der IC296 ausgerechnet gestern nicht die übliche Strecke, sondern "planmäßig" mit Halt in Würzburg und elendslanger Schleife über Fulda geführt wurde? Das hat mich 4h gekostet, und die Bahn 18€ Entschädigung.
Zum einen, gestern beim Nachtzug ist schwierig, Startdatum 20. oder 21. in Wien? Und der scheint (zumindest derzeit) planmäßig über Jossa zu fahren.
 

freddie.frobisher

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23.04.2016
6.750
6.763
Zum einen, gestern beim Nachtzug ist schwierig, Startdatum 20. oder 21. in Wien? Und der scheint (zumindest derzeit) planmäßig über Jossa zu fahren.
21.09. auf 22.09. vs. 28.09. auf 29.09. Die Fahrt über Jossa war zum Zeitpunkt meiner Buchung nicht vorgesehen, und auch kommende Woche führt die Strecke wieder übers Saaletal.

Zug.png
 
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alinakl

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15.07.2016
4.520
2.008
Die SWEG ist eine interessante Wundertüte, auf der einen Seite werden die Fälle in Rekordzeit bearbeitet und problemlos erstattet, auf der anderen Seite kommen sie mit einer sehr kreativen Argumentation um die Ecke.

Ausgangslage war meine Großeltern hatten einen Supersparpreis gebucht, am Bahnhof hat die Anzeige eine Verspätung von wenigen Minuten angekündigt, der DB Navigar hat wohl das gleiche Bild angezeigt wie die E-Mail der DB Reisebegleitung.
Screenshot_100.jpg
Da die beiden ja inzwischen Erfahrungen mit der Bahn haben, sind sie nicht in den Zug eingestiegen sondern sind mit einer anderen reinen NV-Verbindung aus Bahn und Bus zum Ziel gefahren, Ankunft etwa 100 Minuten später als ursprünglich geplant, bei Verpassen des Anschlusses in Heilbronn hätte die Verspätung 90 Minuten betragen.

Daher den Fall als Nichtantritt der Reise bei SWEG eingereicht, Anwort der SWEG es gibt keinen Grund für die Erstattung gibt, denn der betreffende MEX sei, im übrigen wie in der Prodnose der DB zutreffend, um 9:59 Uhr abgefahren, hätte aber auf der Reise noch eine Minute gut machen können und sei daher schon um 10:03 Uhr angekommen, der Anschluss RE nun aber auch noch eine Minute später abgefahren ist, was zumindest zum Zeitpunkt der Abfahrt nicht absehbar war, hätten zum Umstieg vier Minuten zur Verfügung gestanden und somit wäre der Anschluss erreichbar gewesen.

Auf die Einwendung, dass die EU VO im Art. 18 Abs. 1 S1 von "Muss entweder bei der Abfahrt oder im Falle eines verpassten Anschlusses oder eines Zugausfalls vernünftigerweise davon ausgegangen werden," spricht, und zum Abfahrtzeitpunkt 09:56 Uhr eine Umsteigezeit von nur zwei Minuten zur Verfügung stehen würden, kommt eine sehr, nennen wir sie mal sehr interessante Begründung:

Zitat der SWEG:
Eine Verspätungsprognose stellt keinen ausreichenden Grund dar, die Reise vor ihrem Beginn abzubrechen. Zudem möchten wir Sie darauf hinweisen, dass gemäß Erwägungsgrund 35 der Fahrgastrechte-Verordnung die Gründe "verpasste Anschlüsse, Verspätungen oder Zugausfälle" vorliegen müssen.

Ein tatsächlicher Ausfall ist demnach Voraussetzung. Denn erst unter diesen Voraussetzungen werden auch die Verpflichtungen des EVU "Hilfeleistungen, Entschädigungen" ausgelöst (vgl. Erwägungsgrund 36 der Fahrgastrechteverordnung). Gemäß Art. 32 Anhang I Titel IV Kapitel II der Fahrgastrechte-Verordnung haftet der Beförderer dem Reisenden für den Schaden, der dadurch entsteht, dass die Reise wegen einer Verspätung oder eines Versäumnisses des Anschlusses nicht am selben Tag fortgesetzt werden kann oder nicht zu zumutbar ist.

Gerne möchten wir Sie darüber informieren, dass die von Ihnen angeführte Regelung in Ihrem Fall keine Anwendung findet, da die Reise noch am selben Tag durchzuführen gewesen wäre.


Fazit eine sehr wilde Begründung die einfach keinen Sinn ergibt, nun ja man wird sehen was das EBA und die SURV davon halten, ich kann mir nicht vorstellen, dass diese der SWEG Argumentation folgen, im Zweifel muss eben die "Meinung" eines Amtsrichters eingeholt werden.
 

SWINE

Erfahrenes Mitglied
06.08.2016
1.281
436
Die SWEG ist eine interessante Wundertüte, auf der einen Seite werden die Fälle in Rekordzeit bearbeitet und problemlos erstattet, auf der anderen Seite kommen sie mit einer sehr kreativen Argumentation um die Ecke.

Ausgangslage war meine Großeltern hatten einen Supersparpreis gebucht, am Bahnhof hat die Anzeige eine Verspätung von wenigen Minuten angekündigt, der DB Navigar hat wohl das gleiche Bild angezeigt wie die E-Mail der DB Reisebegleitung.
Anhang anzeigen 268255
Da die beiden ja inzwischen Erfahrungen mit der Bahn haben, sind sie nicht in den Zug eingestiegen sondern sind mit einer anderen reinen NV-Verbindung aus Bahn und Bus zum Ziel gefahren, Ankunft etwa 100 Minuten später als ursprünglich geplant, bei Verpassen des Anschlusses in Heilbronn hätte die Verspätung 90 Minuten betragen.

Daher den Fall als Nichtantritt der Reise bei SWEG eingereicht, Anwort der SWEG es gibt keinen Grund für die Erstattung gibt, denn der betreffende MEX sei, im übrigen wie in der Prodnose der DB zutreffend, um 9:59 Uhr abgefahren, hätte aber auf der Reise noch eine Minute gut machen können und sei daher schon um 10:03 Uhr angekommen, der Anschluss RE nun aber auch noch eine Minute später abgefahren ist, was zumindest zum Zeitpunkt der Abfahrt nicht absehbar war, hätten zum Umstieg vier Minuten zur Verfügung gestanden und somit wäre der Anschluss erreichbar gewesen.

Auf die Einwendung, dass die EU VO im Art. 18 Abs. 1 S1 von "Muss entweder bei der Abfahrt oder im Falle eines verpassten Anschlusses oder eines Zugausfalls vernünftigerweise davon ausgegangen werden," spricht, und zum Abfahrtzeitpunkt 09:56 Uhr eine Umsteigezeit von nur zwei Minuten zur Verfügung stehen würden, kommt eine sehr, nennen wir sie mal sehr interessante Begründung:

Zitat der SWEG:
Eine Verspätungsprognose stellt keinen ausreichenden Grund dar, die Reise vor ihrem Beginn abzubrechen. Zudem möchten wir Sie darauf hinweisen, dass gemäß Erwägungsgrund 35 der Fahrgastrechte-Verordnung die Gründe "verpasste Anschlüsse, Verspätungen oder Zugausfälle" vorliegen müssen.

Ein tatsächlicher Ausfall ist demnach Voraussetzung. Denn erst unter diesen Voraussetzungen werden auch die Verpflichtungen des EVU "Hilfeleistungen, Entschädigungen" ausgelöst (vgl. Erwägungsgrund 36 der Fahrgastrechteverordnung). Gemäß Art. 32 Anhang I Titel IV Kapitel II der Fahrgastrechte-Verordnung haftet der Beförderer dem Reisenden für den Schaden, der dadurch entsteht, dass die Reise wegen einer Verspätung oder eines Versäumnisses des Anschlusses nicht am selben Tag fortgesetzt werden kann oder nicht zu zumutbar ist.

Gerne möchten wir Sie darüber informieren, dass die von Ihnen angeführte Regelung in Ihrem Fall keine Anwendung findet, da die Reise noch am selben Tag durchzuführen gewesen wäre.


Fazit eine sehr wilde Begründung die einfach keinen Sinn ergibt, nun ja man wird sehen was das EBA und die SURV davon halten, ich kann mir nicht vorstellen, dass diese der SWEG Argumentation folgen, im Zweifel muss eben die "Meinung" eines Amtsrichters eingeholt werden.
Was erwartest du denn??? Die Betrüger versuchen es halt mit allen Tricks so eine alte Oma lässt dich halt gut übers Ohr hauen.
 
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JayOnRails

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12.06.2022
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Ludwigshafen am Rhein
Hach ja, die Frau Müller von der SWEG. War soweit mir bekannt ist mal Tf, kann diesen Beruf aber nicht mehr ausüben. Hat mir auch gerne mal Dinge nicht bezahlt, nachdem dann das AG Stuttgart eine Klage bearbeitet hat, wurden die ausstehenden 8 doer 9 Fälle von mir dann auch noch bezahlt. Da ging es um Ersatzbeförderung auf Eurowings.

Ich habe noch ein paar andere Fälle, wo die SWEG auch nicht bezahlen möchte ("senden Sie uns eine neue Hotelrechnung ohne Frühstück"), da klären wir das in Kürze auch mal so. Ich denke, dass sie danach spuren werden. Die SWEG SBS ist ein bisschen schlauer, als DB Fernverkehr.

Bei der SWEG in Lahr habe ich auch einen Fall mitbekommen, bei dem sie einen per Mail übermittelten FGR-Fall nicht bearbeiten wollten. Danach gings dann ans AG Lahr, der externe Anwalt der SWEG meinte dann, man solle doch bitte beim nächsten Mal per Mail drauf aufmerksam machen. Der hat dann seine persönliche Adresse vorname.nachname@sweg.de übermittelt.

Haben da mal hingeschrieben. Account existiert nicht 🤡

joa und so nehmen die Dinge dann ihren Lauf....
 

Monstertour

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08.01.2016
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LEJ
Die SWEG ist eine interessante Wundertüte, auf der einen Seite werden die Fälle in Rekordzeit bearbeitet und problemlos erstattet, auf der anderen Seite kommen sie mit einer sehr kreativen Argumentation um die Ecke.

Ausgangslage war meine Großeltern hatten einen Supersparpreis gebucht, am Bahnhof hat die Anzeige eine Verspätung von wenigen Minuten angekündigt, der DB Navigar hat wohl das gleiche Bild angezeigt wie die E-Mail der DB Reisebegleitung.
Anhang anzeigen 268255
Da die beiden ja inzwischen Erfahrungen mit der Bahn haben, sind sie nicht in den Zug eingestiegen sondern sind mit einer anderen reinen NV-Verbindung aus Bahn und Bus zum Ziel gefahren, Ankunft etwa 100 Minuten später als ursprünglich geplant, bei Verpassen des Anschlusses in Heilbronn hätte die Verspätung 90 Minuten betragen.

Daher den Fall als Nichtantritt der Reise bei SWEG eingereicht, Anwort der SWEG es gibt keinen Grund für die Erstattung gibt, denn der betreffende MEX sei, im übrigen wie in der Prodnose der DB zutreffend, um 9:59 Uhr abgefahren, hätte aber auf der Reise noch eine Minute gut machen können und sei daher schon um 10:03 Uhr angekommen, der Anschluss RE nun aber auch noch eine Minute später abgefahren ist, was zumindest zum Zeitpunkt der Abfahrt nicht absehbar war, hätten zum Umstieg vier Minuten zur Verfügung gestanden und somit wäre der Anschluss erreichbar gewesen.

Auf die Einwendung, dass die EU VO im Art. 18 Abs. 1 S1 von "Muss entweder bei der Abfahrt oder im Falle eines verpassten Anschlusses oder eines Zugausfalls vernünftigerweise davon ausgegangen werden," spricht, und zum Abfahrtzeitpunkt 09:56 Uhr eine Umsteigezeit von nur zwei Minuten zur Verfügung stehen würden, kommt eine sehr, nennen wir sie mal sehr interessante Begründung:

Zitat der SWEG:
Eine Verspätungsprognose stellt keinen ausreichenden Grund dar, die Reise vor ihrem Beginn abzubrechen. Zudem möchten wir Sie darauf hinweisen, dass gemäß Erwägungsgrund 35 der Fahrgastrechte-Verordnung die Gründe "verpasste Anschlüsse, Verspätungen oder Zugausfälle" vorliegen müssen.

Ein tatsächlicher Ausfall ist demnach Voraussetzung. Denn erst unter diesen Voraussetzungen werden auch die Verpflichtungen des EVU "Hilfeleistungen, Entschädigungen" ausgelöst (vgl. Erwägungsgrund 36 der Fahrgastrechteverordnung). Gemäß Art. 32 Anhang I Titel IV Kapitel II der Fahrgastrechte-Verordnung haftet der Beförderer dem Reisenden für den Schaden, der dadurch entsteht, dass die Reise wegen einer Verspätung oder eines Versäumnisses des Anschlusses nicht am selben Tag fortgesetzt werden kann oder nicht zu zumutbar ist.

Gerne möchten wir Sie darüber informieren, dass die von Ihnen angeführte Regelung in Ihrem Fall keine Anwendung findet, da die Reise noch am selben Tag durchzuführen gewesen wäre.


Fazit eine sehr wilde Begründung die einfach keinen Sinn ergibt, nun ja man wird sehen was das EBA und die SURV davon halten, ich kann mir nicht vorstellen, dass diese der SWEG Argumentation folgen, im Zweifel muss eben die "Meinung" eines Amtsrichters eingeholt werden.
Muss vernünftiger Weise davon ausgegangen werden. Und die Online Fahrplanauskunft ist zwar nie vernünftig, aber den Zweck erfüllt sie.
Entweder noch mal bei DB SC FGR versuchen, da DB Ticketaussteller, oder ans EBA wenden.
 
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juliuscaesar

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12.06.2014
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Mitglieder des Treueprogramms Qatar Airways Privilege Club können ab sofort Avios, die Prämienwährung des Privilege Clubs, sammeln, wenn sie Bahntickets der Deutschen Bahn in Kombination mit Qatar-Airways-Flügen buchen:

 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
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Hat mir auch gerne mal Dinge nicht bezahlt, nachdem dann das AG Stuttgart eine Klage bearbeitet hat, wurden die ausstehenden 8 doer 9 Fälle von mir dann auch noch bezahlt. Da ging es um Ersatzbeförderung auf Eurowings.

Ich habe noch ein paar andere Fälle, wo die SWEG auch nicht bezahlen möchte ("senden Sie uns eine neue Hotelrechnung ohne Frühstück"), da klären wir das in Kürze auch mal so. Ich denke, dass sie danach spuren werden. Die SWEG SBS ist ein bisschen schlauer, als DB Fernverkehr.
Man könnte ja fast glauben du wärst der gute Bruder unseres "Fachexperten für Fahrgastrechten", bei dem ganzen Papierberg den du da so produzierst ....

Aber eigentlich hatte ich vorher die SWEG eigentlich deutlich positiver wahrgenommen, die Bearbeitung von Verspätungen lief bis auf einem Fall problemlos und deutlich schneller als beim SFR.

Immerhin muss man feststellen, die Fahrt war am 26.8.2024 und jetzt ist schon die zweite Ablehnung gekommen, beim SFR der DB würde wohl jetzt erst die standarisierte Ablehnung kommen, es wäre eine Verspätung von 0 Minuten eingetreten.

SWEG SBS nimmt nicht am gemeinsamen Entschädigungsverfahren teil.
Daher die Begründung die Erstattung bei der DB als Ticketverkäufer zu erreichen.
Muss vernünftiger Weise davon ausgegangen werden. Und die Online Fahrplanauskunft ist zwar nie vernünftig, aber den Zweck erfüllt sie.
Entweder noch mal bei DB SC FGR versuchen, da DB Ticketaussteller, oder ans EBA wenden.
Nun der "Witz" des ganzen ist ja, spricht man der OFA die Gültigkeit/Verwendbarkeit ab, dann geht der Fall ganz klar aus, denn dann muss der Reisende davon ausgehen, dass der nächste Bahnhof mit der gleichen Verspätung erreicht wird und der nächste Zug pünktlich abfährt.

Leider wollen die Reisenden nicht gleich in Krawallstufe schalten, ist jetzt eine EBA Beschwerde raus und das Verfahren liegt zusätzlich noch bei der SURV mal sehen was da raus kommt, sonst muss ich mir eben die Forderung abtreten lassen und sie in eigenem Namen durchsetzen.


Um zur DB zurück zu kommen,

Hat es eigentlich einen besonderen Grund war die Bahnbonusprämie "Tageskarte Samstag" noch in einem hochwertigem Sammelstück in Papierform daher kommt, während die normale Tageskarte ohne Beschränkung auf den Samtag schon direkt digital gebucht werden kann, wie es ja jetzt schon bei den Internationalen Freifahrten der Fall ist?
 

Vollzeiturlauber

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27.11.2012
10.089
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Corona-Land

schlepper

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31.08.2016
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FRA
Da du nicht so viele Informationen preisgibst und ich eigentlich nie Fahrkarten kaufe (zumindest nicht für mich), weiß ich auch nicht, was genau passiert. Ich mutmaße mal:

du hast ein zugebundenes Ticket: Ticket wurde auf 787 umgebucht
du hast eine Reservierung Ksl-Willi-München: Reservierung wurde umgebucht

Was steht denn in den Mails an dich?
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.520
2.008
das Verfahren liegt zusätzlich noch bei der SURV mal sehen was da raus kommt,
Die Schlichtung funktioniert nicht, am Verfahren nicht nur die SWEG Südwestdeutsche Landesverkehrs-GmbH teil, denen gehört zwar die SWEG Stuttgart aber ist eben nicht das gleich EVU, nun damit rückt die Chance mal wieder gelbe Briefe zu schreiben näher, falls das EBA nichts bringt.

 

red_travels

Megaposter
16.09.2016
24.031
13.264
www.red-travels.com
Zumindest bei einem Online-Ticket würde man im Account sehen, was da aktuell reserviert ist. Ansonsten kann man das noch an der Hotline oder Reisezentrum klären.

kann es vielleicht sein, dass 1223 an den 787 gekuppelt wird? 🧐

Aber ja im seltenen Fall der Umbuchung auf einen neuen Zug werden die Sitze auch umgebucht aber Zugbindung dürfte aufgehoben sein, weil der Zug ja eigentlich von dem gebuchten abweicht 🧐
 
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alinakl

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15.07.2016
4.520
2.008
Du glaubst echt es wurden Plätze im 787 reserviert? Wir haben schon Mal 4 Stunden ab Kassel in der ersten Klasse gestanden (trotz reservierter Plätze).
Das macht die DB in der Tat bei Onlineticket ja.

Aber Achtung immer prüfen ob auch alles korrekt ist, vor einer Weile hatten Verwandte von mir zu viert unterwegs natürlich vier Plätze reserviert die Umbuchung sah aber so aus:

Screenshot_3.jpg
Tja was der vierte Reisende machen soll, hat die DB aus geheimdienstlichen Gründen nicht mitgeteilt.