Es tut sich was bei der Bahn (u.a. mehr Angebote, kostenlose Sitzplatzreservierungen etc.)

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dplane

Erfahrenes Mitglied
04.01.2017
1.663
1.072
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Vielleicht eine unpopuläre Meinung, aber wenn man eine eigentlich gut gemeinte Regelung exploited und dann bei jeder Fahrt mit dem Messer zwischen den Zähnen die einzelnen Schritte bis zur Anzeige im Kopf durchgeht ums "Denen" zu zeigen, ja dann geht doch wenigstens nicht den Mitreisenden auf den Keks und regelt eure Fahrgastrechtsauslegungen schriftlich von zu Hause aus. Das die Bahn sehr viel nicht auf die Kette bekommt ist doch kein Freifahrtschein für derlei renitentes Verhalten.
 

NikSeib

Erfahrenes Mitglied
29.11.2016
693
320
Aus dem Grund habe ich bei meinen Streikfahrten immer den Screenshot aus dem März parat - das hat bisher selbst den bissigsten Kontrolleur überzeugt.
Ich war damals im Reizentrum und hatte mir eine Bestätigung mit Stempel geholt.
Wie gesagt bei den letzten 7 Tickets wars kein Ding, entweder wurde gar nix groß dazu gesagt oder es kam was wie:
ach ja die Streiks damals
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Vielleicht eine unpopuläre Meinung, aber wenn man eine eigentlich gut gemeinte Regelung exploited und dann bei jeder Fahrt mit dem Messer zwischen den Zähnen die einzelnen Schritte bis zur Anzeige im Kopf durchgeht ums "Denen" zu zeigen, ja dann geht doch wenigstens nicht den Mitreisenden auf den Keks und regelt eure Fahrgastrechtsauslegungen schriftlich von zu Hause aus. Das die Bahn sehr viel nicht auf die Kette bekommt ist doch kein Freifahrtschein für derlei renitentes Verhalten.
Wie kommst du drauf?
Ich will einfach nur günstig Bahn fahren so zu sagen ein Errorfare mit Planung.
Ich hab sicher kein Messer zwischen den Zähnen im Gegenteil total easy aber ich bin halt vorbereitet wenn mir halt mal einer doof kommt.
Wei wärs denn wenn die Bahn mal pünktlich fährt und wenn die das schon nicht hinkriegen dann wenigstens ihre Leute auf die Fahrgastrechte einstellt? die gibts nämlich nicht erst seit gestern schon ne Weile länger.
 
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Vollzeiturlauber

Erfahrenes Mitglied
27.11.2012
10.089
2.896
Corona-Land
Hier Mal eine andere Meinung zum Bahnpersonal:
Hatte ein Ticket mit Zugbindung, Datum: Tag Richtig, falscher Monat.
Hat der ICE-Mann durchgehen lassen, gab sogar einen Zangenabdruck.

Frage: Was ist Bahn-BFF
 

KAFlieger

Erfahrenes Mitglied
17.07.2018
979
2.366
Hier Mal eine andere Meinung zum Bahnpersonal:
Hatte ein Ticket mit Zugbindung, Datum: Tag Richtig, falscher Monat.
Hat der ICE-Mann durchgehen lassen, gab sogar einen Zangenabdruck.

Frage: Was ist Bahn-BFF
also >95% des Bahnpersonals an Bord ist absolut cool drauf und mit denen kann man vernünftig reden. So meine persönliche Erfahrung und ich fahre im Schnitt viermal die Woche mit denen längere Strecken.

Bin aber auch letzte Woche mal an eine der anderen 5% geraten, die der festen Überzeugung war, die Aufhebung der Zugbindung bei einem Zugausfall (auch noch letzte Verbindung des Tages) gelte maximal für den Folgetag und nicht für die Fahrt eine Woche später. AGB und Screenshots waren ihr komplett egal und sie bestand darauf, dass ich mir eine neue Fahrkarte kaufe, bis sie nochmal vorbeikommt.
Da ich aber eh 5 Minuten später raus musste, habe ich es nicht drauf ankommen lassen. Gute Frage, was ich gemacht hätte, wenn ich wirlich noch einen weiteren Weg vor mir gehabt hätte...
 

NikSeib

Erfahrenes Mitglied
29.11.2016
693
320
Hier Mal eine andere Meinung zum Bahnpersonal:
Hatte ein Ticket mit Zugbindung, Datum: Tag Richtig, falscher Monat.
Hat der ICE-Mann durchgehen lassen, gab sogar einen Zangenabdruck.

Frage: Was ist Bahn-BFF
Na da hattest du aber Dusel nicht an meinen Typen geraten zu sein der hätte dir aber sowas von das erhöhte Beförderungsentgelt verpasst und da wär er sogar im Recht gewesen.
Aber ja fast alle Bahner sind echt cool drauf wenn man denen nicht doof kommt die wollen doch auch nur ihren Job machen und möglichst entspannt heim kommen.

ach und die Erklärung:
Was ist die Bedeutung von bff?


Die Abkürzung BFF oder der Hashtag #bff stehen für den Ausdruck best friends forever. Mit Verwendung in Posts oder Beiträgen in den sozialen Medien drücken User*innen aus, dass ihnen eine Person besonders nahe steht - also eine empfunden lebenslang beste Freundschaft.
 

NikSeib

Erfahrenes Mitglied
29.11.2016
693
320
Steile These. Ab 60 Minuten Ankunftsverspätung ("Letzte Verbindung des Tages") könnte man ja so verstehen) ist das Ding Flex3000.
Auch ein guter Anwalt verlies sich mal das bezog sich auf den Kollegen:
Hier Mal eine andere Meinung zum Bahnpersonal:
Hatte ein Ticket mit Zugbindung, Datum: Tag Richtig, falscher Monat.
Hat der ICE-Mann durchgehen lassen, gab sogar einen Zangenabdruck.

Frage: Was ist Bahn-BFF
Wobei wenns einen Anwaltstrick gibt der eine Fahrkarte in einem anderen Monat gültig macht wir sind gespannt.
Für mich klingt es so der Ständigurlauber hatte ein Ticket für den 15.4. ist aber am 15.5 gefahren und der Bahnler hats durchgehen lassen.
 
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alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.520
2.008
Die DB sollte in ihrem eigenen Interesse entweder ihre Pünktlichkeit verbessern (ja ein Ding der Unmöglichkeit) oder zumindest ihre Prozesse in Fällen von Fahrgastrechten optimieren.

Ich habe eher aus Neugierde einen ABB/FGR-Fall durchgefochten, der durchaus bemerkenswert war.

Zunächst handelte es sich um ein taktisch gebuchtes Ticket, der eingeplante Anschlussverlust war zunächst angekündigt hat sich aber nicht realisiert, da der Anschlusszug eben über 40 Minuten Verspätung hatte.

Da nun der Zielbahnhof mit 46 Minuten Verspätung erreicht werden hätte können, fällt natürlich ein Anspruch nach der EU VO aus, da die nötigen 60 Minuten nicht erreicht wurden.

Jedoch bietet Abschnitt A.9.1.1 (ii) der Beförderungsbedingungen Deutsche Bahn AG schon ab 20 Minuten die Möglichkeit der Fortsetzung zur Fahrt zu einem späteren Zeitpunkt, welcher eben nicht eingegrenzt wurde, was möglich wäre, die 20 Minuten Regelung für den Fahrgast günstiger ist als die gesetzliche und daher mit anderen Bedingungen versehen werden könnte.

So habe ich kurz nach der Unterbrechung der Reise der DB unter anderem den DB-Kundendialog schriftlich mitgeteilt, dass unter Berufung Abschnitt A.9.1.1 (ii) der Beförderungsbedingungen Deutsche Bahn AG die Fahrt nicht am 29.02.2024, sondern am 07.03.2024 fortgesetzt werden solle.

Die Reaktionen waren durchaus bemerkenswert, denn in einem Fall lautete die Antwort im Textbausteinstil, dass dies nicht möglich sei zwei andere Quellen haben auf SFR verwiesen.

Nun hatte sich ergeben, dass am 07.03.2024 ein Streiktag war, so war natürlich die Fahrt nicht mehr wie geplant, sondern nur mit Verspätung von geplanten annähernd drei Stunden Verspätung möglich, da aber wegen einer Umbuchung des Flugs gar nicht der BER, sondern HAM angeflogen wurde, war die Fahrt im Ganzen überflüssig geworden.

Ich habe dann einen FGR-Fall mit der neuen geplanten Verbindung als Fahrtabbruch eingereicht, nachdem ich drei Monate lang keine Rückmeldung erhalten hatte habe ich eine Anfrage zur Bearbeitung gestellt, interessanter Weise kamen dann ca. 4 Wochen später zwei Schreiben mit der exakt gleichen Fall ID gleichen Datums.

Das erste Schreiben hatte zum Inhalt, dass das betroffene EVU nicht am gemeinsamen Entschädigungsverfahren teilnimmt, was natürlich, da in beiden Falle ICE Fernverkehrszüge betroffen waren, völliger Unsinn ist.

Das zweite Schreiben enthielt drei Punkte um mit der Bearbeitung fortfahren zu können, 1. Kopie der Fahrkarte (welche bereits beim Upload vorlag und auch die Auftragsnummer bekannt war), 2. Angabe des Bahnhofs wo die Fahrt abgebrochen/beendet wurde, 3. Kopie der Fahrkarte, ein Scan der Fahrkarte wurde nochmal versandt und auch die Angabe zum Fahrtabbruch wurde genannt.

Ergebnis wieder 4 Wochen später, der Anspruch müsse abgelehnt werden, da Angaben und Belege fehlen würden, daraufhin habe ich den Sachverhalt nochmals erklärt, warum es zu einer Unterbrechung der Fahrt am 29.02. kam wie der Plan zur Fortsetzung der Fahrt am 07.03. bestand und warum dies nicht möglich war, das Ganze mit entsprechenden Anlagen ausgestattet und versandt.

Endergebnis wieder etwa vier Wochen später, die Gutschrift der vollständigen Fahrt ging auf dem angegeben Bankkonto ein.





Fazit des ganzen:

Eigentlich hätte ich nicht erwartet, dass die Erstattung erfolgt, zeigt aber auch, dass das eigene Unvermögen der DB sich mit dem Thema Fahrgastrechten auseinander zu setzen und Regelungen und Prozesse zu schaffen zu einer Lücke führt, welche sagen wir mal mit einem kreativen Konzept dazu führt, dass jede Fahrkarte vollständig erstattbar wird, sobald eine Verspätung von 20 Minuten auftritt, weil eben dem Fahrgast keine Möglichkeit geboten wird sein Wahlrecht, welches seitens der DB ja aber ohnehin gerne ignoriert/abgesprochen wird, auch in einem geordneten Prozess ausüben zu können.

Da aber solche Regelungslücken im Zweifel aber zum Nachteil des EVUs gehen, sind eben eindeutig Möglichkeiten der kreativen Optimierung unter Ausnutzung dieser Lücke möglich, dies unter der Berufung der ABB noch deutlich einfacher als in Fällen der EU VO.
 

freddie.frobisher

Erfahrenes Mitglied
23.04.2016
6.750
6.763
Mal komplett abseits des sonstigen Bahnsinns: Ich habe es nur beim Vorbeifahren gesehen, noch dazu verdeckt und in Dampf eingehüllt. Aber wenn ich mich nicht komplett getäuscht habe, hat heute eine Dampflokomotive einen Güterzug mit Schüttgutwagen von Saalfeld Richtung Gera gezogen. Dampflokomotiven sieht man gelegentlich auf Sonderfahrten, aber dann hängen Wagen mit zahlenden Passagieren und keine Fracht dran. Das macht irgendwie keinen Sinn, kennt jemand die Hintergründe?
 
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Grieszkram

Reguläres Mitglied
15.07.2020
86
69
Bei den Riedbahn-Bauarbeiten sind Dampfloks von Vereinen aus Karlsruhe und Baden am Start. Hintergrund ist, dass es nicht genügend Diesel-Traktion in dieser Menge für die Generalsanierung gibt. Die Dampf-Vereine freut es auch, denn sie haben Einnahmen und sehr sehr günstige Trassen bekommen.

zeigt wieder, altes Eisen hat noch lange nicht ausgedient.

Bemerkenswert auch, wie langlebig diese aten Dinger sind. Irgenwann schaffe ich es mal ins Eisenbahnmuseum nach Nürnberg.

Im Gegensatz unsere Bundeswehr, +/- 1500 Leo2 erschrottet, nun wird teuer eingekauft.
 

SWINE

Erfahrenes Mitglied
06.08.2016
1.281
436
Die DB sollte in ihrem eigenen Interesse entweder ihre Pünktlichkeit verbessern (ja ein Ding der Unmöglichkeit) oder zumindest ihre Prozesse in Fällen von Fahrgastrechten optimieren.

Ich habe eher aus Neugierde einen ABB/FGR-Fall durchgefochten, der durchaus bemerkenswert war.

Zunächst handelte es sich um ein taktisch gebuchtes Ticket, der eingeplante Anschlussverlust war zunächst angekündigt hat sich aber nicht realisiert, da der Anschlusszug eben über 40 Minuten Verspätung hatte.

Da nun der Zielbahnhof mit 46 Minuten Verspätung erreicht werden hätte können, fällt natürlich ein Anspruch nach der EU VO aus, da die nötigen 60 Minuten nicht erreicht wurden.

Jedoch bietet Abschnitt A.9.1.1 (ii) der Beförderungsbedingungen Deutsche Bahn AG schon ab 20 Minuten die Möglichkeit der Fortsetzung zur Fahrt zu einem späteren Zeitpunkt, welcher eben nicht eingegrenzt wurde, was möglich wäre, die 20 Minuten Regelung für den Fahrgast günstiger ist als die gesetzliche und daher mit anderen Bedingungen versehen werden könnte.

So habe ich kurz nach der Unterbrechung der Reise der DB unter anderem den DB-Kundendialog schriftlich mitgeteilt, dass unter Berufung Abschnitt A.9.1.1 (ii) der Beförderungsbedingungen Deutsche Bahn AG die Fahrt nicht am 29.02.2024, sondern am 07.03.2024 fortgesetzt werden solle.

Die Reaktionen waren durchaus bemerkenswert, denn in einem Fall lautete die Antwort im Textbausteinstil, dass dies nicht möglich sei zwei andere Quellen haben auf SFR verwiesen.

Nun hatte sich ergeben, dass am 07.03.2024 ein Streiktag war, so war natürlich die Fahrt nicht mehr wie geplant, sondern nur mit Verspätung von geplanten annähernd drei Stunden Verspätung möglich, da aber wegen einer Umbuchung des Flugs gar nicht der BER, sondern HAM angeflogen wurde, war die Fahrt im Ganzen überflüssig geworden.

Ich habe dann einen FGR-Fall mit der neuen geplanten Verbindung als Fahrtabbruch eingereicht, nachdem ich drei Monate lang keine Rückmeldung erhalten hatte habe ich eine Anfrage zur Bearbeitung gestellt, interessanter Weise kamen dann ca. 4 Wochen später zwei Schreiben mit der exakt gleichen Fall ID gleichen Datums.

Das erste Schreiben hatte zum Inhalt, dass das betroffene EVU nicht am gemeinsamen Entschädigungsverfahren teilnimmt, was natürlich, da in beiden Falle ICE Fernverkehrszüge betroffen waren, völliger Unsinn ist.

Das zweite Schreiben enthielt drei Punkte um mit der Bearbeitung fortfahren zu können, 1. Kopie der Fahrkarte (welche bereits beim Upload vorlag und auch die Auftragsnummer bekannt war), 2. Angabe des Bahnhofs wo die Fahrt abgebrochen/beendet wurde, 3. Kopie der Fahrkarte, ein Scan der Fahrkarte wurde nochmal versandt und auch die Angabe zum Fahrtabbruch wurde genannt.

Ergebnis wieder 4 Wochen später, der Anspruch müsse abgelehnt werden, da Angaben und Belege fehlen würden, daraufhin habe ich den Sachverhalt nochmals erklärt, warum es zu einer Unterbrechung der Fahrt am 29.02. kam wie der Plan zur Fortsetzung der Fahrt am 07.03. bestand und warum dies nicht möglich war, das Ganze mit entsprechenden Anlagen ausgestattet und versandt.

Endergebnis wieder etwa vier Wochen später, die Gutschrift der vollständigen Fahrt ging auf dem angegeben Bankkonto ein.





Fazit des ganzen:

Eigentlich hätte ich nicht erwartet, dass die Erstattung erfolgt, zeigt aber auch, dass das eigene Unvermögen der DB sich mit dem Thema Fahrgastrechten auseinander zu setzen und Regelungen und Prozesse zu schaffen zu einer Lücke führt, welche sagen wir mal mit einem kreativen Konzept dazu führt, dass jede Fahrkarte vollständig erstattbar wird, sobald eine Verspätung von 20 Minuten auftritt, weil eben dem Fahrgast keine Möglichkeit geboten wird sein Wahlrecht, welches seitens der DB ja aber ohnehin gerne ignoriert/abgesprochen wird, auch in einem geordneten Prozess ausüben zu können.

Da aber solche Regelungslücken im Zweifel aber zum Nachteil des EVUs gehen, sind eben eindeutig Möglichkeiten der kreativen Optimierung unter Ausnutzung dieser Lücke möglich, dies unter der Berufung der ABB noch deutlich einfacher als in Fällen der EU VO.
Na na das war jetzt aber echt gemein! Den Betrügern das Geld wieder abnehmen das darfst du aber nicht das ist wirklich ultra super böse!
Da werden dich jetzt aber die ganzen unterbelichteten Bahnfanboys jetzt gar nicht mehr lieb haben.
Den 20 Minuten move hab ich aber nie durchgezogen war mir immer zu heiß aber hey wer schlau bucht kriegt ohne Probleme auch die Stunde die man braucht zusammen.
Aber hey gut zu wissen.
 

JayOnRails

Erfahrenes Mitglied
12.06.2022
311
439
Ludwigshafen am Rhein


Ich habe noch ein paar Artikel dazu gefunden
 
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red_travels

Megaposter
16.09.2016
24.028
13.261
www.red-travels.com
zeigt wieder, altes Eisen hat noch lange nicht ausgedient.

Bemerkenswert auch, wie langlebig diese aten Dinger sind. Irgenwann schaffe ich es mal ins Eisenbahnmuseum nach Nürnberg.

Im Gegensatz unsere Bundeswehr, +/- 1500 Leo2 erschrottet, nun wird teuer eingekauft.

Dampfloks findet man immer wieder auf Baustellenbetrieben, aber auch mancherorts auf regulären Güterverkehren, die Dampfloks des Bayerischen Eisenbahnmuseums sind jede Saison um Gunzenhausen im Rübeneinsatz.
 
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Hans456

Erfahrenes Mitglied
06.01.2014
1.174
1.216
Der Bahn Mitarbeiter gibt dir sonst niemals freiwillig seinen Ausweis und seine Daten.
Mal aus naivem Interesse heraus gefragt, der Schaffner zeigt den Fahrgast als Privatperson an? Also der wütende und ggf zu Unrecht beschuldigte Fahrgast bekommt über ein ggf anschließendes Gerichgsverfahren die persönlichen Daten des Schaffners?
Da hätte ich ja wenig Freude dran, sofern ich der Mitarbeiter wäre.

Meine persönliche Erfahrung ist allerdings, dass Fahrkartenkontrollen insgesamt stark abgenommen haben, gerade bei hohen Verspätungen trauen sich die wenigsten Schaffner überhaupt noch aus ihrer Kammer.
 
Zuletzt bearbeitet:
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alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.520
2.008
Mal aus naivem Interesse heraus gefragt, der Schaffner zeigt den Fahrgast als Privatperson an?
Normalerweise läuft es anders, da stellt eine bearbeitende Stelle den Strafantrag, könnte natürlich sein, dass das bei der DB Fernverkehr generell anders gelöst ist, aber eine direkte Anzeige ist durchaus ungewöhnlich.

Vielleicht hatte den Bahn-MA etwas besonders motiviert Anzeige zu erstatten.

anschließendes Gerichgsverfahren die persönlichen Daten des Schaffners?
Ja denn der Beschuldigte/Angeschuldigte/Angeklagte hat die Möglichkeit der Akteneinsicht und auch in einem Gerichtsverfahren werden die persönlichen Daten vor der Vernehmung abgefragt.

Gegebenenfalls gibt es jetzt für die Bahnbeschäftigten eine ähnliche Lösung wie zum Beispiel bei Polizeibeamten die werden über ihre Dienststelle geladen so sind dann auch nur diese Daten in der Akte erfasst.
gerade bei hohen Verspätungen trauen sich die wenigsten Schaffner überhaupt noch aus ihrer Kammer.
Nun nicht verwunderlich, gerade die Leute können für die Verspätungen am wenigsten sind aber eben die armen Schweine an forderster Fronst die den ganzen Frust der Fahrgäste abbekommen, dass die nun versuchen solche Konfliktsituationen möglichst zu reduzieren ist nachvollziehbar.

Wobei es die Methode gibt zu Fragen "wer ist in ABC zugestiegen?" und sich dabei so schnell durch den Wagen bewegen, dass überhaupt keine Zeit zur Reaktion bleibt falls derjenige einem nicht gerade entgegen kommt und daher vorher gesehen wird.
 

Münsterländer

Erfahrenes Mitglied
16.12.2018
6.617
7.078
FRA / FMO
Mal aus naivem Interesse heraus gefragt, der Schaffner zeigt den Fahrgast als Privatperson an? Also der wütende und ggf zu Unrecht beschuldigte Fahrgast bekommt über ein ggf anschließendes Gerichgsverfahren die persönlichen Daten des Schaffners?
Da hätte ich ja wenig Freude dran, sofern ich der Mitarbeiter wäre.

Meine persönliche Erfahrung ist allerdings, dass Fahrkartenkontrollen insgesamt stark abgenommen haben, gerade bei hohen Verspätungen trauen sich die wenigsten Schaffner überhaupt noch aus ihrer Kammer.
Wie liest du das aus meinem Post heraus? Mir ging es darum, die Daten des MA an Ort und Stelle zu bekommen um eventuell selbst eine Anzeige zu erstatten.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.520
2.008
Wie liest du das aus meinem Post heraus? Mir ging es darum, die Daten des MA an Ort und Stelle zu bekommen um eventuell selbst eine Anzeige zu erstatten.
Da der Forums-Kollege selbst von einer Beschuldigtenvernehmung und Anzeige wegen falscher Verdächtigung gegen den Bahn-MA geschrieben hat, muss dem eine Anzeige seitens des Bahn-MAs vorausgegangen sein.

Allerdings sind die auch durch den FN-Beleg entnehmbar, dort ist der Bahn-MA welcher die FN ausstellt codiert identifizierbar.
 
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NikSeib

Erfahrenes Mitglied
29.11.2016
693
320
Mal aus naivem Interesse heraus gefragt, der Schaffner zeigt den Fahrgast als Privatperson an? Also der wütende und ggf zu Unrecht beschuldigte Fahrgast bekommt über ein ggf anschließendes Gerichgsverfahren die persönlichen Daten des Schaffners?
Also ich kennen meinem neuen BahnBFF die beiden Vornamen, den Nachnamen, Geburtsdatum.
Wenn ich ihm aber eine Geburtstagskarte schicken will muss ich die an eine Bahnadresse in Erfurt schicken ich denk mal da wird der angestellt sein.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Vielleicht der Kommunikationsstil. ;)
Ich hab ihm klar gemacht was Sache ist.
Ich hab ruhig erklärt warum meine Fahrkarte vom 12.3. halt auch am 27.9. gültig ist und das der meinen Ausweis nicht kriegt weil ich den ja schon kurz vorgezeigt hatte.
Beim Rest habe ich einfach meinen Kopfhörer aufgesetzt und den reden und machen lassen.
Wenn ich so schlimm gewesen wär hätte der garantiert Beleidigung oder so angezeigt hat der aber nicht.
 
Zuletzt bearbeitet:

NikSeib

Erfahrenes Mitglied
29.11.2016
693
320
Ach einen Spruch hatte ich los gelassen:
Diensen Kindergarten mache ich nicht mit aber sie können ja gerne tun was sie wollen und nicht lassen können.
Danach Kopfhörer auf und hatte einen Film gestartet und den Typen einfach ignoriert.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.520
2.008
den Typen einfach ignoriert.
Wobei gerade diese Vorgehensweise einige Personen gerade zum handeln motiviert, aber ja bevor man ewig sinnlos weiter diskutiert stellt man eben die Diskussion ein und lässt die Gegenseite machen was für richtig hält.

Da die Sach- und Rechtslage eindeutig ist, kann man es eben drauf ankommen lassen, dass die BPol gerufen wird, in dem Fall wird es aber interessant wie der Staatsanwalt reagiert, denn wenn schon alles als Beschuldigtenvernehmung in die Akte aufgenommen wurde, ist die Sache durchaus entscheidungsreif und eine Antwort nach §170 Abs. 2 StPO begründbar.
 
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NikSeib

Erfahrenes Mitglied
29.11.2016
693
320
Was machen die Bahntypen eigentlich wenn man denen einen Ausweis vorlegt der keine deutsche Adresse hat?
Schreiben die dann die ab oder springen die im Dreieck?
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.019
13.429
Anders als die Fake-Fahrtabbrüche sind die Alternativfahrten zu einem (sehr viel) späteren Zeitpunkt nach Wahl des Fahrgastes völlig ok, es ist ein Armutszeugnis von der Bahn, sich da so anzustellen, und irgendwann kann man dann nur noch die Kommunikation einstellen, die Polizei kommen lassen und alles im Nachgang klären. Aber: Wie bei den o.g. Fahrtabbrüchen sehe ich es durchaus kritisch, Fahrgastrechte geltend zu machen, wenn man nie vorhatte zu fahren, also kein Fahrgast war.

Also falls die Geschichte sich so zugetragen hat, wird es ja nun endlich eine juristische Aufarbeitung geben.