Es tut sich was bei der Bahn (u.a. mehr Angebote, kostenlose Sitzplatzreservierungen etc.)

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Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
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2, du nutzt die aufgehobene Zugbindung um zum einen früheren Zug zu nehmen, dann gilt für eine eventuelle Verspätung die neu geplante Ankunftszeit im Vergleich zu der tatsächlichen Ankunft.

:no: Die Ankunftszeit der neu gewählten Verbindung nach dem zum Buchungszeitpunkt gültigen Fahrplan.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
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:no: Die Ankunftszeit der neu gewählten Verbindung nach dem zum Buchungszeitpunkt gültigen Fahrplan.
Das ist Unsinn.

Wenn der Kollege eigentlich von 16:00 - 19:00 Uhr mit ICE 1334 gebucht hat und dann mit ICE 1126 um 8:00 - 12:00 Uhr fährt, dann zählt 12:00 Uhr als Abfahrtszeit und hat ICE 1126 125 Minuten Verspätung und kommt um 14:05 Uhr an dann gibt es natürlich 50% Erstattung obwohl man deutlich vor der ursprünglich gebuchten Ankunftszeit angekommen ist.
 
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Hans456

Erfahrenes Mitglied
06.01.2014
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Braucht nur ein Beamter der BPol hier zu lesen, der das dann die zuständige Dienststelle weiterleitet ("übersende anliegenden außerdienstlich bekanntgewordenen Internetausdruck zum Weiteren").

Du hast die Missbrauchsabsicht in einem deiner hiesigen Ergüsse mit deinen Worten auch ganz klar eingeräumt. Ich bin gemein und sage jetzt aber nicht wo.
Ich denke das Problem ist, dass Bahn und BPol ganz andere Sorgen haben anstatt hier nachzulesen, wer Tickets auf Halde kauft.
Ich wäre immer vorsichtig, wenn es offensichtlich unplausibel wird und ein Computer ein Muster zu erkennen vermag, aber das die Bahn nun eine unrechtmäßige Nutzung der Fahrgastrechte anzeigt habe ich noch nie gehört. Die lassen sich ja lieber für 2,50€ Verpflegungsleistung während einer Großstörung verklagen.

In einer DB Lounge erzählte die Dame an der Rezeption neulich, dass sie einen Rentner habe, der täglich morgens dort seinen Kaffee trinke, Zeitung lese und sich eine Verspätung >60min aufschreibe, die er dann mit BC100 melde.
Wenn er nun am Bahnhof war und eine Fahrt als nicht angetreten anmelden würde, was will man ihm da nachweisen? Das schlimme ist vielmehr, dass das Modell auf Grund der Ausfälle und Verspätungen funktioniert.
 

Vollzeiturlauber

Erfahrenes Mitglied
27.11.2012
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Corona-Land
Auch ein guter Anwalt verlies sich mal das bezog sich auf den Kollegen:

Wobei wenns einen Anwaltstrick gibt der eine Fahrkarte in einem anderen Monat gültig macht wir sind gespannt.
Für mich klingt es so der Ständigurlauber hatte ein Ticket für den 15.4. ist aber am 15.5 gefahren und der Bahnler hats durchgehen lassen.
Fahrt war am 2. Januar, Ticket aber 1. oder 2. Februar.
Grüße aus dem Kufstein Urlaub. EC 286 11:26h.
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.369
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Wenn der Kollege eigentlich von 16:00 - 19:00 Uhr mit ICE 1334 gebucht hat und dann mit ICE 1126 um 8:00 - 12:00 Uhr fährt, dann zählt 12:00 Uhr als Abfahrtszeit und hat ICE 1126 125 Minuten Verspätung und kommt um 14:05 Uhr an dann gibt es natürlich 50% Erstattung obwohl man deutlich vor der ursprünglich gebuchten Ankunftszeit angekommen ist.

Zu der Konstellation habe ich nichts geschrieben.

Wenn ich von 8 bis 11 fahren wollte, und dann bekommen alle Züge per Fahrplanänderung eine Stunde Verspätung, also mein ursprünglicher Zug fährt 8 bis 12. Ich fahre dann von 7 bis 11, und zwar mit dem Zug, der ursprünglich von 7 bis 10 fahren sollte. Dann ist das eine Verspätung von einer Stunde, nämlich 11 statt 10. Das wird die Bahn allerdings ziemlich sicher anders sehen.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.761
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Das wird die Bahn allerdings ziemlich sicher anders sehen.
Bei einem Ticket mit Zugbindung ist, die Sichtweise aber auch nicht abwegig, denn mit der Entscheidung die alte Verbindung auf zu geben ist ja auch der Zeitpunkt der Entscheidung und auch der in diesem Moment gültigen Fahrplan relevant.

Theoretisch könnte die Bahn ein System anbieten, welches dann eben die nach Ausübung des Wahlrechts genau bestimmt, eben wie bei Umbuchungen im Flugverkehr, da sie das aber nicht tun gehen eben die damit verbundenen Nachteile zu deren lasten.

Bei Flexpreisen kann man aber diese Sicht teilen, denn dort kann im Zweifel nie ein genauer Zeitpunkt bestimmt werden wann die Entscheidung fällt welcher Zug genau genutzt wird.



Zum Thema SWEG

Eines muss man denen ja lassen bei der Beantwortung von Anliegen sind sie ja recht flott aber besser werden die Antwort nicht:

"Die Informationen des DB Navigators basieren auf Prognosen, die auf künftigen Ereignissen basieren. Der DB Navigator dient als Orientierungshilfe für Fahrgäste.
Es begründen nicht auf einer Prognose die Fahrt abzubrechen, da sich während der Fahrt immer etwas ändern kann.
Zudem möchten wir Sie darauf hinweisen, dass gemäß Erwägungsgrund 35 der Fahrgastrechte-Verordnung die Gründe "verpasste Anschlüsse, Verspätungen oder Zugausfälle" vorliegen müssen.
Ein tatsächlicher Ausfall ist demnach Voraussetzung. Denn erst unter diesen Voraussetzungen werden auch die Verpflichtungen des EVU "Hilfeleistungen, Entschädigungen" ausgelöst.
Nach Prüfung Ihres Falls können wir bestätigen, dass die Anschlüsse erreicht wurden und der Zielort mit einer Verspätung von 4 Minuten Verspätung erreicht werden konnte. Diesbezüglich haben wir die Fahrleistung erbracht.
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir an unserer Entscheidung festhalten und keine Erstattung vornehmen können."

Ich habe mal zum Spaß nachgefragt, wie denn deren Interpresation des Art. 18 Abs. 1 S.1 der EU VO zu interepretieren ist und insbesondere wann man denn "vernünftigerweise" eine Verspätung zu erwarten hat.

Um etwas Mathe rein zu bringen, gibt es eigentlich öffentlich zugängliche Karten welche die maximal zulässigen Geschwindigkeiten der Strecke beinhalten, so könnte man ja die Mathematik bemühen um zu ermitteln, wie viel Verspätung ein Zug gutmachen könnte wenn immer die zulässige Höchstgeschwindigkeit gefahren wird, Zeiteinsparung durch verkürzte Halte fallen ja bei Nordheim(Württ) - Heilbronn Hbf aus.

Witzig auch dass die "Erwägungsgründe" völlig sinnlos zitiert werden, obwohl diese für den Sachverhalt irrelevant sind.

Nun mal sehen ob durch die Antwort darauf sich noch etwas ändert oder die EBA Beschwerde greift, denn die beiden Reisenden wollen nicht zu direkten zivilrechtlichen Maßnahmen greifen , dann bleibt nur noch die Forderung abtreten zu lassen und dann selbst dem Amtsrichter zu bemühen.
 

joubin81

Erfahrenes Mitglied
07.09.2016
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Ruanda -> Frankfurt,
ICE nach Hamburg:

Seuchenalarm:

Dieser Idiot sollte niemals Arzt werden...

https://m.bild.de/regional/hamburg/...-er-in-den-zug-stieg-66fd86746e40bb4b74daff0d

Und dann das:
Der Zug fuhr dann planmäßig wieder zurück nach Frankfurt – mit neuen Passagieren und ohne desinfiziert zu werden.
 
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K_Eifel

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02.01.2018
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Und kann dabei nicht differenzieren. Ich habe als BC50 Inhaber die bis nächsten Juni läuft auch ne Werbe Mail dafür bekommen.
Die Mail kam bei mir auch prompt, nachdem ich die BC 25 verlängert habe. Genau wie irgendwelche Gutscheine, die kommen auch immer wenn man gerade alles gebucht hat. Da helfen jetzt nur noch Aktionen von Ferrero usw., da hat man wenigstens noch was zusätzliches :ROFLMAO:
 

Airsicknessbag

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11.01.2010
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Bei einem Ticket mit Zugbindung ist, die Sichtweise aber auch nicht abwegig, denn mit der Entscheidung die alte Verbindung auf zu geben ist ja auch der Zeitpunkt der Entscheidung und auch der in diesem Moment gültigen Fahrplan relevant.

EU-fahrgastrechtlich gibt es keine Zugbindung, das ist ein rein deutsch-vertragsrechtliches Konstrukt. Siehe auch die BGH-Rechtsprechung zum Beförderungsvertrag als relativem (also nicht absolutem) Fixgeschäft. Insofern wäre der Auffassung, auch und gerade angesichts des intendierten Schutzniveaus der VO, nicht zu folgen.
 
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geos

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23.02.2013
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In einer DB Lounge erzählte die Dame an der Rezeption neulich, dass sie einen Rentner habe, der täglich morgens dort seinen Kaffee trinke, Zeitung lese und sich eine Verspätung >60min aufschreibe, die er dann mit BC100 melde.
Falls die Bahn es schafft, die Prozesskosten bei der Bearbeitung dieser Fahrgastrechtefälle im Griff zu haben, wäre das dennoch ein profitabler Kunde. DB-Lounge-Flatrate für gut 3,5 k€ im Jahr sollte sich für den Anbieter immer noch rechnen. Mehr als allenfalls Nahverkehr scheint dieser Rentner ja nicht zu reisen.
 
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N140SC

Erfahrenes Mitglied
01.01.2024
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gibt es eigentlich öffentlich zugängliche Karten welche die maximal zulässigen Geschwindigkeiten der Strecke beinhalten, so könnte man ja die Mathematik bemühen um zu ermitteln, wie viel Verspätung ein Zug gutmachen könnte wenn immer die zulässige Höchstgeschwindigkeit gefahren wird
Die gibt es, allerdings stellt sich die Frage, was man dann mit dieser Information anfangen soll. Wenn ein Zugführer mit weniger als der zulässigen Streckengeschwindigkeit fährt kann es dafür ja noch 2-3 andere Gründe geben, als dass er gerade keine Lust hat oder "das Gaspedal nicht findet".
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Ruanda -> Frankfurt,
ICE nach Hamburg:

Seuchenalarm:

Hat sich mittlerweile als Fehlalarm entpuppt, aber Hauptsache erstmal mit der medialen Berichterstattung eine riesen Welle gemacht. Die Entwarnung findet sicher deutlich weniger Erwähnung.
 
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alinakl

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15.07.2016
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Die gibt es, allerdings stellt sich die Frage, was man dann mit dieser Information anfangen soll.
WIe schon erwähnt etwas Methematik in die Sache rein bringen.

Die SWEG behauptet ja Zitat "Es begründen nicht auf einer Prognose die Fahrt abzubrechen, da sich während der Fahrt immer etwas ändern kann."

Daher die Idee den Beweis mathematisch zu führen, denn wenn laut Fahrplan 5 Minuten für die Strecke von zur Verfügung stehen, dann könnte sich ja errechnen lassen wie lange es dauern würde falls der Lokführer die zulässige Höchstgeschwindigkeit ausnutzt, würden es dann zum Beispiel 4 Minuten und 27 Sekunden als Ergebnis sein, dann ist dieses Argument mit Tatsachen widerlegt worden.

Amtsrichter haben sowieso zu wenig mit Mathe zu tun ...
 

imfromgermany

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02.10.2017
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NUE
WIe schon erwähnt etwas Methematik in die Sache rein bringen.

Die SWEG behauptet ja Zitat "Es begründen nicht auf einer Prognose die Fahrt abzubrechen, da sich während der Fahrt immer etwas ändern kann."

Daher die Idee den Beweis mathematisch zu führen, denn wenn laut Fahrplan 5 Minuten für die Strecke von zur Verfügung stehen, dann könnte sich ja errechnen lassen wie lange es dauern würde falls der Lokführer die zulässige Höchstgeschwindigkeit ausnutzt, würden es dann zum Beispiel 4 Minuten und 27 Sekunden als Ergebnis sein, dann ist dieses Argument mit Tatsachen widerlegt worden.

Amtsrichter haben sowieso zu wenig mit Mathe zu tun ...
Da kann man ja fast froh sein, dass es die EVO und die EU Richtlinien gibt, die einen als Fahrgast vor diesen amateurhaften Rechtsverbiegungsversuche schützen.
 
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alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
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Da kann man ja fast froh sein, dass es die EVO und die EU Richtlinien gibt, die einen als Fahrgast vor diesen amateurhaften Rechtsverbiegungsversuche schützen.
Im Prinzip schon aber zum Beispiel gibt es zum Art. 18 Abs. 1 S. 1 noch keine Definition wann eben "vernünftigerweise" gilt und wann nicht.

Mal sehen was die SWEG antwortet ansonsten mal schauen was das EBA macht und wenn alles nicht hilft muss ich mir die Forderung abtreten lassen.
 
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Biohazard

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29.10.2016
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Fahrgäste im Fernverkehr der Deutschen Bahn müssen ab Mitte Dezember zum Teil mehr Geld bezahlen. Sogenannte Flexpreise werden durchschnittlich um 5,9 Prozent teurer, der Preis für die BahnCard 100 wird um durchschnittlich 6,6 Prozent angehoben, wie der bundeseigene Konzern heute mitteilte. Die Preise für die BahnCard 25 und 50 ändern sich nicht. Zeitkarten werden dagegen durchschnittlich um 5,9 Prozent teurer.
🤬
 

red_travels

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16.09.2016
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www.red-travels.com

🤬

wundert dich das wirklich noch? Die Preise steigen eigentlich jedes Jahr

Preisentwicklung im Fernverkehr der Deutschen Bahn im Zeitraum von 2004 bis 2023

1728043767780.png


dort heißt es auch
Nur circa 20 Prozent der Reisenden mit der Deutschen Bahn kauft Tickets zum Normaltarif (Flexpreis). Auch diese können ab Dezember 2023 sparen, indem die Flextickets möglichst früh gekauft werden.
 

Biohazard

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29.10.2016
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wundert dich das wirklich noch?
Nein, es ärgert mich dennoch. Wenn wenigstens die Leistung passen würde, aber die Preise gehen hoch und die Qualität runter. Das passt einfach nicht. Da die Bahn für mich jedoch das Mittel der Wahl zur Fortbewegung ist, bin ich halt in den Allerwertesten gekniffen. 🤷‍♂️
 

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Nein, es ärgert mich dennoch. Wenn wenigstens die Leistung passen würde, aber die Preise gehen hoch und die Qualität runter. Das passt einfach nicht. Da die Bahn für mich jedoch das Mittel der Wahl zur Fortbewegung ist, bin ich halt in den Allerwertesten gekniffen. 🤷‍♂️

das einzige was pünktlich bei der Bahn ist, ist die jährliche Preiserhöhung... kann man sich eigentlich nur überlegen, ob sich ein Auto nicht doch noch rechnet ;) wenn es mehr machen, schaffen wir die Verkehrswende eh nie.