Es tut sich was bei der Bahn (u.a. mehr Angebote, kostenlose Sitzplatzreservierungen etc.)

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Hans456

Erfahrenes Mitglied
06.01.2014
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wundert dich das wirklich noch? Die Preise steigen eigentlich jedes Jahr

dort heißt es auch
Ja die Preise steigen jährlich aber bei 6,6% sprich 300€ mehr für eine BC100 2. Klasse sind schon deftig. Das gab es so die letzten Jahre nicht.
Da muss man tatsächlich überlegen, ob Sparpreise, die ja regelmäßig zu Flexpreisen werden, nicht die bessere Wahl sind.

Edit: Sind sogar 349€ sprich 7,7% in der zweiten Klasse.
Und wer das ultimative Premiumerlebnis dee 1. Klasse wünscht liegt dann bei 7.999€.
 
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red_travels

Megaposter
16.09.2016
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www.red-travels.com
Ja die Preise steigen jährlich aber bei 6,6% sprich 300€ mehr für eine BC100 2. Klasse sind schon deftig. Das gab es so die letzten Jahre nicht.
Da muss man tatsächlich überlegen, ob Sparpreise, die ja regelmäßig zu Flexpreisen werden, nicht die bessere Wahl sind.

Edit: Sind sogar 349€ sprich 7,7% in der zweiten Klasse.

und die Bahn rechnet dabei mit den Leuten ab, die jede Verspätung einreichen, bis sie ihre 25% raushaben... ;)
die Lounges kommen auch irgendwie in die Rechnung mit rein... gut wenn man diese wieder abschafft, werden die BC100 sicher nicht wieder billiger :D
 

Hans456

Erfahrenes Mitglied
06.01.2014
1.155
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und die Bahn rechnet dabei mit den Leuten ab, die jede Verspätung einreichen, bis sie ihre 25% raushaben... ;)
die Lounges kommen auch irgendwie in die Rechnung mit rein... gut wenn man diese wieder abschafft, werden die BC100 sicher nicht wieder billiger :D
Naja immerhin sind 25% von 4.899€ mehr als von den zuvor 4.550€.
Ich denke aber mal nicht, dass die Lounge der Kostentreiber ist.
Das werden vermutlich die allgemeinen Sanierungen sein. Und die Bahn schreibt es in Ihrer PM dazu, dass die 12*9€ Aufschlag für das Deutschlandticket enthalten seien.
 

SWINE

Erfahrenes Mitglied
06.08.2016
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Nein, es ärgert mich dennoch. Wenn wenigstens die Leistung passen würde, aber die Preise gehen hoch und die Qualität runter. Das passt einfach nicht. Da die Bahn für mich jedoch das Mittel der Wahl zur Fortbewegung ist, bin ich halt in den Allerwertesten gekniffen. 🤷‍♂️
Dann musst du halt schlau buchen und dir alles wieder zurück holen! Die können die Preise auch 50% hoch schrauben die behalten sowieso keinen einzigen Cent würde sogar noch mehr Punkte bringen!
Wer so bescheuert ist denen den vollen Fahrpreis zu lassen ist selber Schuld!
 

Vielbahnfahrer

Erfahrenes Mitglied
25.02.2018
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Ja die Preise steigen jährlich aber bei 6,6% sprich 300€ mehr für eine BC100 2. Klasse sind schon deftig. Das gab es so die letzten Jahre nicht.
Da muss man tatsächlich überlegen, ob Sparpreise, die ja regelmäßig zu Flexpreisen werden, nicht die bessere Wahl sind.

Edit: Sind sogar 349€ sprich 7,7% in der zweiten Klasse.
Und wer das ultimative Premiumerlebnis dee 1. Klasse wünscht liegt dann bei 7.999€.
Zumal gefühlt bei den Flexpreisen auch schon unterjährig mehr als 5% eher 10% erhöht wurden, durch die „dynamische“ Preisgestaltung.
 

JayOnRails

Erfahrenes Mitglied
12.06.2022
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Ludwigshafen am Rhein
@alinakl ich kann leider inhaltlich nicht auf deine ganzen Texte eingehen da es mich überfordert und sehr viel ist.
Schau dir doch mal die Beförderungsbedingungen Personenverkehr DB AG an.

9.1.4 Der Reisende kann insbesondere dann vernünftigerweise mit einer Verspätung nach Nr.
9.1.1 und Nr. 9.1.3 am Zielbahnhof rechnen, wenn diese über mindestens einen der nachfolgen-
den Informationskanäle bekanntgemacht wurde
: (i) Aushangfahrpläne und ausgehängte Informa-
tionen über Fahrplanänderungen in Bahnhöfen, (ii) elektronische Anzeigen und Lautsprecheran-
sagen in Zügen und auf Bahnhöfen, (iii) Fahrplaninformationen aus Buchungssystemen perso-
nalbedienter Verkaufsstellen sowie (iv) verfügbare Fahrplaninformations- und Reisendeninfor-
mationsmedien, insbesondere das Fahrplanauskunftssystem im Internet unter www.bahn.de
.
Die Übergangszeiten für planmäßige Umstiege (Umsteigezeiten) orientieren sich an der elektro-
nischen Fahrplanauskunft unter www.bahn.de. Das Gleiche gilt, wenn der Reisende eine vom
Beförderer oder vom Bahnhofsbetreiber ausgestellte Bestätigung vorlegen kann, aus der sich
eine Verspätung nach Nr. 9.1.1 und Nr. 9.1.3 ergibt.