Es tut sich was bei der Bahn (u.a. mehr Angebote, kostenlose Sitzplatzreservierungen etc.)

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juliuscaesar

Erfahrenes Mitglied
12.06.2014
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FRA
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Gibt es irgendwo bei der Bahn ne Möglichkeit Platzgenaue Sitzplatzreservierungen für die ICE zwischen Frankfurt und Straßburg zu bekommen? Online geht nur der Zufall und zwei unterschiedliche Reisezentren konnten auch nicht helfen. Bei der SNCF geht es mit Nebenplatz, jedoch habe ich keine Möglichkeit zur Anerkennung der BC50 gefunden.
Tschechische Bahn?
 
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alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
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Ich hatte heute ein sehr bemerkenswertes Erlebnis mit dem Reisezentrum in Stuttgart Hbf.

Inzwischen ist es ja eindeutig, dass meine Reiseplanung am 12.01.2025 nicht mehr fahrbar ist, da offenbar ICE 699 umgeleitet und dadurch eine deutlich längere Fahrzeit erhalten wird.

Da ich keine große Lust auf Diskussionen im Zug hatte, wollte ich mir die Freigabe für die Fahrt am 14.01. holen, der erste Versuch am Schalter scheiterte grandios, der Herr erklärte mir erst er könne nur die Zugbindung aufheben, dann ich solle mir doch einfach das Ticket erstatten lassen und dann für die Fahrt ein neues Ticket, dass die Kosten dafür natürlich deutlich höher sind, fand er irrelevant.

Er hat dann zwar in seinem Rechner eine DB Seite mit Informationen zu den Fahrgastrechten aufgerufen, auf dieser stand aber nur der übliche Unsinn zur Aufhebung der Zugbindung, einen Verweis auf die EU Fahrgastrechte VO wollte er nicht nachschlagen, bemerkenswert war auch, dass im Gebäude offenbar kein Empfang bestand so konnte ich die EU VO nicht direkt vorlegen, bin also mit der Ankündigung dass ich mir die EU VO digital beschaffen und wieder kommen werde nach drausen.

Als ich mit entsprechender heruntergelandener EU VO zurück war, hat der werte Herr einfach seinen Schalter geschlossen (ja muss wohl totaler Zufall gewesen sein)

Sein Kollege am Schalter links außen hat den Fall übrigens in nicht einmal einer Minute gelöst, nachdem er die Verbindung geprüft und eine Ankunft um 5 Uhr morgens festgestellt hatte, hat er einfach die Freigabe für die Fahrt am 14.01.2025 erteilt und mir die gewünschte neue Verbindung ausgedruckt.

Fazit:
Auch nach vielen Jahren Fahrgastrechten wollen wohl manche Bahnmitarbeiter sich nur ungerne dran halten, und man sollte am besten immer die entsprechende VO griffbereit haben, es wäre allerdings interessant geworden wie der Herr regiert hätte nachdem ich ihn ja den Auszug aus der EU VO hätte Vorzeigen können, dabei sollte die DB Fernverkehr AG froh sein, mir nicht eine Übernachtung + Verpflung in Hamburg oder Leipzig bezahlen zu müssen, die 17,50 Euro an Ticketkosten die sie behalten dürfen hätten die Ausgaben nicht gedeckt.
 

odie

Erfahrenes Mitglied
30.05.2015
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Z´Sdugärd
Fazit:
Auch nach vielen Jahren Fahrgastrechten wollen wohl manche Bahnmitarbeiter sich nur ungerne dran halten, und man sollte am besten immer die entsprechende VO griffbereit haben, es wäre allerdings interessant geworden wie der Herr regiert hätte nachdem ich ihn ja den Auszug aus der EU VO hätte Vorzeigen können, dabei sollte die DB Fernverkehr AG froh sein, mir nicht eine Übernachtung + Verpflung in Hamburg oder Leipzig bezahlen zu müssen, die 17,50 Euro an Ticketkosten die sie behalten dürfen hätten die Ausgaben nicht gedeckt.
Weil es KEINE SAU juckt. Service kennt man maximal vom Hörensagen. Es muss sich keiner rechtfertigen. Maximal ist der Vorgesetzte auch so dämlich das er das Problem nicht versteht. Kundenzufriedenheit spielt keine Rolle...Vermutlich die unfähigen Kasper die sich bei anderen Problemen in ihrem Privatleben bis zum Abwinken aufregen. Einfach nur abartig schlecht. Und wenn ich jetzt noch 5€ in die Stammtischkasse werfen darf: Sicherlich noch Beamter gewesen.

Passend dazu:

1735404758783.png
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Ich glaube da siehst du dich als ein bisschen zu wichtig an. Ich bezweifle, dass jemand nur wegen dir den Schalter schließt, sondern eher weil Pause oder Dienstende.
Und das macht die Sache bei einer Servicedienstleistung nun besser? Dann fertigst eben den einen Kunden noch ab und machst die Pause später. Oder eben 5min länger -> Gleitzeitkonto und gut is.

Es vergeht keinen Tag wo ich nicht Mittag, Vesper oder Feierabend noch n Kunden am Rohr habe. Dann wird das ganze eben um einen minimalen Zeitpunkt verschoben. Sorry, is net persönlich....aber machst du genau DANN Pause/Feierabend wenn der Kunde am Schalter steht und findest du das nicht befremdend von einem Dienstleister?
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.707
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Ich glaube da siehst du dich als ein bisschen zu wichtig an. Ich bezweifle, dass jemand nur wegen dir den Schalter schließt, sondern eher weil Pause oder Dienstende.
Nun bemerkenswert ist in dem Zusammenhang aber, dass er seinen Schalter als ich nach nur kurzem Aufenthalt aus der Lounge kam wieder geöffnet hatte, das wäre dann eine Pause von nur 8-9 Minuten gewesen.

An sich keine kleine schlechte Masche so nervigen Kunden aus dem Weg zu gehen.
 
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dermatti

Erfahrenes Mitglied
03.06.2019
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Nun bemerkenswert ist in dem Zusammenhang aber, dass er seinen Schalter als ich nach nur kurzem Aufenthalt aus der Lounge kam wieder geöffnet hatte, das wäre dann eine Pause von nur 8-9 Minuten gewesen.

An sich keine kleine schlechte Masche so nervigen Kunden aus dem Weg zu gehen.
Vielleicht musste er nach deiner Diskussion mal kurz was loswerden... :poop:
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
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Vielleicht musste er nach deiner Diskussion mal kurz was loswerden... :poop:
Nun im Gegensatz zu anderen Leuten habe ich mein Anliegen sachlich und freundlich vorgetragen, leider ist mir zu spät eingefallen, dass ja die Regelung nicht nur in der EU VO zu finden ist, sondern sogar auch in den Bahn eigenen ABB.

Dazu kommt noch, wäre ich wirklich auf Krawall gestimmt gewesen hätte ich die Supervisorkarte gespielt.

Bemerkenswert war das verhalten aber schon, denn bisher habe ich diese Ablehnung noch nie erlebt, in anderen Reisezentren wurde dann bei einem anderen Kollegen oder eben wahrscheinlich dem Supervisor nachgefragt und das Problem gelöst.

Aber der Tip die Fahrkarte zu erstatten und neue zu buchen fällt schon sehr negativ auf, denn das könnte erhebliche Mehrkosten für den Fahrgast bedeuten für die keine Notwendigkeit besteht.

Dazu kommt noch dass mein Anliegen nun wirklich nicht unplausibel war, meine Reise wäre am 13.01. kurz nach Mitternacht zu ende gewesen, dann eben einfach am 14.01. fahren zu wollen ist jetzt nicht wirklich weit vom ursprünglichen Reiseplan entfernt.
 

dermatti

Erfahrenes Mitglied
03.06.2019
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Nun im Gegensatz zu anderen Leuten habe ich mein Anliegen sachlich und freundlich vorgetragen, leider ist mir zu spät eingefallen, dass ja die Regelung nicht nur in der EU VO zu finden ist, sondern sogar auch in den Bahn eigenen ABB.

Dazu kommt noch, wäre ich wirklich auf Krawall gestimmt gewesen hätte ich die Supervisorkarte gespielt.

Bemerkenswert war das verhalten aber schon, denn bisher habe ich diese Ablehnung noch nie erlebt, in anderen Reisezentren wurde dann bei einem anderen Kollegen oder eben wahrscheinlich dem Supervisor nachgefragt und das Problem gelöst.

Aber der Tip die Fahrkarte zu erstatten und neue zu buchen fällt schon sehr negativ auf, denn das könnte erhebliche Mehrkosten für den Fahrgast bedeuten für die keine Notwendigkeit besteht.

Dazu kommt noch dass mein Anliegen nun wirklich nicht unplausibel war, meine Reise wäre am 13.01. kurz nach Mitternacht zu ende gewesen, dann eben einfach am 14.01. fahren zu wollen ist jetzt nicht wirklich weit vom ursprünglichen Reiseplan entfernt.
Beschwerde beim EBA wegen Falschauskunft bzgl. Fahrgastrechten, landet aber vermutlich eh im Papierkorb.
 
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alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
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Beschwerde beim EBA wegen Falschauskunft bzgl. Fahrgastrechten, landet aber vermutlich eh im Papierkorb.
Auf die Idee wäre ich nicht gekommen, eher dann mich am 14.01. in den Zug zu sehen und einen FN Zettel zu riskieren.

Wobei letzteres wohl spannend werden würde, dann inzwischen steht ja auch in meinem BPA keine deutsche Adresse mehr, das schreit schon fast nach einem neuen Sozialexperimentversuch, das letzte läuft übrigens noch die DB-Anwälte betreiben immer noch eine sehr einseitige Brieffreundschaft, witzigerweise sind die Schreiben immer bis auf das Datum an dem man rechtliche Schritte einleiten will identisch.
 
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alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
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Warst du etwa böse und hast der Bahn Geld geklaut?
Das geht aber gar nicht!
Ich bin niemals böse.

Nun es war eine Sache von 2009 glaube ich, durch das Studium hatte ich ja Anspruch darauf die Bahncard 50 für den halben Preis, ich glaube 110 statt 220 Euro zu bekommen.

Die DB hat da etwas mit der Studienbescheinigung nicht auf die Reihe bekommen und hat mir den vollen Preis in Rechnung bestellt.

Ich habe denen nochmal die Bescheinigung zukommen lassen und den halben Preis bezahlt nach einigem hin und her wurde die Berechtigung auf dem Rabatt anerkannt aber aus irgendeinem Grund wurden mir die 110 Euro zurück erstattet, was aber beiden Seiten erst Mitte 2015 auffiel als ein Schreiben kam, dass mein Kundenkonto einen Fehlbetrag aufweisen würde.

Erst nach mehrfacher Nachfrage wurde klar dass die Forderung auf die Bahncard aus dem Jahr 2009 zurück geht, auch da hatten die Anwälte die "sehr interessante" Sicht dass der Anspruch nicht verjährt sei, da es sich um einen aktuell negativen Saldo und somit eine aktuelle Forderung handeln soll, nun ja geklagt haben sie deswegen nicht.

Aber so gesehen ja, wegen der Rückerstattung hat die Bahn mit ein Jahr rabattiert Bahncard 50 geschenkt.

Behördenspirit in der Talent Acquisition.. 🥴
Die Crème de la Crème geht sicher nicht zur Bahn, wenn sie in Großkanzleien oder sich selbständig machen könnte..
Nun ja du hast wohl auch nicht so fähiger Anwalt ein wohl nicht so schlechtes Gehalt bei geregelten Arbeitszeiten bei einem sicheren Arbeitsplatz.
 

NikSeib

Erfahrenes Mitglied
29.11.2016
830
410
Ich bin niemals böse.

Nun es war eine Sache von 2009 glaube ich, durch das Studium hatte ich ja Anspruch darauf die Bahncard 50 für den halben Preis, ich glaube 110 statt 220 Euro zu bekommen.

Die DB hat da etwas mit der Studienbescheinigung nicht auf die Reihe bekommen und hat mir den vollen Preis in Rechnung bestellt.

Ich habe denen nochmal die Bescheinigung zukommen lassen und den halben Preis bezahlt nach einigem hin und her wurde die Berechtigung auf dem Rabatt anerkannt aber aus irgendeinem Grund wurden mir die 110 Euro zurück erstattet, was aber beiden Seiten erst Mitte 2015 auffiel als ein Schreiben kam, dass mein Kundenkonto einen Fehlbetrag aufweisen würde.

Erst nach mehrfacher Nachfrage wurde klar dass die Forderung auf die Bahncard aus dem Jahr 2009 zurück geht, auch da hatten die Anwälte die "sehr interessante" Sicht dass der Anspruch nicht verjährt sei, da es sich um einen aktuell negativen Saldo und somit eine aktuelle Forderung handeln soll, nun ja geklagt haben sie deswegen nicht.

Aber so gesehen ja, wegen der Rückerstattung hat die Bahn mit ein Jahr rabattiert Bahncard 50 geschenkt.


Nun ja du hast wohl auch nicht so fähiger Anwalt ein wohl nicht so schlechtes Gehalt bei geregelten Arbeitszeiten bei einem sicheren Arbeitsplatz.
Na das war aber schon gemein die armen Bahnleute so zu überfordern und von deren Fehlern zu profitieren.
Aber hey ich kenne das auch erst denken die sich Storys aus um nicht erstatten zu müssen oder erstatten mit Absicht falsch und am Ende zahlen sie doppelt.
Sind echt nicht die hellsten Kerzen auf der Torte.
 
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alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.707
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Aber hey ich kenne das auch erst denken die sich Storys aus um nicht erstatten zu müssen oder erstatten mit Absicht falsch und am Ende zahlen sie doppelt.
Ja das ist bekannt besonders dann, wenn sie die Verspätung würfeln und statt 50% nur 25% erstatten und am Ende doch nochmal 50% oben drauf legen.

Noch wahrscheinlicher wird es wenn es durch die verschiedenen Stellen geht, offenbar hat die DB kein einheitliches System die FGR-Fälle anständig zu verwalten.

Aber dann bist du wohl "böse" gewesen wenn du die zu hohen Erstattungen behalten hast ...
 

dermatti

Erfahrenes Mitglied
03.06.2019
1.915
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CGN / MUC / ZRH / EWR
Aber dann bist du wohl "böse" gewesen wenn du die zu hohen Erstattungen behalten hast ...
Wieso sollte man auch proaktiv etwas möglicherweise an ein falsches Konto zurücküberweisen, können die ja intern mit anderen Forderungen verrechnen oder sich melden.

Das Problem beginnt ja bereits damit, dass die Fälle durch die DB Dialog GmbH bearbeitet, jedoch durch die DB Vertrieb GmbH überwiesen werden.
 

NikSeib

Erfahrenes Mitglied
29.11.2016
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Wieso sollte man auch proaktiv etwas möglicherweise an ein falsches Konto zurücküberweisen, können die ja intern mit anderen Forderungen verrechnen oder sich melden.

Das Problem beginnt ja bereits damit, dass die Fälle durch die DB Dialog GmbH bearbeitet, jedoch durch die DB Vertrieb GmbH überwiesen werden.
Na ich denk mal Madame hat es nicht so ernst gemeint aber ich behalt die Kohle erstmal als Entschädigung für den Mehraufwand die haben ja immerhim 3 Jahre +X Zeit ihren Fehler zu finden mir nett zu schreiben ich möcht es doch zurück überweisen.
Aber die bei ihrer Buchhaltung ja genauso wie beim bestimmen der Verspätungsminuten also mach ich mir da keine Gedanke.
 
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geos

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23.02.2013
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Das ist so. Explizit so gewählte und geplante Korrespondenzen, die seit Jahrzehnten integraler Teil des Taktfahrplans sind, werden so mutwillig kaputtgemacht. Solange man die Verbindungen bis vor kurzem noch fahren durfte, wenn sie funktionierten, war das nur ein übler Trick, um sich aus Entschädigungszahlungen rauszuwieseln. Jetzt neuerdings, s.o., kostet es den Fahrgast Zeit oder Geld. SO macht man den Verkehrsträger Bahn künstlich unattraktiv. So geht Verkehrswende - NICHT.
Ich bin leider noch auf einen weiteren krassen und für viele Fahrgäste relevanten Fall aufmerksam gemacht worden. Wer von Neuruppin in Brandenburg nach Berlin pendelt, muss den RE6 nehmen. Als Spätfolge der deutschen Teilung fährt dieser allerdings nicht über die Kremmener Bahn ins Zentrum (z.B. Gesundbrunnen); Passagiere müssen in Hennigsdorf in die S-Bahn umsteigen. Dies geschieht am selben Gleis (1a und 1b); die Bahn nennt hier 47 m Fußweg (kommt wohl drauf an, ob man vorne oder hinten im Zug sitzt). Allerdings unterstellt sie, dass man dafür 5 Minuten bräuchte. Der Abstand zwischen Ankunft RE6 und Abfahrt S25, die aufeinander abgestimmt sind, beträgt allerdings nur vier Minuten. Als Folge sagt die Fahrplanauskunft, man müsse die 20 Minuten spätere S-Bahn nehmen und hat somit 24 Minuten Zeit zum Umstieg. Folge: Fahrtzeitverlängerung nach Fahrplan um 20 Minuten.
 
10.02.2012
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Gibt es irgendwo bei der Bahn ne Möglichkeit Platzgenaue Sitzplatzreservierungen für die ICE zwischen Frankfurt und Straßburg zu bekommen? Online geht nur der Zufall und zwei unterschiedliche Reisezentren konnten auch nicht helfen. Bei der SNCF geht es mit Nebenplatz, jedoch habe ich keine Möglichkeit zur Anerkennung der BC50 gefunden.
kann man nicht mehr 'nur Sitzplatzreservierung kaufen', als getrennten Buchungsvorgang?


Dazu kommt noch, wäre ich wirklich auf Krawall gestimmt gewesen hätte ich die Supervisorkarte gespielt.
der ist dann leider gerade nicht erreichbar... 'Dann holen Sie mir bitte den Verantwortlichen.' - 'Das bin ich!' - 'Dann den Vorgesetzten.' - 'Der ist nicht erreichbar...'

Am Telefon uebernimmt halt der Nachbar im Callcenter :)


Aber der Tip die Fahrkarte zu erstatten und neue zu buchen fällt schon sehr negativ auf, denn das könnte erhebliche Mehrkosten für den Fahrgast bedeuten für die keine Notwendigkeit besteht.
der Tip ist echt frechdreist. Koennen aber Fluggesellschaften genausogut, bzw. machen die das sogar einfach. Oder Autovermietungen... 'wunschgemaess storniert' - blieb leider den Nachweis des Wunsches schuldig, und durfte dann die Mitbewerberrechnung (Ersatzanmietung, angeblich Fzg-klasse ausgebucht) uebernehmen :)