Es tut sich was bei der Bahn (u.a. mehr Angebote, kostenlose Sitzplatzreservierungen etc.)

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alinakl

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15.07.2016
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Das mag auch umgekehrt gelten, meine Gnädigste.
Nun noch mehr Randale als hier geht doch nicht?

Es sei denn er hat eine Erlaubs nach §19 Abs. 2 WaffG, dann ist das Eskalationspotenzial gegeben.

Die Bundespolizei ist doch recht schnell bei der Hand mit Räumungen.
Aber dann kann das Personal auch einen Grund benennen, wie eben Verletzung irgendwelcher Regeln die auch in den ABB verankert sind.
 

juliuscaesar

Erfahrenes Mitglied
12.06.2014
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Die Deutsche Bahn gestattet also nicht, sich ohne eine Berechtigung auf diese reservierten Plätze zu setzen. Habt ihr keine Sitzplatzreservierung gebucht, solltet ihr euch daher einen anderen freien Platz suchen. Setzt ihr euch ohne „BahnBonus“-Status auf so einen Platz, werdet ihr nicht sofort vom Schaffner aus dem Zug geworfen. In der Theorie kann euch der Zugbegleiter aber vom Platz verweisen – spätestens dann, wenn ein Passagier mit einem Gold- oder Platin-Level einsteigt und einen freien Sitz für sich sucht:

 
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alinakl

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15.07.2016
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wenn ich mir die Räumungen wegen "Überfüllungen" so angucke
Aber das mit der Thematik Überfüllung lässt sich aus den ABB ableiten, zum Thema Statussitzen steht dort nichts.

In der Theorie kann euch der Zugbegleiter aber vom Platz verweisen – spätestens dann, wenn ein Passagier mit einem Gold- oder Platin-Level einsteigt und einen freien Sitz für sich sucht:
Nein kann er eben nicht, weil es an der nötigen Rechtsgrundlage fehlt.

Das erkennst du schon daran, dass es keine Regelung zur Prüfung des Status gibt, ich kann mich hinsetzen und mein Platin nicht vorzeigen und dann?

Die Berechtigung ist ja da nur niemand weiß es außer mir.
 
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red_travels

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16.09.2016
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Die Deutsche Bahn gestattet also nicht, sich ohne eine Berechtigung auf diese reservierten Plätze zu setzen. Habt ihr keine Sitzplatzreservierung gebucht, solltet ihr euch daher einen anderen freien Platz suchen. Setzt ihr euch ohne „BahnBonus“-Status auf so einen Platz, werdet ihr nicht sofort vom Schaffner aus dem Zug geworfen. In der Theorie kann euch der Zugbegleiter aber vom Platz verweisen – spätestens dann, wenn ein Passagier mit einem Gold- oder Platin-Level einsteigt und einen freien Sitz für sich sucht:


Marketing-Sprech… GIGA, als der ehemalige Gaming TV Sender, ist jetzt nicht wirklich die beste Quelle, was rechtliche Fragen angeht…
 

Airsicknessbag

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11.01.2010
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Aber das mit der Thematik Überfüllung lässt sich aus den ABB ableiten

Nein, lässt es sich nicht. Es gibt keine polizeirechtliche Rechtsgrundlage für eine Rämung wegen Überfüllung und keine zivilrechtliche für einen Fahrtausschluss. Aber trotzdem geschieht es, die Bundespolizei macht das (für mich unverständicherweise) mit, und das zeigt, dass sie sich blind auf das Zugpersonal verlässt, sobald dieses "Fahrtausschluss" sagt.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
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Nein, lässt es sich nicht.
Nun es gibt im Abschnitt A 6.1 der ABB durchaus eine mögliche Generalklausel:

"Reisende, die sich entgegen den vorstehenden Regelungen verhalten, die Weisungen der Mitarbeiter missachten oder in sonstiger Weise eine Gefahr für die Sicherheit und Ordnung darstellen, "

Auch für ICE gibt es Zulassungsregeln welche die maximale Anzahl an Paxen iim Zug bestimmen eine Überschreitung ist unzulässig, wird diese überschritten stellen Reisende durchaus eine Gefahr für Sicherheit und Ordnung im Sinne der Generalklausel dar.

Zugegeben es könnte eindeutiger sein, aber die pauschale Aussage es gibt keine Regelung stimmt einfach nicht.

Das Problem wird insbesondere darin bestehen wie entschieden wird wer von der Räumung betroffen ist und wer nicht, hier könnte man dann im Zweifel durchaus ansetzen.