Nein, lässt es sich nicht.
Nun es gibt im Abschnitt A 6.1 der ABB durchaus eine mögliche Generalklausel:
"Reisende, die sich entgegen den vorstehenden Regelungen verhalten, die Weisungen der Mitarbeiter missachten oder in sonstiger Weise eine Gefahr für die Sicherheit und Ordnung darstellen, "
Auch für ICE gibt es Zulassungsregeln welche die maximale Anzahl an Paxen iim Zug bestimmen eine Überschreitung ist unzulässig, wird diese überschritten stellen Reisende durchaus eine Gefahr für Sicherheit und Ordnung im Sinne der Generalklausel dar.
Zugegeben es könnte eindeutiger sein, aber die pauschale Aussage es gibt keine Regelung stimmt einfach nicht.
Das Problem wird insbesondere darin bestehen wie entschieden wird wer von der Räumung betroffen ist und wer nicht, hier könnte man dann im Zweifel durchaus ansetzen.