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Aber solche zusätzlichen Leistungen können den stornowillen sicher positiv beeinflussen.
Oder auch nicht, wie der vorliegende Fall zeigt.
Aber solche zusätzlichen Leistungen können den stornowillen sicher positiv beeinflussen.
Sie haben am 06.01.2016 Flugscheine für die Strecke Brüssel (BRU) nach Kapstadt (CPT) gebucht.
Die Ausstellung des Tickets basierte auf den im elektronischen Tarifsystem von Ethiopian Airlines
hinterlegten Angaben. Aus diesen Gründen wurde nach Buchung des Tickets dieses durch unser
System automatisch ausgestellt.
Wir haben erst nach Ausstellung des Tickets festgestellt, dass bei der Eingabe des im System
hinterlegten Preises für den Flugschein bzw. die zugrunde gelegte Flugstrecke ein gravierender
Preisirrtum vorliegt. Offensichtlich wurde der Preis für das Segment falsch eingegeben. Ein Business-
Class-Ticket für die vorstehend genannte Strecke ist nicht unter einem Betrag von 2000,- € erhältlich.
Der von Ihnen für das ausgestellte Flugticket geltend gemachte Ticketpreis, entspricht nicht dem
Betrag eines Business Class Tickets.
Somit ist offensichtlich, dass dieser Preis nicht realistisch ist.
Da es sich bei der Preisangabe in unserem System um einen Tippfehler gehandelt hat, stellt die
Preisangabe einen Erklärungsirrtum im Sinne von § 119 BGB dar.
Wir machen daher von unserem Recht auf Anfechtung des Rechtsgeschäfts Gebrauch und erklären
hiermit die Anfechtung des Beförderungsvertrages, § 142 BGB.
Aus Kulanzgründen und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht bieten wir Ihnen jedoch an, die
Beförderung für den gebuchten Flug unter dem geplanten Flugdatum in der Economy-Class
durchzuführen.
Alternativ bieten wir Ihnen an den Flug kostenfrei zu stornieren und den Flugpreis zurück zu erstatten.
Bitte wenden Sie sich hierfür bis zum 01.02.2016, an das Buchungsportal oder Reisebüro, bei dem
Sie Ihren Flug gebucht haben.
Wir bedauern die hierdurch entstandenen Umstände und freuen uns Sie bald an Bord der Ethiopian
Airlines begrüßen zu dürfen.
Habe ich auch erhalten. Merkwürdig, ob das wirklich von et kam?
Somit ist offensichtlich, dass dieser Preis nicht realistisch ist.
Habe ich auch erhalten. Merkwürdig, ob das wirklich von et kam?
Tripsta wird jetzt, erneut SPÄTESTENS, am 4.2. Antworten wollen
Hmm hab ich das richtig gelesen? Sie berufen sich auf ein deutsches Gesetz? Dachte eher wenn schon ein belgisches weil ja in einem anderen Urteil die OTA nur als Vermittler aber nicht als ausführend eingestuft werden? Dann könnte ja kein dt. Recht in Anspruch genommen werden?
Darüber sollten wir hier besser nicht diskutieren
Nein, da ist ein manuelles Reissue des etix nötig.
Eine solche FTC ist das schlechteste, was wohl hätte passieren können.
Is noch einer übrig mit gültigem BIZ Ticket ?
Keiner mehr !!!
Gibt es denn irgendeinen von Euch, der das 75%-Rückerstattungsangebot angenommen hat? Und wie lange hat es gedauert, bis Ihr die Rückerstattung bekommen habt?