EU Fluggastrechte / Annullierung

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tian

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
10.709
140
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EasyJet zeigt mir für unseren Flug heute abend eine zweistündige Verspätung an. Damit würden wir weit nach Mitternacht in Hamburg landen.
Woher wollen die das schon einen halben Tag vor dem Abflug wissen? Denke auch nicht, dass sie so spät noch in Hamburg landen dürfen.
Was wenn wir Ersatz buchen und EasyJet dann doch fliegt, dann müssen sie wohl nichts bezahlen?
 

ASL

Erfahrenes Mitglied
20.07.2015
839
0
TXL
In Hamburg ist regulärer Flugverkehr bis 23 Uhr, ohne Ausnahmegenehmigung dürfen verspätete Maschinen bis 0 Uhr landen. Die Verspätung wird aus den vorher statt findenden Umläufen berechnet und diese dürften wegen Wetter wieder ordentlich Verspätung haben.
Bei z.B. AB in der app zeigt das auch meist korrekt an, hatte letztens die 60 Min Verspätung für den Abendflug bereits morgens angezeigt.
Edit: Ersatz würde ich nur buchen, wenn Du damit leben kannst, das nichts erstattet wird. Genau wird das niemand sagen können, da der Flug ja statt finden könnte
 

tian

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
10.709
140
Hatte sich dann erledigt, EasyJet hat den Flug heute morgen noch komplett storniert. Ersatz konnte man nicht anbieten, hat aber dann telefonisch freigegeben das ich LH buchen kann und sie erstatten. Selbst umbuchen wollten sie nicht.
Sehr blöd wenn man sich nicht auskennt,dann sitzt man hier fest. Jetzt fliegen wir 1,5 Stunden früher los mit LH über Frankfurt zum Schnäppchenpreis von 550€/Pax.
Kexbox freut sich bestimmt schon auf den Auftrag.
 

PascalZH

Erfahrenes Mitglied
27.06.2011
1.995
21
Zurigo
Tach allerseits.

aktueller Fall einer Arbeitskollegin. Sie flog mit Ihrem Ehemann zu einer Hochzeit nach Budapest. Mit AB via TXL von ZRH aus.

Der ankommende Flug AB8570 am 21.07.2017 war bereits eine Stunde verspätet (Ankunft: 19:33 anstatt 18:35).
Der Flug nach TXL hätte planmässig um 19:15 starten sollen, und nach erster Ankündigung um 20.15 starten sollen. Gegen 20.30 wurde dann aber noch durch wetterbedingte Schliessung des Flughafens Zürich, der Flug erst um 21.47 nach TXL losgeschickt. Der Anschlussflug AB8260 (Planmässig: 21:30 - 22:55) hatte aber selber auch schon Verspätung, wurde dann aber um 23:06 losgelassen und kam in BUD um 00:12 an ohne 3 Paxe noch aufzunehmen (Kein Nachtflugverbot in BUD).

Natürlich hat die Kollegin mit ihrem Ehemann diesen Anschlussflug nicht mehr erwischt und durfte sich 4 Stunden lang in die Warteschlange am Schalter stellen. Für 2 Stunden bekamen die beiden ein Hotel gutgeschrieben und flogen somit erst am SA um 8.50 dann nach Budapest zur Hochzeit.

Am Sonntag Nachmittag wurde ihnen per Email mitgeteilt, dass der Rückflug von BUD via TXL nach ZRH gecancelled wird und sie auf Montag früh, BUD-VIE-ZRH, umgebucht werden.

Wie sehen in solchen Fällen die Regeln aus? Wäre der Ankommende Flug von TXL nach ZRH pünktlich gewesen, hätte die Maschine wohl noch rechtzeitig vor den Gewittern abdüsen können und der Anschluss in TXL wäre wohl noch möglich gewesen. Sollte es hier aber wegen des verpassten Anschlussfluges aber nicht dennoch Entschädigung geben? Und für den umgebuchten Flug mit so kurzfristiger Ankündigung eigentlich doch auch wenn ich das durchs mitlesen hier richtig verstanden habe. Korrekt?

Besten Dank für die Hilfe und Aufklärungen.
 

Fare_IT

Erfahrenes Mitglied
06.12.2012
4.492
20
Farewell City
Meinungen highly appreciated

Business Class Ticket ausgestellt auf SN

ACC - BRU - YUL

ACC - BRU SN operated
BRU - YUL SN Codeshare (operated by AC)

YUL - BRU - ACC

YUL - BRU SN Codeshare (operated by AC)
** verspaetet STA 0835hrs / ATA 1119hrs **
** als Grund wird "Sturm" angegeben - laut / anderen Paxen am Abend ex YUL mit LH /
** Flightlog FR24 war der Sturm aber nicht in YUL, sondern 2 Legs des eingesetzten AC A330
** vorher in YYZ (dieser Delay wurde nicht wieder aufgeholt) ...

BRU - ACC SN operated
** nicht erreicht ** (STD waere 1025hrs gewesen)

SN BRU bucht um auf

Royal Air Maroc
BRU - CMN 1740 - 2005
CMN - ACC 0050 - 0420 +1

in Economy

Hat der Gast (aus Ghana) überhaupt Anspruch nach EU Komp? :confused:
Wenn ja, wieviel?:confused:

Danke. :)
 

malschauen

Erfahrenes Mitglied
05.12.2016
2.599
1.659
Wie sehen in solchen Fällen die Regeln aus? Wäre der Ankommende Flug von TXL nach ZRH pünktlich gewesen, hätte die Maschine wohl noch rechtzeitig vor den Gewittern abdüsen können und der Anschluss in TXL wäre wohl noch möglich gewesen. Sollte es hier aber wegen des verpassten Anschlussfluges aber nicht dennoch Entschädigung geben? Und für den umgebuchten Flug mit so kurzfristiger Ankündigung eigentlich doch auch wenn ich das durchs mitlesen hier richtig verstanden habe. Korrekt?

Besten Dank für die Hilfe und Aufklärungen.

Für den Rückflug ist auf jeden Fall eine Entschädigung fällig, sofern kein Außergewöhnlicher Umstand vorliegt, die zur Streichung des Fluges geführt hat. Hier ist kein Grund angegeben, daher würde ich die Airline anschreiben mit der Forderung nach Kompensation.

Für den Hinflug bin ich raus, da ich nur Laie bin.
 

PascalZH

Erfahrenes Mitglied
27.06.2011
1.995
21
Zurigo
Für den Rückflug ist auf jeden Fall eine Entschädigung fällig, sofern kein Außergewöhnlicher Umstand vorliegt, die zur Streichung des Fluges geführt hat. Hier ist kein Grund angegeben, daher würde ich die Airline anschreiben mit der Forderung nach Kompensation.

Für den Hinflug bin ich raus, da ich nur Laie bin.
Ja ich hatte der Kollegin gestern empfohlen heute am Schalter nach einer schriftlichrn Begründung für die Streichung zu verlangen. Aber der Schalter war heute nicht besetzt. Aber da die Ankündigung per Mail kam, also es im Voraus so bekannt war sehe ich keinen aussergewöhnlichen Umstand gegeben. Ja Tricky wird der Hinflug wegen den beiden Komponenten. Welcher wird höher gewichtet?
 

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.404
9.395
BRU
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Business Class Ticket ausgestellt auf SN

(...)
Hat der Gast (aus Ghana) überhaupt Anspruch nach EU Komp? :confused:
Wenn ja, wieviel?:confused:

Danke. :)

Auf Entschädigung wegen der Verspätung: ich würde sagen nein, da verursachender Flug nicht ex-EU (YUL) und auch keine EU-Airline (AC).

Eventuell hätte er aber Anspruch auf eine Downgrade-Entschädigung für BRU-ACC. Würde mich diesbezüglich mal an SN wenden.
 
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usarage

Erfahrenes Mitglied
12.03.2012
3.179
0
FRA
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Business Class Ticket ausgestellt auf SN

ACC - BRU - YUL

ACC - BRU SN operated
BRU - YUL SN Codeshare (operated by AC)

YUL - BRU - ACC

YUL - BRU SN Codeshare (operated by AC)
** verspaetet STA 0835hrs / ATA 1119hrs **
** als Grund wird "Sturm" angegeben - laut / anderen Paxen am Abend ex YUL mit LH /
** Flightlog FR24 war der Sturm aber nicht in YUL, sondern 2 Legs des eingesetzten AC A330
** vorher in YYZ (dieser Delay wurde nicht wieder aufgeholt) ...

BRU - ACC SN operated
** nicht erreicht ** (STD waere 1025hrs gewesen)

SN BRU bucht um auf

Royal Air Maroc
BRU - CMN 1740 - 2005
CMN - ACC 0050 - 0420 +1

in Economy

Hat der Gast (aus Ghana) überhaupt Anspruch nach EU Komp? :confused:
Wenn ja, wieviel?:confused:

Danke. :)
Ob der Gast aus Ghana oder vom Mars kommt ist egal, wenn die sonstigen Vorrausetzungen für eine Entschädigung nach EU-VO gegeben sind, bekommt er diese - nur das Durchsetzen ist wie immer ein Problem (davon abgesehen, dass es in dieser aktuellen Konstellation nur etwas für das Downgrade, jedoch nicht für das Delay geben kann - Delay ist nicht auf einem Flug ex EU bzw. einem Flug durchgeführt durch eine EU-Airline entstanden).
Downgrade Comp wird SN ablehnen, wahrscheinlich mit einer Begründung wie dieser ("der Gast wollte die schnellstmögliche (Alternativ-)Verbindung nach ACC, auf dieser Verbindung war nur noch Y frei, dies hat der Gast freiwillig so akzeptiert, sonst hätten wir ihn natürlich liebend gerne auf unserem nächsten Flug nach ACC in C mitgenommen (leider halt 1-x Tage später)).
 
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seby93

Reguläres Mitglied
17.10.2016
58
0
Ich hätte mal eine Frage zu einem, für mich fiktiven, Fall:

FR 6217 von PMI nach NRN war am 24.07. um >3h verspätet.
Abflug in PMI um 23:48 Uhr (STD war 20:40 Uhr), Umleitung nach FMO dort Ankunft gegen 02:30 Uhr (STA in NRN war 23:05 Uhr).

Mir ist bewusst, dass Passagieren die Ausgleichszahlung gemäß EU261 zusteht, sofern kein außergewöhnlicher Umstand vorliegt.

Wie sieht es aber mit Betreuungsleistungen aus? Müssen Passagiere bei einer Ankunft in FMO um 02:30 Uhr nachts den dann (vermutlich) angebotenen nächtlichen Bustransfer nach NRN annehmen oder ließe sich nach EU261 auch eine Hotelübernachtung in Münster als Betreuungsleistung der Airline und anschließendem Transfer per Bus/Bahn nach NRN am nächsten Tag begründen?
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
46
55
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Streng genommen hätte die VO vermutlich schon in PMI greifen müssen. FR wird klar gewesen sein, nicht nach NRN zu fliegen. Insofern wurde der Flug annulliert. Die Paxe hätten also insbesondere informiert werden müssen. Und hätten dann die Wahl gehabt, ob sie die angebotene Ersatzbeförderung nach FMO mit Weiterbeförderung per Bus aktzeptieren wollen oder nicht.

Da also schon hier Fluggastrechte missachtet wurden, ließe sich ein Schadensersatzanspruch sicher begründen. Das können dann die Kosten für ein Hotel etc. sei.

Angenommen, die Entscheidung fiel kurzfristig, ist das etwas komplizierter. Zumindest dann, wenn man auf die Idee käme, dass FMO und NRN in derselben Region liegen. Das hätte u.U. die Fiktion zur Folge, dass der Flug nicht annulliert wurde.
 
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bluesaturn

Erfahrenes Mitglied
27.05.2014
3.738
351
Das ist hier nur ein (unvollstaendiger) Bericht, da ich nicht selbst betroffen bin.

Gestern ist ein Bekannter von mir mit Easyjet U2 4426 geflogen. Statt 8.25pm-10.35pm fand der Flug 3.28am-5.27am statt. Es gab also eine ziemliche Verspaetung von CPH nach LYS.
Easyjet hat zwar Getraenke und Essen bereitgestellt, aber nun berichtet mir mein Bekannter, dass Easyjet ihm das Flugticket erstattet, obwohl er trotzdem mit U2 dann geflogen ist. Keine Entschaedigung von 250Euro, der Flug war natuerlich viel billiger.
Offensichtlich hat mein Bekannter keinen Schimmer von der EU-Verordnung und Easyjet hat ggf. nicht richtig aufgeklaet.
Wahrscheinlich kann man jetzt eh nichts mehr machen, aber ich bin doch ueberrascht, dass so etwas moeglich ist.
 

Timberwolf

Erfahrenes Mitglied
08.06.2009
2.449
154
AMS/RTM
Mein erster Fall in Sachen Fluggastrechte, wird wohl eine längere Sache:

Niki von Wien nach Malaga.
Geplante Ankunftszeit 12:50
Landung 15:45
Block on: 15:49
Doors open: 15:52

Wird wohl eine anstrengend werden, da ans Geld zu kommen ;)
 
A

Anonym38428

Guest
Mein erster Fall in Sachen Fluggastrechte, wird wohl eine längere Sache:

Niki von Wien nach Malaga.
Geplante Ankunftszeit 12:50
Landung 15:45
Block on: 15:49
Doors open: 15:52

Wird wohl eine anstrengend werden, da ans Geld zu kommen ;)

Dachte ich bei 3:01h Delay auch - aber BE hat anstandslos bezahlt. Ich war völlig verwirrt.
 
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scherrar

Erfahrenes Mitglied
30.05.2010
706
279
Folgender Fall:

FRA-WAW (LO Codeshare OP by LH) leicht verspätet, dadurch den (knappen) Anschluss nach EWR verpasst. Um nicht zu stranden, wurde dort eine Umbuchung nach JFK akzeptiert. Ankunft in JFK planmäßig 2,5h nach der ursprünglich geplanten Ankunft in EWR (was deutlich günstiger gewesen wäre).

Meinungen? Zeitlich nur 2,5h, aber JFK ist nun mal nicht EWR.
 

tian

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
10.709
140
Meinungen? Zeitlich nur 2,5h, aber JFK ist nun mal nicht EWR.

Es sollten dir erstmal 50% der Kompensation zustehen, da sie dich nicht auf dem ursprünglich gebuchten Flug befördert haben. Aber nur wenn LO die Verspätung zwischen FRA und WAW zu vertreten hatte. Dann hätte LO auch den Transfer zwischen JFK und EWR organisieren müssen bzw du hättest das selbst auslegen können wenn LO es nicht tut. Wärst du in EWR innerhalb von 4 Stunden nach der ursprünglichen Landung gewesen? Falls ja bleibt es bei den 50% der Kompensation, falls nein gibts 100%.
 
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Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.404
9.395
BRU
Welche Entfernung gilt eigentlich für die Ausgleichszahlung, wenn auf einer Umsteigeverbindung das zweite Segment annulliert wurde (verspätete Ankunft am Ende über 5h): die gesamte Strecke oder nur das annullierte Segment?
 

BecksLiebling

Aktives Mitglied
03.09.2014
139
57
Hat hier jemand Erfahrung mit Ausgleichsleistung bei bmi-regional, Flugstrecke 1.500 km oder weniger 250 Euro? Anullierung wg. techn. Defekt und Ersatzbeförderung erst am nächsten Tag, dieser Flug dann auch noch 5h zu spät. Wollte erstmal über das Customer Care Team auf der Website gehen, aber beim Absenden gibt es stets eine Fehlermeldung. Gibt es einen empfehlenswerten Dienstleister für die Durchsetzung der Ansprüche in GB?
 

BecksLiebling

Aktives Mitglied
03.09.2014
139
57
Danke für den Tipp, über die GB Seite hat das Absenden geklappt. Grund der 5h Verspätung waren laut Kapitän die Verwerfungen im Flugplan der Airline als Folge des Defekts vom Vortag.
 
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Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.404
9.395
BRU
Ich unterlag einem Irrtum, du hast natürlich recht. Bei mir war es so, dass die Verspätung auf dem ersten Segment entstand, daher gab es dann die höhere Entschädigung.... sorry

Bei mir bis jetzt eben auch immer (Verspätung auf dem 1. Segment und dadurch verpasster Anschluss). Nur kürzlich betraf es das 2. Segment.

Könnte sich hier LX auf einer Verbindung EU-ZRH-EU und Streichung von ZRH-EU eigentlich darauf berufen, dass diverse EuGH-Urteile in der Schweiz nicht gelten, oder zählt zumindest hier die Gesamtstrecke?