EU Fluggastrechte / Annullierung

ANZEIGE

bluesaturn

Erfahrenes Mitglied
27.05.2014
3.738
351
Hier ein kleines Ranking über die Zahlungs(un)willigkeit der Airlines
Flight compensation and the airlines that won?t pay ? Which? News
Ich finde, wenn die Forderung gerechtfertigt ist, sollten Airlines eine Strafzahlung zahlen muessen, falls sie sich zu unrecht geweigert haben, zu zahlen.


Aus dem Artikel:
"However, Emirates, along with American Airlines, Etihad, Singapore and Turkish, don?t accept the CAA?s interpretation of the law.
These airlines say that they do not pay compensation to passengers who experience a delay on the first leg of a flight that caused them to miss a connecting flight in a non EU country and, as a result, to arrive at their final destination over three hours late. This has led the regulator to take ?enforcement action? against them."


Heisst dies, dass diese Airlines geltendes EU Recht nicht anerkennen und trotzdem noch in der EU operieren duerfen?
Und fuer diese Airlines ist das erste Leg nicht bedeutend?
 
Zuletzt bearbeitet:

Hoteltraum

Erfahrenes Mitglied
Ich finde, wenn die Forderung gerechtfertigt ist, sollten Airlines eine Strafzahlung zahlen muessen, falls sie sich zu unrecht geweigert haben, zu zahlen.


Aus dem Artikel:
"However, Emirates, along with American Airlines, Etihad, Singapore and Turkish, don?t accept the CAA?s interpretation of the law.
These airlines say that they do not pay compensation to passengers who experience a delay on the first leg of a flight that caused them to miss a connecting flight in a non EU country and, as a result, to arrive at their final destination over three hours late. This has led the regulator to take ?enforcement action? against them."


Heisst dies, dass diese Airlines geltendes EU Recht nicht anerkennen und trotzdem noch in der EU operieren duerfen?
Und fuer diese Airlines ist das erste Leg nicht bedeutend?

Die ein oder andere Pfändung nach erfolgreichem Rechtsstreit könnte diese Rechtsansicht schnell ändern... So ein A380 wäre doch einmal etwas..
 

H.Bothur

Erfahrenes Mitglied
19.04.2015
921
323
HAM - PRM
Der für Erding zuständige GV hatte nicht sonderlich große Lust, einen vueling Flieger zu pfänden. Das ist nicht sooooo einfach alles ;)

Ich weiß nicht ob das bei Fliegern ähnlich ist wie bei Seeschiffen - DA muss man dann für Hafengebühren und Heuer als Gläubiger in Vorleistung treten.
Dürfte bei Schiffen ja ähnlich sein weil auch da weitere Kosten anfallen.

Gruß
Hans
 

Janni80

Erfahrenes Mitglied
13.01.2016
694
765
HAJ
Hallo,
am Samstag ist ein Kollege von mir aus seinem Urlaub nach Hause gekommen. Da er einmal im Jahr in seine Heimat Portugal reist und nicht gut deutsch spricht, helfe ich ihm immer mit seinen Buchungen.
Nun kam es am Samstag zu folgender Situation:
In Lissabon am Schalter von TAP haben er und seine Frau ganz normal ihre Koffer aufgegeben und sind dann direkt zum Gate gegangen. Nach einiger Zeit wurde dann das Boarding gestartet. Da er nicht drängeln wollte, stand er recht weit hinten in der Schlange. Während das Paar vor ihm noch an Bord gehen durfte, wurde bei ihm und den folgenden wartenden Passagieren gesagt, sie wären zu spät. Er erzählte mir heute, das mit ihm und seiner Frau sehr frech umgegangen wurde. Er musste zu einem Schalter gehen. Dort wurde ihm gesagt, er müsste 120€ pro Person zahlen, damit er auf den Flug am Abend nach Hamburg umgebucht werden kann, sonst könnte man ihn nicht befördern. Da die beiden total verunsichert waren, zählten Sie die 120€ pro Person und flogen anstatt um 8:00 erst um 18:00 nach Hamburg.
Immer wieder wurde ihm gesagt, das es daran gelegen hat, das er nicht früh genug am Gate war.... der Flieger am Abend war übrigens nicht einmal zur Hälfte besetzt...
da mein Kollege selten fliegt, hat er leider keine Namen und Kontakte der anderen Reisenden denen es genauso ging.
Was meint ihr, wie ist hier die Sachlage?
Für mich sieht das nach einer Überbuchung aus, die nicht so charmant gelöst wurde...
Danke euch schon einmal für eine Einschätzung!
VG Janni
 

ASL

Erfahrenes Mitglied
20.07.2015
839
0
TXL
...Nach einiger Zeit wurde dann das Boarding gestartet. Da er nicht drängeln wollte, stand er recht weit hinten in der Schlange. Während das Paar vor ihm noch an Bord gehen durfte, wurde bei ihm und den folgenden wartenden Passagieren gesagt, sie wären zu spät. Er erzählte mir heute, das mit ihm und seiner Frau sehr frech umgegangen wurde. Er musste zu einem Schalter gehen. Dort wurde ihm gesagt, er müsste 120€ pro Person zahlen, damit er auf den Flug am Abend nach Hamburg umgebucht werden kann, sonst könnte man ihn nicht befördern. Da die beiden total verunsichert waren, zählten Sie die 120€ pro Person und flogen anstatt um 8:00 erst um 18:00 nach Hamburg.
Immer wieder wurde ihm gesagt, das es daran gelegen hat, das er nicht früh genug am Gate war.... der Flieger am Abend war übrigens nicht einmal zur Hälfte besetzt...
da mein Kollege selten fliegt, hat er leider keine Namen und Kontakte der anderen Reisenden denen es genauso ging.

Und dann hat sich die Fluggesellschaft die Zeit genommen um alle Koffer der stehen gelassenen Paxe wieder auszusortieren? Irgend wie klingt das ganze sehr unlogisch und unrealistisch... Sicher, dass da keine Informationen fehlen? Gibt es irgend welche Beweise? Bordkarten, Fotos vom Gate mit Zeit, irgend was???
 
  • Like
Reaktionen: Janni80

Janni80

Erfahrenes Mitglied
13.01.2016
694
765
HAJ
Ja, Koffer wurden ausgeladen und laut bekannter Seiten startete die Maschine mit 30 Minuten Verspätung...
 

PascalZH

Erfahrenes Mitglied
27.06.2011
1.995
21
Zurigo
Hmm. Also ich würde insistieren, rechtzeitig am Gate gewesen zu sein.

Oder wie sieht das rechtlich aus wenn das Boarding zu langsam geht? Für mich wäre das ein Denied Boarding.
 
  • Like
Reaktionen: Janni80

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
46
55
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Bei der Sachlage doch überhaupt kein Problem!

Viel eindeutiger geht der Nichtbeförderungs-Anspruch ja kaum.

"Zu spät am Gate" gibt es fluggastrechtlich gar nicht. Es gibt nur Unmöglichkeit (also Flieger schon weg) und ein vertretbares Interesse (irgendwas, das der Fluggast falsch gemacht hat).

Unter keinen denkbaren Umständen muss man sich bei Boarding "vordrängeln" oder auch nur darum bitten, vorgelassen zu werden, da ja alle in die Maschine wollen. Wer also am Ende der Schlange steht und nicht mehr reingelassen wird, dem wird die Beförderung nach Art. 4 Abs. 3 verweigert. Ihm stehen Ausgleichszahlungen und die Erstattung für Mehrkosten zu.

Also alle Kosten (Ersatzticket, Verpflegung vor Ort) nebst Ausgleichszahlung unter Frist v. 14 Tagen beim ausführenden Luftfahrtunternehmen anmelden - und anschließend sofort zum fluggastrechtlich versierten Anwalt! Ist zwar ein klarer Fall, aber Nichtbeförderungs-Fälle bilden gleichwohl die Ausnahme und weisen ein paar Fallstricke auf, sodass es nicht unbedingt der Kollege um die Ecke sein muss.
 

petergrubercom

Erfahrenes Mitglied
31.05.2010
540
1
Frage: vorgestern in ZRH beim Anschlussflug IDB, Übernachtung in ZRH. Die Umstände waren äußerst unangenehm. Ein "Kit" wurde mir von LX nicht angeboten. Da ich nur mit Handgepäck unterwegs war, musste ich mir minimale Ausstattung (T-Shirt, Zahnbürste etc) kaufen.

- Kann ich die Kosten dafür bei LX einreichen (zusätzlich zu den 260 EUR, die ich bereits erhalten habe) ?

...
Ausgleichszahlung steht dir zu. Kosten für T-Shirt etc. sind damit bereits ausgeglichen. Ob das auch für die Kosten des Room-Service gilt, wäre Sache d. nationalen Gerichts. Kann man so oder so sehen. Spricht aber einiges dafür, dass dir eine warme Mahlzeit anzubieten gewesen wäre. Insofern solltes du Chancen haben, die Kosten zusätzlich zur Ausgleichszahlung zu erhalten.

Zur Info: Heute kam bereits die Antwort der Swiss (sehr flott!). Die Kosten in der Höhe von 152CHF (davon 118 für Übernachtungsartikel und 34 für Essen) werden voll übernommen. Damit hat Swiss kein Argument à la "man sollte immer mit T-Shirt und Zahnbürste reisen" gemacht. Es wurde auch definitiv nicht vorgebracht, dass die Kosten für Übernachstungsartikel mit der Ausgleichszahlung abgegolten wären.


Eine weitergehende Entschädigung für die widrigen Umstände (siehe ursprünglicher Post) gibt es nicht.
 
  • Like
Reaktionen: Anonyma

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.404
9.395
BRU
Damit hat Swiss kein Argument à la "man sollte immer mit T-Shirt und Zahnbürste reisen" gemacht. Es wurde auch definitiv nicht vorgebracht, dass die Kosten für Übernachstungsartikel mit der Ausgleichszahlung abgegolten wären.

Also dass die Airline so argumentiert, hätte ich jetzt auch nicht erwartet. Ich tue das eher aus pragmatischen Gründen: Als ich zum ersten Mal unfreiwillig in ZRH strandete, war es gegen Mitternacht, da hatte auch am Flughafen schon alles zu (in BRU leichte Verspätung wegen Schneefall, Anschlüsse sollten laut Auskunft am Gate aber alle erreicht werden- nur dann warteten wir 2h auf die Enteisung…).

Ansonsten dürfte in Deinem Fall wohl auch dazukommen, dass hier der Fehler eindeutig bei LX lag. Wenn sie Dich erst trotz entsprechenden Vermerks in der Buchung auschecken, Deinen Platz anderwärtig vergeben und dann noch wegen eher geringer Kosten für Essen und Zahnbürste eine Diskussion gestartet hätten, wäre das schon irgendwo peinlich gewesen.
 

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.404
9.395
BRU
Für mich sieht das nach einer Überbuchung aus, die nicht so charmant gelöst wurde...
Danke euch schon einmal für eine Einschätzung!
VG Janni

Für mich hört sich das auch nach Überbuchung an. Den letzten in der Schlange das Boarding mit der Begründung zu verweigern, sie seien zu spät, ist ja nun wirklich Unsinn. Erst recht, wenn dann noch deren Koffer ausgeladen werden müssen (was garantiert länger dauerte, als wenn man sie hätte boarden lassen).
 
  • Like
Reaktionen: Janni80

Janni80

Erfahrenes Mitglied
13.01.2016
694
765
HAJ
Ich habe die TAP nun einfach mal angeschrieben und mit einer Frist von 14Tagen pro Person die 120€ sowie zusätzlich 400€ eingefordert. Mal schauen was passiert ... wahrscheinlich gar nichts ;) aber vielleicht werden wir ja überrascht:)
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
46
55
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Die Schwelle liegt ja spätestens bei Sabotageakten und Terroranschlägen.

Bei allem Fehlverhalten von Paxen darunter ist das Auslegungsfrage.

Zu berücksichtigen sollte sein, dass der EuGH schon mal entschieden hat, das etwa die Kollision einer mobilen Treppe mit dem Flugzeug auch dann keine außergewöhnlichen Umstände begründet, wenn das Luftfahrtunternehmen selbst daran weder direkt noch indirekt Verschulden hat.

Das Fluggäste angstbedingt den Wunsch äußern auszusteigen, gehört beim Transport von Menschen ganz sicher zum Alltag. Auch dass äußere Faktoren wie ein Defekt an der Maschine, ein Unwetter etc. Ängste schüren, gehört dazu und ist im weiteren Sinne beherrschbar.

Anders mag es aussehen, wenn das Luftfahrtunternehmen das Verlassen der Maschine untersagt und Paxe deswegen anfangen zu randalieren.

Dann wäre für außergewöhnliche Umstände wohl Raum.
 

derherrimmerhin

Erfahrenes Mitglied
24.06.2015
296
56
hamburg
Moin,
im G20 Thread wurde das Thema ja schon angerissen.

Flugausfaelle wegen G20 quasi als höhere Gewalt oder nicht?

Ich war am 6.7 auf LH34 von FRA nach HAM gebucht. Zuerst kam per trip-it die delay SMS von planmäßig 21.30 auf 22.00 und dann wurde irgendwann gecancelt.

Die Bonusfrage: Was sagt die Forums-Moral generell zur Entschädigung auf einem Flug auf dem man eingecheckt ist, den man aber sowieso nicht angetreten hätte? (technisch machbar wäre es ja, oder? Ich kriege ja nicht wie bei der Bahn etwas auf einem Wisch unterschrieben.)
 

Fensterplatz

Erfahrenes Mitglied
24.07.2015
680
245
Der Grund für die Annullierung dürfte eher das Gewitter im Rhein-Main Gebiet gewesen sein. Am Donnerstag gab es in FRA Starts bis Mitternacht, vermutlich dann aber keine Landegenehmigung mehr für HAM. Also aus meiner Sicht höhere Gewalt, natürlich Rückerstattung des Tickets, aber keine Entschädigung.
 
  • Like
Reaktionen: derherrimmerhin

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
46
55
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Flugausfaelle wegen G20 quasi als höhere Gewalt oder nicht?


Wird ein Flug auf Anordnung der der Flugsicherheit gestrichen, ist das ein außergewöhnlicher Umstand. Ob sie das macht, weil G20 das erfordert, das Wetter schlecht ist oder der Chef seinen Geburtstag feiert, spielt keine Rolle.

Streicht die Fluggesellschaft den Flug hingegen, weil es die Crew gipfelbedingt nicht rechtzeitig zum Flughafen schafft, wird das regelmäßig kein außergewöhnlicher Umstand sein.

Was deine Moralfrage anbelangt, muss ich mal wieder die Analogie zum Kindergeld bemühen. Das steht ja auch jedem zu. Auch dem, der im Jahr ´ne Million verdient. Ob es moralisch vertretbar ist, das trotzdem einzustreichen oder wenigstens für den guten Zweck gespendet werden sollte, muss jeder für sich beantworten. Im Hinterkopf sollte man aber haben, dass die Fluggesellschaft weniger für die Streichung "bestraft" wird, als dafür, kein adäquates Angebot einer Ersatzbeförderung zu machen.
 

gran turismo

Aktives Mitglied
19.03.2017
214
901
Nachdem Easyjet gestern meinen Flug DS4640 von BSL nach SXF gestrichen hatte, nachdem ich schon am Flughafen war werde ich mich mal wieder mit denen wegen einer Entschädigungszahlung herumschlagen müssen - als Grund für die Streichung wurden technische Probleme mit dem Flugzeug angegeben, damit scheidet zumindest eine Berufung auf außergewöhnliche Umstände hoffentlich aus. Da Easyjet vor knapp einem Jahr nach einer mehrstündigen Verspätung mit Ausflüchten/Lügen wie "Wir haben die Entschädigung schon unaufgefordert auf ihr Bankkonto überwiesen" auf meine Schreiben reagiert hat bin ich gespannt, was ihnen dieses Mal einfällt. :)

Meine Buchung mit Rückflug heute habe ich dann übrigens komplett storniert, da ich nur für ein Meeting nach Berlin musste und so nicht mehr rechtzeitig nach Berlin gekommen wäre (hätte die Nacht im Zug und auf irgendwelchen Bahnhöfen verbringen können, aber darauf hatte ich wenig Lust). So gibts dann halt eine TelKo :D
 

hopstore

Erfahrenes Mitglied
22.04.2012
4.099
2
TXL
Nachdem Easyjet gestern meinen Flug DS4640 von BSL nach SXF gestrichen hatte, nachdem ich schon am Flughafen war werde ich mich mal wieder mit denen wegen einer Entschädigungszahlung herumschlagen müssen - als Grund für die Streichung wurden technische Probleme mit dem Flugzeug angegeben, damit scheidet zumindest eine Berufung auf außergewöhnliche Umstände hoffentlich aus. Da Easyjet vor knapp einem Jahr nach einer mehrstündigen Verspätung mit Ausflüchten/Lügen wie "Wir haben die Entschädigung schon unaufgefordert auf ihr Bankkonto überwiesen" auf meine Schreiben reagiert hat bin ich gespannt, was ihnen dieses Mal einfällt. :)

Meine Buchung mit Rückflug heute habe ich dann übrigens komplett storniert, da ich nur für ein Meeting nach Berlin musste und so nicht mehr rechtzeitig nach Berlin gekommen wäre (hätte die Nacht im Zug und auf irgendwelchen Bahnhöfen verbringen können, aber darauf hatte ich wenig Lust). So gibts dann halt eine TelKo :D

Du hast storniert?
Böser Fehler! ... damit hast du U2 in die Hände gespielt und sie aus der Verantwortung gehievt. Damit haste auch deinen Anspruch auf EU 261/04 verwirkt. Wozu zum Teufel storniert man denn selbst?
 
Zuletzt bearbeitet:

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
46
55
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Warum?

Ausgleichszahlung für ausgefallenen Flug und Erstattung d. vollständigen Ticketkosten sollte doch kein Problem sein.

Aber im Klagefalle aufpassen, nicht das falsche easyJet in Anspruch zu nehmen!
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.461
15.107
Macht es in dem Fall eigentlich einen Unterschied (auch und gerade hinsichtlich der speziellen Schweizer Auffassung zu technischen Defekten als aussergewoehnlichem Umstand), dass BSL in Frankreich und nicht in der Schweiz liegt? Das koennte ggf. ein weiterer Stolperstein sein, nachdem man schon die richtige easyJet (hier DS) gewaehlt hat. Ich denke aber im konkreten Fall, in dem man sowieso ueber den Zielort ans AG Koenigs Wusterhausen kommt, nicht, oder?