EU Fluggastrechte / Annullierung

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hopstore

Erfahrenes Mitglied
22.04.2012
4.099
2
TXL
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Warum?

Ausgleichszahlung für ausgefallenen Flug und Erstattung d. vollständigen Ticketkosten sollte doch kein Problem sein.

Aber im Klagefalle aufpassen, nicht das falsche easyJet in Anspruch zu nehmen!

Doch schon. Weil er ja den Flug storniert hat und eben die Airline nicht. Er ist der Sache quasi zuvorgekommen.
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
46
55
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Doch schon. Weil er ja den Flug storniert hat und eben die Airline nicht. Er ist der Sache quasi zuvorgekommen.

Ich lese den Sachverhalt so, dass er am Flughafen war, als der Hinflug seitens DS gestrichen wurde. Er hat dann im Ergebnis nichts weiter gemacht, als sich für die Option zu entscheiden, seine vollständigen Flugscheinkosten erstattet zu erhalten. Also auch die für den Rückflug.
 

malschauen

Erfahrenes Mitglied
05.12.2016
2.599
1.659
Macht es in dem Fall eigentlich einen Unterschied (auch und gerade hinsichtlich der speziellen Schweizer Auffassung zu technischen Defekten als aussergewoehnlichem Umstand), dass BSL in Frankreich und nicht in der Schweiz liegt?
Glaube ich nicht, da die Schweiz hier für ihren Teil ja Hoheitsrechte haben wird. Deswegen soll man doch aufpassen an welche easyJet man den Claim schickt.

wikipedia meinte:
Der Flughafen verfügte ursprünglich über zwei voneinander getrennte öffentlich zugängliche Sektoren (für abfliegende wie ankommende Passagiere), einen französischen Sektor (IATA-Code MLH für Mulhouse) und einen Schweizer Sektor (IATA-Code BSL für Basel). Der Flughafen verfügte somit über zwei Abflugs- und zwei Ankunftshallen (je eine im französischen wie im Schweizer Teil) mit der entsprechenden Infrastruktur (Check-in-Schalter, Verpflegung etc.). Die nur den fliegenden Gästen vorbehaltenen Teile (Terminals, Sicherheitskontrolle, Gepäckrückgabe etc.) waren nicht getrennt. Ein Wechsel zwischen französischem und Schweizer Sektor im Flughafen war für Fussgänger durch Passieren einer flughafeninternen Grenz- und Zollkontrolle möglich. Nach dem Beitritt der Schweiz zum Schengener Abkommen 2009 war die Zweiteilung nicht mehr erforderlich, weshalb der Flughafen umgebaut wurde. Er verfügt nun über eine grosse Abflugshalle mit vereinigten Check-in-Schaltern, Verpflegungsmöglichkeiten und sonstigen Einrichtungen. Die Ankunftsbereiche sind nach wie vor getrennt, aber ohne Zollkontrolle zu Fuss miteinander verbunden.
Entsprechend dieser ursprünglichen Zweiteilung verfügt der Flughafen bis heute auch über zwei unterschiedliche, voneinander getrennte Anfahrtswege, einen von Basel und einen von Frankreich aus. Ausserhalb des Flughafengebäudes sind die Anfahrtswege weiterhin getrennt: Wer also von Basel her zum Flughafen fährt, kann diesen mit dem Auto nicht Richtung Frankreich verlassen. Weiterhin existieren zwei unterschiedliche und getrennte Parkbereiche mit unterschiedlichen Währungen (Franken im Schweizer Teil, Euro im französischen Teil) und unterschiedlicher Preisgestaltung.
 

gran turismo

Aktives Mitglied
19.03.2017
214
901
Ich lese den Sachverhalt so, dass er am Flughafen war, als der Hinflug seitens DS gestrichen wurde. Er hat dann im Ergebnis nichts weiter gemacht, als sich für die Option zu entscheiden, seine vollständigen Flugscheinkosten erstattet zu erhalten. Also auch die für den Rückflug.

Ja genau! Der Flug sollte um 19 Uhr gehen, 18.30 Uhr wäre Boarding gewesen, 18.20 Uhr kam die Streichung. Da war ich natürlich schon am Flughafen - und nachdem sich herausgestellt hatte, dass ich es nicht mehr rechtzeitig nach Berlin schaffen würde habe ich mich eben für diese Option (die ja auch die EU-VO eröffnet) entschieden.
 
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PascalZH

Erfahrenes Mitglied
27.06.2011
1.995
21
Zurigo
Hmm mal eine grundsätzliche Frage. Die Fare Rules. Sind diese Bestandteil des Beförderungsvertrages beim Abschluss zwischen der Fluggesellschaft und des Flugpassagiers? Oder gelten diese dann nur einseitig zu gunsten der Fluggesellschaft? Hintergrund, der Error Fare von ET von vor 2, 3 Tagen wo ein Passagier sich bei der Fluggesellschaft auch auf die Fare Rules beruft, dass durch die Annullation des Error Fares ja eigentlich auch die Fluggesellschaft zur Zahlung der dort genannten Annullationsgebühren verpflichtet werden könnte? :-D
 

MrAlex

Erfahrenes Mitglied
23.05.2015
1.510
117
Noch eine Frage: VDB, Reise am Umstiegsort abgebrochen und auf Kosten der Airline zum Startort zurückgekehrt. Steht einem hier zusätzlich zur Ticketerstattung noch die ursprünglich mal angebotene VDB-Kompensation zu?
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
46
55
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
VDB - Nichtbeförderung wg. Überbuchung?

Für den Fall, dass Nichtbeförderung freiwillig gegen vereinbarte Kompensation erfolgt, ja. Dann ursprünglich vereinbarte Kompensation zusätzlich zur Erstattung.

Falls es nur ein Angebot gab, das aber nicht akzeptiert wurde, und anschließend dann halt Beförderung verweigert worden ist, gibt´s die gesetzlich vorgesehene Ausgleichszahlung nebst Erstattung.

Falls das deine Frage noch nicht beantwortet, müsstest du den Sachverhalt konkretisieren.
 
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Mystery_7

Erfahrenes Mitglied
03.07.2011
3.591
873
Ich war auf AB von TXL über DUS nach JFK gebucht. Das Segment TXL-DUS wurde annuliert und ich wurde auf Eurowings umgebucht, den Anschluss nach JFK habe ich geschafft.
Steht mir dennoch eine Entschädigung zu, da es zur Annulierung kam? Beträgt diese dann 300 EUR (1/2 von 600 EUR) oder nur 125 EUR (1/2 von 250 EUR)? Wäre es zu einer Ankunftsverspätung am Zielort von über 4 Stunden gekommen, stünden mir ja 600 EUR zu, weil die Gesamtstrecke betrachtet würde.

Vielen Dank im Voraus!
 

MrAlex

Erfahrenes Mitglied
23.05.2015
1.510
117
VDB - Nichtbeförderung wg. Überbuchung?

Für den Fall, dass Nichtbeförderung freiwillig gegen vereinbarte Kompensation erfolgt, ja. Dann ursprünglich vereinbarte Kompensation zusätzlich zur Erstattung.

Falls es nur ein Angebot gab, das aber nicht akzeptiert wurde, und anschließend dann halt Beförderung verweigert worden ist, gibt´s die gesetzlich vorgesehene Ausgleichszahlung nebst Erstattung.

Falls das deine Frage noch nicht beantwortet, müsstest du den Sachverhalt konkretisieren.

Überbuchung nicht direkt, aber durch Equipment Change dann quasi schon. Und ja, war freiwillig. Danke für die Aufklärung!
 

darthvader

Erfahrenes Mitglied
04.11.2010
1.186
6
127.0.0.1
Gibt es eigentlich halbwegs seriöse Zahlen darüber wieviel Prozent der Pax mit Kompensationsanspruch den auch wahrnehmen (mein Bauchgefühl würde ca. 10% sagen)? Gibt es weiter Zahlen welcher Anteil der Pax diese Ansprüche dann auch durchsetzt sei es durch Anwalt (mit/ohne Klage) und Dienstleister (EUClaim und Konsorten)?
 

tian

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
10.709
140
mein Bauchgefühl würde ca. 10% sagen

Finde das viel zu hoch gegriffen, schätze vielleicht 2% der Pax. Und davon lassen sich noch min. 80% mit dem ersten Schreiben abwimmeln.
Allein die ganzen Pax aus dem außereuropäischen Ausland kennen ihre Rechte nicht und wenn doch bekommen sie die nicht durchgesetzt.
 
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ChrissFlyer

Gesperrt
17.07.2017
10
0
Kennt hier jemand einen guten EG 261/2004 Fachanwalt in Tschechien?

Ich möchte Ersatzbeförderung, Kompensation und SChadensersatz (Rückflug mit anderer Airline) gegen OK auf gestrichenem KLV-LED durchsetzen.

Umbuchung auf KLV-SVO-LED wurde abgelehnt. Man wollte mich nur bis SVO umbuchen.... Jetzt muss halt ein Richter ran.
 

Snow

Erfahrenes Mitglied
16.05.2017
599
0
Die 6 Jahre alte Liste der deutschen Botschaft in Prag führt zwei Anwälte auf, die Verkehrsrecht als Spezialisierung genannt haben. Auf deren Websites findet man nichts direktes dazu.

Die Suche nach "261/2004" advokatni kancelar ist daher vielleicht brauchbarer:
PFL erwähnt explizit, dass sie Fälle von 261/2004 vertreten und haben auch einen englischsprachigen Webauftritt (wenn ich mich Recht entsinne, sprechen 70% der Bevölkerung auch Deutsch, bei Anwälten dürfte die Quote auch höher liegen)
Das gleiche für Mgr. Jan Kareta.
Doubek & Partners könnte auch eine Alternative sein.
 

gran turismo

Aktives Mitglied
19.03.2017
214
901
Kurzes Update zu meinem annullierten Easyjet-Flug:


  • Montag, 10. Juli: Flug wird ein paar Minuten, bevor das Boarding hätte beginnen sollen, gestrichen
  • Sonntag, 16. Juli: Ich reiche meine Schadensersatzforderung über das Online-Formular von Easyjet ein, direkt darauf kommt eine Eingangsbestätigung per Mail und SMS
  • Mittwoch, 19. Juli: E-Mail von Easyjet, dass die Entschädigung in Höhe von 250 € in den nächsten 14 Tagen an mich überwiesen wird.

Vorausgesetzt, die Überweisung wird tatsächlich in den nächsten Tagen durchgeführt war die Abwicklung in diesem Fall dann deutlich besser als noch im letzten Jahr. Bei der Bearbeitung dieser Forderungen scheint Easyjet sich doch sehr verbessert zu haben.

Ein wenig seltsam finde ich nur diese Formulierung in der Mail von Easyjet: :D

Ihr Flug wurde abgesagt. Der Grund dafür war ein technisches Problem auf unserem Flugzeug. Wir waren für diese Kündigung verantwortlich und gelten daher als außergewöhnlicher Umstand im Sinne des EU-Rechts.
 

Schneeglitzern

Reguläres Mitglied
11.08.2013
72
12
Hallo,

auf unserem Flug mit Lufthansa von München nach Sevilla am 07.07.2017 mussten wir auf halbem Weg wieder umkehren, weil die Windschutzscheibe gesprungen war. Insgesamt kam es dadurch zu einer Verspätung von 3 1/2 Stunden. Der Kapitän hat es als technisches Problem bezeichnet.
Ich wollte nun bei LH die Entschädigung anfordern. Gilt die gesprungene Windschutzscheibe eurer Meinung nach als technischer Defekt oder handelt es sich hier um außergewöhnliche Umstände ? Leider konnte ich im Internet nichts dazu finden.

Vielen Dank Schneeglitzern
 

janetm

Erfahrenes Mitglied
11.02.2012
4.052
1.285
DUS, HAJ, PAD
Bekannter von uns gestern gebucht auf SXF-MAD mir Ryanair. Kein online check-in gemacht, keine 50 Euro dabei gehabt nicht mitgeflogen...

Habe dann für ihn heute morgen TXL-ZRH-MAD mit LX93 und LX2026 gebucht. Nun ist LX2026 annuliert und er auf dem Weg nach Frankfurt um von da nach Madrid zu fliegen.

Weiß jemand zufällig warum LX2026 heute annuliert wurde? Ein Grund wurde ihm vor Ort nicht mitgeteilt.

Wenn es läuft, dann läuft es...
 

Zocky

Erfahrenes Mitglied
23.11.2015
2.036
122
ZRH
Bekannter von uns gestern gebucht auf SXF-MAD mir Ryanair. Kein online check-in gemacht, keine 50 Euro dabei gehabt nicht mitgeflogen...

Habe dann für ihn heute morgen TXL-ZRH-MAD mit LX93 und LX2026 gebucht. Nun ist LX2026 annuliert und er auf dem Weg nach Frankfurt um von da nach Madrid zu fliegen.

Weiß jemand zufällig warum LX2026 heute annuliert wurde? Ein Grund wurde ihm vor Ort nicht mitgeteilt.

Wenn es läuft, dann läuft es...

Ich vermute mal nur, wissen tue ich es nicht. Heute morgen musste LX2152 ZRH-PMI wegen Problemen mit der Hydraulik umkehren und es wurde eine Ersatzmaschine geordert. Vielleicht wurde die von ZRH-MAD genommen, finde es leider nicht heraus via Flightradar, darum kann es auch völlig falsch sein.

20 Minuten - Swiss-Flieger nach Mallorca muss umkehren - News
 
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malschauen

Erfahrenes Mitglied
05.12.2016
2.599
1.659
Nein, kann nicht sein, da die geplante Maschine für LX2060 die HB-IPT sein sollte. Diese ist erst gegen 11:30 aus Malta nch ZRH gekommen.
 
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frogger321

Erfahrenes Mitglied
09.06.2010
2.684
781
Hallo zusammen,
kann mir jemand bestätigen, ob im folgenden Fall 2x eine Entschädigungszahlung von 250EUR zusteht und wie diese im Optimalfall einzufordern ist:
Ich hatte einen Flug am 20.07. um 21.35Uhr von TXL nach FRA gebucht. Geplante Ankunft: 22.45 Uhr.
Dieser Flug (AB6601) wurde aus operativen Gründen gestrichen.
Ersatzflug frühestens am Folgetag 8.00Uhr, umgebucht wurde schlussendlich auf AB6593
am 21.07. um 17.20, ebenfalls von TXL nach FRA. Geplante Ankunft: 18.35 Uhr.
Dieser Flug wurde ebenfalls aus operativen Gründen gestrichen.

Finale Umbuchung heute Abend auf LH203, Die geplante Landung ist 21.55 Uhr.
Also Flug 2mal gestrichen, 2mal mehr Verspätung als 3h.
Beantragen über https://www.airberlin.com/de/feedback/complaint/detail ?
Wie sollte ich weiter vorgehen, wenn nach 1-2 Wochen keine Rückmeldung von AirBerlin erfolgt ist? Abgabe an FlightRight, WirkaufenDeinTicket,...?

Danke und ein schönes Wochenende!
 

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.404
9.395
BRU
Habe dann für ihn heute morgen TXL-ZRH-MAD mit LX93 und LX2026 gebucht. Nun ist LX2026 annuliert und er auf dem Weg nach Frankfurt um von da nach Madrid zu fliegen.

Weiß jemand zufällig warum LX2026 heute annuliert wurde? Ein Grund wurde ihm vor Ort nicht mitgeteilt.

Wenn es läuft, dann läuft es...

Hört sich für mich nach technischem Problem an. Ob auf dem für ZRH-MAD vorgesehenen Flugzeug oder auf irgendeinem anderen (und LX aus operativen Gründen / besseren Umuchungsmöglichkeiten der Paxe etc. ZRH-MAD gestrichen hat, um das Flugzeug woanders einzusetzen) ist für einen potenziellen Entschädigungsanspruch irrelevant.
 

ASL

Erfahrenes Mitglied
20.07.2015
839
0
TXL
Hallo zusammen,
kann mir jemand bestätigen, ob im folgenden Fall 2x eine Entschädigungszahlung von 250EUR zusteht und wie diese im Optimalfall einzufordern ist:
Ich hatte einen Flug am 20.07...
Dieses Thema wurde hier schon ein paar mal diskutiert, die meisten Meinungen sagen: Ja, 2 stornierte Flüge, also 2 Entschädigungen.
Das beantragen über den genannten link ist jedenfalls schon mal der richtige Weg, am besten direkt eine Frist von mindestens 14 tagen setzen und dann abwarten.