EU Fluggastrechte / Annullierung

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schlauberger

Erfahrenes Mitglied
17.02.2013
2.433
204
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Musst du mal schauen, was da konkret fliegt.

Wenn das als Codeshare geregelt ist, müsstest du definitiv über das ausführende Luftfahrtunternehmen.

Falls tatsächlich nur das Material/Crew bmi ist, spricht viel dafür, dass auch (oder sogar nur) die LH in Anspruch genommen werden darf.

Darf ich mich da nochmal dran hängen? Bei den Flügen, die AB neuerdings für LH durchführt, ist also LH Ansprechpartner für die Entschädigung?
 

malschauen

Erfahrenes Mitglied
05.12.2016
2.599
1.659
Ja, wenn nur die Maschine und das Personal von AB gemietet wird. Wie die beiden das untereinander geregelt haben, ist für dich nicht relevant.
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
46
55
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Darf ich mich da nochmal dran hängen? Bei den Flügen, die AB neuerdings für LH durchführt, ist also LH Ansprechpartner für die Entschädigung?


Tja, ist gar nicht so einfach. Die höchstrichterliche Rechtsprechung, die es zu dieser Frage gibt, orientierte sich am Code-Share.

Inhaltlich ging dabei der BGH allerdings von der größten Nähe zum Flug aus. Die Idee dahinter: Wenn z.B. AB einen Code-Share-Flug für Etihad durchführt, wird vor Ort auch AB-Personal sein, das sich um alles kümmert. Stimmt natürlich auch nicht immer.

Führt hingegen ein Unternehmen Flüge ohne eigene Nummern komplett für ein anderes durch, wird die größere Nähe meist bei derjenigen Fluggesellschaft liegen, die man gebucht hat. Die andere stellt eben nur Material und Crew.

Meist fährt man ganz gut, sich an das Unternehmen zu halten, das auf der Buchungsbestätigung steht. Wenn da op by steht, dann eben das Ob-by-Unternehmen.

Die gute Nachricht ist, dass das vor Gericht nur ganz selten problematisiert wird, egal wen von beiden man nun in Anspruch nimmt. Begründete These wäre, dass die vertraglich einen internen Ausgleich vereinbart haben.
 
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Hristo

Aktives Mitglied
13.07.2010
169
4
ZRH

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.404
9.395
BRU
Schwer zu beurteilen. Interessant finde ich v.a. die Ausführungen zu den windbedingten Verspätungen in ZRH/ Anflugsbeschränkungen seitens der Flugsicherung und langen Taxiing-Zeiten (stand das Flugzeug lange in der „Warteschlange“ an der Startbahn, weil noch zahlreiche andere Flugzeuge zuvor landeten / starteten?), mit denen offensichtlich das Vorliegen außerordentlicher Umstände als gegeben betrachtet wird.

Genau solche Situationen haben mich nämlich bei Flügen von/nach/via ZRH auch schon den Anschluss gekostet, insbesondere während der Mittagswelle. In einem kürzlichen Fall hat LX mir gegenüber mit einer ähnlichen Argumentation (windbedingte Anflugsreduzierung seitens der Flugsicherung, verzögerte Startfreigabe durch die Flugsicherung wegen „Rückstaus bei Landungen und Starts“) die Entschädigung abgelehnt (mir aber einen Gutschein in halber Höhe der Entschädigung geschickt). Womit für mich der Fall erledigt war, zumal da das ausführliche Antwortschreiben von LX für mich in allen von mir angesprochenen Punkten nachvollziehbar war.

Bliebe höchstens die Frage, ob man bei einem doch recht häufig auftretenden Problem noch von "außergewöhnlichen Umständen" sprechen kann. Halt so ähnlich wie bei den 3 Schneeflocken im Winter... Fällt für mich aber eher in die Kategorie "Risiko knapper Verbindungen"/"Pech gehabt", als dass ich deswegen einen Rechtstreit anfangen würde.

Sowie in Deinem Fall, warum LH hier nicht von sich aus die Verspätung entsprechend begründet hat, sondern Du dafür erst den Weg über die Schlichtungsstelle gehen musstest. Ersteres, vielleicht noch zusammen mit irgendeinem Gutschein oder sonst einer Entschuldigung, würde beim Kunden wahrscheinlich deutlich besser ankommen, als eine Verweigerung, die Ursachen zu benennen...
 
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Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.404
9.395
BRU
Gerade was die Erstattung anbelangt, kann man das auch anders sehen.

Fluggastrechtlich schon mal gar kein Anspruch.

Schuldrechtlich - vielleicht.

Insofern wäre eine Erstattung definitiv fair und kulant.

Ausgleichszahlung dafür ohne Wenn und Aber, wobei diese anders als die Erstattung natürlich das ausführende Luftfahrtunternehmen schuldet. Evtl. also gerade nicht die LH.


Viel Erfolg!

Ups, da habe ich in der Tat übersehen, dass der Anspruch auf Wahl zwischen Erstattung, Rückflug zum Abflugsort (bei verpasstem Anschluss) oder alternativer Beförderung nur bei Annullierung bzw. bei einer Verspätung ab 5h gilt (was bei mir damals gegeben war).

Bleibt aber die Frage: Was gilt für die 5h? Die Verspätung ab Abflugsort? Oder - im Falle eines sicher nicht mehr erreichbaren Anschlusses - die zu erwartende Ankunft am Zielort? Oder anders gefragt: Muss ich dafür den ersten, meinetwegen 1,5h verspäteten Flug antreten, nur um dann am Umsteigeflughafen den Anschluss zu verpassen und aufgrund fehlender Alternativen (die eine Ankunft mit weniger als 5h Verspätung ermöglichen würden) um kostenlosen Rückflug und Erstattung bitten zu können?
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
46
55
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Ups, da habe ich in der Tat übersehen, dass der Anspruch auf Wahl zwischen Erstattung, Rückflug zum Abflugsort (bei verpasstem Anschluss) oder alternativer Beförderung nur bei Annullierung bzw. bei einer Verspätung ab 5h gilt (was bei mir damals gegeben war).

Bleibt aber die Frage: Was gilt für die 5h? Die Verspätung ab Abflugsort? Oder - im Falle eines sicher nicht mehr erreichbaren Anschlusses - die zu erwartende Ankunft am Zielort? Oder anders gefragt: Muss ich dafür den ersten, meinetwegen 1,5h verspäteten Flug antreten, nur um dann am Umsteigeflughafen den Anschluss zu verpassen und aufgrund fehlender Alternativen (die eine Ankunft mit weniger als 5h Verspätung ermöglichen würden) um kostenlosen Rückflug und Erstattung bitten zu können?


Berechtigte Fragen! Deswegen rate ich immer dazu, gründlich zu schauen, ob wirklich eine Verspätung oder nich doch eine Nichtbeförderung bzw. Annullierung vorliegt. Der Pax ist bei Verspätungen nach wie vor vergleichsweise schlecht gestellt.

Der Wortlaut ("absehbar, dass sich ein ABFLUG verzögert") ist ja nun mal eindeutig. Solange also der EuGH nicht entscheidet, dass Art. 6 auch hier über den Wortlaut hinaus auszulegen ist, sieht´s schlecht aus.
 
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petergrubercom

Erfahrenes Mitglied
31.05.2010
540
1
Frage: vorgestern in ZRH beim Anschlussflug IDB, Übernachtung in ZRH. Die Umstände waren äußerst unangenehm*. Ein "Kit" wurde mir von LX nicht angeboten. Da ich nur mit Handgepäck unterwegs war, musste ich mir minimale Ausstattung (T-Shirt, Zahnbürste etc) kaufen.

- Kann ich die Kosten dafür bei LX einreichen (zusätzlich zu den 260 EUR, die ich bereits erhalten habe) ?
- Hat jemand Erfahrung damit? Wie genau mache ich das (Brief schreiben, Email)?

Spezialfrage:
Ich kam um 22:10 Hilton ZRH an. Normalerweise ist das Restaurant bis 23:00 geöffnet, an diesem Tag jedoch "in Absprache mit LX" bereits geschlossen. Mir wurde ein wirklich letztklassiges "lunch Paket", bestehend aus 2 pappigen Sandwiches, 1 Apfel und 1 Joghurt übergeben. Über Geschmack kann man streiten, aber so etwas würde ich auf Reisen freiwillig nicht bestellen/essen. Ich habe dann nach einigem hin und her im Roomservice (dieses war bis 23:00 verfügbar) ein einfaches Gericht bestellt. Nun ist Roomservice normalerweise aus guten Gründen ausgeschlossen, aber im gegenständlichen Fall ist es ein Ersatz für das außertourlich geschlossene Restaurant.
- Wie sind die Chancen, auch diesen Betrag refundiert zu bekommen?

danke für eure Tipps!


------------------------------
* Hier die Details, falls es wen interessiert:
Ich war gebucht auf LUG-ZRH-VIE. Es war am Nachmittag absehbar, dass LUG am Abend geschlossen sein würde (kein ILS, sehr arges Gewitter). Ich habe daher am Flughafen angerufen und gesagt, ich möchte mit der Bahn nach ZRH fahren. Antwort kein Problem. Frage: Ja aber da fällt ja ein Segment aus. Antwort: Wir klären das mit Ihrer Buchung, machen Sie sich keine Sorten. Ich fahre also mit der Bahn nach ZRH, unterwegs lese ich, dass das incoming Aircraft nach MXP umgeleitet wurde und mein Flug LUG-ZRH wirklich gestrichen ist. Hätte ich am Flughafen LUG auf diese Information gewartet, dann wäre es zu spät gewesen, den Zug zu nehmen. Ich hatte also alles richtig vorhergesehen, mein Plan war aufgegangen, ich würde trotzdem noch am selben Abend nach VIE kommen. Und dann .... gehe ich in ZRH zum Schalter, eigentlich nur, um mir mein Bahn-Ticket ersetzen zu lassen. Kein Problem, machen wir gern, aber ...

LX: Sie sind ja gar nicht für die VIE-Flug eingecheckt.
Ich: Aber ich habe einen Boarding-Pass, eine Sitznummer, alles.
LX: Ja, aber da Ihr Flug LUG-ZRH ausgefallen ist, wurden Sie automatisch ausgecheckt.
Ich: Aber ich habe doch extra in LUG angerufen, weil ich dieses Problem vorhergesehen habe.
LX: Ja, hier ist auch ein Kommentar in Ihrer Buchung ("Passagier fährt mit dem Zug"), aber den hat sich hier niemand angeschaut. Der Flieger ist voll, Sie müssen hier bleiben.
Ich: Da habe ich also alles richtig gemacht, das Wetter und die Flugbedingungen besser eingeschätzt als die Swiss selbst, proaktiv auf das Problem des Anschlussfluges hingewiesen und jetzt bleibe ich trotzdem hier?
LX: (unverständliches Gemurmel)
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
46
55
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Bis auf die prozessuale Durchsetzbarkeit in der Schweiz bzw. in Österreich, zu der ich nicht wirklich Erfahrung habe, ist das ja ´ne klare Sache.

Ausgleichszahlung steht dir zu. Kosten für T-Shirt etc. sind damit bereits ausgeglichen. Ob das auch für die Kosten des Room-Service gilt, wäre Sache d. nationalen Gerichts. Kann man so oder so sehen. Spricht aber einiges dafür, dass dir eine warme Mahlzeit anzubieten gewesen wäre. Insofern solltes du Chancen haben, die Kosten zusätzlich zur Ausgleichszahlung zu erhalten.
 

malschauen

Erfahrenes Mitglied
05.12.2016
2.599
1.659
Andererseits sind in dem Bereich einige Hotels mit Restaurants vorhanden. Wäre es zumutbar gewesen, es in einem diesen zu versuchen oder angesichts der Zeit sich schon vor Verlassen des Flughafens ein Abendessen zu besorgen? Ich weiss auch nicht genau, was hier in ZRH die Regeln bei LX sind. Ich kenn nur die netten Durchsagen von 250 Euro und xxx SFr und ein Abendessen für VDB.
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
46
55
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Falls nicht, müsste ein Gericht hat den Rechenschieber rausholen und ggf. eine Schätzung vornehmen.

Aber exakt darum geht´s: Erstattungsfähig sind (nur) jene Kosten, die in diesem konkreten Fall angemessen waren. Waren nach Ansicht des Gerichts bereits die Schnittchen etc. ausreichend, gibt´s gar nichts.
 

petergrubercom

Erfahrenes Mitglied
31.05.2010
540
1
Andererseits sind in dem Bereich einige Hotels mit Restaurants vorhanden. Wäre es zumutbar gewesen, es in einem diesen zu versuchen oder angesichts der Zeit sich schon vor Verlassen des Flughafens ein Abendessen zu besorgen?

Ja, aber mir wurde ja ein Voucher mit 20 Franken (lächerlich!) fürs Abendessen im Hotel übergeben. Hätte ich am Flughafen gegessen, hätte es wieder geheissen: "aber Sie hatten doch den Gutschein".
 

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.404
9.395
BRU
Ich würde es halt einfach mal versuchen, zumal da der Fehler hier ja eindeutig bei LX lag. Also sachliche eMail an LX schreiben, und die Dir entstandenen Kosten anführen. Mehr als ablehnen können sie nicht.

Und ansonsten für die Zukunft daraus lernen, Zahnbürste und T-Shirt auch dann im Handgepäck mitnehmen, wenn man eigentlich keine Hotelübernachtung erwartet (habe ich auch erst gelernt, als ich das erste Mal unerwartet in ZRH gestrandet bin…).
 

petergrubercom

Erfahrenes Mitglied
31.05.2010
540
1
Und ansonsten für die Zukunft daraus lernen, Zahnbürste und T-Shirt auch dann im Handgepäck mitnehmen ...

Nicht so leicht! Ich reise oft nur mit einem Rucksack, den habe ich den ganzen Tag am Rücken und dann zum Flughafen. Da immer 1/2 kg oder mehr "für alle Fälle" mitzunehmen ist zu schwer. Ich glaube aber, dass es eine ganze Reihe von Wochenpendlern gibt, die an beiden Orten "alles" haben und nur Lesestoff und Laptop mitnehmen. (Was ja auch Gewicht = Geld sparen hilft).
 

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.404
9.395
BRU
Nicht so leicht! Ich reise oft nur mit einem Rucksack, den habe ich den ganzen Tag am Rücken und dann zum Flughafen. Da immer 1/2 kg oder mehr "für alle Fälle" mitzunehmen ist zu schwer. Ich glaube aber, dass es eine ganze Reihe von Wochenpendlern gibt, die an beiden Orten "alles" haben und nur Lesestoff und Laptop mitnehmen. (Was ja auch Gewicht = Geld sparen hilft).
Ich gehöre auch zu den Pendlern mit zwei Wohnsitzen. Nur Zahnbürste und T-shirt bekomme ich auch in den Laptoprucksack ohne Probleme rein.
 

CKR

Erfahrenes Mitglied
18.05.2015
1.851
-9
MUC
Und ansonsten für die Zukunft daraus lernen, Zahnbürste und T-Shirt auch dann im Handgepäck mitnehmen, wenn man eigentlich keine Hotelübernachtung erwartet (habe ich auch erst gelernt, als ich das erste Mal unerwartet in ZRH gestrandet bin…).

Hat schon zu Heiterkeit bei den Kollegen geführt, aber ich habe mehrere Sets (Shirt, Wäsche, Hygiene etc.) vakuumiert und führe das zum Beispiel in der Laptoptasche mit. Nimmt fast keinen Platz ein, bleibt immer zusammen und einwandfrei und sollte ich auf einem Daytrip mal den Rückflug verpassen - ich nehme häufig den letzten- dann ist zumindest das kein Problem. Oder um Aufenthalt um einen Tag zu verlängern, bzw, auch relativ wohnortnah auswärts zu übernachten, wenn man nicht damit gerechnet hat.

Mag ein Spleen sein, aber ich bin um alles froh, worüber ich nicht nachdenken muss. ;)
 
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global2011

Erfahrenes Mitglied
04.06.2011
1.514
1.079
Guten Abend!

Angenommen ich buche folgende Verbindung: TIA-JKH // JKH - FRA mit Direct Return in JKH und verpasse diesen. Würde dann trotzdem EU 261 greifen, obwohl man JKH-FRA als eigentlichen "Weiterflug" gebucht hätte? In meinen Augen "Ja", da die Airline es auf einem Ticket ausstellt.

Danke für Eure Antworten,
Thomas Anhang anzeigen 100607
Die Frage ist halt, ob du das Routing buchen möchtest, um es dann auch so abzufliegen (beispielsweise für die 4 Segmente für die A3*G Requali) oder ob es dir rein um das (hypothetische) "Einsacken" der Entschädigung geht.

Bzgl. des Direct Returns sehe ich da im Übrigen überhaupt kein Problem - vorausgesetzt, du reist nur mit Handgepäck und bist idealerweise schon für JKH-ATH eingecheckt. Sollte theoretisch sogar auf normalem Wege (Ankunft -> Abflug -> Siko -> Gate) klappen. Ich selbst würde allerdings durch die FB jemanden vom Ground Handling informieren lassen, um mich dann direkt ans Gate bringen zu lassen (dieses Transitverfahren wird so auch mehrmals wöchentlich auf den Sky Express-Inselhüpfern praktiziert).
Der Flughafen Chios ist klein (es gibt nur zwei Gates) und die Griechen sind bei sowas bekanntlich äußerst pragmatisch unterwegs ;)