EU Fluggastrechte / Annullierung

ANZEIGE
A

Anonym-36803

Guest
ANZEIGE
Irgendjemand hier (außer mir) sonst noch ein Opfer von UA107 gestern? 15h (!!!) delay. United behauptet natürlich Wetter und streitet erst mal alles ab. Direkt zum Anwalt?

Mit "gestern" meinst Du eigentlich "vorgestern", d.h. den 19.6.17?

Was lässt Dich glauben, dass UA lügt? Da war nämlich tatsächlich Wetter: https://www.flyertalk.com/forum/uni...lga-hpn-phl-storms-waiver-19-june-2017-a.html

Und UA107 war bei weitem nicht der einzige Flug, der diverted ist: UA988 FRA-IAD ist nach RIC diverted, SK925 CPH-IAD nach ORF, UA167 LIS-IAD nach RIC, UA53 ZRH-IAD nach RIC, UA127 DUB-IAD nach ORF, AA737 LHR-PHL nach ORF (um nur mal ein paar zu nennen)

Und wie kommst Du auf 15h Verspätung? Laut FR24 ist die geplante Ankunft 3.25pm, tatsächliche Ankunft war 3.48am, das sind, wenn mich nicht alles täuscht, "nur" 12h.
 
Moderiert:

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.404
9.395
BRU
Wegen der Kompensation geht da sicher nichts, aber wenn der Flug so stark verspätet ist, dass keine Ubahn mehr fährt und ein Taxi genutzt werden musste, denke ich schon, dass die Airline sich kümmern muss. Die Bahn muss einen ja auch mit dem Taxi nach Hause bringen oder ein Hotel stellen, wenn der letzte Anschluss verpasst wurde. Das gilt bei höherer Gewalt nicht?

Na ja, Du hast mit der Airline einen Beförderungsvertrag von Flughafen A nach Flughafen B. Irgendwelche Verpflichtungen, Dir die Fahrt vom Flughafen zu Deinem Wohnort zu zahlen, sähe ich da nicht (Ausnahme: zum/vom Hotel bei verpasstem Anschluss und von der Airline übernommener Hotelübernachtung). Und auch die Bahn wird Dir kaum das Taxi vom Zielbahnhof nach Hause zahlen, wenn Du wegen verspäteter Ankunft den letzten Bus verpasst hat.

Wenn eine Airline hier die Taxikosten übernimmt (und das hatte ich tatsächlich schon), fällt das wohl eher unter Kulanz.
 

tian

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
10.709
140
Na ja, Du hast mit der Airline einen Beförderungsvertrag von Flughafen A nach Flughafen B. Irgendwelche Verpflichtungen, Dir die Fahrt vom Flughafen zu Deinem Wohnort zu zahlen, sähe ich da nicht (Ausnahme: zum/vom Hotel bei verpasstem Anschluss und von der Airline übernommener Hotelübernachtung). Und auch die Bahn wird Dir kaum das Taxi vom Zielbahnhof nach Hause zahlen, wenn Du wegen verspäteter Ankunft den letzten Bus verpasst hat.

Fällt das nicht unter Schadenersatz? Kann natürlich bei der Kompensation gegengerechnet werden.
 

longhaulgiant

Erfahrenes Mitglied
22.02.2015
9.467
8.432
Na ja, Du hast mit der Airline einen Beförderungsvertrag von Flughafen A nach Flughafen B. Irgendwelche Verpflichtungen, Dir die Fahrt vom Flughafen zu Deinem Wohnort zu zahlen, sähe ich da nicht (Ausnahme: zum/vom Hotel bei verpasstem Anschluss und von der Airline übernommener Hotelübernachtung). Und auch die Bahn wird Dir kaum das Taxi vom Zielbahnhof nach Hause zahlen, wenn Du wegen verspäteter Ankunft den letzten Bus verpasst hat.

Wenn eine Airline hier die Taxikosten übernimmt (und das hatte ich tatsächlich schon), fällt das wohl eher unter Kulanz.

Kann da ein Jurist hier im Forum was dazu sagen? Auf der einen Seite verstehe ich die Argumentation und denke auch an z.B. Positionierungsflüge. Da erstattet einem ja auch keiner das andere Ticket wenn auf dem Zubringer was schief geht.
Auf der anderen Seite kann ich mir schwerlich vorstellen, dass ein aus der Verspätung resultierender Schaden nicht geltend gemacht werden kann.
 

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.404
9.395
BRU
Auf der anderen Seite kann ich mir schwerlich vorstellen, dass ein aus der Verspätung resultierender Schaden nicht geltend gemacht werden kann.

Stimmt natürlich auch. Nur andererseits: Wo sind die Grenzen? Angenommen, der letzte Zug fährt 30 Minuten nach planmäßiger Ankunft meines Flugs, verpasse ich wegen 15 Minuten Verspätung. Oder der Zug ginge 1h nach der Ankunft, ich habe aber aufgegebenes Gepäck, das sich verzögert, und ich verpasse den Zug… Müsste hier wirklich die Airline den Schaden (also die Taxikosten) zahlen?
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
46
55
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Kann da ein Jurist hier im Forum was dazu sagen? Auf der einen Seite verstehe ich die Argumentation und denke auch an z.B. Positionierungsflüge. Da erstattet einem ja auch keiner das andere Ticket wenn auf dem Zubringer was schief geht.
Auf der anderen Seite kann ich mir schwerlich vorstellen, dass ein aus der Verspätung resultierender Schaden nicht geltend gemacht werden kann.


Na ja, wenn es nur um die Taxi-Kosten nach Hause geht, wäre das einer der wenigen Fälle, in denen der Bahnkunde womöglich einen rechtlichen Vorteil gegenüber dem Flugpassagier hat.

Der Anspruch auf Erstattung v. Taxikosten bei rein VERSPÄTETEN Flügen kann sich ausschließlich aus dem Montrealer Übereinkommen ergeben. Nicht aus der EU-VO 261/2004. Und auch nicht aus Vertragsrecht.

Demnach hat die Fluggesellschaft jeden Vermögensschaden zu ersetzen, der aus einer verspäteten Ankunft folgt. Nur halt dann nicht, wenn die Verspätung unvermeidlich war.
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
46
55
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Stimmt natürlich auch. Nur andererseits: Wo sind die Grenzen? Angenommen, der letzte Zug fährt 30 Minuten nach planmäßiger Ankunft meines Flugs, verpasse ich wegen 15 Minuten Verspätung. Oder der Zug ginge 1h nach der Ankunft, ich habe aber aufgegebenes Gepäck, das sich verzögert, und ich verpasse den Zug… Müsste hier wirklich die Airline den Schaden (also die Taxikosten) zahlen?

Siehe meinen Beitrag eben.

Das MÜ regelt neben der Flugverspätung auch verspätet zugestelltes Gepäck. Insofern sollten die Bahnkosten im Koffer-Fall sogar noch eher zu erstatten sein, weil sowas praktisch immer vermeidbar ist. Wäre halt die Frage zu klären, ab welcher Zeit Gepäck verspätet ausgehändigt wird. Also ob eine halbe Stunden noch ok, 45 Minuten aber zuviel sind... Den Fall hatte ich in dieser Konstellation noch nicht.
 

bluesaturn

Erfahrenes Mitglied
27.05.2014
3.738
351
Der Anspruch auf Erstattung v. Taxikosten bei rein VERSPÄTETEN Flügen kann sich ausschließlich aus dem Montrealer Übereinkommen ergeben. Nicht aus der EU-VO 261/2004. Und auch nicht aus Vertragsrecht.
Danke schoen. Ich bin dann neugierig, wie wuerde man da dann bitte vorgehen? Man schreibt die Airline an und verweist auf dieses Uebereinkommen bitte?
Ich bauen z.B. immer 1h Puffer zwischen Ankunft und Bus ein, aber falls es doch einmal zur Verspaetung kommt, dann laesst sich das Busticket nur bis 30min vor der Abfahrt umbuchen. Schlecht, wenn man dann im Flugzeug sitzt und kein Internet hat.
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
46
55
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Groß verweisen braucht man da nicht. Wenn Fluggesellschaft im Regress-Bereich eine Norm kennnen, dass das Montrealer Übereinkommen. Liegt schlicht daran, dass es in Wahrheit entgegen der landläufigen Meinung eine Regelung ist, die Fluggesellschaften begünstigt.

Einfach Flug- und Buchungsnummer angeben, Namen, Anschrift und Bankverbindung. Dann in einem Satz schreiben, dass gebuchter Bus verspätungsbedingt nicht mehr erreicht werden konnte. Schließlich die Höhe der Forderung (entweder Storno- oder Taxikosten, was halt höher ist) angeben. Quittung etc. in Kopie oder als Scan anbei. Frist v. zwei WO. Fertig.

Aber bedenken: Kein Anspruch auf Schadensersatz, wenn Verspätung unvermeidbar. Nachweispflicht trägt Fluggesellschaft.
 

KLIA2

Gesperrt
21.06.2017
10
0
Na ja, Du hast mit der Airline einen Beförderungsvertrag von Flughafen A nach Flughafen B. Irgendwelche Verpflichtungen, Dir die Fahrt vom Flughafen zu Deinem Wohnort zu zahlen, sähe ich da nicht (Ausnahme: zum/vom Hotel bei verpasstem Anschluss und von der Airline übernommener Hotelübernachtung). Und auch die Bahn wird Dir kaum das Taxi vom Zielbahnhof nach Hause zahlen, wenn Du wegen verspäteter Ankunft den letzten Bus verpasst hat.

Wenn eine Airline hier die Taxikosten übernimmt (und das hatte ich tatsächlich schon), fällt das wohl eher unter Kulanz.

Die Bahn muss das unter gewissen umständen sehr wohl. Zumindest in NRW (Mobilitätsgarantie)
 

Mr. Hard

Spaßbremse
23.02.2010
10.860
3.524
Diesmal hat es mich getroffen :
TP verlegt im Dezember den Hinflug um 90, den Rückflug um 95 Minuten und nennt dies eine geringfügige Änderung.
In meinen Augen ganz klar eine Annullierung.
Gebucht über Expedia, ich möchte die Rückerstattung. Expedia verweist auf die abschlägige Antwort von TP, und TP lehnt den direkte Kontakt ab.
Ideen, Meinungen?
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
46
55
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Diesmal hat es mich getroffen :
TP verlegt im Dezember den Hinflug um 90, den Rückflug um 95 Minuten und nennt dies eine geringfügige Änderung.
In meinen Augen ganz klar eine Annullierung.
Gebucht über Expedia, ich möchte die Rückerstattung. Expedia verweist auf die abschlägige Antwort von TP, und TP lehnt den direkte Kontakt ab.
Ideen, Meinungen?


Rechtlich geht´s halt nur über TP.

Ist natürlich eine Annullierung. Und dir sind die Kosten binnen einer Woche vollständig zu erstatten.
 

chris2908

Erfahrenes Mitglied
14.05.2013
462
9
46
Nahe/Hunsrück Region
Diesmal hat es mich getroffen :
TP verlegt im Dezember den Hinflug um 90, den Rückflug um 95 Minuten und nennt dies eine geringfügige Änderung.
In meinen Augen ganz klar eine Annullierung.
Gebucht über Expedia, ich möchte die Rückerstattung. Expedia verweist auf die abschlägige Antwort von TP, und TP lehnt den direkte Kontakt ab.
Ideen, Meinungen?

Da hast du leider schlechte Karten. Handhabe gegen diese Änderungen hast du erst bei Ankunft von mehr als 4 Stunden später als geplant, bei Abflug mehr als zwei Stunden....
 

thorfdbg

Erfahrenes Mitglied
14.10.2010
3.348
581
Rechtlich geht´s halt nur über TP.
Warum? Vertragspartner ist hier das Reisebüro, egal ob OTA oder klassisch, nicht die Fluglinie. Warum das einer Annullierung gleichgestellt sein soll erschließt sich mir nicht.

Man könnte bei Expedia anrufen und dort nachfragen, ob man einer Regulierung über TP zustimmt, aber zunächst muss man sich beim OTA anstellen.
 

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.404
9.395
BRU
Da hast du leider schlechte Karten. Handhabe gegen diese Änderungen hast du erst bei Ankunft von mehr als 4 Stunden später als geplant, bei Abflug mehr als zwei Stunden....

Wo hast Du denn das her :confused: Du hast hier keinen Anspruch auf die Ausgleichszahlung, wohl aber auf Storno und Rückerstattung (oder z.T. auch Umbuchung).
 
  • Like
Reaktionen: chris2908

spocky83

Erfahrenes Mitglied
21.12.2014
3.807
1.236
MUC, BSL
Eine Frage eher akademischer Natur:

Gebucht war LAX - FRA - SZG mit LH457 und OS264, LH457 kam eine gute Stunde zu spät in FRA an (Grund: LAPD hat die Zufahrten zum Flughafen eingeschränkt und ein fürchterliches Verkehrschaos verursacht, obendrein hat LH dann die Loading Documents verbummelt), Anschluss war weg, automatisch auf OS266 umgebucht.

Im Servicecenter wurde dann eine Umbuchung auf LH108 nach MUC erbeten, dem wurde auch nachgekommen.

OS266 hat sich dann auch noch Verspätung eingehandelt, entsprechend wäre beim Abfliegen des ursprünglichen Routings eine Entschädigungszahlung denkbar gewesen.

Erlischt der Anspruch auf Kompensation durch die gewollte Umbuchung auf MUC?

Danke für die Info

Thema abgeschlossen, Lufthansa hat völlig unkompliziert binnen gerade einmal vier Tagen die Entschädigungszahlung angekündigt.

Ich muss hier wirklich mal eine Lanze für LH brechen, in den letzten 6 Monaten wurden mir alle drei Claims, die ich eingereicht habe, anstandslos innerhalb weniger Tage zugesprochen.
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
46
55
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Warum auch nicht?

Zur Ticketpreiserstattung gibt´s ja keine Alternative. Die ursprünglichen Flüge gibt´s nicht mehr, die neuen (Flugzeiten) braucht man nicht zu akzeptieren.

Wenn´s auch ´nen deutschen Gerichtsstand gibt, zum Anwalt und notfalls halt den Weg übers Gericht.
 
A

Anonym38428

Guest
Folgender Fall: Eine Airline verlegt den Flug am Vortag um 10 Minuten nach hinten, unter gleicher Flugnummer, gleicher Ankunftszeit (theoretisch), Timechange ist im GDS eingespielt, Ticket muss umgeschrieben werden, Pax muss neu einchecken. Halbierte Entschädigungszahlung, sehe ich das richtig?

(Ob ich diese einfordern würde, weiss ich noch nicht)
 

malschauen

Erfahrenes Mitglied
05.12.2016
2.599
1.659
Ne gibt nada, da du nicht mehr als 1 Stunde früher abfliegst und nicht mehr als 2 Stunden später mit der Ersatzbeförderung ankommst. Selbst eine Änderung der Route bei einer Multistopverbindung hat keinen Einfluss solange die oben genannten Parameter erfüllt sind. Habe das selber schon erlebt, dass NUE-ZRH-LIS in NUE-FRA-LIS mit 1 Stunde späterer Abflug und dadurch ebenfals verspäteter Ankunft laut den einschlägigen Portal nicht Entschädigungsberechtigt ist nach EU/VO.
 
  • Like
Reaktionen: umsteiger

LINDRS

Erfahrenes Mitglied
03.04.2013
1.670
1.720
DRS
Thema abgeschlossen, Lufthansa hat völlig unkompliziert binnen gerade einmal vier Tagen die Entschädigungszahlung angekündigt.

Ich muss hier wirklich mal eine Lanze für LH brechen, in den letzten 6 Monaten wurden mir alle drei Claims, die ich eingereicht habe, anstandslos innerhalb weniger Tage zugesprochen.

Die haben halt Angst vor uns :D
 

Mulder_110

Erfahrenes Mitglied
04.05.2012
2.194
512
Mit "gestern" meinst Du eigentlich "vorgestern", d.h. den 19.6.17?

Was lässt Dich glauben, dass UA lügt? Da war nämlich tatsächlich Wetter: https://www.flyertalk.com/forum/uni...lga-hpn-phl-storms-waiver-19-june-2017-a.html

Und UA107 war bei weitem nicht der einzige Flug, der diverted ist: UA988 FRA-IAD ist nach RIC diverted, SK925 CPH-IAD nach ORF, UA167 LIS-IAD nach RIC, UA53 ZRH-IAD nach RIC, UA127 DUB-IAD nach ORF, AA737 LHR-PHL nach ORF (um nur mal ein paar zu nennen)

Und wie kommst Du auf 15h Verspätung? Laut FR24 ist die geplante Ankunft 3.25pm, tatsächliche Ankunft war 3.48am, das sind, wenn mich nicht alles täuscht, "nur" 12h.

Sry, hatte vergessen zu erwähnen, dass ich einen Anschluss hatte. Ankunft am Zielort 15h verspätet. Aber du hast recht, Ankunft in ORD war nur 12h zu spät.

Und das ist m.E. nicht mehr nur durch Wetter zu begründen. Eine einigermaßen fähige Airline hätte das 1000x besser lösen können als UA. Die haben uns behandelt wie Tiere.