EU Fluggastrechte / Annullierung

ANZEIGE

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.404
9.395
BRU
ANZEIGE
Das kommt gerade in ZRH immer wieder mal vor. Irgendwelche ungünstigen Winde, und schon ist die Lande- und Startkapazität eingeschränkt, mit entsprechenden Verspätungen. Die sich über den Tag dann summieren. Wobei es z.T. dann auch Glücksache ist, ob/wie stark der eigene Flug betroffen ist.

Keine Ahnung, wo hier rechtlich gesehen die Grenze zu „außergewöhnlichen Umständen“ liegt. Nur weil ein paar andere Flugzeuge pünktlich(er) waren, heißt das nicht, dass das mit dem Wetter eine Ausrede war. Andererseits lässt sich die Verspätung des Abendflugs wohl auch nicht damit rechtfertigen, dass es in der Früh windig war…

Ich würde auch an LX schreiben und abwarten, was raus kommt. Vielleicht gibt es ja zumindest irgendeinen Gutschein oder so.
 
  • Like
Reaktionen: jb1991

yenita

Neues Mitglied
09.06.2017
2
0
Hallo zusammen,

ich bin mir nicht ganz sicher, ob ich hier richtig bin, aber ich bin auf der Suche nach Informationen nach dem besten Umgang mit Flugplanänderungen von Air Berlin.
Konkret geht es um die gestrichene Verbindung zwischen TXL und GRZ. Ich pendele auf dieser Strecke ca. alle 2 Wochen und habe Flüge bis Dezember gekauft. Der letzte Flug (letzte Flug)wurde zwei Tage vorher annuliert, d.h. ich bekam eine Email, der Flug würde in Wien starten. Ich habe den Flug dann storniert und mit Lufthansa gebucht, da ich all diese Schreckensmeldungen von gestrandet Passagieren gelesen hatte.

Wie gehe ich jetzt mit den noch ausstehenden Flügen um? ich habe die Information vom Flughafen GRaz, dass Air Berlin keine Direktflüge mehr anbietet, aber keine direkte Aussage von AIr Berlin.

Habe ich ein Anrecht auf ENtschädigung, auch wenn ich die Flüge storniere?

Ich hoffe mir kann jemand weiterhelfen.

Gruß,
Yenita
 
Zuletzt bearbeitet:

tian

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
10.709
140
Du kannst die Flüge stornieren und solltest dein Geld zurück bekommen, eine Entschädigung gibt es dann aber nicht für alles was in frühestens 14 Tagen abfliegt. Ansonsten kannst du natürlich auch verlangen, dass man dich auf eine andere Airline umbucht, da wird man aber sicher keine große Lust zu haben. Zustehen würde es dir aber.
Für Annullierungen die weniger als 14 Tage vor Abflug angezeigt wurden sollte dir eine Kompensation in Höhe von 250€ je Flug zustehen.
 

usarage

Erfahrenes Mitglied
12.03.2012
3.179
0
FRA
Selber stornieren und neu buchen ist die einfachste aber auch teuerste Variante - AB auffordern, dich unentgeltlich auf eine passende (LH oder andere Airline) Verbindung umzubuchen wäre die "richtige" (EU-VO und Kostensicht) Lösung.
 

yenita

Neues Mitglied
09.06.2017
2
0
Danke für die Antworten. Habt ihr einen Tipp, wie ich AB am besten dazu auffordere? über deren Beschwerdeforumular?
 

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.404
9.395
BRU
Der Direktflug ist, soweit ich in Expertflyer sehe, komplett ausgenullt, was in der Tat auf eine Streichung hinweist.

Sobald die Flüge offiziell annulliert sind, würde ich als erstes AB anrufen und mal schauen, was die bieten. Und dann weitersehen. Wie schon geschrieben wurde: einfach nur Storno musst Du grundsätzlich nicht akzeptieren. Gleiches gilt für Flug von/nach VIE (es sei denn, sie zahlen Dir auch die Fahrt/Flug dahin und Du bist damit einverstanden).

Inwiefern AB dazu zu bringen ist, auf andere Airlines umzubuchen bzw. ob sich der Aufwand lohnt, über einen Anwalt zu gehen, ist eine andere Frage. Letzteres hängt wohl auch vom Preisunterschied der gebuchten Verbindung und der Alternativen ab.

Bleibt die Frage, ob nicht eventuell eine andere Airline die Strecke aufnimmt/übernimmt (EW oder so…).
 

jb1991

Erfahrenes Mitglied
20.10.2010
439
97
DRS
Keine Ahnung, wo hier rechtlich gesehen die Grenze zu „außergewöhnlichen Umständen“ liegt. Nur weil ein paar andere Flugzeuge pünktlich(er) waren, heißt das nicht, dass das mit dem Wetter eine Ausrede war. Andererseits lässt sich die Verspätung des Abendflugs wohl auch nicht damit rechtfertigen, dass es in der Früh windig war…

Habe es mit entsprechendem Flightradar Screenshot über die Verspätungsentwicklung an Swiss geschickt und heute die Antwort, dass die 600 € auf dem Weg sind.
Schnell und unkompliziert - so bleibe ich auch weiterhin treuer Kunde.
 
  • Like
Reaktionen: Anonyma und umsteiger

Chrisi1321

Erfahrenes Mitglied
12.04.2010
445
5
Hallo,

Letzten Sonntag sollte meine Schwester VIE-TXL-FKB mit AB fliegen. ( AB 8405 & AB 6637)
Am Samstag beim online Checkin hat Sie dann festgestellt, dass Sie auf VIE-TXL-STR umgebucht wurde.
Vorher gab es keine Kommunikation seitens AB, dass der Flug gestrichen wurde.
Da die Flugzeiten nach STR nicht mehr passten, hat Sie den Flug gecancelt, und fuhr dann mit dem eigenen PKW.

Stehen ihr die 250€ zu?
 

CKR

Erfahrenes Mitglied
18.05.2015
1.851
-9
MUC
Hallo,

Letzten Sonntag sollte meine Schwester VIE-TXL-FKB mit AB fliegen. ( AB 8405 & AB 6637)
Am Samstag beim online Checkin hat Sie dann festgestellt, dass Sie auf VIE-TXL-STR umgebucht wurde.
Vorher gab es keine Kommunikation seitens AB, dass der Flug gestrichen wurde.
Da die Flugzeiten nach STR nicht mehr passten, hat Sie den Flug gecancelt, und fuhr dann mit dem eigenen PKW.

Stehen ihr die 250€ zu?

Ja, ausser es ist außerhalb des Einflusses der Airline (Wetter meist).
 
  • Like
Reaktionen: Chrisi1321

spocky83

Erfahrenes Mitglied
21.12.2014
3.807
1.236
MUC, BSL
Eine Frage eher akademischer Natur:

Gebucht war LAX - FRA - SZG mit LH457 und OS264, LH457 kam eine gute Stunde zu spät in FRA an (Grund: LAPD hat die Zufahrten zum Flughafen eingeschränkt und ein fürchterliches Verkehrschaos verursacht, obendrein hat LH dann die Loading Documents verbummelt), Anschluss war weg, automatisch auf OS266 umgebucht.

Im Servicecenter wurde dann eine Umbuchung auf LH108 nach MUC erbeten, dem wurde auch nachgekommen.

OS266 hat sich dann auch noch Verspätung eingehandelt, entsprechend wäre beim Abfliegen des ursprünglichen Routings eine Entschädigungszahlung denkbar gewesen.

Erlischt der Anspruch auf Kompensation durch die gewollte Umbuchung auf MUC?

Danke für die Info
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
46
55
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Eine Frage eher akademischer Natur:

Gebucht war LAX - FRA - SZG mit LH457 und OS264, LH457 kam eine gute Stunde zu spät in FRA an (Grund: LAPD hat die Zufahrten zum Flughafen eingeschränkt und ein fürchterliches Verkehrschaos verursacht, obendrein hat LH dann die Loading Documents verbummelt), Anschluss war weg, automatisch auf OS266 umgebucht.

Im Servicecenter wurde dann eine Umbuchung auf LH108 nach MUC erbeten, dem wurde auch nachgekommen.

OS266 hat sich dann auch noch Verspätung eingehandelt, entsprechend wäre beim Abfliegen des ursprünglichen Routings eine Entschädigungszahlung denkbar gewesen.

Erlischt der Anspruch auf Kompensation durch die gewollte Umbuchung auf MUC?

Danke für die Info


Das nicht. Maßgeblich ist allerdings die angebotene Ersatzbeförderung.

Wenn Zeitverlust bei Nutzung v. OS 266 und pünktlicher Ankunft unterhalb der Drei-Stunden-Schwelle geblieben wäre, gibt ´s auch keine Ausgleichszahlung. Aus der Verspätung von OS 266 ließe sich wiederum nur dann Honig saugen, wenn man dann noch auf den Flug gebucht gewesen wäre.
 
  • Like
Reaktionen: spocky83

spocky83

Erfahrenes Mitglied
21.12.2014
3.807
1.236
MUC, BSL
Drei? Dachte vier Stunden.

Umbuchung auf OS266 erfolgte ursprünglich automatisch, die Ankunftsverspätung hätte somit 3h und 50m betragen, wenn OS266 pünktlich gewesen wäre

Edit: ich bin dumm. Vergesse jedes Mal wieder das EuGH Urteil von 2009
 
Zuletzt bearbeitet:

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
46
55
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Drei? Dachte vier Stunden.

Umbuchung auf OS266 erfolgte ursprünglich automatisch, die Ankunftsverspätung hätte somit 3h und 50m betragen, wenn OS266 pünktlich gewesen wäre

Edit: ich bin dumm. Vergesse jedes Mal wieder das EuGH Urteil von 2009


Dumm bist du deswegen sicher nicht... :D

Drei Stunden sind halt die Vorgabe d. EuGH bei verspäteten Flügen. Auf der Fernstrecke aber Ermäßigung um 50 Prozent zwischen drei und vier Stunden.

In dem Fall liefe es also auf 300 Euro hinaus.
 

DerSimon

Erfahrenes Mitglied
01.03.2015
7.354
8
Wie sieht das eigentlich mit der Durchsetzung der Ansprüche bezüglich Umbuchung aus?
Teils sind die Wartezeiten ja durchaus länger (http://www.vielfliegertreff.de/airl...ke-ins-triebwerk-gefallen-flug-gecancelt.html) und dann bucht der Schalter nur allianzintern um.

Ist es notwendig sich so lange anzustellen (ggfs. wegen Schadensminderungspflicht resultierend aus §254 BGB) oder kann man auch selber einfach einen Alternativflug buchen und zur Erstattung einreichen?
 

longhaulgiant

Erfahrenes Mitglied
22.02.2015
9.467
8.432
Wie sieht das eigentlich mit der Durchsetzung der Ansprüche bezüglich Umbuchung aus?
Teils sind die Wartezeiten ja durchaus länger (http://www.vielfliegertreff.de/airl...ke-ins-triebwerk-gefallen-flug-gecancelt.html) und dann bucht der Schalter nur allianzintern um.

Ist es notwendig sich so lange anzustellen (ggfs. wegen Schadensminderungspflicht resultierend aus §254 BGB) oder kann man auch selber einfach einen Alternativflug buchen und zur Erstattung einreichen?

Ich würde es über die Hotline versuchen wenn ich nicht gerade ganz vorne in der Schlange stehe. 1. Weil die Chance höher ist noch einen zeitnahen Ersatz zu bekommen und 2. Wegen der von dir angesprochenen Schadenminderungspflicht.

Da ich den Fall noch nicht hatte: wenn man dann am Schalter oder an der Hotline partout nicht auf eine Fremdairline buchen will, bringt dann der Hinweis, dass man dann eben auf eigene Faust bucht und die Kosten nachträglich geltend macht i. d. R. etwas?
 

oliver2002

Indernett Flyertalker
09.03.2009
8.951
4.403
50
MUC
www.oliver2002.com
Frage für einen Freund.

Ursprünglich gebucht auf MUC LHR LH2482/30MAY STD 19:25 ETA 20:25. Um 16:42 wurde der Flug abgesagt, umbuchung auf LH2484 STD 22:30 STA 22:40. Tatsächliche Ankunft 23:23. LH2482 wäre noch möglich gewesen (STD 18:40, verspätet auf 20:00) gabs aber nicht. LH2480 und 2484 waren wetterbedingt verspätet.
Bis das Gepäck rauskam war es nach Mitternacht, der eigentliche Plan mit der Tube nach Hause zu kommen ging nicht mehr, also Taxi (80 Pfund).

Freundlich bei LH nachgefragt, sofortige Antwort:

Thank you for your online feedback dated 1 June 2017. As a Senator member and one of our most valued customers, we appreciate the opportunity to address your concerns.

We truly regret that you and your family were affected by a delay and cancellation on your journey Munich to London on 30 May 2017. Any change to your anticipated schedule can be stressful and your frustration under these circumstances is understandable. We sincerely apologize for the inconvenience this caused.

Poor weather conditions caused the delay and cancellation of your flight in Munich. We do everything in our power to maintain flight schedules and avoid waiting times for you. Rarely factors outside our control, such as adverse weather, may cause delays for our passenger at the airport.

We are unable to grant your claim for consequential costs for taxi cost in the amount of GBP83.20 as such consequential damages are excluded from our general terms of carriage.

The EC regulation 261/2004 does not grant compensatory payment in this case. We therefore hope for your understanding that we cannot meet your request for compensation.

In spite of this unfortunate experience, we would be pleased if you and your family would consider flying Lufthansa in the future and afford us the opportunity to regain your trust in our reliability.

Geht da wirklich nichts?
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
46
55
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Na ja, schlechtes Wetter ist als Argument nicht zu unterschätzen. War der Flug wetterbedingt nicht möglich, gibt´s auch nüscht.

Was hier natürlich auffällt, ist der Zeitpunkt der Annullierung. Sieht auf dem ersten Blick so aus, als wäre womöglich gar nicht der Flug selbst, sondern schlicht die Maschine auf einem Vorflug von schlechtem Wetter betroffen gewesen. Dann müsste LH nachweisen, alles dafür getan zu haben, dass die Verspätung / Annullierung eines Fluges sich nicht auf Folgeflüge auswirkt. Das fällt allen Fluggesellschaften erfahrungsgemäß schwer.
 

tian

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
10.709
140
Wegen der Kompensation geht da sicher nichts, aber wenn der Flug so stark verspätet ist, dass keine Ubahn mehr fährt und ein Taxi genutzt werden musste, denke ich schon, dass die Airline sich kümmern muss. Die Bahn muss einen ja auch mit dem Taxi nach Hause bringen oder ein Hotel stellen, wenn der letzte Anschluss verpasst wurde. Das gilt bei höherer Gewalt nicht?
 

ChefAnimateur

Erfahrenes Mitglied
09.11.2012
773
2
BRE/DRS/HAM
Wir wurden einen Tag vorher informiert, dass unser Flug Airberlins von Helsinki nach Berlin annuliert wurde. Am Ende sind wir 3h später losgeflogen.
Unsere Zugtickets von Berlin Richtung Norden wurden damit unbrauchbar. Daher mussten wir neue Flex-Tickets mit BC25 erwerben im Wert von 195€.

Hatte kein Bock auf Stress und hab die Tickets an Flightright verkauft. Im Anschlusss habe ich AirBerlin kontaktiert und um Begleichung der Zugtickets gebeten.
Als Forderung habe ich die 195 Euro angegeben.

Kurze Zeit später hieß es von Flightright: Alles klar,wir haben das Geld und dieses wird umgehend überwiesen.
2 Stunden später meldet sich AirBerlin per Mail, und rechnen mir vor, dass ich einen Anspruch auf 750 Euro hätte (3 Reisende). Sie bieten mir einen Gutschein im Wert von 1050 Euro an,
dazu schicken sie mir eine Gutscheinnummer samt Pin. Sollte ich diesen Gutschein nicht wollen, solle ich sie nochmal kontaktieren, und es ginge in Richtung Auszahlung der 750 Euro.

Ich habe daraufhin Flightright bescheid gegeben, dass mich AirBerlin kontaktiert hat, diesen Gutschein angeboten hat und was dass jetzt für meinen Deal mit Flightright bedeuten würde, wenn ich auch nur 1 Euro dieses Gutscheins einlösen würde. Flightright sagte daraufhin, für sie sei der Fall ja abgeschlossen, dass Geld von AirBerlin hätten sie erhalten, haben die vertragliche Summe an mich überwiesen, und selbst wenn ich diesen Gutschein annehme, ändere sich nichts an der vertraglichen Sache zwischen Flightright und mir. Darüberhinaus meinten sie, bei AirBerlin wäre momentan sowieso blankes Chaois und sie würden sich nicht wundern, warum AirBerlin jetzt mit solch einem Angebot daher käme. Aus ihrer Sicht gäbe es da keine Bedenken bezüglich des Gutscheins.

Ich bin mir da noch etwas unsicher. Ich wollte ja nur die Zugkosten erstattet bekommen, ein Kumpel sagte aber auch, dass solche Kosten nicht direkt erstattet werden und vielmehr durch die 250 Euro letzlich mit abgegoltwn werden.

Jemand auch schonmal solch einen Fall gehabt?
 
A

Anonym38428

Guest
Was hier natürlich auffällt, ist der Zeitpunkt der Annullierung. Sieht auf dem ersten Blick so aus, als wäre womöglich gar nicht der Flug selbst, sondern schlicht die Maschine auf einem Vorflug von schlechtem Wetter betroffen gewesen. Dann müsste LH nachweisen, alles dafür getan zu haben, dass die Verspätung / Annullierung eines Fluges sich nicht auf Folgeflüge auswirkt. Das fällt allen Fluggesellschaften erfahrungsgemäß schwer.

An dem Punkt würde ich ebenso ansetzen ...

Wobei da ohne fachkundigen Beistand (Wink mit dem Zaunpfahl ;)) bei der Hansa wohl nix zu holen ist ...
 
A

Anonym38428

Guest
Wir wurden einen Tag vorher informiert, dass unser Flug Airberlins von Helsinki nach Berlin annuliert wurde. Am Ende sind wir 3h später losgeflogen.
Unsere Zugtickets von Berlin Richtung Norden wurden damit unbrauchbar. Daher mussten wir neue Flex-Tickets mit BC25 erwerben im Wert von 195€.

Hatte kein Bock auf Stress und hab die Tickets an Flightright verkauft. Im Anschlusss habe ich AirBerlin kontaktiert und um Begleichung der Zugtickets gebeten.
Als Forderung habe ich die 195 Euro angegeben.

Kurze Zeit später hieß es von Flightright: Alles klar,wir haben das Geld und dieses wird umgehend überwiesen.
2 Stunden später meldet sich AirBerlin per Mail, und rechnen mir vor, dass ich einen Anspruch auf 750 Euro hätte (3 Reisende). Sie bieten mir einen Gutschein im Wert von 1050 Euro an,
dazu schicken sie mir eine Gutscheinnummer samt Pin. Sollte ich diesen Gutschein nicht wollen, solle ich sie nochmal kontaktieren, und es ginge in Richtung Auszahlung der 750 Euro.

Ich habe daraufhin Flightright bescheid gegeben, dass mich AirBerlin kontaktiert hat, diesen Gutschein angeboten hat und was dass jetzt für meinen Deal mit Flightright bedeuten würde, wenn ich auch nur 1 Euro dieses Gutscheins einlösen würde. Flightright sagte daraufhin, für sie sei der Fall ja abgeschlossen, dass Geld von AirBerlin hätten sie erhalten, haben die vertragliche Summe an mich überwiesen, und selbst wenn ich diesen Gutschein annehme, ändere sich nichts an der vertraglichen Sache zwischen Flightright und mir. Darüberhinaus meinten sie, bei AirBerlin wäre momentan sowieso blankes Chaois und sie würden sich nicht wundern, warum AirBerlin jetzt mit solch einem Angebot daher käme. Aus ihrer Sicht gäbe es da keine Bedenken bezüglich des Gutscheins.

Ich bin mir da noch etwas unsicher. Ich wollte ja nur die Zugkosten erstattet bekommen, ein Kumpel sagte aber auch, dass solche Kosten nicht direkt erstattet werden und vielmehr durch die 250 Euro letzlich mit abgegoltwn werden.

Jemand auch schonmal solch einen Fall gehabt?

Nein, aber die Sache ist so klar, dass du über den Gutschein nichtmal nachdenken solltest.
 

hopstore

Erfahrenes Mitglied
22.04.2012
4.099
2
TXL
Hatte kein Bock auf Stress und hab die Tickets an Flightright verkauft. Im Anschlusss habe ich AirBerlin kontaktiert und um Begleichung der Zugtickets gebeten.
Als Forderung habe ich die 195 Euro angegeben.
?
Warum verkauft man den Schrott an Flightright ohne es zumindest einemmal kurz selbst zu probieren? Was keine 10Min Arbeit gekostet hätte. An Flightright und Konsorten kann man es die folgenden 3 Jahre nach dem eventuell eigenem Misserfolg doch immer noch abgeben ... ob ich die Daten jetzt in das AB Formular pinne oder das bei Flightright füttere ....
 

Mulder_110

Erfahrenes Mitglied
04.05.2012
2.194
512
Irgendjemand hier (außer mir) sonst noch ein Opfer von UA107 gestern? 15h (!!!) delay. United behauptet natürlich Wetter und streitet erst mal alles ab. Direkt zum Anwalt?