EU Fluggastrechte / Annullierung

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umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
46
55
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
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Vielleicht redet er im wahren Leben ja auch ohne Punkt und Komma.

Inhaltlich:

Falls keine außergewöhnlichen Umstände vorliegen, ist die Ausgleichszahlung wohl fällig, da zum einen - wie gerade erst geschrieben - eine Bahn selbst dann kein Flugzeug ist, falls die Fahrt wie im Flug vergeht, und zum anderen ja regelmäßig nur eine Fahrkarte in die Hand gedrückt, daher keine konkrete Verbindung von Flughafen zu Flughafen angeboten wird, die eine auch nur annähernde Bestimmbarkeit der Ankunftszeit zuließe.

Das mit den Steuern und Gebühren in so einem Fall, also wenn Ersatzbeförderung angeboten wird, hatte ich ehrlich gesagt so gar nicht auf dem Schirm. Wäre aber in der Tat mal eine Überlegung wert.

Sollte de Flug teurer gewesen sein, als es die Bahnfahrt gewesen wäre, könnte man aber eh darüber nachdenken, den Differenzbetrag erstattet zu verlangen. Jedenfalls dann, wenn das Luftfahrtunternehmen nicht schriftlich über die Fluggastrechte informiert hat. Denn dann würde der rechnende Fluggast sich wohl den Flugschein erstatten lassen und sich selbst eine Bahnfahrkarte kaufen.
 

pimpcoltd

Erfahrenes Mitglied
03.07.2009
3.316
10
An der Pflicht zur Erstattung der Steuern & Gebühren (verrechnet mit etwaigen Steuern auf das Bahnticket) kann es keinen Zweifel geben. Die werden ja nur treuhänderisch eingezogen und sind nicht Teil des Flugpreises. Spannend wird es beim Treibstoffzuschlag.
 

Dirk42

Neues Mitglied
22.05.2017
1
0
Leider hat es mich dieses Jahr schon zum zweiten Mal erwischt, dass ich unfreiwillig eine Freiübernachtung am Flughafen "gewonnen" habe...

Es geht jetzt um einen Flug gebucht bei LH FRA-ORD-ATL - ATL-ORD-FRA. Rückflug ATL-ORD (LH Ticket, operated by United) ca. 2:45 verspätet, damit ORD-FRA schon weg. Hotel bezahlt von United, 30 USD Gutschein fürs Essen, umgebucht auf LH Flug am nächsten Tag. Damit 15 1/2 Stunden später in FRA gelandet.

Ich lese hier wegen des früheren "Falls" schon länger mit, bin mir aber nicht sicher ob ich's richtig verstanden habe:

1) Ist es tatsächlich so, dass die EU-VO hier nicht gilt? (Weil "operated by United" und Flug nicht in die EU)
2) Wie wäre es, wenn der verspätete Flug von LH durchgeführt worden wäre?
3) Und etwas OT: Gibt's unabhängig von der EU-VO von United vergleichbare Erstattungen?

Vielen herzlichen Dank!
 
A

Anonym38428

Guest
1) Ja.
2) Dann käme es immer noch darauf an.
3) Nö, da ist das Hotel schon ein Wunder.
 
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Sporthose

Erfahrenes Mitglied
01.02.2013
264
48
Hamburch
Solange es nicht LH ist, kannst du wenig falsch machen.

Was auf der Bordkarte steht, halte ich nicht für so relvant. weil da das Kind ja meist schon in den Brunnen gefallen ist. Denke, dass OS schon der richtige Ansprechpartner ist. Aber AB wäre womöglich auch begründbar.

Unerhalb der Code-Share-Ebene ist da noch einiges an Interpretationsspielraum. Wenn´s allerdings ein Code-Share ist, dann immer dasjenige Unternehmen, das den Flug tatsächlich durchführt.

Danke!
Letzen Mittwoch alles eingereicht, heute (Montag) die Bestätigung bekommen, dass 3x250€ (inkl. Baby) sowie Hotel und Verpflegung komplett von Austrian übernommen werden.
 
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SWINE

Erfahrenes Mitglied
06.08.2016
1.301
475
Es kam gerade die Nachricht rein mein Flug der ersten Teilstrecke wurde estrichen ich wurde jetzt auf den 3Stunden und 15Minuten früher geht umgeht, jetzt habe ich aber schon ein fest gebuchtes Zugticket was für den früheren Flug nicht reicht, krieg ich das irgendwie ersetzt oder vielleicht sogar über die Ausgleichszahlung erstattet?
 
A

Anonym38428

Guest
Es kam gerade die Nachricht rein mein Flug der ersten Teilstrecke wurde estrichen ich wurde jetzt auf den 3Stunden und 15Minuten früher geht umgeht, jetzt habe ich aber schon ein fest gebuchtes Zugticket was für den früheren Flug nicht reicht, krieg ich das irgendwie ersetzt oder vielleicht sogar über die Ausgleichszahlung erstattet?

Wenn du eine Antwort erwartest, fehlen Fakten, Fakten, Fakten ...
 

Mr. Hard

Spaßbremse
23.02.2010
10.860
3.524
Es kam gerade die Nachricht rein mein Flug der ersten Teilstrecke wurde estrichen ich wurde jetzt auf den 3Stunden und 15Minuten früher geht umgeht, jetzt habe ich aber schon ein fest gebuchtes Zugticket was für den früheren Flug nicht reicht, krieg ich das irgendwie ersetzt oder vielleicht sogar über die Ausgleichszahlung erstattet?

Wie meinen?
 
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pimpcoltd

Erfahrenes Mitglied
03.07.2009
3.316
10
Wir wissen ja von vorherigen Probanden, dass die Technik noch nicht so weit ist. Siri kann sowas noch nicht beim Diktat, wir müssen unsere hohen Ansprüche schon mit der Realität in Einklang bringen ;)

Die Zeichensetzung funktioniert nahezu fehlerfrei – man muss die Satzzeichen allerdings mitdiktieren. ;)
 

bluesaturn

Erfahrenes Mitglied
27.05.2014
3.738
351
Koenntet ihr mir bitte helfen?

Ich wollte am 28.1.2017 nach Graz fliegen. LH2249 LYS-MUC und dann LH2344 MUC-GRZ.
Leider kam das Flugzeug
LH2248 MUC-LYS nicht rechtzeitig in LYS an (Grund: Technische Probleme mit der Sauerstoffversorgung, Aussage des Kapitäns an Board). In Lyon gab es auch kein Ersatzflugzeug. Also kam ich mit mehr als 3h Verspaetung in Graz an.

Die Lufthansa teilt mir nun mit:
Es tut uns leid, dass Sie am 28. Januar auf Ihrer Reise von Lyon nach Graz von einer Flugverspätung betroffen waren. Wir können sehr gut nachvollziehen, wie unangenehm dies für Sie gewesen sein muss.

Der Grund für die Verspätung Ihres Fluges war ein unvorhersehbarer technischer Defekt am Fluggerät. Selbstverständlich leisten wir alles Erdenkliche dafür, um unsere Passagiere stets pünktlich und zuverlässig an ihr Reiseziel zu bringen. Ein solcher Defekt tritt jedoch sehr selten auf und war für uns weder vorherzusehen noch zu vermeiden. Eine ordnungsgemäße Flugdurchführung war vor diesen Hintergründen leider nicht möglich und die Flugverspätung lag eindeutig außerhalb unseres Einflussbereiches.

Ausgleichszahlungen sieht die EU-Verordnung 261/2004 in diesem Fall nicht vor. Wir bitten daher um Ihr Verständnis, dass wir Ihrer Forderung nach einer Kompensation nicht nachkommen können.

Gern prüft unsere Erstattungsabteilung für Ihren Flugschein eine Erstattung. In diesem Zusammenhang versichern wir Ihnen, dass bei der Erstattungsprüfung selbstverständlich berücksichtigt wird, dass Sie die entsprechend höher ausfallende Gutschrift erhalten. Dies bedeutet für Sie als Fluggast: Sollte sich aus der Teilerstattung des Flugtickets ein höherer Betrag ergeben als der Betrag der erworbenen Bahnfahrt, wird die Teilerstattung durchgeführt. Fallen hingegen die Kosten für das Bahnticket höher aus, wird Ihnen dieser Betrag gutgeschrieben. Die Gutschrift erfolgt automatisch und ohne weitere Korrespondenz.

Bitte erlauben Sie uns an dieser Stelle den besonderen Hinweis, dass die Prüfung etwas Zeit in Anspruch nehmen kann und wir Ihnen bis zur abschließenden Erstattung leider keine weitergehende Information zum Bearbeitungsstand geben können.


Ich habe den Flug LH2249 ab LYS gebucht, nicht LH2248 (MUC-LYS).
Mein Flugzeug LH2249 war nicht rechtzeitig in LYS und es gab es eben auch kein anderes Ersatzflugzeug dort.
Ich dachte, technische Defekte sind keine außergewöhnliche Umstaende? Ausserdem ist es ja nicht meine Schuld, wenn Lufthansa kein Ersatzflugzeug in LYS parkt.
Den restlichen Text verstehe ich ehrlich gesagt nicht. Ihr bitte?
Muss ich es jetzt mit einem Anwalt oder ueber eine EU-Schlichtungsstelle versuchen, bitte?
Danke fuer Eure Hilfe.

PS: Als Joke kam gleich noch eine E-Mail hinterher, dass ich doch bitte eine Kundenzufriedenheitsumfrage zu diesem Thema machen sollte. :(


Ich wollte hier noch einmal Rueckmeldung zu meinem Fall geben. Ich habe mich in diesem Fall an den user kexbox gewandt, da er mir zuvor schon einmal in einer aehnlichen Sache geholfen hatte.
Nachdem eine Klage gegen die Lufthansa Cityline GmbH einging, sah sich Lufthansa dann auch bereit, die Kosten fuer die Verspaetung nach EU-Verordnung und das Busticket zu uebernehmen. Ich bin froh, dass die Lufthansa mit ihrer obigen Aussage nicht durchkam und ich durch den VFT und kexbox Hilfestellung bekam.
Vielen Dank.
 

Krummbein

Erfahrenes Mitglied
19.07.2009
730
203
HAM
Moin, wäre nett wenn jemand meine Vermutung bestätigen bzw. widerlegen könnte:

Gebuchter Flug: HAM-FRA Abflug 6.30, Ankunft 7.40
Weiterflug FRA-ZRH Abflug 8.45, Ankunft 9.40
Alles auf einem Ticket.

Am Abflugtag um kurz vor 4 Uhr morgens kam die Nachricht, dass Lufthansa den HAM-FRA Flug absagt. Stattdessen wurde ich auf den Direktflug HAM-ZRH um 9.45 mit Ankunft 11.10 gebucht. Dieser Flug war pünktlich.

Abgesehen davon, dass mir ein Kaffee mit einem Bekannten am Flughafen in Frankfurt durch die Lappen ging und ich in Zürich den ersten Termin des Tages verpasst habe und zweiten zu spät kam - dadurch dass ich weniger als 2 Stunden verspätet am Endziel ankam habe ich meines Verständnisses nach keinen Kompensationsanspruch. Oder verstehe ich das falsch?
 

Wolke7

Erfahrenes Mitglied
30.08.2010
3.136
636
dadurch dass ich weniger als 2 Stunden verspätet am Endziel ankam habe ich meines Verständnisses nach keinen Kompensationsanspruch. Oder verstehe ich das falsch?

Nach EU Verordnung verstehst Du es richtig. Wenn durch das Verpassen des ersten Termins ein konkreter Schaden entstanden ist, lohnt ein genauerer Blick.
 
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pepone100

Erfahrenes Mitglied
06.12.2011
1.494
127
mal eine Frage an die Spezialisten:
Flug Norwegian von Oslo nach Las Palmas gestern. Abflug mit 1 Stunde Verspätung. Als der Flug südlich von Faro war, drehte dieser ab und landete in Malaga. Grund war Überschreitung der maximalen Flugzeit des Personals an Bord. In Malaga wurde Crew in ein Hotel gebracht, Passagiere durften sich im Flughafengebäude aufhalten ohne Verpflegung und ohne Hotel. Weiterflug von Malaga nach Las Palmas heute morgen um 8.06 mit Ankunft um 9.41 in Las Palmas statt gestern 23.15 Uhr. Verspätung somit 10.30 Stunden.
Besteht hier ein Anspruch auf Kompensation ?
Ich selbst war nicht betroffen jedoch meine Gäste.
 

DerSimon

Erfahrenes Mitglied
01.03.2015
7.354
8
Wenn wohl nur die Crewplanung fehlerhaft war: Ja. Anspruch zudem auf Erstattung der ggfs. entstanden Kosten für Hotel und Verpflegung.
 

spocky83

Erfahrenes Mitglied
21.12.2014
3.807
1.236
MUC, BSL
Das ist echt frech... erst einen de facto nicht mehr durchführbaren Flug überhaupt losfliegen lassen und dann nicht mal für den Mist grade stehen.
 
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pepone100

Erfahrenes Mitglied
06.12.2011
1.494
127
Das ist echt frech... erst einen de facto nicht mehr durchführbaren Flug überhaupt losfliegen lassen und dann nicht mal für den Mist grade stehen.



so sehe ich das auch. Der Flug war mit 5.45 Stunden angesetzt und hatte bei Abflug 1 Stunde Verspätung.

Südlich von Faro hat er abgedreht nach Malaga. Der Weiterflug nach Las Palmas wäre zeitlich kaum 10-15 Minuten länger gewesen.
 

mh5587

Erfahrenes Mitglied
20.10.2015
452
26
NUE
Hallo zusammen, ich habe da mal eine Frage, weil mir diese "Entschädigungsportale" widersprüchliche Ergebnisse liefern. Es geht um folgendes:

Gebucht war der Flug AB6414 NUE-TXL am 31.03.17, Abflug 10:50, Ankunft 11:55. Der Flug wurde per Mail von AB am 31.03.17 um 7:20 annuliert.

Am Flughafen wurde ich umgebucht, auf NUE-MUC-TXL mit LH. Zuerst mit LH2157 NUE-MUC, Abflug 9:20, Ankunft 10:00. Dann MUc-TXL mit LH2036, Abflug 11:00, Ankuft 12:05. Die minimal spätere Ankunft am Endziel rechtfertigt ja erstmal keine Entschädigung, höchstens der über 1 Stunde frühere Abflug oder der Umstand, dass der gebuchte Flug überhaupt annuliert wurde. Wenn ich die Daten bei EUClaim eingebe wird mir angezeigt, dass ich keinen Anspruch auf Entschädigung habe. Lt. Flightright gäbe es 250€ abzgl. Provision. Wie seht ihr das?
 

hippo72

Erfahrenes Mitglied
11.03.2009
11.897
4.680
Paralleluniversum
Hallo zusammen, ich habe da mal eine Frage, weil mir diese "Entschädigungsportale" widersprüchliche Ergebnisse liefern. Es geht um folgendes:

Gebucht war der Flug AB6414 NUE-TXL am 31.03.17, Abflug 10:50, Ankunft 11:55. Der Flug wurde per Mail von AB am 31.03.17 um 7:20 annuliert.

Am Flughafen wurde ich umgebucht, auf NUE-MUC-TXL mit LH. Zuerst mit LH2157 NUE-MUC, Abflug 9:20, Ankunft 10:00. Dann MUc-TXL mit LH2036, Abflug 11:00, Ankuft 12:05. Die minimal spätere Ankunft am Endziel rechtfertigt ja erstmal keine Entschädigung, höchstens der über 1 Stunde frühere Abflug oder der Umstand, dass der gebuchte Flug überhaupt annuliert wurde. Wenn ich die Daten bei EUClaim eingebe wird mir angezeigt, dass ich keinen Anspruch auf Entschädigung habe. Lt. Flightright gäbe es 250€ abzgl. Provision. Wie seht ihr das?

Hm, also wegen 10 Minuten später am Ziel würde ich mich eher freuen. Dass Du überhaupt umgebucht wurdest finde ich eh schon sensationell und das ist alles andere als üblich.