EU Fluggastrechte / Annullierung

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Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.404
9.395
BRU
Gebucht war der Flug AB6414 NUE-TXL am 31.03.17, Abflug 10:50, Ankunft 11:55. Der Flug wurde per Mail von AB am 31.03.17 um 7:20 annuliert.

Am Flughafen wurde ich umgebucht, auf NUE-MUC-TXL mit LH. Zuerst mit LH2157 NUE-MUC, Abflug 9:20, Ankunft 10:00. Dann MUc-TXL mit LH2036, Abflug 11:00, Ankuft 12:05. Die minimal spätere Ankunft am Endziel rechtfertigt ja erstmal keine Entschädigung, höchstens der über 1 Stunde frühere Abflug oder der Umstand, dass der gebuchte Flug überhaupt annuliert wurde.

Den über 1 Stunde früheren Abflug hättest Du ja nicht annehmen müssen (etwa, wenn es Dir gar nicht möglich gewesen wäre). Nur da Du damit offensichtlich kein Problem hattest und am Ende mehr oder weniger pünktlich am Endziel angekommen bist, wüsste ich auch nicht, für was Du die Ausgleichszahlung willst.

Ich hatte kürzlich auch so einen Fall, wo ich nach Flugannullierung u.a. dank rechtzeitiger Info auf eine frühere Verbindung umbuchen konnte. Wäre ehrlich gesagt nie auf die Idee gekommen, in so einem Fall die Entschädigung zu verlangen. Unabhängig von der Frage, ob mir rechtlich wegen des annullierten Flug (technical) irgendwas zustehen würde.

ja, null Angebote der Airline, kein Essen, kein Hotel, nur Bekanntgabe das der Weiterflug um 8 Uhr nächsten Morgen ist.
Das ist offensichtlich eines der Hauptprobleme der EU-VO: Die fehlenden/zu geringen Sanktionen, wo sich für Airlines ein dermaßen dreistes Vorgehen offensichtlich finanziell rechnet (die wenigsten werden wohl auf eigene Kosten in ein Hotel gegangen sein und Hotel- und Essensrechnung einfordern, und noch weniger werden die EU-Entschädigung bis zum Ende einklagen…).
 

mh5587

Erfahrenes Mitglied
20.10.2015
452
26
NUE
Hm, also wegen 10 Minuten später am Ziel würde ich mich eher freuen. Dass Du überhaupt umgebucht wurdest finde ich eh schon sensationell und das ist alles andere als üblich.

Das habe ich wohl eher dem Handlingagent von Airpart in Nürnberg zu verdanken.

Irgendwann ist es auch mal gut mit dem maximieren! Meine Meinung! [emoji35]

Es geht mir nicht um den moralischen, sondern den rechtlichen Standpunkt. Beim Maximieren schenken sich Airlines und Kunden nichts.

Den über 1 Stunde früheren Abflug hättest Du ja nicht annehmen müssen (etwa, wenn es Dir gar nicht möglich gewesen wäre). Nur da Du damit offensichtlich kein Problem hattest und am Ende mehr oder weniger pünktlich am Endziel angekommen bist, wüsste ich auch nicht, für was Du die Ausgleichszahlung willst.

Ich hatte kürzlich auch so einen Fall, wo ich nach Flugannullierung u.a. dank rechtzeitiger Info auf eine frühere Verbindung umbuchen konnte. Wäre ehrlich gesagt nie auf die Idee gekommen, in so einem Fall die Entschädigung zu verlangen. Unabhängig von der Frage, ob mir rechtlich wegen des annullierten Flug (technical) irgendwas zustehen würde.

Wenn es darum geht, dass ich das nicht hätte annehmen müssen, frage ich mich, warum das ganze dann überhaupt in der VO geregelt ist. So könnte man ja immer argumentieren. Warum sollte ich verzichten, wenn sich hochbezahlte EU Bürokraten genau für diesen Fall eine Entschädigung überlegt haben.

Nochmal: ich bekomme einmal angezeigt, es gibt keine Entschädigung und der Wettbewerber schreibt, ich bekäme eine. Nur das war hier meine Frage.
 

pepone100

Erfahrenes Mitglied
06.12.2011
1.494
127
Den über 1 Stunde früheren Abflug hättest Du ja nicht annehmen müssen (etwa, wenn es Dir gar nicht möglich gewesen wäre). Nur da Du damit offensichtlich kein Problem hattest und am Ende mehr oder weniger pünktlich am Endziel angekommen bist, wüsste ich auch nicht, für was Du die Ausgleichszahlung willst.

Ich hatte kürzlich auch so einen Fall, wo ich nach Flugannullierung u.a. dank rechtzeitiger Info auf eine frühere Verbindung umbuchen konnte. Wäre ehrlich gesagt nie auf die Idee gekommen, in so einem Fall die Entschädigung zu verlangen. Unabhängig von der Frage, ob mir rechtlich wegen des annullierten Flug (technical) irgendwas zustehen würde.


Das ist offensichtlich eines der Hauptprobleme der EU-VO: Die fehlenden/zu geringen Sanktionen, wo sich für Airlines ein dermaßen dreistes Vorgehen offensichtlich finanziell rechnet (die wenigsten werden wohl auf eigene Kosten in ein Hotel gegangen sein und Hotel- und Essensrechnung einfordern, und noch weniger werden die EU-Entschädigung bis zum Ende einklagen…).

ich hatte dies jetzt zum zweiten Mal mit Norwegian. Ein weiterer war MAD-LPA. die Maschine sollte um 18 Uhr in LPA landen. Die Gäste rufen mich um 21 Uhr an und sagen das in Madrid niemand von Norwegian erreichbar ist und sie nach wie vor in Madrid sitzen und nicht wissen ob und wann sie fliegen.
Letztlich haben alle am Flughafen gewartet und kamen dann mit 14 Stunden Verspätung in LPA an. Und alles ohne jeglicher Komunikation seitens Norwegian.
 

Christian K

Aktives Mitglied
14.10.2009
136
13
LON/GVA/BUD
Ich schließe mich mal mit einer kurzen Frage an diesen Thread an:

Ein Flugzeug ist aufgrund von Slot-Mangel im Europäischen Luftraum zu spät in London gelandet, wodurch der Rückflug nach Genf wegen Nachtflugbeschränkungen am Zielflughafen storniert werden musste.

Ich war auf dem Flug von London nach Genf gebucht. Nun ist die Frage, ob ich Anrecht auf eine Entschädigungszahlung habe. Airline stellt sich auf Stur und verweist auf außergewöhnlicher Umstand. Wie schätzt Ihr das ganze ein?

Vielen Dank!
 

H.Bothur

Erfahrenes Mitglied
19.04.2015
921
323
HAM - PRM
Sorry - bin kein Anwalt - daher alles nur aus dem Bauch:

Ein Slotmangel ist - wenn es nicht Wetterabhängig ist !! - ja nun nichts was ganz plötzlich auftritt sondern sehr gut zu planen.
Daher das Wetterthema klären und dann ab zum (spezialisiertem) Anwalt.

Hans
 
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umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
46
55
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Ich schließe mich mal mit einer kurzen Frage an diesen Thread an:

Ein Flugzeug ist aufgrund von Slot-Mangel im Europäischen Luftraum zu spät in London gelandet, wodurch der Rückflug nach Genf wegen Nachtflugbeschränkungen am Zielflughafen storniert werden musste.

Ich war auf dem Flug von London nach Genf gebucht. Nun ist die Frage, ob ich Anrecht auf eine Entschädigungszahlung habe. Airline stellt sich auf Stur und verweist auf außergewöhnlicher Umstand. Wie schätzt Ihr das ganze ein?

Vielen Dank!


Da gibt es mehrere Gesichtspunkte: Zum einen sollte man das mit den Slots nicht unbesehen glauben.

Wenn der Slot tatsächlich der Grund ist und auch der Fluggesellschaft diesbezüglich nichts vorzuwerfen ist, wäre das ein außergewöhnlicher Umstand, der sich auch auf den Folgeflug auswirken KANN.

Die rechtlich entscheidende Frage ist: Hat das Unternehmen alles Zumutbare getan, dass die Verspätung eines Fluges sich nicht auf Folgeflüge auswirkt?

Ist also ohne nähere Kenntnis der "wahren Umstände" nicht hoffnungslos, aber eben auch keine sichere Sache.
 

DirtyDancer

Erfahrenes Mitglied
26.01.2014
455
25
STR
Am 3.4. hat es uns beim Flug AB7446 DUS-PUJ erwischt, Ankunft statt planmäßig 1420 ca. 4 Stunden später.
Am Gate in DUS (planmäßiger Abflug wäre 1050 gewesen) hieß es: Grund sei die Verspätung der hereinkommenden Maschine - Gelogen, es wurde die aus LAX kommende Maschine genommen, die planmäßig erst um 1300 in DUS gelandet wäre (hatte dann ca. 20 Minuten Verfrühung).
Aus dem Cockpit kam die Durchsage "Ich kann Ihnen leider den Grund für die Verspätung nicht mitteilen, da er mir nicht mitgeteilt wurde" (oder so ähnlich) :blah:.

War wohl immer noch eine Spätfolge der Ratte. Selbst wenn die Ratte selbst als aussergewöhnlicher Umstand anerkannt werden würde (für Flüge an dem Tag, an dem die Ratte erkannt wurde), gilt das sicher nicht für einen Flug, der über eine Woche später stattfindet. Von daher sollte es keinen Grund für eine Verweigerung der Entschädigung geben, oder?

Da AB sicher nicht freiwillig zahlt: kexbox, könntest Du mir schonmal Deine Kontaktdaten zukommen lassen? Danke.

Allerdings habe ich einen dicken Fehler gemacht: da ich seltenst Interkont fliege, hatte ich nur die 2- bzw. 3-Stunden-Regel im Kopf und habe daher (Gedanke "Über die 3 Stunden sind wir locker drüber") nicht auf die exakte Ankunftszeit (=Öffnen der Türen) geachtet, sondern nur den Zeitpunkt des Aufsetzens notiert (war 1806, fr24 sagt 1804) und auch kurz vor der Landung ein Foto des IFE mit der entsprechenden Anzeige gemacht, mir fehlt allerdings der relevante Zeitpunkt für die Differenzierung zwischen 300 € und 600 € Entschädigung:-(.
Wie sind allerdings noch relativ lange gerollt, so dass es beim Türöffnen durchaus später als 1820 gewesen sein könnte.
Also erstmal 600 € pro Person fordern und die Reaktion abwarten oder wie sollten wir vorgehen?

Eine weitere Frage in dem Zusammenhang: bisher hatte ich Forderungen an Airlines immer nur entweder für mich alleine oder für mich und Familienmitglieder angemeldet (betraf bisher nur LH und Wingsdings, das Geld kam jeweils nach dem zweiten Schreiben noch vor Einschaltung eines Anwalts). Bei diesem Flug waren jetzt noch zwei Freunde dabei (alle auf einer gemeinsamen, von mir durchgeführten Buchung). Kann ich den Anspruch auch für die Nicht-Familienmitglieder aus der Buchung gesammelt an die Airline stellen oder müssen das die Nicht-Familienmitglieder von mir selbst machen?
Und wie ist das, wenn es schließlich beim Anwalt landet? Gibt es auch dann nur ein Verfahren oder wird es dann getrennt (weil es ja verschiedene Personen mit - falls vorhanden - verschiedenen Rechtsschutzversicherungen betrifft)?

Kurze Info zum Verlauf und Ausgang:
Am 16.5. abends Forderung 600,- € p.P. per Fax an die Rechtsabteilung von AB, anschließend zusätzlich per Formular auf der Homepage. Gleich dazugeschrieben, dass Gutscheine/Prämienmeilen nicht akzeptiert werden.
Am 23.5. Antwort, dass 300,- € p.P. erstattet werden (ohne Begründung für die 50% Kürzung).
Am 1.6. Geld auf dem Konto.
Geht doch(y)!

Die 300,- € p.P. sind OK für uns, da wir nicht mehr wissen, ob der Flieger final vor oder nach 1829 verlassen werden konnte.
 

Raimondo

Neues Mitglied
05.06.2017
3
0
Entschädigung wegen Flugannulierung: Bei wem einreichen?

Hallo,

ich hatte am Pfingstwochenende erstmals den Fall, dass einer meiner Flüge komplett annulliert wurde und bin deshalb auf der Suche nach Informationen.

U.a. das Sticky zu den EU-Fluggastrechten habe ich bereits durchgelesen. Danach dürften mir zumindest 250 EUR Entschädigung zustehen, da der Flug innerhalb der EU stattfand, kurzfristig aus technischen Gründen (Maschine kaputt) abgesagt wurde, und ich am heutigen Folgetag einen Ersatzflug durch die Fluggesellschaft (LOT Polish Airlines, jaja, einmal und nie wieder, ich werde daraus lernen) samt Hotel für die Nacht erhalten habe. Das wird mir über den Rechner auf euclaim.de auch so bestätigt.

Mir ist allerdings nicht klar, wer die Entschädigung jetzt zu zahlen hätte und so unfreundlich und abkanzelnd, wie die Fluggesellschaft war, wird diese mir auch nicht freiwillig die richtigen Informationen geben wollen, v.a. wenn sie selbst zahlen müssen.

Gebucht habe ich den Flug über kayak.de bei lastminute.de mit LOT Polish Airlines. Gehe ich richtig in der Annahme, dass die Airline hier diejenige ist, die entschädigungspflichtig ist?

Um bei einem nächsten Mal besser vorbereitet zu sein, würde mich auch noch interessieren, wie der Anspruch auf nächst- und schnellstmögliche (laut Google-Recherche) Ersatzbeförderung umgesetzt wird? Es hätte in meinem Fall nämlich (Flugsuchmaschinen sei Dank) durchaus frühere und schnellere Direktflüge bzw. Flüge mit kürzerer Umstiegszeit als Ausweichmöglichkeit gegeben, die die Airline mir aber partout nicht reservieren wollte. Ich könnte mir vorstellen, dass der Airline diese einfach zu teuer waren oder liege ich damit falsch? Auch mein Angebot, dass sie mich ersatzweise in den Flieger nach Berlin setzen können und ich von dort aus mit dem Zug nach Hamburg fahre, wollte die Airline nicht annehmen, da ich bei Inanspruchnahme eines Ersatzflugs angeblich nur zu meinem ursprünglichen Zielflughafen (Hamburg) gebracht werden dürfte?

Kennt sich jemand damit aus, ob das alles so stimmt und wie man sich hier zu verhalten hätte?

Vielen Dank im Voraus für Hinweise oder auch Links zu bestehenden Lösungen.
 

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.404
9.395
BRU
Meinst Du im Ernst, bei anderen Airlines könnte Dir das nicht passieren :confused: :D. Bei so manchem Billigflieger (und nicht nur) wäre Dir wahrscheinlich erklärt worden, dass Du Dich bitte selber online auf einen anderen Flug von/zu irgendeinem nahegelegenen Flughafen umbuchen mögest. Und Hotel könntest Du Dir auch selber suchen, und hinterher im besten Falle die Rechnung einschicken…

Aber zum Thema: Entschädigungsanspruch reichst Du bei der Airline ein, die den Flug gestrichen hat.

Grundsätzlich ist die Airline verpflichtet, Dich auf den nächstmöglichen Flug zu Deinem gebuchten Zielort umzubuchen, einschließlich auf andere Airlines. In der Praxyis wird wohl so manche Airline versuchen, die für sie kostengünstigste Lösung anzubieten (eigene Flüge oder zumindest Partnerairlines…). Bleibt die Frage, wo hier die Grenzen sind. Eigener Flug 30 Minuten / 1h / 5h später als der einer anderer Airline? Andere Airline noch am gleichen Tag, LOT selber erst am nächsten? Hier bin ich leider auch überfragt.

Auf Umbuchung auf einen anderen Flughafen hast Du meines Wissens wirklich keinen Anspruch bzw. müsste die Airline, wenn sie Dir absolut keine andere Alternative anbieten kann, die Weiterbeförderung bis zum Zielflughafen zahlen. Wenn Du damit einverstanden bist bzw. sogar danach fragst, wüsste ich aber nicht, warum sie das nicht dürften.
 

Raimondo

Neues Mitglied
05.06.2017
3
0
Danke für die Rückmeldung.

Wie würde man denn damit umgehen können, wenn die beiden schnellsten Möglichkeiten nachweislich folgende buchbare Optionen wären (dann jeweils mit Lufthansa):
a) WAW-TXL ab 6:30 Uhr, anschließend mit dem Zug nach Hamburg Hbf, ca. 10:00 Uhr Ankunft
b) WAW-MUC ab 6:30 Uhr, anschließend Weiterflug MUC-HAM ab 9:00 Uhr, ca. 10:00 Uhr Ankunft

... und mir der Airline-Mitarbeiter diese einfach nicht geben will? Angeblicher Grund war irgendein Kontingents-Blabla für solche Annulierungsfälle, was aber direkt zu merken war, dass das nur eine faule Ausrede sein sollte. Schließlich bringt es mir ja nichts, wenn ich später die Airline verklage, denn den frühesten Flug, auf den ich Anspruch hätte, hat er eben trotzdem einfach nicht gebucht?

Geflogen bin ich letztlich mit einer Verbindung um 6:30 Uhr über MUC, die dann um 12:30 Uhr in HAM war. Er wollte mir eigentlich sogar am liebsten einen LOT-Flug am späten Nachmittag geben, der dann am Abend um 18:00 Uhr angekommen wäre.

Die Variante mit dem selbstständigen Buchen und Rechnung einreichen wäre mir sogar die Liebste gewesen, denn dann hätte das ganze Prozedere nicht nur wesentlich schneller vonstatten gehen können, sondern ich hätte genau meinen gewünschten frühesten Flug nehmen können.
 

culao

Aktives Mitglied
27.07.2012
244
0
HAM
Bin am Pfingstwochenende von einer Streichung bei AB betroffen (TXL-CDG). Flug ~24h vorher gecancelt und Ersatzflug war in Summe ~5h später am Ziel. Fall ist für meine +1 recht "klar".

Ich habe nun den Ersatzflug allerdings nicht angetreten, sondern bin anstatt TXL-FRA / FRA-TXL (beides Do.) / TXL - PAR (Fr.) einfach direkt FRA-CDG geflogen und habe in Frankfurt übernachtet.

Was kann ich machen? Kosten für Umbuchung auf FRA-CDG fordern? Einfach trotzdem 250€ Entschädigung für den gecancelten Flug? Kostenfreie Erstattung des TXL-CDG Fluges (das hätte ich aber wohl gleich machen müssen...)? Nichts?

Lieben Dank!
 
Zuletzt bearbeitet:

CKR

Erfahrenes Mitglied
18.05.2015
1.851
-9
MUC
Die Variante mit dem selbstständigen Buchen und Rechnung einreichen wäre mir sogar die Liebste gewesen, denn dann hätte das ganze Prozedere nicht nur wesentlich schneller vonstatten gehen können, sondern ich hätte genau meinen gewünschten frühesten Flug nehmen können.

Es gibt noch eine ähnliche Variante:

Erstattung des Flugscheins plus Entschädigung verwenden, um selbst für eine Alternative zu sorgen.

Man muss zwar in Vorleistung gehen und ggf. bleibt auch nichts von der Entschädigung, bzw. zahlt man evt. sogar drauf, kann aber trotzdem durchaus eine Alternative sein, insbesondere weil man viel flexibler ist und man spart sich eher den Ärger im Nachgang. Das ist mir immer viel wert. ;)
 

Raimondo

Neues Mitglied
05.06.2017
3
0
Danke für den Hinweis.

Das wäre bei einer mit etwas Vorlauf gebuchten und damit natürlich günstigen Reise in der Tat meistens ein Draufzahlgeschäft, wenn man einen ganz kurzfristige Umbuchung aus eigener Tasche bezahlt und diese Kosten, abgesehen von 250 EUR Zuschuss, auch nicht erstattet bekommt.

Eher würde mich interessieren, ob jemand Erfahrungen wie beschrieben mit bzgl. nächstmöglichem Flug umbuchungsunwilligen Fluggesellschaften hat und wie man damit umgehen sollte?
 

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.404
9.395
BRU
Es gibt noch eine ähnliche Variante:

Erstattung des Flugscheins plus Entschädigung verwenden, um selbst für eine Alternative zu sorgen.

Man muss zwar in Vorleistung gehen und ggf. bleibt auch nichts von der Entschädigung, bzw. zahlt man evt. sogar drauf, kann aber trotzdem durchaus eine Alternative sein, insbesondere weil man viel flexibler ist und man spart sich eher den Ärger im Nachgang. Das ist mir immer viel wert. ;)

Wobei Du bei last minute gebuchten Oneway-Flügen aber häufig in einen Preisbereich kommst, wo Du deutlich draufzahlst, selbst innereuropäisch…. Wenn man selber einen günstigen Flug/einen Flug, der nicht viel teurer kommt als der ursprünglich gebuchte, findet, aber definitiv eine Alternative.

Die Variante mit dem selbstständigen Buchen und Rechnung einreichen wäre mir sogar die Liebste gewesen, denn dann hätte das ganze Prozedere nicht nur wesentlich schneller vonstatten gehen können, sondern ich hätte genau meinen gewünschten frühesten Flug nehmen können.
Ist halt die Frage, ob die Airline die Rechnung von sich aus zahlt. Dürfte in den meisten Fällen eher nicht der Fall sein (sonst hätte sie Dich gleich selber auf die gewünschte Verbindung umgebucht).

Insofern würde ich das nur machen, wenn ich a) sicher bin, dass die von der Airline angebotene Verbindung gegen meine Rechte verstößt, b) bereit bin, deswegen vor Gericht zu klagen und c) der Gerichtsstand in einem Land mit einem funktionierenden Justizsystem liegt (wenn ich mit Ryanair von Italien nach Griechenland fliege, könnte das mit der schnellen Durchsetzung vor Gericht schwierig werden…).

Wobei ich wie gesagt überfragt bin, wann ich davon ausgehen kann, dass die von der Airline angebotene Alternative nicht meinen Rechten entspricht (also ob das etwa bei Deinen 2,5h der Fall gewesen wäre). Vielleicht weiß das ja einer der Juristen hier.
 

CKR

Erfahrenes Mitglied
18.05.2015
1.851
-9
MUC
Wobei Du bei last minute gebuchten Oneway-Flügen aber häufig in einen Preisbereich kommst, wo Du deutlich draufzahlst, selbst innereuropäisch…. Wenn man selber einen günstigen Flug/einen Flug, der nicht viel teurer kommt als der ursprünglich gebuchte, findet, aber definitiv eine Alternative.

Den großen Vorteil, den ich habe, ist der leicht mögliche Wechsel des Transportsystems und des Reiseziels sowie kaum organisatorischen Zeitverlust durch Hotlines, Schalter und das verzweifelte Bemühen, das komplexere Anliegen zu erklären. ;)

Klar, als Ersatz für einen monatelang gebuchten Flug einer Pauschalreise nach Punta Cana taugt es kaum.
 

sgk

Aktives Mitglied
14.05.2014
182
105
Nachdem AB den Flug am Gate gestrichen hat und ich auf eigene Kosten einen taggleichen EW Flug buchen musste, weil man nur Bahnvoucher oder Umbuchung auf den nächsten Tag anbot, habe ich mich mit der Forderung an das Guest Relations Team gewandt.

Dachte ich eigentlich, dass das neue System die Ansprüche besser erfasst, wurde ich mittlerweile eines besseren belehrt.
Nach dutzenden Hin- und Her inkl. mehrmaligem Zusenden von Belegen und IBAN (man bot zuerst 250€ an, daraufhin habe ich erneut das EW Ticket eingereicht, danach fragte man nur nach Kontodaten ohne Angabe von Erstattungsbetrag) werde ich es nun per Mahnantrag probieren.

Schade, dass man es wohl noch immer nicht hinkriegt, die Antragsflut ordentlich zu bewältigen.
 

culao

Aktives Mitglied
27.07.2012
244
0
HAM
Bin am Pfingstwochenende von einer Streichung bei AB betroffen (TXL-CDG). Flug ~24h vorher gecancelt und Ersatzflug war in Summe ~5h später am Ziel. Fall ist für meine +1 recht "klar".

Ich habe nun den Ersatzflug allerdings nicht angetreten, sondern bin anstatt TXL-FRA / FRA-TXL (beides Do.) / TXL - PAR (Fr.) einfach direkt FRA-CDG geflogen und habe in Frankfurt übernachtet.

Was kann ich machen? Kosten für Umbuchung auf FRA-CDG fordern? Einfach trotzdem 250€ Entschädigung für den gecancelten Flug? Kostenfreie Erstattung des TXL-CDG Fluges (das hätte ich aber wohl gleich machen müssen...)? Nichts?

Lieben Dank!

anyone?
 

schlauberger

Erfahrenes Mitglied
17.02.2013
2.433
204
Möchte ich nicht. Aber was für ein "formaler Grund" sollte das sein?

Ich sehe gerade, dass ich Dir noch eine Antwort schulde...

Die Amtshaftung ist subsidiär und greift nur, wenn der Verletzte nicht auf andere Weise Ersatz verlangen kann. Das muss er zur Schlüssigkeit darlegen und gegebenenfalls beweisen. Hätte er also nicht gegen den Veranstalter geklagt (und verloren), hätte das Risiko bestanden, dass ihm die Gemeinde später vorgeworfen hätte, seinen Schaden nicht vom Veranstalter ersetzt verlangt (und möglicherweise erhalten) zu haben. Fiktiv darzulegen, wie der BGH entschieden hätte, ist nicht ganz ohne...
 

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.404
9.395
BRU
Fordern kannst du auch, dass Morgen die Sonne scheint, also erstmal alles versuchen.
Meiner Meinung nach hast du Anrecht auf die 250€ + Erstattung des Fluges TXL-CDG.

Sehe ich genauso.

Alles andere (wie Umbuchung direkt auf FRA-CDG) hättest Du vielleicht vorher mit der Airline absprechen können. Anspruch darauf hättest Du aber nie gehabt, insofern wirst Du hier mit irgendwelchen nachträglichen Forderungen nicht weit kommen.
 
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jb1991

Erfahrenes Mitglied
20.10.2010
439
97
DRS
Ich hatte letzte Woche einen LX-Flug DRS-ZRH op by Austrian. Der Flug hatte letztlich 1 Stunde Verspätung, so dass ich meine WeiterFlüge mit Swiss + Jerstar verpasst habe.
Der Pilot sagte zwar es lag am Wetter in Zürich, aber wie sich bei Flightradar herausstellte, hat sich die Verspätung über den gesamten Tag immer mehr aufgebaut.

Ich gehe davon aus, dass DRS-ZRH-SIN trotz op by Austrian als Swiss-Flug zählt und daher die Entfernung bis SIN zählt? Und an wen stelle ich jetzt meine Forderung Swiss oder oder doch Austrian?
Danke für eine Antwort.
 

malschauen

Erfahrenes Mitglied
05.12.2016
2.599
1.659
Swiss ist hier der Ansprechpartner. Aber bei Wetterbedingten Verspätungen würde ich mir da keine Hoffnung auf eine Kompensation machen. Wie soll die Begründung sein, dass es nicht das Wetter in Zürich war bzw. wieso schaust du dir den Verlauf über den Tag an? Intressant wären hier eher, wieviel Verspätung Flieger haben, die zu einer ähnlichen Zeit landen sollten.
 

jb1991

Erfahrenes Mitglied
20.10.2010
439
97
DRS
Teilweise überhaupt keine Verspätung, teils ebenfalls 1 Stunde+
Am Business-Schalter standen wir vielleicht zu zehnt, am Eco-Schalter standen vielleicht 40-50 Mann die ihre Flieger nicht geschafft haben.
Das Problem sind ja die Flüge mit Dash 8. Das die Blockzeit schon von vorn herein länger als die angegebene Zeit ist. Verspätung aufholen gleich unmöglich.
 
Zuletzt bearbeitet:

malschauen

Erfahrenes Mitglied
05.12.2016
2.599
1.659
Kannst Swiss ja mal anschreiben und schauen was sie dazu sagen. Mehr als "es gibt nichts" können sie nicht sagen. Wetter ist allerdings ein aussergewöhnlicher Umstand und dann gibt es keine Kompensation. Allfällige Mehrausgaben gleich mit einer Belegkopie einreichen, dafür müssen sie trotzdem aufkommen.
 
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