ANZEIGE
Irgendwann ist es auch mal gut mit dem maximieren! Meine Meinung! [emoji35]
Gebucht war der Flug AB6414 NUE-TXL am 31.03.17, Abflug 10:50, Ankunft 11:55. Der Flug wurde per Mail von AB am 31.03.17 um 7:20 annuliert.
Am Flughafen wurde ich umgebucht, auf NUE-MUC-TXL mit LH. Zuerst mit LH2157 NUE-MUC, Abflug 9:20, Ankunft 10:00. Dann MUc-TXL mit LH2036, Abflug 11:00, Ankuft 12:05. Die minimal spätere Ankunft am Endziel rechtfertigt ja erstmal keine Entschädigung, höchstens der über 1 Stunde frühere Abflug oder der Umstand, dass der gebuchte Flug überhaupt annuliert wurde.
Das ist offensichtlich eines der Hauptprobleme der EU-VO: Die fehlenden/zu geringen Sanktionen, wo sich für Airlines ein dermaßen dreistes Vorgehen offensichtlich finanziell rechnet (die wenigsten werden wohl auf eigene Kosten in ein Hotel gegangen sein und Hotel- und Essensrechnung einfordern, und noch weniger werden die EU-Entschädigung bis zum Ende einklagen…).ja, null Angebote der Airline, kein Essen, kein Hotel, nur Bekanntgabe das der Weiterflug um 8 Uhr nächsten Morgen ist.
Hm, also wegen 10 Minuten später am Ziel würde ich mich eher freuen. Dass Du überhaupt umgebucht wurdest finde ich eh schon sensationell und das ist alles andere als üblich.
Irgendwann ist es auch mal gut mit dem maximieren! Meine Meinung! [emoji35]
Den über 1 Stunde früheren Abflug hättest Du ja nicht annehmen müssen (etwa, wenn es Dir gar nicht möglich gewesen wäre). Nur da Du damit offensichtlich kein Problem hattest und am Ende mehr oder weniger pünktlich am Endziel angekommen bist, wüsste ich auch nicht, für was Du die Ausgleichszahlung willst.
Ich hatte kürzlich auch so einen Fall, wo ich nach Flugannullierung u.a. dank rechtzeitiger Info auf eine frühere Verbindung umbuchen konnte. Wäre ehrlich gesagt nie auf die Idee gekommen, in so einem Fall die Entschädigung zu verlangen. Unabhängig von der Frage, ob mir rechtlich wegen des annullierten Flug (technical) irgendwas zustehen würde.
Den über 1 Stunde früheren Abflug hättest Du ja nicht annehmen müssen (etwa, wenn es Dir gar nicht möglich gewesen wäre). Nur da Du damit offensichtlich kein Problem hattest und am Ende mehr oder weniger pünktlich am Endziel angekommen bist, wüsste ich auch nicht, für was Du die Ausgleichszahlung willst.
Ich hatte kürzlich auch so einen Fall, wo ich nach Flugannullierung u.a. dank rechtzeitiger Info auf eine frühere Verbindung umbuchen konnte. Wäre ehrlich gesagt nie auf die Idee gekommen, in so einem Fall die Entschädigung zu verlangen. Unabhängig von der Frage, ob mir rechtlich wegen des annullierten Flug (technical) irgendwas zustehen würde.
Das ist offensichtlich eines der Hauptprobleme der EU-VO: Die fehlenden/zu geringen Sanktionen, wo sich für Airlines ein dermaßen dreistes Vorgehen offensichtlich finanziell rechnet (die wenigsten werden wohl auf eigene Kosten in ein Hotel gegangen sein und Hotel- und Essensrechnung einfordern, und noch weniger werden die EU-Entschädigung bis zum Ende einklagen…).
Ich schließe mich mal mit einer kurzen Frage an diesen Thread an:
Ein Flugzeug ist aufgrund von Slot-Mangel im Europäischen Luftraum zu spät in London gelandet, wodurch der Rückflug nach Genf wegen Nachtflugbeschränkungen am Zielflughafen storniert werden musste.
Ich war auf dem Flug von London nach Genf gebucht. Nun ist die Frage, ob ich Anrecht auf eine Entschädigungszahlung habe. Airline stellt sich auf Stur und verweist auf außergewöhnlicher Umstand. Wie schätzt Ihr das ganze ein?
Vielen Dank!
Am 3.4. hat es uns beim Flug AB7446 DUS-PUJ erwischt, Ankunft statt planmäßig 1420 ca. 4 Stunden später.
Am Gate in DUS (planmäßiger Abflug wäre 1050 gewesen) hieß es: Grund sei die Verspätung der hereinkommenden Maschine - Gelogen, es wurde die aus LAX kommende Maschine genommen, die planmäßig erst um 1300 in DUS gelandet wäre (hatte dann ca. 20 Minuten Verfrühung).
Aus dem Cockpit kam die Durchsage "Ich kann Ihnen leider den Grund für die Verspätung nicht mitteilen, da er mir nicht mitgeteilt wurde" (oder so ähnlich) .
War wohl immer noch eine Spätfolge der Ratte. Selbst wenn die Ratte selbst als aussergewöhnlicher Umstand anerkannt werden würde (für Flüge an dem Tag, an dem die Ratte erkannt wurde), gilt das sicher nicht für einen Flug, der über eine Woche später stattfindet. Von daher sollte es keinen Grund für eine Verweigerung der Entschädigung geben, oder?
Da AB sicher nicht freiwillig zahlt: kexbox, könntest Du mir schonmal Deine Kontaktdaten zukommen lassen? Danke.
Allerdings habe ich einen dicken Fehler gemacht: da ich seltenst Interkont fliege, hatte ich nur die 2- bzw. 3-Stunden-Regel im Kopf und habe daher (Gedanke "Über die 3 Stunden sind wir locker drüber") nicht auf die exakte Ankunftszeit (=Öffnen der Türen) geachtet, sondern nur den Zeitpunkt des Aufsetzens notiert (war 1806, fr24 sagt 1804) und auch kurz vor der Landung ein Foto des IFE mit der entsprechenden Anzeige gemacht, mir fehlt allerdings der relevante Zeitpunkt für die Differenzierung zwischen 300 € und 600 € Entschädigung.
Wie sind allerdings noch relativ lange gerollt, so dass es beim Türöffnen durchaus später als 1820 gewesen sein könnte.
Also erstmal 600 € pro Person fordern und die Reaktion abwarten oder wie sollten wir vorgehen?
Eine weitere Frage in dem Zusammenhang: bisher hatte ich Forderungen an Airlines immer nur entweder für mich alleine oder für mich und Familienmitglieder angemeldet (betraf bisher nur LH und Wingsdings, das Geld kam jeweils nach dem zweiten Schreiben noch vor Einschaltung eines Anwalts). Bei diesem Flug waren jetzt noch zwei Freunde dabei (alle auf einer gemeinsamen, von mir durchgeführten Buchung). Kann ich den Anspruch auch für die Nicht-Familienmitglieder aus der Buchung gesammelt an die Airline stellen oder müssen das die Nicht-Familienmitglieder von mir selbst machen?
Und wie ist das, wenn es schließlich beim Anwalt landet? Gibt es auch dann nur ein Verfahren oder wird es dann getrennt (weil es ja verschiedene Personen mit - falls vorhanden - verschiedenen Rechtsschutzversicherungen betrifft)?
Die Variante mit dem selbstständigen Buchen und Rechnung einreichen wäre mir sogar die Liebste gewesen, denn dann hätte das ganze Prozedere nicht nur wesentlich schneller vonstatten gehen können, sondern ich hätte genau meinen gewünschten frühesten Flug nehmen können.
Es gibt noch eine ähnliche Variante:
Erstattung des Flugscheins plus Entschädigung verwenden, um selbst für eine Alternative zu sorgen.
Man muss zwar in Vorleistung gehen und ggf. bleibt auch nichts von der Entschädigung, bzw. zahlt man evt. sogar drauf, kann aber trotzdem durchaus eine Alternative sein, insbesondere weil man viel flexibler ist und man spart sich eher den Ärger im Nachgang. Das ist mir immer viel wert.
Ist halt die Frage, ob die Airline die Rechnung von sich aus zahlt. Dürfte in den meisten Fällen eher nicht der Fall sein (sonst hätte sie Dich gleich selber auf die gewünschte Verbindung umgebucht).Die Variante mit dem selbstständigen Buchen und Rechnung einreichen wäre mir sogar die Liebste gewesen, denn dann hätte das ganze Prozedere nicht nur wesentlich schneller vonstatten gehen können, sondern ich hätte genau meinen gewünschten frühesten Flug nehmen können.
Wobei Du bei last minute gebuchten Oneway-Flügen aber häufig in einen Preisbereich kommst, wo Du deutlich draufzahlst, selbst innereuropäisch…. Wenn man selber einen günstigen Flug/einen Flug, der nicht viel teurer kommt als der ursprünglich gebuchte, findet, aber definitiv eine Alternative.
Bin am Pfingstwochenende von einer Streichung bei AB betroffen (TXL-CDG). Flug ~24h vorher gecancelt und Ersatzflug war in Summe ~5h später am Ziel. Fall ist für meine +1 recht "klar".
Ich habe nun den Ersatzflug allerdings nicht angetreten, sondern bin anstatt TXL-FRA / FRA-TXL (beides Do.) / TXL - PAR (Fr.) einfach direkt FRA-CDG geflogen und habe in Frankfurt übernachtet.
Was kann ich machen? Kosten für Umbuchung auf FRA-CDG fordern? Einfach trotzdem 250€ Entschädigung für den gecancelten Flug? Kostenfreie Erstattung des TXL-CDG Fluges (das hätte ich aber wohl gleich machen müssen...)? Nichts?
Lieben Dank!
anyone?
Möchte ich nicht. Aber was für ein "formaler Grund" sollte das sein?
Fordern kannst du auch, dass Morgen die Sonne scheint, also erstmal alles versuchen.
Meiner Meinung nach hast du Anrecht auf die 250€ + Erstattung des Fluges TXL-CDG.