Warum findest du es nicht sinnvoll, seine Forderungen an eine Eintreibefirma abzutreten? Ich könnte mir die Anwalts- und Gerichtskosten nicht leisten, falls ich das Verfahren verlöre. Davon abgesehen lebe ich nicht in Deutschland, was es für mich zusätzlich erschweren würde, weil ich keine Termine persönlich wahrnehmen könnte. Sicher verliere ich bei der Abtretung meiner Ansprüche im Durchschnitt Geld, aber ich habe halt kein Risiko. Das ist doch das gleiche wie bei jeder Versicherung - auch hier verliert man über die Jahre Geld, minimiert aber sein Risiko. Und manche Versicherungen (z.B. Haftpflichtversicherungen) sind doch mittlerweile allgemein als sinnvoll akzeptiert.
Ich werde auf jeden Fall nochmal freundlich nachfragen und melde mich wieder mit dem Ergebnis, sobald es vorliegt. Danke für deine Rückmeldung!
Zunächst sollte ich anmerken, dass Großteil meiner anwaltlichen Tätigkeit die Durchsetzung von Fluggasatrechten ist. Das nur, dass du meine Meinung richtig einordnest. Ich bin also - befangen.
In vielen fluggastrechtlichen Angelegenheiten bestehen Erfolgsaussichten, die bei 99 Prozent liegen. Das ist im Vergleich zu anderen zivilrechtlichen Bereichen, die so oder so ausgehen können, ein geradezu astronomischer Wert. Das bedeutet nicht, dass man immer zu 100 Prozent gewinnt. Manchmal gibt es einen günstigen Vergleich. Manchmal scheitert aus berechtigten oder unberechtigten Gründen eine Nebenforderung, Zinsen etwa oder vorgerichtliche Anwaltskosten. Das sind dann allerdings Beträge, die die Provision dieser Anbieter wohl so gut wie immer unterschreiten werden. Insgesamt lässt sich jedoch meist sehr präzise vorhersagen, ob das Luftfahrtunternehmen am Ende wird zahlen müssen oder nicht.
Das Konzept dieser Anbieter scheint mir zu sein, sich schwerpunktmäßig auf jene Fälle zu konzentrieren, bei denen die Erfolgsaussichten hoch oder sehr hoch sind. Übersetzt heißt das, dass sie dir ein Risiko abnehmen, das praktisch gar nicht existiert. Niemand würde, da du dieses Stichwort verwendest, eine solche Versicherung abschließen, weil sie dramatisch überteuert wäre.
Klar gibt es auch im Fluggastrecht Fälle, die so oder so ausgehen können. Das sind dann aber jene, die womöglich von diesen Anbietern dann auch abgelehnt werden.
Mein Rat, dem man folgen kann oder nicht, ist daher ganz klar:
1. Informieren.
2. Fachkundigen Rat einholen.
3. Bei entsprechenden Aussichten anwaltlich / gerichtlich vorgehen.
4. Möglichst die vollständigen Ausgleichszahlungen einfordern.
Hinzu kommt, dass diese Inkasso-Unternehmen sich schwerpunktmäßig ja auf die Ausgleichszahlungen zu konzentrieren scheinen. Häufig bestehen aber Ansprüche, die für den Fluggast viel interessanter sind als 250 bis 600 Euro. Das sind dann aber Forderungen, die sich oft erst im Rahmen einer ganzheitlichen Prüfung zeigen und womöglich gar nicht erkannt werden, wenn man sich auf die Ausgleichszahlung fokussiert.