EU Fluggastrechte / Annullierung

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scandic

Erfahrenes Mitglied
02.04.2011
1.259
503
Norddeutschland
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Danke für den Tipp, über die GB Seite hat das Absenden geklappt. Grund der 5h Verspätung waren laut Kapitän die Verwerfungen im Flugplan der Airline als Folge des Defekts vom Vortag.

Erwarte nicht soviel bis gar nichts, ggf. erklärt man dir in einer Antwort, dass das Problem durch "operative Ursachen" entstanden ist. Habe meinen Fall jetzt an 'umsteiger' abgegeben.
 

tian

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
10.709
140
Hatte sich dann erledigt, EasyJet hat den Flug heute morgen noch komplett storniert. Ersatz konnte man nicht anbieten, hat aber dann telefonisch freigegeben das ich LH buchen kann und sie erstatten. Selbst umbuchen wollten sie nicht.
Sehr blöd wenn man sich nicht auskennt,dann sitzt man hier fest. Jetzt fliegen wir 1,5 Stunden früher los mit LH über Frankfurt zum Schnäppchenpreis von 550€/Pax.
Kexbox freut sich bestimmt schon auf den Auftrag.

Letzten Montag den Claim für die Kompensation und für die Erstattung des Ersatzfluges an Easyjet geschickt. Am Samstag kam die Bestätigung, dass sie 2x250€ überweisen.
Über die Erstattung der Kosten des Ersatzfluges habe ich noch keine Email bekommen, ist aber laut Twitter Team noch in Arbeit.

Vielleicht hat man meinen Namen dort nach den zwei gewonnenen Klagen in der Vergangenheit auf der Liste "besser sofort bezahlen" gesetzt.
 

aidsch90

Erfahrenes Mitglied
27.08.2015
723
158
Nürnberg
Vielleicht weiß das einer von dem Fachleuten:

Die Rechte gemäß der Verordnung, sind die nur für "Vollzahler" gültig oder auch für ID-Reisende?
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
46
55
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Eine wirklich brauchbare Kasuistik gibt´s dazu noch nicht. Abgesehen von Kundenbindungsprogrammen und Werbeaktionen gilt die VO halt nur für solche Tarife, die der Öffentlichkeit verfügbar sind.

Bin mir nicht sicher, ob die Grenze da wirklich starr ist. Aber es sprechen in der Tat gute Argumente dafür, dass alles, was in Richtung Mitarbeiter-Rabatte etc. geht, aus dem Schutzbereich fällt.
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
46
55
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Letzten Montag den Claim für die Kompensation und für die Erstattung des Ersatzfluges an Easyjet geschickt. Am Samstag kam die Bestätigung, dass sie 2x250€ überweisen.
Über die Erstattung der Kosten des Ersatzfluges habe ich noch keine Email bekommen, ist aber laut Twitter Team noch in Arbeit.

Vielleicht hat man meinen Namen dort nach den zwei gewonnenen Klagen in der Vergangenheit auf der Liste "besser sofort bezahlen" gesetzt.


U2 ist in Sachen Kompensation viel besser als ihr Ruf.

Oft wird mehr oder weniger freiwillig kompensiert. Und falls die es doch mal auf eine Klage ankommen lassen, wird auch schnell anerkannt.

Die irische Konkurrenz ist da schon schwerer zu knacken. Die mag zwar auch hin und wieder ohne Klage zahlen. Aber anwaltlich ist sie top vertreten.

Gibt leichtere Gegner... :)
 
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umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
46
55
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Ich musste in der Vergangenheit bereits 2x gegen sie klagen bevor sie gezahlt haben, kann deine Aussage daher nicht unterschreiben.

:)

Nachvollziehbar. Wem mehrmals die Bude ausgeraubt wird, wird womöglich auch nicht unterschreiben, dass Deutschland ein sicheres Land ist.

Kann das statistisch auch nicht beweisen. Ist aber mein Eindruck, dass sich da außergerichtlich durchaus was machen lässt. Mit und ohne Anwalt.

Und außerdem wurde dir zumindest telefonisch zugesichert, auf LH umbuchen zu dürfen.

Was ich aber definitiv sagen kann, ist, dass mir der Widerstand, den FR vor Gericht leistet, nachhaltiger in Erinnerung ist. Jedenfalls in den Fällen, in denen sie sich im Recht fühlen.
 

TachoKilo

Erfahrenes Mitglied
21.02.2013
2.142
51
Berlin (West) - TXL
Vielleicht weiß das einer von dem Fachleuten:

Die Rechte gemäß der Verordnung, sind die nur für "Vollzahler" gültig oder auch für ID-Reisende?
Die EU261 sagt ganz deutlich:
Diese Verordnung gilt nicht für Fluggäste, die kostenlos oder zu einem reduzierten Tarif reisen, der für die Öffentlichkeit nicht unmittelbar oder mittelbar verfügbar ist.
Dazu zählen definitiv ID-Tickets. Normalerweise steht aber auch in der Reiseordnung der Airline, dass man bei ID- und Standby-Tickets auf die Ansprüche aus der EU261 verzichtet.
 

Sp3cialK

Reguläres Mitglied
06.06.2016
78
0
Hallo zusammen,
mal eine kurze Frage in die Runde:
Unser Abendflug mit AB LIN-DUS hatte 1,5 Std. Verspätung. Dies führte dann dazu, dass der Pilot 10 Minuten vor der Landung in DUS - auf Grund des Nachtflugverbots - nach CGN umgeleitet wurde.
Jetzt habe ich gelesen, dass eine Umleitung unter Umständen einer Annulierung des Fluges gleichzusetzen ist. (Um den Transfer von CGN nach DUS musste man sich selber kümmern.)
Hat man jetzt einen Anspruch auf 250,-€ p.P. wie bei einer Annulierung?
 

usarage

Erfahrenes Mitglied
12.03.2012
3.179
0
FRA
Hallo zusammen,
mal eine kurze Frage in die Runde:
Unser Abendflug mit AB LIN-DUS hatte 1,5 Std. Verspätung. Dies führte dann dazu, dass der Pilot 10 Minuten vor der Landung in DUS - auf Grund des Nachtflugverbots - nach CGN umgeleitet wurde.
Jetzt habe ich gelesen, dass eine Umleitung unter Umständen einer Annulierung des Fluges gleichzusetzen ist. (Um den Transfer von CGN nach DUS musste man sich selber kümmern.)
Hat man jetzt einen Anspruch auf 250,-€ p.P. wie bei einer Annulierung?
Kommt auf deine Ankunftszeit in DUS an - wenn die Verspätung zu kurz ist, dann kann die Airline 50% einbehalten. Da sie aber den Transfer ja anscheinend nicht selber organisiert hat, ist die Verspätung wohl automatisch groß genug und dir steht die volle Entschädigung plus Erstattung der Transferkosten zu. Viel Spass mit dem Anwalt/Mahnschreiben. Von alleine passiert bei AB nix.
 
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Sp3cialK

Reguläres Mitglied
06.06.2016
78
0
Unsere Verspätung in DUS betrug "nur" 2,5 Stunden.

Die Minderung um 50%, ergibt sich die aus der EU Richtlinie oder aus der Rechtsprechung?
 
Zuletzt bearbeitet:

usarage

Erfahrenes Mitglied
12.03.2012
3.179
0
FRA
Unsere Verspätung in DUS betrug "nur" 2,5 Stunden.
2) Wird Fluggästen gemäß Artikel 8 eine anderweitige Beförderung zu ihrem Endziel mit einem Alternativflug angeboten, dessen Ankunftszeita) bei allen Flügen über eine Entfernung von 1500 km oder weniger nicht später als zwei Stunden oder
[]
nach der planmäßigen Ankunftszeit des ursprünglich gebuchten Fluges liegt, so kann das ausführende Luftfahrtunternehmen die Ausgleichszahlungen nach Absatz 1 um 50 % kürzen.

Die alternative Beförderung nach DUS fiel ja eh flach, aber selbst wenn man jetzt Taxi/Bus/Bahn CGN-DUS angeboten hätte, dann wärt ihr mit 2,5 Stunden ja über den geforderten 2 Stunden.
 
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ChrissFlyer

Gesperrt
17.07.2017
10
0
Mein erster Fall in Sachen Fluggastrechte, wird wohl eine längere Sache:

Niki von Wien nach Malaga.
Geplante Ankunftszeit 12:50
Landung 15:45
Block on: 15:49
Doors open: 15:52

Wird wohl eine anstrengend werden, da ans Geld zu kommen ;)

Rechtlich ist es klar. JEdoch ist AB/HG ja bekannt für massive Kundenverarschung, was schon bei den Flugpreisen anfängt die kriminellst hoch sind und beim Umgang mit Passagierechten aufhört.

Es ist am Ende der hinterletzte Laden wo man einfach nicht buchen sollte. Bei Ryanair würde selbsverständlich eine einfache Mail genügen und innerhalb von 7 Werktagen wäre das Geld da.

An sich gibt es leider nur wenige ehrliche Fluglinien wie Ryanair, Wizzair, Volotea etc. - der Rest belügt und betrügt einfach und Leute denken die wären gut weil die Preise höher sind.

Ich habe jedenfalls von Wizzair und Volotea bislang immer ohne Probeleme bekommen. Bei Ryanair ist dei Chance auf so eine Verspätung ledier so gering, dass cih bei 350 Flügen noch nie eine EG relevante Verspätung/Streichung hatte.

Wenn Ryanair gestrichen hat, dann war es immer höhere Gewalt 1x.

Kann es gar nicht verstehen das man überhaupt noch in diese komme ich heute nicht komme ich morgen Airlines wie LH, EW, AB usw einsteigt.

Gerade ab Wien-Bratislava gibt es ja nun auch Alternativen mit zuverlässigen Qualitätsfluglinien.
 

ChrissFlyer

Gesperrt
17.07.2017
10
0
Hallo zusammen,
mal eine kurze Frage in die Runde:
Unser Abendflug mit AB LIN-DUS hatte 1,5 Std. Verspätung. Dies führte dann dazu, dass der Pilot 10 Minuten vor der Landung in DUS - auf Grund des Nachtflugverbots - nach CGN umgeleitet wurde.
Jetzt habe ich gelesen, dass eine Umleitung unter Umständen einer Annulierung des Fluges gleichzusetzen ist. (Um den Transfer von CGN nach DUS musste man sich selber kümmern.)
Hat man jetzt einen Anspruch auf 250,-€ p.P. wie bei einer Annulierung?


Sofern der Grund der Verspätung keine Höhe Gewalt (Z.B. Wetter) war - ist das eine Annulierung und Du erhählst 250€, Hotel in CGN wenn nötig und Kosten des Transfers erstattet. Frag am besten Mal den Nutzer Umsteiger - das ist der beste Fluggastrechtsanwalt der Welt!
 

bluesaturn

Erfahrenes Mitglied
27.05.2014
3.738
351
Easyjet hat tatsächlich im obigen Fall freiwillig 250€ gezahlt.
@umsteiger: Dann also lieber nicht Ryanair fliegen, weil deren Anwaelte alles probieren, um nicht bezahlen zu müssen. Warum ist FR so eine harte Nuss, ich bin neugierig. GIbt es dafuer Beispiele? Danke.
 

lifetime.b.c.

Erfahrenes Mitglied
18.11.2013
594
66
Gibt es Kompensation auf TXL-AUH-PEK mit AB/EY? AB war etwa 2 Stunden zu spät, da ein Crewmitglied erst aus DUS eingeflogen werden musste, ich habe in AUH den Anschluss verpasst und bin erst 24h später angekommen.
Nebenbei: Mein Gepäck ist auch nicht mit gekommen, denke da hat jemand bei der Umbuchung versagt
 

Hape1962

Erfahrenes Mitglied
24.01.2011
3.299
1.405
CGN
Mahlzeit.
Ein Freund ist mit Family heute morgen nach Malle gejettet mit DE1514 ab DUS. Geplanter Abflug 5.50 Uhr. Gestartet letztendlich um 9.17 Uhr mit Ankunft 11.24 Uhr statt 8.15 Uhr. Grund war wohl das die Maschine verspätet aus der Wartung gekommen ist. Somit sollte die Ausgangslage ja klar sein. War übrigens pauschal gebucht was aber ja keine Rolle spielen dürfte. Condor wird sich wohl erstmal dumm stellen denke ich. Laut Aussage meines Freundes wäre das im Prinzip alles kein Problem, da aber seitens DE da so gut wie keine Infos kamen am Flughafen ist er wohl ein wenig angesäuert und will das jetzt durchziehen.
Denkt ihr das Condor jetzt rumzickt wegen den "nur" 9 Minuten über den 3 Stunden ?

 

shortfinal

Erfahrener Maximierer
28.05.2010
3.717
479
STR
Denkt ihr das Condor jetzt rumzickt wegen den "nur" 9 Minuten über den 3 Stunden ?

Grundsätzlich wird Condor erstmal "rumzicken".
9 Minuten sind 9 Minuten, darüber hinaus ist nicht die Landezeit sondern der Zeitpunkt an dem die Türen geöffnet wurden entscheidend. Das sollten mehr als 9 Minuten sein.
 
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sermon

Erfahrenes Mitglied
30.03.2010
525
6
MUC
Hallo zusammen,

es ist bei mir mal wieder so weit: ich wollte am 2.8. mit EW1926 von MUC nach CDG (geplante Ankunft 17:40). Der Flug wurde 5 Minuten vor Beginn des Boardings annulliert. Grund war Erkrankung eines der Piloten. Ich wurde auf LH umgebucht und kam nach 23:00 in CDG an. Habe EW wegen Kompensation kontaktiert, wurde erstmal pauschal ohne individuelle Prüfung des Sachverhaltes abgelehnt. Habe gleich mal widersprochen, das Anliegen liegt jetzt beim Kundenservice.

Jetzt meine Frage, da die Suche dazu nichts eindeutiges ausgespuckt hatte: die Erkrankung eines Crewmitglieds ist kein außergewöhnlicher Umstand nach EU-VO 261, oder?
 

spocky83

Erfahrenes Mitglied
21.12.2014
3.808
1.237
MUC, BSL
Bei Ryanair würde selbsverständlich eine einfache Mail genügen und innerhalb von 7 Werktagen wäre das Geld da.

Naja, wenns nach Ryanairs Regeln so ist, dann sicherlich. Die haben natürlich wenig mit der tatsächlichen Rechtslage zuntun, aber das kennen wir ja schon von diesen Wegelagererairlines. Hoffe, die bezahlen dich gut.