EU Fluggastrechte / Annullierung

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phxsun

Erfahrenes Mitglied
02.01.2010
1.745
57
OWL
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Flugversp
Fluggesellschaften sind bei Verspätungen verpflichtet, ihre Fluggäste über deren Rechte aufzuklären. Wird diese Informationspflicht versäumt, muss die Airline bei einem möglichen späteren Gerichtsverfahren die außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten des Klägers übernehmen.
 
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umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
46
55
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Kenne die dortige Entscheidung nicht im Detail, aber sie dürfte ihre Grundlage in dieser hier haben:

https://www.kanzlei-woicke.de/2016/02/25/bgh-urteil-v-25-02-2016-x-zr-35-15/

Grundlage war damals eine Annullierung und die Klage wurde wegen der vorgerichtlichen Anwaltskosten mangels Verzugs abgelehnt. Aber der BGH hat gleichwohl geklärt, dass eine Erstattung auch ohne Verzugsetzung durch den Fluggast selbst in Betracht kommt, wenn dieser nicht schriftlich über seine Rechte informiert wurde.

Kurz: Wer Ansprüche aus der EU-VO 261/2004 hat, darf sofort einen Anwalt mit der Durchsetzung beauftragen (und die Kosten hierfür erstattet verlangen), sofern eine schriftliche Aufklärung unterlassen wurde.

Kurze Verzugsetzung - Dreizeiler mit Fristsetzung reicht ja - schadet aber natürlich dennoch nicht.
 
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inaslim

Reguläres Mitglied
07.07.2011
37
0
FMO
Guten Morgen liebe VFT-User, ich benötige gerade etwas Unterstützung bei folgender Situation:

Ausgangssituation: Gebucht habe ich für +1 und Schwiegermutter sowie 1 INF am 01.03.17 (Buchungsdatum) Tickets für den Flug TK1378 (FMO-IST) am 28.03.17 (Flugdatum), allerdings über den Umweg Kayak-->Opodo.

Gestern (20.03.17) erhielt ich eine Email von Opodo (Absender itinerary@amadeus.com) mit der Überschrift "Travel Document" und den Daten für die drei Tickets, allerdings wurde der Flug offensichtlich auf den 30.03.17 umgebucht. Ein kurzer Blick auf die TK-Seite ergab, dass der ursprüngliche Flug gestrichen wurde. Um die Auslastung abzuschätzen, habe ich vor 2-3 Tagen nachgeschaut und da war der Flug noch buchbar, die Tickets aber sehr günstig.

In der Mail fordert mich Opodo auf, zwecks Ticketumschreibung so schnell wie möglich bei der Hotline anzurufen (Mail ist zwar von gestern 14:59 Uhr, habe diese aber erst gerade gelesen).

Eine kurze Nachforschung ergab eine Alternative, und zwar eine Verbindung über FRA, Abflug FMO 09:05 Uhr, Ankunft IST 16:50. Das wäre trotz des Umstiegs noch ok, ich bezweifle aber, dass eine Umbuchung auf ein solches LH oneway Ticket durchgeführt wird.
Flüge von DUS, BRE oder CGN sind keine Alternative, da ich keine Zeit habe alle nach Düsseldorf etc. zu fahren und eine Bahnfahrt mit Umstieg dorthin für eine Schwangere, ein Kleinkind im Kinderwagen und eine ältere Dame samt 3 Koffer nicht zumutbar ist (Mein Wohn- und Arbeitsort ist keine 10 Minuten vom FMO entfernt, daher habe ich bewusst den FMO als Ablughafen gewählt.

Wie gehe ich jetzt am besten vor, Opodo anrufen und um Umbuchung auf LH bitten, oder direkt über TK?

Vielen Dank im Voraus,
LG, inaslim

Dann will ich mal berichten wie die Sache ausgegangen ist. Auf meine Aufforderung zur Überweisung der 1.200,00 € (für 2 Erwachsene und 1 INF) erhielt ich keine sinnvolle Antwort von TK, sodass ich nach Ablauf der Frist mal wieder die Dienste des Users "umsteiger" in Anspruch nahm. Auf dessen Schreiben kam TK auf so wahnwitzige Ideen, wie die Aufforderung, dass mein Anwalt (umsteiger) eine offizielle Beglaubigung seines Konsulats für die anwaltliche Vertretung benötige :rolleyes: . Das wurde natürlich gekonnt ignoriert und geklagt. Etwa 5 Monate nach dem annullierten Flug erfolgte dann ein Anerkenntnisurteil, wonach TK verurteilt wurde meiner Forderung vollumfänglich nachzukommen. Vielen Dank an "umsteiger" für die freundliche und kompetente Unterstützung sowie natürlich auch an TK für die Ermöglichung eines Gratis-Urlaubs ;)
 

paulraum

Erfahrenes Mitglied
08.04.2009
2.477
13
ARN / ZRH
Kurze Info bezüglich eines Claims bei QR: war Anfang August auf GVA-DOH gebucht, der ist aber wegen technischer Probleme nicht abgeflogen (im Nachhinhein erfahren: Bremse Rad war blockiert, dann irgendwann Flughafen geschlossen). Wir wurden dann ins IC über Nacht verbracht, nachts um 3 (sic!) noch informiert, dass man nicht auf die ersten Verbindungen am Morgen via MUC/PAR/AMS umgebucht werden darf, da Flug eventuell raus geht. Habe dann mit dem QR-Service am Morgen telefoniert und um Umbuchung gebeten - dem wurde dann nach ca 30min und Rückruf stattgegeben. E-Mail an QR in GVA sowie den QR-Service wegen 600€ mit Grundlage EU261 und CH-EU-Vereinbahrung: QR-Service hat es mit wilden Textbausteinen abgelehnt, QR in Genf war sich wohl der rechtlichen Situation bewusst und hat nach 4 Tagen positiv beschieden, heute - 9 Tage nach meiner E-Mail - hatte ich das Geld auf dem Konto. Sehr löblich also.
 

Sham69

Neues Mitglied
27.08.2017
5
0
Hallo,
ich bin neu und habe hier im Forum etwas "quergelesen" --> nun habe ich eine Frage und würde mich über eine Einschätzung und Ratschläge sehr freuen.

Folgender "Reiseverlauf" ist uns leider wiederfahren.

Meine Frau, meine Tochter (7 J.) und ich haben unseren Urlaub in den USA verbracht und sollten:

- am 23.08.17 um 11 Uhr von Las Vegas nach Dallas fliegen
- überpünktlich waren wir gegen 07.15 am Schalter hinter einer langen Schlange
- von Dallas sollten wir dann zum Endziel nach FFM, wo wir ursprünglich am 24.08.17 gegen 09.40 Uhr landen sollten

Die Gründe für folgende Umbuchung kann ich wegen unverständlichen Geredes am Schalter leider nicht definitiv nennen, aber wir liefen offenbar Gefahr, den Anschlußflug Dallas - FFM nicht zu erreichen (es war ohnehin eine knappe Umstiegszeit von 50 Minuten). Folglich Verpflegungs Voucher erhalten (ca. 100 $)

- Flug von Las Vegas nach Heathrow London - jedoch nicht wie der ursprüngliche Flug um 11.00 Uhr sondern erst um 21.30 Uhr ! - D.h. ca. 10 Std. später, was zu einer Wartezeit am FH von fast 14 Std. geführt hatte (mit Koffern und Kind.....)
- Weiterflug von Heathrow London dann am 24.08. um 17.10 Uhr - Ankunft in FFM um 19.55 Uhr - d.h. über 10 Std. später.

Alle Flüge wurden von British Airways im Auftrag von American Airlines durchgeführt.

Fragen:

besteht hier ein Anspruch auf Schadensersatz ? >3,5 Std. Verspätung >3500 km.....
wie hoch wäre dieser ? 600 EUR - pro Person, d.h. mal drei oder nur für die beiden Erwachsenen?
wie sollte ich vorgehen - Airline anschreiben? An BA oder AA? Oder lieber gleich zu einem Dienstleister, der die Korrespondenz übernimmt?

Würde mich über ein paar Ratschläge, Tipps oder Anregungen sehr freuen.

vG und vD
Brian



-
 

CSVT

Erfahrenes Mitglied
01.07.2016
680
5
HAM
Da die Verspätung mit einer US-Airline auf einer US-Strecke und auch gebucht bei einer US-Airline war gilt hier keine EU-Verordnung. Auf Kulanz habe ich letztes Jahr mal einen 200$ Gutschein von AA bekommen, aber das war wenn ich mich recht erinnere auch bei BA gebucht, bringt dir also nichts.

Geld bekommst du nur bei einer EU-Airline oder auf einer Strecke ab der EU.
Da wie bereits gesagt die Verspätung in den USA passiert ist hast du Pech gehabt.
 

Sham69

Neues Mitglied
27.08.2017
5
0
Ja aber genau das verstehe ich nicht.....

Es steht dort BA durchgeführt von AA --> Flugnummern deuten jedoch auf BA hin, die Flugzeuge waren ebenfalls BA, Besatzung ebenso,.......auf der Buchung steht jedoch durchgeführt von AA?
 

Sham69

Neues Mitglied
27.08.2017
5
0
Da die Verspätung mit einer US-Airline auf einer US-Strecke und auch gebucht bei einer US-Airline war gilt hier keine EU-Verordnung. Auf Kulanz habe ich letztes Jahr mal einen 200$ Gutschein von AA bekommen, aber das war wenn ich mich recht erinnere auch bei BA gebucht, bringt dir also nichts.

Geld bekommst du nur bei einer EU-Airline oder auf einer Strecke ab der EU.
Da wie bereits gesagt die Verspätung in den USA passiert ist hast du Pech gehabt.

ok - Danke, das war für mich verständlich.....dennoch schade :(
 

hopstore

Erfahrenes Mitglied
22.04.2012
4.099
2
TXL
Ja aber genau das verstehe ich nicht.....

Es steht dort BA durchgeführt von AA --> Flugnummern deuten jedoch auf BA hin, die Flugzeuge waren ebenfalls BA, Besatzung ebenso,.......auf der Buchung steht jedoch durchgeführt von AA?

Wie kommst du drauf, dass der Flieger von BA gewesen wäre?
 

Sham69

Neues Mitglied
27.08.2017
5
0
Unsere Flugnummer stand auf den ganzen Anzeigetafeln unter BA....ob wir dann am Ende in einem BA Flieger gesessen hätten, kann ich natürlich nicht sagen, weil wir ja am Schalter umgebucht worden sind...
 

hopstore

Erfahrenes Mitglied
22.04.2012
4.099
2
TXL
Unsere Flugnummer stand auf den ganzen Anzeigetafeln unter BA....ob wir dann am Ende in einem BA Flieger gesessen hätten, kann ich natürlich nicht sagen, weil wir ja am Schalter umgebucht worden sind...

Durchgeführt durch AA ist mehr als eindeutig.
Es stehen alle Codeshares immer auf allen Tafeln, wird trotzdem nur von einem durchgeführt.

Dein FRA Flug ist auch noch wie folgt, alles aber inkl der BA Flugnummer, nur Codeshares.
(QR) Qatar Airways 5100
(AY) Finnair 5800
(EY) Etihad Airways 3020
(GF) Gulf Air 6670
(LY) El Al 8112
(IB) Iberia 4202

Der eigentliche physische Flug ist:
(AA) American Airlines 70
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.944
2.338
Bei dem Sachverhalt fehlt aber noch die Information warum am Ende endgültig umgebucht wurde, ist dies eindeutig bekannt?

Denn sollte es sich zum Beispiel um eine Überbuchung gehandelt haben könnte so abgelaufen sein:
Man hat am Schalter eben Paxe mit der passenden Gruppengröße und mit sowieso geringer Umsteigezeit und dazu noch Problemen im Sprachverständnis ausgewählt um diese wegen einer Überbuchung von der Maschine zu nehmen und auf eine praktische Alternativverbindung um zu buchen, könnten Ansprüche nach US Recht bestehen.

Wie war dann der eigentlich spätere Flugverlauf des ursprünglich gebuchten Fluges? ist dieser tatsächlich verspätet gewesen.

Alternativ bleibt natürlich immer die Option eine Beschwerde an die Airline zu richten um dann aus Kulanz Gutscheine usw zu erhalten.
 

Bierbottle

Aktives Mitglied
17.08.2017
212
5
HAM
Hallo zusammen,

zwei kurze Fragen:

1) Mein Flug wurde annuliert und mein Ersatzflug war insgesamt 6 Stunden später am Zielort als ursprünglich geplant. Mein Anspruch leitet sich aus der Verspätung ab - korrekt?

2) Kennt jemand eine Email Adresse von Brussels Airlines (SN), an die ich die Anfrage richten kann? (Anfrage auf Deutsch möglich? Falls nein, habt ihr einen englischen Musterbrief?)

Danke vorab und schöne Grüße
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
46
55
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
1) Mein Flug wurde annuliert und mein Ersatzflug war insgesamt 6 Stunden später am Zielort als ursprünglich geplant. Mein Anspruch leitet sich aus der Verspätung ab - korrekt?

Kommt drauf an, wie die Frage zu verstehen ist.

Wurde der Flug gestrichen und du hast DESWEGEN einen ZEITVERLUST am Endziel erlitten, leitet sich der Anspruch aus der Annullierung ab.

Wurde hingegen ein Flug annulliert und dir ein Ersatzflug angeboten, der es dir nicht ermöglichte, innerhalb v. zwei Stunden nach der ursprünglich vorgesehenen Ankunft dein Endziel zu erreichen, wobei sich dieser Ersatzflug seinerseits um sechs Stunden verspätete, hättest du Anspruch auf ZWEI Ausgleichszahlungen. Jeweils einen aus den beiden Flügen.
 
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Bierbottle

Aktives Mitglied
17.08.2017
212
5
HAM
Kommt drauf an, wie die Frage zu verstehen ist.

Wurde der Flug gestrichen und du hast DESWEGEN einen ZEITVERLUST am Endziel erlitten, leitet sich der Anspruch aus der Annullierung ab.

Wurde hingegen ein Flug annulliert und dir ein Ersatzflug angeboten, der es dir nicht ermöglichte, innerhalb v. zwei Stunden nach der ursprünglich vorgesehenen Ankunft dein Endziel zu erreichen, wobei sich dieser Ersatzflug seinerseits um sechs Stunden verspätete, hättest du Anspruch auf ZWEI Ausgleichszahlungen. Jeweils einen aus den beiden Flügen.

Hi umsteiger,

der Flug wurde gestrichen, der Ersatzflug kam (planmäßig) am Ziel an. Durch die Streichung und Umbuchung kam ich insgesamt 6 Stunden später am Ziel an. Entsprechend verstehe ich deine Aussage so, dass sich mein Anspruch aus der Annulierung ableitet. Ich wurde 23 Stunden vor Start über die Annulierung und Umbuchung informiert.

Mein Erstattungsbetrag beläuft sich damit auf die vollen 250 Euro (innerhalb von 1.500 Kilometer), oder?
 

DTM88

Aktives Mitglied
03.07.2012
124
230
Eine Frage an alle Experten hier:

Der Hinflug der Maschine nach Hongkong (LH796) hatte auf Grund eines Unwetters in Frankfurt mehr als 12 Stunden Verspätung. Höhere Gewalt, klar.
Kann sich die Lufthansa nun bei meinem Flug von Hongkong nach Frankfurt (LH797, Rückflug) mit immer noch 6 Stunden Verspätung ebenfalls auf höhere Gewalt berufen da dies beim Hinflug der Fall war?
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
46
55
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Leider nicht abschließend zu beantworten.

Prinzipiell können sich außergewöhnliche Umstände auf Folgeflüge derselben Maschine auswirken, ja.

ABER: (wohl) nur auf solche am selben Tage. War das Unwetter also am Vortag, tendenziell keine außergewöhnlichen Umstände. UND: Das Luftfahrtunternehmen muss nachweisen, alles Zumutbare getan zu haben, damit die Verspätung des einen nicht zu Folgeverspätungen anderer Flüge führt. Damit tun sich Fluggesellschaften meist sehr schwer.

Macht also Sinn, da ganz genau hinzuschauen.
 
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Gulliver

Erfahrenes Mitglied
10.11.2009
1.604
36
Kerkrade (NL)
www.kuhnert.nl
Heute frage ich für einen Bekannten, der vor einigen Monaten einen Flug mit Niki hatte und 5 Std. Verspätung wegen Crewmangels. Niki ist ja nicht insolvent. Gibt es eine Aussicht auf Erfolg, von Niki eine Entschädigung zu erhalten? Und wenn ja, weiß jemand, an wen man sich wenden sollte? Bisher musste man ja Forderungen auch an Air Berlin einschicken, ich könnte mir aber vorstellen, dass dies wegen des Insolvenzverfahrens aktuell nicht die richtige Vorgehensweise ist.
 

ACX209

Erfahrenes Mitglied
08.09.2016
1.124
0
EDXB/HEI
Moin,

Folgender Sachverhalt,
Ich sollte am 12.08.17 mit VY1821 HAM-BCN fliegen, online Check-in 1 1/2std. vor Abflug ging nicht mehr am Check in (bezahltes Firmen Ticket) war ich nur auf Standby auf einmal! Am Gate waren es dann sogar 6 Leute auf Standby wovon 2 sogar nur Standby Tickets hatten! Komischerweise bin ich und noch ein Vollzahler nicht mit genommen worden.
Ich wurde dann umgebucht auf einen Flug HAM-MAD-BCN und kam folglich 5 std zu spät beim Kunden an!

1.) habe ich Anspruch auf 250€ oder durch die längere Flugdistanz auf 400€?

2.) Habe die Airline per Kontaktformular am 16.08.17 schon darauf hingewiesen, wie lange soll ich denen Zeit geben?

Vielen Dank schon mal für euer Hilfe!
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
46
55
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
1493 Kilometer... :)

Blöd. Leider zählt nur HAM-BCN für die Entfernung...

Hingewiesen...

Wenn es dir darum geht, die Fluggesellschaft in Verzug zu setzen, solltest du eine Zahlungsfrist setzen. Hier wären zwei WO sicher angemessen.

Ist aber entbehrlich, falls du nicht schriftlich auf deine Fluggastrechte aufgeklärt worden bist.
 
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