EU Fluggastrechte / Annullierung

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ACX209

Erfahrenes Mitglied
08.09.2016
1.124
0
EDXB/HEI
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1493 Kilometer... :)

Blöd. Leider zählt nur HAM-BCN für die Entfernung...

Hingewiesen...

Wenn es dir darum geht, die Fluggesellschaft in Verzug zu setzen, solltest du eine Zahlungsfrist setzen. Hier wären zwei WO sicher angemessen.

Ist aber entbehrlich, falls du nicht schriftlich auf deine Fluggastrechte aufgeklärt worden bist.

Vielen Dank für die schnelle Antwort!

Also ich habe am Gate ein Infozettel mit den Fluggastrechten bekommen und ein Zettel ausgefüllt das ich quasi auf den nächst möglichen Flug umgebucht werden sollte.

Die Mail an die Airline war ohne Zahlungsfrist und Konto Daten, haben auf die Fluggastrechte hingewiesen und um Kontaktaufnahme gebeten, reicht wahrscheinlich nicht oder?
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
46
55
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Vielen Dank für die schnelle Antwort!

Also ich habe am Gate ein Infozettel mit den Fluggastrechten bekommen und ein Zettel ausgefüllt das ich quasi auf den nächst möglichen Flug umgebucht werden sollte.

Die Mail an die Airline war ohne Zahlungsfrist und Konto Daten, haben auf die Fluggastrechte hingewiesen und um Kontaktaufnahme gebeten, reicht wahrscheinlich nicht oder?


In dem Fall solltest du, bevor du was veranlasst, das Kosten verursacht, sicherheitshalber nochmal ´ne Frist setzen. Mit Bankverbindung etc. Ansonsten aber keine Opern quatschen, einfach Flugdaten, Forderungshöhe, Grund nennen und halt die Frist setzen.
 
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DTM88

Aktives Mitglied
03.07.2012
124
230
Leider nicht abschließend zu beantworten.

Prinzipiell können sich außergewöhnliche Umstände auf Folgeflüge derselben Maschine auswirken, ja.

ABER: (wohl) nur auf solche am selben Tage. War das Unwetter also am Vortag, tendenziell keine außergewöhnlichen Umstände. UND: Das Luftfahrtunternehmen muss nachweisen, alles Zumutbare getan zu haben, damit die Verspätung des einen nicht zu Folgeverspätungen anderer Flüge führt. Damit tun sich Fluggesellschaften meist sehr schwer.

Macht also Sinn, da ganz genau hinzuschauen.

Danke für deine Rückmeldung!

Viele Grüße
 

HSVT

Erfahrenes Mitglied
20.03.2010
1.006
26
Ein potentiell komplizierter Sachverhalt. BA von HAM nach LHR, geplanter Abflug 19:05, Maschine defekt, konnte nicht repariert werden, nach 2 Stunden wieder ausgestiegen.

BA hat nun folgendes Angebot gemacht:
- Der letzte eintreffende Flieger würde wieder nach London zurückgehen und uns kurz nach 22:00 mitnehmen.
- Umbuchung auf belieben Flieger am nächsten Tag

Habe den Ersatzflieger am Abend genommen und bin mit knapp unter 3 Stunden Verspätung in LHR gelandet. Trotz anderer Maschine gab es keine neue Boardkarte, keine neue Flugnummer. Daher vermute ich, dies zählt als Verspätung und nicht als Annullierung und Ersatzbeförderung. Für Verspätung unter drei Stunden gibt es keine Compensation. Für Ersatzbeförderung über 2 Stunden Verspätung gibt es Compensation.

Gäste die Ersatzbeföderung am nächsten Tag angenommen habe, steht Compensation zu.

Ist meine Vermutung in Bezug Verspätung korrekt oder kann ich Ersatzbeförderung gelten machen, da eine Auswahl angeboten wurde und ein anderer Flieger den Flug durchführte.

PS: Für den Flug am nächsten Morgen hat BA eine weiterer Maschine eingeflogen. Ist also teuer geworden.
PPS: Interessant war, dass BA sich die 2 Stunden Wartezeit im Flieger während dem Reparaturversuch mit dem Verkauf von Bordverpflegung vertrieben hat. Nachdem der Verkauf durch war wurde die Reparatur für unmöglich erklärt und das Deboarding gemacht. Auch eine Möglichkeit Geld zu verdienen.
 

SWINE

Erfahrenes Mitglied
06.08.2016
1.301
475
Ich habe mal eine Frage zu Airberlin wie sieht es mit Ansprüchen nach der EU-Verordnung aus wenn der Flug erst morgen statt findet aber natürlich schon vor Monaten gebucht wurde? Aus dem Ticket selber ist ja nix mehr zu holen aber die Entschädigungszahlung hat ja erstmal nix mit dem Ticket zu tun und ist ja nach der Insolvenz entstanden.
 

Wolke7

Erfahrenes Mitglied
30.08.2010
3.136
637
Ich habe mal eine Frage zu Airberlin wie sieht es mit Ansprüchen nach der EU-Verordnung aus wenn der Flug erst morgen statt findet aber natürlich schon vor Monaten gebucht wurde?

Wenn Du meinst, ein Flug morgen wird so viel Verspaetung haben, dass den Paxen eine Entschaedigung zusteht, koennen sie diese selbstverstaendlich von AB fordern. Ggfs. geht die berechtigte Forderung dann in die Insolvenzmasse ein.
Du siehst schon, die Chancen tendieren gegen Null. Der Buchungszeitpunkt ist dabei irrelevant.
 

kingair9

Megaposter
18.03.2009
22.381
769
Unter TABUM und in BNJ
Wenn Du meinst, ein Flug morgen wird so viel Verspaetung haben, dass den Paxen eine Entschaedigung zusteht, koennen sie diese selbstverstaendlich von AB fordern. Ggfs. geht die berechtigte Forderung dann in die Insolvenzmasse ein.
Du siehst schon, die Chancen tendieren gegen Null. Der Buchungszeitpunkt ist dabei irrelevant.

GERADE WENN eine aktuelle Forderung in die Insolvenzmasse eingeht hat man eine Chance auf Auszahlung (wenn auch erst nach Eröffnung der Insolvenz im November - derzeit ist man ja noch in der vorläufigen Insolvenzphase). Vielleicht noch mal Insolvenzrecht nachlesen...
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.461
15.107
Ich bin mir nicht sicher, ob der Ansatz fuer die Klage hier die Fluggastrechte sind. Ich habe daher mal im Israelis@KU-Thread gepostet:

http://www.vielfliegertreff.de/sons...icht-befoerdern-zu-muessen-2.html#post2405113

Ein Israeli klagt beim LG Frankfurt auf Mitnahme auf FRA-KWI-BKK:

Prozess: Rausgeflogen | Jüdische Allgemeine

Verhandlungstermin heute:

Kuwait Airways: Israeli will Flug erzwingen | Frankfurter Rundschau


Ich halte die Klage fuer das voellig falsche Vehikel, um den Staat Kuwait zu einer Aenderung seiner Einreisevorschriften zu bewegen. Ob es einem gefaellt oder nicht (und mir gefaellt es nicht, make no mistake), Israelis duerfen kuwaitischen Boden nicht betreten, deshalb darf Kuwait Airways einem Israeli die Befoerderung verweigern.

Lufthansa wird mich auch nicht nach Russland mitnehmen, wenn ich kein Visum habe, und wird damit vor Gericht obsiegen. Per AGB darauf zu bestehen, dass der Passagier die jeweiligen lokalen auslaenderrechtlichen Voraussetzungen fuer Transit und Einreise erfuellt, ist unproblematisch. Und wenn das kuwaitische Auslaenderrecht allen Israelis sagt "Du kumms hier nisch rein", muss man sich damit arrangieren.
 
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Swisstraveller

Erfahrenes Mitglied
24.05.2016
1.445
1.130
Nähe LSME
Hallo zusammen

Musste einen LH Flug von ZRH nach HEL stornieren. Habe vom Flugpreis nichts zurück bekommen und von den Gebühren alles aus der int. Zuschlag. Richtig so?
 

frabkk

Erfahrenes Mitglied
12.11.2013
2.481
623
CGN
Mein Koffer hat es gestern von DUS nicht nach LCA geschafft. Airline DE. Nun bin ich hier als DJ gebucht und kam echt in Nöten, da in dem Koffer wichtige Dinge für mich sind. Ticket ist auch als Dienstreise ausgestellt, am Nachweis der Notwendigkeit sollte es also nicht mangeln. Nachdem man mir auch heute noch nicht sagen kann, wo mein Koffer ist, geschweige denn wann er kommt, bin ich in die Stadt und habe Neuanschaffungen getätigt. Frage nun, ob ich hier die Ansprüche auf Erstattung auch durchsetzen kann.

- MacBook Ladekabel (55,- €)
- iPhone Ladegerät und Ladekabel (2 x je 25,- €)
- iPad Ladegerät und Ladekabel (2 x je 25,- €)
- Powerbank (50,- €)
- JBL Bluetooth Soundbox (299,- €)
- Sony Kopfhörer (99,- €)

--> Das waren alles notwendige Dinge um meine Arbeit hier wie geplant durchführen zu können. Für privaten Ersatz habe ich gekauft:

- Nike Turnschuhe (80,- €)
- Adidas Tennisschuhe (60,- €)
- Socken / Unterwäsche (60,- €)

Verzichtet habe ich auf einen neuen Tennisschläger (kann ich hier leihen) und auf Kleidung wie T - Shirts und Hosen, da ich im Handgepäck noch was hatte. Hygenieartikel sind im Hotel ebenfalls vorhanden. Anrecht auf Neubeschaffung hätte ich ja wohl ebenfalls, korrekt? Nun stehen knapp 800,- € auf dem Zettel, welche DE mir ersetzen soll.

Wäre schön, falls sich hier einer den Sachverhalt durchgelesen hat und mir kurz mitteilen kann, ob ich richtig gehandelt habe oder auf dem Holzweg bin. Danke!
 

tian

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
10.709
140
Klar, sie können die Erstattung aber auf 50% des Kaufpreises begrenzen da du die Dinge ja noch weiternutzen kannst.
Bei AB hat es dann tatsächlich mal geholfen denen die Sachen zuzuschicken da ich sie nicht mehr brauchte. Danach hatten sie 100% bezahlt.
 

SWINE

Erfahrenes Mitglied
06.08.2016
1.301
475
Also bei der Liste würde ich mir nicht all zu viel Hoffnung machen einen größeren Betrag zurück zu bekommen.
Bei den Ladegeräten wird man sich die Frage gefallen lassen müssen warum diese nicht im Handgepäck waren diese denn so dringend benötigt werden, Stichwort Schadenminderungspflicht
Powerbank hätte wohl gar nicht im Gepäck sein dürfen sondern wenn überhaupt im Handgepäck
Soundbox und Kopfhöre hier sieht es ähnlich mau aus denn man müsste schon ganz gute Begründung haben warum man gerade solche teuren Geräte beschaft wenn auch deutlich günstigere Alternativen zur Verfügung stehen?
Von den Schuhen wird es wohl wenn überhaupt ein Paar ersetzt bekommen weil man sich die Frage gefallen lassen muss warum man nicht zum Tennis spielen eben im Ausnahmefall normale Sportschuhe nimmt wenn es sich nicht gerade um einen Profispieler handelt
Das einzige was wohl ohne größere Probleme ersetzt werden wird dürfte die Restliche Kleidung und die Leihkosten für den Schläger sein.
 

frabkk

Erfahrenes Mitglied
12.11.2013
2.481
623
CGN
Danke für die Antworten. Das es nicht einfach wird hier zum Ziel zu kommen - gerade bei DE -, war mir klar. Aber wie ich schon schrieb, ich bin von Neckermann mit einem Dienstreisenticket unterwegs und muss hier als DJ arbeiten. Dazu gehören nun mal Kopfhörer (das waren die günstigsten DJ Kopfhörer!), Soundbox ist in der Qualität notwendig um tagsüber die Poolbar zu beschallen (gleiches Modell befindet sich im Koffer) und meine Ladekabel waren im Koffer, da ich vollständig auf einen weiteren Handgepäckkoffer verzichtet habe. Kann mich ja wohl kaum einer zu zwingen. Aber gerne können die von mir die doppelten Artikel geschickt bekommen. Sollte der Koffer hier aufkreuzen, brauche ich sicherlich nicht 2 x die gleiche Soundbar.

Zu den Schuhen sei noch gesagt: Ich kenne niemanden der mit normalen Sportschuhen auf einem Sandplatz Tennis spielt. Danach kann man die nämlich weg werfen. In der Halle ginge es zur Not noch. Hat auch nichts mit Profispieler zu tun, sondern ist einfach Fakt. Und auch hier habe ich die preiswertesten Schuhe gekauft, denn normal kann man noch mal 50 - 70,- € drauf rechnen pro Paar.

Ich bin gespannt ob es ein Kampf wird hier einen Betrag von DE zu sehen.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.944
2.338
Der geschilderte Sachverhalt macht eine Beurteilung schwierig.


Allerdings häte ich im Hinblick auf die technischen Teile der Liste eine andere Lösungsstrategie:

Wurde der Arbeit-/Auftraggeber hierzu kontaktiert?
Abgesehen davon dass dieser einfach von sich aus Ersatz leisten könnte bestünde zusätzlich die Möglichkeit die Abwicklung der Ansprüche von diesem durchführen zu lassen, schließlich war auch dieser Vertragspartner mit Condor und möglicherweise sind die Erfolgsaussichten höher.
 

whitewing

Erfahrenes Mitglied
26.11.2012
251
4
Eine Frage an die Experten, gestern wegen technischen Gründen 2 Stunden Verspätung auf WY 123 MCT-MUC gehabt, dadurch den Anschluss nach LUX mit LG verpasst. Alles auf einem Ticket. Greift EU 261 und wenn ja wer ist der Ansprechpartner?
 

Mladen

Erfahrenes Mitglied
01.08.2013
319
61
NRW
(y)Ja, da sollte EU 261 greifen, da Flug in die EU und (davon gehe ich aus) am Ende mehr als drei Stunden Verstätung und keine außergewöhnlichen Umstände. Ansprechpartner ist schon schwieriger, normalerweise ist das die ausführende Airline, hier hast du aber zwei. MMn sollte es WY sein, da die die Verspätung und den Anschlussverslust verursacht haben, bin mir allerdings nicht sicher.

Ich habe noch eine andere kleine Frage (bin mir sicher, dass diese schonmal hier beantwortet wurde, finde aber auch mit Hilfge der Suchfunktion die ANtwort nicht mehr): Folgendes Szenario:

Tag 1: Flug nach DUS gebucht, wird annuliert. Umgebucht auf den Abendflug am nächsten Tag (Tag 2), allerdings auch so spät, dass Ankunft in DUS erst gegen 22:45 Uhr. (Ca 24h Verspätung, problemloser Anspruch nach EU 261). Aufgrund der verspäteten Ankunft musste aber ein für Tag 3 früh morgens gebuchter Flug auf den Nachmittag umgebucht werden (natürlich nicht auf dem gleichen Ticket gebucht). Können die Umbuchungskosten von der Airline ersetzt verlangt werden?
 

Piedra

Erfahrenes Mitglied
28.08.2012
5.114
20
(y)Ja, da sollte EU 261 greifen, da Flug in die EU und (davon gehe ich aus) am Ende mehr als drei Stunden Verstätung und keine außergewöhnlichen Umstände. Ansprechpartner ist schon schwieriger, normalerweise ist das die ausführende Airline, hier hast du aber zwei. MMn sollte es WY sein, da die die Verspätung und den Anschlussverslust verursacht haben, bin mir allerdings nicht sicher.

Blödsinn. Flug aus Nicht-EU-Land mit Nicht-EU-Airline --> gibt nix.
 
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whitewing

Erfahrenes Mitglied
26.11.2012
251
4
Na super, dann hätte ich ja direkt von München nach Hause fliegen können und mir den Blödsinn hier sparen können. Schade um die Zeit und Geld was ich vertrödelt habe.
 

Piedra

Erfahrenes Mitglied
28.08.2012
5.114
20
Na super, dann hätte ich ja direkt von München nach Hause fliegen können und mir den Blödsinn hier sparen können. Schade um die Zeit und Geld was ich vertrödelt habe.

Was willst du eigentlich? :rolleyes: Du stellst eine Frage (die du prima selber hättest beantworten können), kriegst nach 43 Minuten eine (fehlerhafte) Antwort, die innerhalb von 5 Minuten korrigiert wird. In der Zeit wärst du also schnell von MUC nach LUX geflogen?