EU Fluggastrechte / Annullierung

ANZEIGE

spocky83

Erfahrenes Mitglied
21.12.2014
3.809
1.240
MUC, BSL
ANZEIGE
Soll: BSL - MUC LH2401 Dep. 20.00h, Arr. 21.00h, Anulliert ca. 5h vor Abflug.

Ist: BSL - FRA - MUC LH1207 und LH122, Dep. 18.40h, Arr. 22.10h

Gibt 125€, richtig? Mehr als eine Stunde früher los, aber keine 2h später angekommen.

(Dass die Regelung überhaupt greift, setze ich mal voraus).
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.944
2.338
Die Voraussetzungen für die Anwendung der EU-VO sind eindeutig gegeben, daher besteht auch bei einer Ankunft vor 23:00Uhr ein Anspruch auf 50% daher sind die 125Euro korrekt, sollte der Flug LH122 50Minuten oder mehr Verspätung haben besteht der Anspruch in voller Höhe.
 
  • Like
Reaktionen: spocky83

global2011

Erfahrenes Mitglied
04.06.2011
1.514
1.079
Habe jetzt spontan keinen Thread zum Anspruch auf Entschädigungszahlungen bei Dienstreisen gefunden. Aber vielleicht ganz interessant:

Unser Konzern (<200.000 MA weltweit) übermittelt Flugverspätungen/-annulierungen wohl ab kommenden Monat automatisiert an einen spezialisierten Inkasso-Dienst. Der betroffene Mitarbeiter wird dann über einen möglichen Entschädigungsanspruch per E-Mail informiert. Im Erfolgsfalle behält der Inkasso-Dienst 30 % und der Konzern 20 % der Entschädigungssumme ein. Der Mitarbeiter selbst erhält 50 % der Entschädigungssumme.

Aber: es steht dem Mitarbeiter frei, diesen Service in Anspruch zu nehmen. Die zuständige Entschädigungssumme kann somit auch in Eigenregie direkt bei der Airline oder einem anderen Inkasso-Dienst eingefordert werden. Dann stehen dem Mitarbeiter bis zu 100 % der Entschädigungssumme zu.
 

heinz963

Erfahrenes Mitglied
05.05.2014
869
671
HAM
Mich hat's auch mal wieder erwischt. Geplant war gestern VIE => MUC => OSL, durch die Verspätung von OS7235 habe ich aber LH2456 noch beim Pushback zuschauen dürfen und bin auf heute Morgen LH2452 umgebucht worden. Verspätung ungefähr 14 Stunden. Begründung für die Verspätung war laut Durchsage Verspätung aus vorherigen Umläufen wg. Nebel in MUC (der Flieger scheint den ganzen Tag zwischen MUC und VIE gependelt zu sein).

Also: Da der Nebel in MUC am Vormittag war, wie sehen meine Chancen auf Entschädigung aus? Der Nebel ist ja ein außergewöhnlicher Umstand, aber kann man von LH verlangen, dass die dann innerhalb von 6 Stunden (bzw. 4 Flügen MUC <=> VIE) die Verspätung wieder ein wenig aufholen? 10 Minuten weniger Verspätung hätten mir ja gereicht.

Edit: 5 dieser 10 Minuten kamen übrigens zustande, weil kein MUC-Mitarbeiter am Gate aufgetaucht ist und deswegen die Tür nicht geöffnet werden konnte. Service von LH übrigens erstklassig. Als ich in MUC mein Handy angemacht habe, war mein neuer Boardingpass schon per Mail da. Dann zum Servicecounter und Hotel besorgt, war auch kein Problem, außer, dass da zu wenig Mitarbeiter saßen, dadurch recht lange Wartezeiten.
 
Zuletzt bearbeitet:

malschauen

Erfahrenes Mitglied
05.12.2016
2.599
1.659
Habe jetzt spontan keinen Thread zum Anspruch auf Entschädigungszahlungen bei Dienstreisen gefunden. Aber vielleicht ganz interessant:

Unser Konzern (<200.000 MA weltweit) übermittelt Flugverspätungen/-annulierungen wohl ab kommenden Monat automatisiert an einen spezialisierten Inkasso-Dienst. Der betroffene Mitarbeiter wird dann über einen möglichen Entschädigungsanspruch per E-Mail informiert. Im Erfolgsfalle behält der Inkasso-Dienst 30 % und der Konzern 20 % der Entschädigungssumme ein. Der Mitarbeiter selbst erhält 50 % der Entschädigungssumme.

Ist aber kein guter Deal, wenn es um EU/VO Entschädigungen geht. Die 30% kriegt man bei jedem Dienstleister, ohne dass eine Firma dazwischen sein muss. Und dann soll man zusätzlich nochmal 20% an den Konzern abgeben....
 
H

HGFan

Guest
Mein HG Flug wurde storniert kann man damit rechnen das aus irgend welchen Gründen ich noch ein Ticket bekommen könnte oder soll ich lieber rasch ein neues kaufen?
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
46
55
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Also: Da der Nebel in MUC am Vormittag war, wie sehen meine Chancen auf Entschädigung aus?

Recht gut.

Du hast das ja eigentlich schon selbst aufgedröselt: Neben kann außergewöhnliche Umstände begründen. Diese können sich auch auf Folgeflüge erstrecken. So weit so schlecht.

Allerdings muss ein Luftfahrtunternehmen alles Zumutbare tun, um eben das zu verhindern. Was zumutbar ist, ist zwar umstritten. Aber "einfach durchreichen" geht eben nicht.
 
  • Like
Reaktionen: heinz963

NikSeib

Erfahrenes Mitglied
29.11.2016
888
441
KLM streicht Flug am Jahresanfang und bucht um aber ändert die Route, statt von Paris nach Amsterdam geht es jetzt direkt ans Ziel des Hinflugs auf dem Rückweg entfällt ebenfalls die Strecke Amsterdam - Paris und der Zielort des Rückflugs ist jetzt auch der Startflughafen des Hinflugs was ebenfalls geändert wurde.
Welche Möglichkeiten habe ich jetzt? ich habe das Routing extra so gebucht das ich in München starten erst in Paris Dokumente und in Amsterdam einen Koffer einsammeln konnte und im Rückweg das selbe nur eben statt einsammeln abgeben und dann nicht in München sondern in Stuttgart zu laden die jetzt Buchung würde den ganzen Plan durcheinander bringen.
Ums deutlich zu machen das es keine Ausgleichszahlung gibt ist mir bewusst es gibt mir hier auch viel mehr um die anderen Rechte und Möglichkeiten die es gibt
 

hopstore

Erfahrenes Mitglied
22.04.2012
4.099
2
TXL
KLM streicht Flug am Jahresanfang und bucht um aber ändert die Route, statt von Paris nach Amsterdam geht es jetzt direkt ans Ziel des Hinflugs auf dem Rückweg entfällt ebenfalls die Strecke Amsterdam - Paris und der Zielort des Rückflugs ist jetzt auch der Startflughafen des Hinflugs was ebenfalls geändert wurde.
Welche Möglichkeiten habe ich jetzt? ich habe das Routing extra so gebucht das ich in München starten erst in Paris Dokumente und in Amsterdam einen Koffer einsammeln konnte und im Rückweg das selbe nur eben statt einsammeln abgeben und dann nicht in München sondern in Stuttgart zu laden die jetzt Buchung würde den ganzen Plan durcheinander bringen.
Ums deutlich zu machen das es keine Ausgleichszahlung gibt ist mir bewusst es gibt mir hier auch viel mehr um die anderen Rechte und Möglichkeiten die es gibt

Stornierung mit Geld zurück, sonst nichts.

Ansonsten: du hast eine wahnsinnig komplizierte Art, wirklich einfache Sachverhalte, extrem verschachtelt und kompliziert darzustellen.
 

VBird

Erfahrenes Mitglied
12.01.2010
2.938
108
Wie vielen anderen auch wurde mir ein AB-Ticket storniert, und zwar mit NIKI Ende Oktober JTR > VIE > DUS.
Ticket lange vor 15. August gebucht.
Nun stecken ja die AB-Kunden aktuell in einer besch... Lage. Ansprüche nach Klage sind ja nun unrealistisch.

Andererseits kann sich AB doch jetzt nicht in einem rechtsfreien Raum bewegen und nach Willkür Kunden aus ihren Buchungen werfen ?
Wenn der gesamte Flug nicht mehr stattfindet, ist für mich die Lage aktuell nicht mehr zu überblicken.
Wenn aber das erste Leg heute immer noch zum Verkauf angeboten wird, so wie in meinem Fall (JTR > VIE am 28.10.), habe ich dann nicht das Recht, bzw. den Anspruch, dass ich auf dieser Strecke auch befördert werde? Wenn ich nun erklären würde, auf den "Weiterbringer" zu verzichten ?
 
A

Anonym38428

Guest
Andererseits kann sich AB doch jetzt nicht in einem rechtsfreien Raum bewegen und nach Willkür Kunden aus ihren Buchungen werfen ?

Doch, genau das können sie. Ansprüche kannst du als Forderung anmelden, das war es dann aber auch.
 

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.405
9.404
BRU
KLM streicht Flug am Jahresanfang und bucht um aber ändert die Route, statt von Paris nach Amsterdam geht es jetzt direkt ans Ziel des Hinflugs auf dem Rückweg entfällt ebenfalls die Strecke Amsterdam - Paris und der Zielort des Rückflugs ist jetzt auch der Startflughafen des Hinflugs was ebenfalls geändert wurde.
Welche Möglichkeiten habe ich jetzt? ich habe das Routing extra so gebucht das ich in München starten erst in Paris Dokumente und in Amsterdam einen Koffer einsammeln konnte und im Rückweg das selbe nur eben statt einsammeln abgeben und dann nicht in München sondern in Stuttgart zu laden die jetzt Buchung würde den ganzen Plan durcheinander bringen.
Ums deutlich zu machen das es keine Ausgleichszahlung gibt ist mir bewusst es gibt mir hier auch viel mehr um die anderen Rechte und Möglichkeiten die es gibt

Ich blicke zwar auch nicht durch, von/auf welches Routing Du umgebucht wurdest: wenn Dir der Vorschlag der Airline nicht passt, kannst Du auch ein Dir passendes / Deinem ursprünglich gebuchten Routing entsprechendes heraussuchen. Sofern das auf der/den gleichen Airlines ist, sehe ich die Chancen nicht so schlecht, dass sie Dich auch anders umbuchen. Bei Fremdairlines wird es wohl schwieriger das durchzusetzen, da Dir KLM ja offensichtlich eine Ersatzbeföderung bietet (auch hier: ob das ein akzeptables Angebot ist, geht aus Deinen Angaben nicht hervor).
 

TachoKilo

Erfahrenes Mitglied
21.02.2013
2.142
51
Berlin (West) - TXL
Ist aber kein guter Deal, wenn es um EU/VO Entschädigungen geht. Die 30% kriegt man bei jedem Dienstleister, ohne dass eine Firma dazwischen sein muss. Und dann soll man zusätzlich nochmal 20% an den Konzern abgeben....
Ich denke der Konzern macht das auch nicht aus Nächstenliebe, sondern weil sie sich davon erhoffen, die 20% regelmäßig einzustreichen. Jemand der bisher keine Entschädigung bei Verspätungen eingefordert hat oder dem es zuviel Aufwand ist, der könnte sich sagen: ok, lass ich den Konzern machen. Da es ja nach Aussage des Users freiwillig ist, also weiterhin möglich ist selbst die Entschädigung geltend zu machen, ist das doch gar nicht so schlecht, wie ich finde. Für diejenigen, die es selbst einfordern wollen keine Verschlechterung, für andere eine Win-Win-Situation.
 

malschauen

Erfahrenes Mitglied
05.12.2016
2.599
1.659
Ich denke der Konzern macht das auch nicht aus Nächstenliebe, sondern weil sie sich davon erhoffen, die 20% regelmäßig einzustreichen. Jemand der bisher keine Entschädigung bei Verspätungen eingefordert hat oder dem es zuviel Aufwand ist, der könnte sich sagen: ok, lass ich den Konzern machen. Da es ja nach Aussage des Users freiwillig ist, also weiterhin möglich ist selbst die Entschädigung geltend zu machen, ist das doch gar nicht so schlecht, wie ich finde. Für diejenigen, die es selbst einfordern wollen keine Verschlechterung, für andere eine Win-Win-Situation.

Wenn man zu Faul ist das selber zu machen, dann geht man direkt zu Flightright & Co. Der Aufwand dürfte in etwa der gleiche sein und es bleiben 20% mehr.... Sorry wer das nicht auf die Reihe kriegt, dem ist nicht zu helfen.
 

TachoKilo

Erfahrenes Mitglied
21.02.2013
2.142
51
Berlin (West) - TXL
Wenn man zu Faul ist das selber zu machen, dann geht man direkt zu Flightright & Co. Der Aufwand dürfte in etwa der gleiche sein und es bleiben 20% mehr.... Sorry wer das nicht auf die Reihe kriegt, dem ist nicht zu helfen.
Nochmal, wer es bisher gar nicht gemacht hat, bekommt öfter mal 50% der Entschädigung überwiesen. Der wird das wohl eher gut finden, dafür, dass er gar nichts machen muss. Da es um einen Konzern mit 200.000 Mitarbeitern geht, werden sicherlich nicht alle erfahrene Vielflieger mit Kenntnis der EU-Fluggastrechte sein. Dass ein Wissender seine Entschädigung selber geltend machen würde, ist doch klar. Aber da er daran auch nicht gehindert wird, ist es doch ein faires Verhalten des Konzerns.
 

malschauen

Erfahrenes Mitglied
05.12.2016
2.599
1.659
Nochmal, ich finde das Angeot weiterhin für alle schlecht. Ich nehme an, damit der Prozess in Gang kommt, musst du dich bei der Stelle X melden. Das bedeutet, auch jetzt musst du erstmal deine Rechte kennen, oder glaubst du die Reisestelle einer 200.000 Mitarbeiterfirma telefoniert nach jeder Reise mit dem jeweilig Reisenden um zu fragen, ob vielleicht die Chance auf einen Claim besteht? Geht nen bisschen an der Realität vorbei oder? Also Punkt 1 bleibt: Ich muss wissen, dass es was geben könnte. Punkt 2: Ich muss wissen dass es Allinculisive Anwälte gibt. Leicht raus zufinden und wurde auch oft genug durch die Medien geschleift. Also versucht die Firma in meinen Augen nur, an der Entschädigung auf Kosten ihres Mitarbeites zu kommen. Ihr ausgehandelter Vertrag ist nicht günstiger, als alles was ich im Internet bekomme, ohne dass ich eine Vermittlungsprovision an meinen Arbeitgeber zahle. Die Stelle X, die das ganze händelt, wird bis auf die ursprünglich gebuchten Flüge und die Kontodaten genau die Daten abfragen müssen, die ich auch bei Flightright & Co. auch angeben muss.
 

TachoKilo

Erfahrenes Mitglied
21.02.2013
2.142
51
Berlin (West) - TXL
Nur 2 Fragen: 1. Hast du schon mal in einem Konzern gearbeitet? 2. Hast du schon mal was von IT-Systemen gehört?

Ich vermute du beantwortest beide Fragen mit "Nein" ansonsten kann ich mir deinen letzten Post nicht erklären.
 

meilenfreund

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
7.005
6.119
Erfahrung mit EW nach gecanceltem Flug:

Nach 5 Wochen Bearbeitungszeit habe ich heute die Mitteilung über Flugpreiserstattung und Anweisung von 250 EUR erhalten. Weiterer Schriftverkehr nach dem Aufforderungsschreiben war nicht erforderlich. Nach Ablauf der ursprünglich gesetzten Frist hatte ich bei Facebook genörgelt. Antwort war sinngemäß: Social Media Team kann nichts machen, bitte noch etwas Geduld, im Moment längere Bearbeitungszeit. Nachdem meine Geduld sich langsam zum Ende neigte, wurde dann heute alles gut.
 
  • Like
Reaktionen: frabkk

Berlin_Lawyer

Erfahrenes Mitglied
10.10.2017
810
99
Berlin
Heißt das 2x600€ je Pax?

Das sagt der BGH so nicht - und hatte es auch nicht zu entscheiden.

Vielmehr hat der Senat erkannt, dass es irrelevant sei, ob die Fluggäste Ausgleichsansprüche gegen das Unternehmen haben, das den verspäteten Ersatzflug durchführt. Das könne an ihrem Anspruch gegen die ursprünglich zuständige Airline - hier Singapore Airlines - schon deshalb nichts ändern, weil eine Verspätung des Ersatzfluges nicht zwangsläufig und immer zu einem Ausgleichsanspruch führe. Denn wenn das ersatzweise durchführende Luftverkehrsunternehmen nicht dem Geltungsbereich der FluggastrechteVO unterliegt oder beispielsweise die Verspätung weniger als drei Stunden gegenüber der geplanten Ankunft des Ersatzfluges (aber mehr als drei Stunden gegenüber der geplanten Ankunft des Ursprungsflugs) beträgt, würden die Passagiere keinen Anspruch haben.
 
  • Like
Reaktionen: frabkk und Biohazard

frabkk

Erfahrenes Mitglied
12.11.2013
2.481
623
CGN

Dieses Szenario mit dem doppelten Ansprüchen hatten wir ja hier bereits einige Male. Die hier anwesenden Juristen haben das bisher auch so gesehen und konnten auch schon erfolgreich beidseite Ansprüche durchsetzen. Nun mit einem BGH Urteil könnte es noch mal was einfacher werden. Aber da die Airlines untereinander nicht vernetzt sind und man bei einer Umbuchung auf Fremdairline ein neues Ticket bekommt, ist das auch eher nur secundär wichtig.
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
46
55
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Beim BGH hat man manchmal das Gefühl, dass er mit dem Würfel entscheidet, wie fluggastrechtliche Fragen zu beantworten sind.

Zugegeben, habe die Entscheidung bislang nicht im Wortlaut gelesen, aber das geht ja gar nicht...!

Was die "doppelte Ausgleichszahlung" anbelangt, dürfte das dieser eher entgegenstehen. Aber da halte ich mich noch zurück.

Jedenfalls schafft der BGH mit so einem Spruch mehr Probleme als er löst.

Aber wie immer besteht die Hoffnung, dass die Frage irgendwann mal v. EuGH aufgegriffen und dann anders beantwortet wird.
 
T

Traveller_FR

Guest
Hallo Zusammen,
habe eine Frage - wie sieht es aus - auf euroclaim.de wird auch gesagt, wie die LH es auch tut, dass mein Flug aufgrund schlechtem Wetter storniert worden wäre. Das komische daran ist, dass alle anderen Flüge am 18.8. ab Basel geflogen sind - vor allem Easyjet. Wie ist dies einzustufen? LH sagt - schlechtes Wetter war und daher kein Anspruch auf die 250EUR p.P. Danke für Eure Rückmeldung und eure Erfahrungen.