EU Fluggastrechte / Annullierung

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aschumann

Aktives Mitglied
30.09.2017
143
0
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ah ok mir ist vor Monaten mal von Eurowings das Urteil hier um die Ohren gehauen worden: LG Potsdam 13 S 89/10 27.10.2010

Unter Punkt 17:
Bei dem Anspruch aus Art. 8 Abs 1 lit b) oder c) der VO (EG) 261/2004 handelt es sich nicht um einen Schadenersatzanspruch sondern um eine verschuldensunabhängige Unterstützungsleistung (im Sinne des Fortbestehens der ursprünglichen Leistungsverpflichtung); er beschränkt sich auf eine „anderweitige Beförderung“ durch das betroffene Luftfahrtunternehmen „vorbehaltlich verfügbarer Plätze“, nicht aber durch ein anderes Luftfahrtunternehmen, geschweige denn eine „sonstige Beförderungsart“ (z.B. Mietwagen oder Bahnfahrt) bzw. die Unterbringung in einem Hotelzimmer. Beides, eine Weiterbeförderung am nächsten Tag mit Flug um 10:55 Uhr – der erstmals in der Berufungsinstanz vorgetragene frühestmögliche Flug um 06:40 Uhr des Folgetages mit Ankunftszeit 08:05 Uhr in Basel war bereits ausgebucht - und eine Hotelübernachtung, kam für die Klägerin aber aus Termingründen nicht in Betracht. Insofern kommt es, wie das Amtsgericht zutreffend ausgeführt hat, nicht darauf an, ob die Beklagte der Klägerin derartige Leistungen überhaupt angeboten hat.

Darum habe ich mich damals mit dem späteren Flug und einmal Umsteigen statt einem Airberlinflug der direkt ging und nur 25Minuten später als wie gebucht angekommen wäre abspeisen lassen. Damals kam die Annullierung knapp 3Wochen vor dem Flug hier sind es ja jetzt noch Monate
 

aschumann

Aktives Mitglied
30.09.2017
143
0
ah danke gut zu wissen! was sollte man dann am besten erwidern wenn ich wieder mit diesem Urteil und Argumenten abgespeist werden sollte? ne aktuelle Fundstelle würde schon reichen.
 

L4ibsch

Erfahrenes Mitglied
22.03.2010
482
8
ah danke gut zu wissen! was sollte man dann am besten erwidern wenn ich wieder mit diesem Urteil und Argumenten abgespeist werden sollte?

Daß Du 'nen guten, auf exakt diese Thematik spezialisierten Anwalt kennst, der Ihnen die Rechtslage nach einer von Dir gesetzten und erfolglos verstrichenen Frist gerne kostenpflichtig erklären kann. Umsteiger ist so ein Anwalt, falls Du es noch nicht weißt.
 
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T

Traveller_FR

Guest
Der Flug ging Basel München - München Berlin. Ab München ging auch alles pünktlich raus. Der Flieger kam ja auch - zwar verspätet noch in Basel rein. Habe eher den Eindruck gewonnen, dass die Crew über ihre Zeit war und daher nicht mehr fliegen konnte. Dies wurde leider vom Bodenpersonal weder bestätigt noch dementiert.
 

freak0815

Aktives Mitglied
20.12.2011
194
94
Hallo Forum,
folgender Fall liegt vor:
- LH Flug mit Verbindung ueber FRA (STR-FRA-OSL)
- 12 Stunden vor Abflug wird 1. Segment gecancelt, Umtausch in Rail&Fly oder Express Rail erfolgt telefonischer trotz Nachfrage nicht
- Auf eigene Kosten Zuganreise nach FRA gebucht und geplanten Anschlussflug erreicht und (halbwegs) puenktlich in OSL angekommen

LH wird nun selbstverstaendlich das Zugticket erstatten, ist aber der Meinung dass hier ansonsten keine Ausgleichsleistung faellig ist, da das Ziel wie gebucht erreicht werden konnte und bietet aus Kulanz nur einen niedrigen 2stelligen Betrag pro Person.
Ist das wirklich so zutreffend? Hatte bisher bei allen Stornierungen / Verspaetungen eher eine eindeutige Lage, aber jetzt bin ich mir selbst nicht mehr sicher.
 

Timberwolf

Erfahrenes Mitglied
08.06.2009
2.449
154
AMS/RTM
Hallo Forum,
folgender Fall liegt vor:
- LH Flug mit Verbindung ueber FRA (STR-FRA-OSL)
- 12 Stunden vor Abflug wird 1. Segment gecancelt, Umtausch in Rail&Fly oder Express Rail erfolgt telefonischer trotz Nachfrage nicht
- Auf eigene Kosten Zuganreise nach FRA gebucht und geplanten Anschlussflug erreicht und (halbwegs) puenktlich in OSL angekommen

LH wird nun selbstverstaendlich das Zugticket erstatten, ist aber der Meinung dass hier ansonsten keine Ausgleichsleistung faellig ist, da das Ziel wie gebucht erreicht werden konnte und bietet aus Kulanz nur einen niedrigen 2stelligen Betrag pro Person.
Ist das wirklich so zutreffend? Hatte bisher bei allen Stornierungen / Verspaetungen eher eine eindeutige Lage, aber jetzt bin ich mir selbst nicht mehr sicher.

Um wieviel warst du denn verspätet in Oslo? Darum geht's ja.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.944
2.338
Wenn sich das Zugicket noch im Besitz befindet und die Kontrollen durch Zangenabdruck bestätigt wurden lässt sich sicher nachweisen welche Züge benutzt wurden.

Sollte dies der Fall sein, lässt sich leicht prüfen wann die Zugfahrt begonnen wurde liegt dieser Zeitpunkt eine Stunde vor dem ursprünglichen Zeitpunkt des Abflugs besteht auf jeden Fall ein Anspruch auf 50% der Ausgleichszahlung für Kurzstrecke in diesem Fall also 125Euro pro Pax. Dieser Anspruch dürfte mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit garantiert sein. (Weil Oslo ja pünktlich bzw. weniger als zwei Stunden später erreicht wurde kann die Airline um 50% kürzen)

Allerdings könnte man auch den Anspruch in voller Höhe geltend machen indem man darauf abstellt dass eine Zugfahrt keine Ersatzbeförderung unter vergleichbaren Bedingungen darstellt, eine Durchsetzung ist hier aber deutlich problematischer und mit Risiko behaftet.
 

freak0815

Aktives Mitglied
20.12.2011
194
94
Um wieviel warst du denn verspätet in Oslo? Darum geht's ja.

Ich war trotzdem auf dem urspruenglich gebuchten Anschlussflug der ca. 60 Minuten Verspaetung hatte - also Ankunft alles bestens. Genauso argumentiert ja LH.
Allerdings musste ich erheblich frueher weg von zuhause wenn man Abfahrt von ZWS mit geplantem Abflug von STR vergleicht.
 

freak0815

Aktives Mitglied
20.12.2011
194
94
Danke, ein Ticket ohne Zangenabdruck aber dafuer mit Zugbindung habe ich. Demnach bin ich statt 14:20 ab STR schon 11:51 ab ZWS gefahren.
Aus welcher Grundlage ergibt sich der Anspruch bei frueherer Abreise? Das war mir bisher nicht bekannt.

Ich sehe hier definitiv eine Luecke in den Regelungen was Umsteigeverbindungen angeht. Sowie es aussieht, koennte ich in die Roehre schauen was eine Ausgleichsleistung angeht, und das obwohl ich mir selbst helfen musste um weiteren Schaden zu vermeiden.
 

SWINE

Erfahrenes Mitglied
06.08.2016
1.301
475
Es wird der Artikel 5 Abs. 1c iii der Fluggastrechteverordnung gemeint sein:
sie werden über die Annullierung weniger als sieben Tage vor der planmäßigen Abflugzeit unterrichtet und erhalten ein Angebot zur anderweitigen Beförderung, das es ihnen ermöglicht, nicht mehr als eine Stunde vor der planmäßigen Abflugzeit abzufliegen und ihr Endziel höchstens zwei Stunden nach der planmäßigen Ankunftszeit zu erreichen

Daher sind die 125Euro pro Ticket absolut sicher allerdings gibt es ne Chance dass der Anspruch in volle Höhe besteht, was aber ganz so sicher ist weil ein Gericht könnte eben entscheiden dass eine Bahnfahrt eine Ersatzbeförderung und vergleichbaren Umständen ist. Im Fall STR-FRA könnte man es ähnlich sehen weil die Bahnreise etwa 2Stunden durchaus mit dem Zeitaufwand eines Flugs vergleichbar ist.

Warum sollte ein Lücke in den Regelungen vorhanden sein?
 
Zuletzt bearbeitet:

freak0815

Aktives Mitglied
20.12.2011
194
94
Warum sollte ein Lücke in den Regelungen vorhanden sein?

Danke fuer die Nennung der Rechtsgrundlage, soweit verstanden. Es wurde eben kein Angebot zur anderweitigen Befoerderung gemacht und die Aussage war dass dies nicht moeglich sei, ich habe ja explizit nach Rail&Fly Voucher oder Umwandlung in Express Rail Ticket gefragt.
Ich musste mich selbst um die Anreise nach FRA kuemmern. In anderen Worten: Wer sich selbst um eine anderweitige Befoerderung kuemmert, tut der Fluggesellschaft einen grossen Gefallen und mindert seine Ausgleichsleistung? Es spielt also keine Rolle wer sich um die anderweitige Befoerderung kuemmert sofern sie zustande kommt?
 

malschauen

Erfahrenes Mitglied
05.12.2016
2.599
1.659
Was war denn das Angebot von LH? Die wären ja für eine Ersatzbuchnung verantwortlich gewesen. Die Argumentation mit nicht vergleichbarer Befördung ist natürlich schwierig, wenn die Bahn deine bevorzuge Lösung war und LH die nicht von sich aus angeboten hat.
 

freak0815

Aktives Mitglied
20.12.2011
194
94
25 EUR pro Person und ich denke das ist lachhaft fuer den Stress am Urlaubsbeginn der mir dadurch eingebrockt wurde
 

malschauen

Erfahrenes Mitglied
05.12.2016
2.599
1.659
Das war nicht ganz das, was ich gemeint habe. Eigentlich hätte dir LH eine alternative Verbindung anbieten müssen. Beispielsweise der nächste Flug ab STR nach FRA oder Umbuchung über einen anderen Hub oder mit einer anderen Airline. Versuch mal abzuchecken, ob es die Möglichkeit gegeben hätte, dich STR-OSL zu transportieren ohne, dass du min. 1 Stunde früher abreist und nicht mehr als 2 Stunden später angekommen wärst. Umstieg muss dabei nicht in FRA sein. Kannst du dies guten Gewissens verneinen, dann LH anschreiben auf die EU/VO Absatz 5c verweisen und erstmal 250 Euro fordern. Die 125 Euro sind dann sicherlich unstrittig, wenn keine aussergewöhnlichen Umstände vorliegen. Im Fall, dass bspw. LX dich hätte mitnehmen könne, oder du auch über MUC im genannten Zeitraum nach OSL hättest kommen können, könnte sich LH natürlich auf den Standpunkt stellen, wir hätten dich selbstverständlich auf die Verbindung STR-ZRH-OSL umgebucht, sind aber deinem Wunsch mit dem Zug nach FRA zu fahren nachgekommen..... Dann kann es sein, dass es nichts gibt. Dies ist aber meine persönliche Laienmeinung.
 
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heinz963

Erfahrenes Mitglied
05.05.2014
869
671
HAM
Wie lange dauert es denn, bis LH auf eine Bitte um Entschädigung reagiert? Ich habe dem Support am 28.09 eine entsprechende Nachricht gesendet, warte aber noch auf Antwort (trotz gesetzter Frist von 14 Tagen). Ich überlege jetzt gerade, ob ich es direkt an Flightright weitergeben...
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.454
3.179
Neuss
www.drboese.de
Wie lange dauert es denn, bis LH auf eine Bitte um Entschädigung reagiert? Ich habe dem Support am 28.09 eine entsprechende Nachricht gesendet, warte aber noch auf Antwort (trotz gesetzter Frist von 14 Tagen). Ich überlege jetzt gerade, ob ich es direkt an Flightright weitergeben...

Warum gibst Du es nicht einem x-beliebigen Anwalt, der Dir 100% der Entschädigung weiterleitet? Alternativ: Selbst Mahnbescheid beantragen https://www.online-mahnantrag.de/ das ist kein hexenwerk, dauert 10 Minuten und führt oft zur Zahlung.
 

Schneeglitzern

Reguläres Mitglied
11.08.2013
72
12
Wie lange dauert es denn, bis LH auf eine Bitte um Entschädigung reagiert? Ich habe dem Support am 28.09 eine entsprechende Nachricht gesendet, warte aber noch auf Antwort (trotz gesetzter Frist von 14 Tagen). Ich überlege jetzt gerade, ob ich es direkt an Flightright weitergeben...
Bei mir kam die erste Antwort nach 7 Wochen, trotz Frist. Da sie nicht bezahlen wollen hatte ich eine weitere Frist gesetzt. Die ist seit 17 Tagen um. bisher keine Reaktion.
 

spocky83

Erfahrenes Mitglied
21.12.2014
3.809
1.240
MUC, BSL
Irgendwie ist bei LH da der Wurm aktuell drin, warte jetzt auch schon fast vier Wochen auf eine Reaktion. Kenn ich von denen so eigentlich nicht, im aktuellen Jahr war jede (berechtigte) Entschädigung binnen einer Woche bearbeitet und bezahlt.
 

frabkk

Erfahrenes Mitglied
12.11.2013
2.481
623
CGN
Ich bin gespannt ob es ein Kampf wird hier einen Betrag von DE zu sehen.

Nach über 4 Wochen kam dann endlich vom Kundenservice eine Antwort. Habe insgesamt 3 x meine Unterlagen eingereicht.

Antwort von DE:

"Die Abrechnung erfolgt üblicherweise in der Form, dass Dauergebrauchsgegenstände wie z.B. Kleidung zu 50 % ersetzt werden.

Bei der Regulierung nicht berücksichtigen können wir elektronische Geräte (Soundbar) sowie zerbrechliche Gegenstände (Herrenarmbanduhr),da wir für diese nach den Beförderungsbedingungen nicht haften, sodass wir 444,00 Euro auf das angegebene Konto überweisen."

Wie sehen die Experten die Antwort?

-Kleidung nur zu 50% obwohl Koffer am Ende von Tag 5 geliefert wurde finde ich fragwürdig. Wenn der Koffer am nächsten Tag käme, könnte ich das noch nachvollziehen.
- Ablehnung zur Haftung von elektronischen Geräten? Gibt es dazu Referenzen?
- Ablehnung zur Haftung von Schaden an einer Armbanduhr?
 

wizzard

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
9.177
3.119
Die 50% haben ja nichts mit der Dauer zu tun, sondern damit, dass du die Sachen jetzt doppelt hast. Biete ihnen Abholung an; das wurde doch hier schon geschrieben.

Bei der anderen Fragestellung würde ich empfehlen, einmal einen Blick in dieses Montreal-Dingsbums zu werfen. Das müsste ja dann dort drin stehen.
 
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wizzard

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
9.177
3.119
Dann würde ich in den Beförderungsbedingungen nachschauen, wenn sie schreiben "da wir für diese nach den Beförderungsbedingungen nicht haften".

Jetzt kommt gleich der Einwand: "Ja, aber ob die rechtens sind...?". Doch darum geht es erst einmal gar nicht, wenn wir nicht wissen, was da überhaupt drin steht.
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.464
15.109
Condor-AGB meinte:
12.6. Im aufgegeben Gepäck darf nicht enthalten sein:
Bargeld, Juwelen, Edelmetalle, Kameras, Handys, elektronische Geräte (z. B. Laptops oder
PCs), empfindlic
he optische Hilfsmittel, Geschäftspapiere, Muster, wertvolle
Kunstgegenstände mit einem Verkehrswert von über 300 Euro, verderbliche und zerbrechliche
Gegenstände, Pässe und andere Ausweispapiere, dringend benötigte Medikamente sowie
Wertsachen mit einem W
ert von über 300 Euro (maßgeblich ist der Neuwert), soweit sie nicht
der Bekleidung dienen.
Für die Beschädigung oder den Verlust von Gegenständen, die entgegen der vorstehenden
Bestimmungen unrechtmäßig im aufgegebenen Gepäck enthalten sind, haftet Condor nach
Maßgabe des Artikels 20 des Montrealer Übereinkommens nicht. Dies gilt auch für
Folgeschäden und mittelbare Schäden, die sich aus dem Transport solcher Gegenstände im
aufgegebenen Gepäck ergeben können.

Das halte ich fuer AGB-rechtlich unbedenklich.