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Das halte ich fuer AGB-rechtlich unbedenklich.
Okay, dann ist der Ausschluss der Soundbar wohl gerechtfertig. Jetzt habe ich eben 2 x die gleiche!
Wie ist denn eine Herrenarmbanduhr einzuordnen? Schmuck wird scheinbar generell nicht ausgeschlossen oder zählt es zu Wertsachen mit einem "Verkehrswert über 300,- €" ? Oder fällt die unter Bekleidung?
Die 50% Regelung weise ich dann zurück mit dem Verweis auf die Möglichkeit der Abholung. Ich habe ja wirklich auf den Preis geachtet beim Beschaffen der Ersatzkleidung, daher können sie die gerne zurück haben. Tragen werde ich davon eh nichts mehr ... Ansonsten gebe ich sie gerne zur Spende ab.