EU Fluggastrechte / Annullierung

ANZEIGE

frabkk

Erfahrenes Mitglied
12.11.2013
2.481
623
CGN
ANZEIGE
Das halte ich fuer AGB-rechtlich unbedenklich.

Okay, dann ist der Ausschluss der Soundbar wohl gerechtfertig. Jetzt habe ich eben 2 x die gleiche! :D

Wie ist denn eine Herrenarmbanduhr einzuordnen? Schmuck wird scheinbar generell nicht ausgeschlossen oder zählt es zu Wertsachen mit einem "Verkehrswert über 300,- €" ? Oder fällt die unter Bekleidung?

Die 50% Regelung weise ich dann zurück mit dem Verweis auf die Möglichkeit der Abholung. Ich habe ja wirklich auf den Preis geachtet beim Beschaffen der Ersatzkleidung, daher können sie die gerne zurück haben. Tragen werde ich davon eh nichts mehr ... Ansonsten gebe ich sie gerne zur Spende ab.
 

meduniv

Neues Mitglied
28.07.2013
10
0
Entschädigung bei gestrichenem AB-Flug

Auf die Gefahr hin, eins übergezogen zu bekommen, weil das Thema schon irgendwo behandelt wurde:

War am Freitag auf SZG-TXL-KRK gebucht, TXL-KRK wurde gestrichen. Hotel hat AB per Voucher bezahlt, Taxi-Vouchers gab es aber nicht. Nächster Flug war dann Samstag Vormittag.

Wie sieht das denn aus mit Entschädigung nach EU-Verordnung und Ersatz der Taxikosten? Das Ticket wurde VOR Insolvenz gebucht und mit Meilen bezahlt.


Vielen Dank schon mal!
meduniv
 

wizzard

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
9.177
3.119
Na, wenn deine Uhr über 300€ gekostet hat, zählt sie zu den Wertsachen mit einem "Verkehrswert über 300€". Und wenn sie weniger gekostet hat, nicht.

Und nur, wenn sie mehr gekostet hat, lohnt es sich überhaupt, darüber nachzudenken, ob eine Uhr der Bekleidung dient. Also, was hat sie gekostet?

Wenn ich aber recht verstanden habe, ist nur das Glas kaputt, d.h. du kannst da auch nur die Reparaturkosten als Schadensersatz geltend machen. Wie teuer war denn die Reparatur?

Und dann stellt sich noch die Frage, ob DE eine Uhr, deren Glas bei ordnungsgemäßer Handhabung des Koffers kaputt geht, nicht als "zerbrechlichen Gegenstand" einordnet.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Like
Reaktionen: frabkk und berlinet

geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
12.492
6.636
Anrecht darauf besteht (sofern nicht höhere Gewalt vorlag) und kann und sollte geltend gemacht werden. Über die Ansprüche wird im Rahmen des Insolvenzverfahrens beschieden werden. Da es sich um Ansprüche (aus Sicht AB Verpflichtungen) handelt, die durch den Weiterbetrieb nach Erklärung der Insolvenz entstanden sind, könnte es sein, dass sie bevorzugt befriedigt werden, dass es also tatsächlich Geld gibt. Das kann allerdings nur jemand mit guter Kenntnis in Insolvenzrecht beantworten.
 

frabkk

Erfahrenes Mitglied
12.11.2013
2.481
623
CGN
Die Uhr kostete knapp unter 400,- € und es ist das Keramikarmband zersprungen. Hatte gehofft man kann das Glied tauschen, jedoch ist der Sprung direkt unterhalb dem Gehäuse und somit kann man es nicht reparieren. Hilft nur neu kaufen oder zum Hersteller schicken und das komplette Band tauschen lassen. Das grenzt dann aber schon an wirtschaftlichen Totalschaden.
 

wizzard

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
9.177
3.119
Okay, dann weiter. 1. Frage: Dient eine Uhr der Bekleidung? Ist eine Uhr ein Kleidungsstück oder Schmuck? Ich glaube, gemeinhin werden Uhren dem Bereich "Schmuck" zugeordnet, sieht dann also schlecht aus, denke ich.

Unterstellen wir jedoch einmal, eine Uhr diene der Bekleidung, dann stellt sich gleich Frage 2: Ist es ein zerbrechlicher Gegenstand? Wenn man diese Frage bejaht, braucht man über Frage 1 (Schmuck oder Kleidungsstück?) gar nicht mehr nachzudenken.

Und hier denke ich, dass sich DE auf den Standpunkt stellen wird, dass Uhren im aufgegebenen Gepäck nichts zu suchen haben und wenn doch, dass sie so verpackt sein müssen, dass sie nicht zu Bruch gehen können. Schließlich ist die Behandlung der Koffer bei einer Flugreise eine andere als wenn du mit der Bahn verreist. Da müsstest du evtl. beweisen, dass die Uhr trotz sorgfältigster Schutzmaßnahmen Schaden genommen hat. Aber wieso ist dann dein Koffer unversehrt geblieben? Das sind so Fragen, die dann auftauchen und du irgend wann aufgibst oder eben klagen musst.
 
Zuletzt bearbeitet:

bernhard291

Erfahrenes Mitglied
09.08.2010
1.071
5
SZG
Habe eine Fall ex-DE mit United. Worüber die Airline am Besten kontaktieren?

Bis jetzt habe ich auf der Website nur sehr allgemeine Customer Feedback Formulare gefunden, das kommt mir nicht ganz richtig vor.
 

thorsten1966

Neues Mitglied
25.10.2017
1
0
wie von geos beantwortet, kann man in solch einem Fall Entschädigungsansprüche geltend machen. Da AB im Insolvenzverfahren steckt, wird die Sache natürlich komplizierter. Ich rate, unverzüglich einen sachkundigen Rechtsanwalt einzuschalten. Eine evtl. vorhandene Rechtsschutzversicherung übernimmt solche Kosten in der Regel. Meine Erfahrung ist, dass die Fluggesellschaften erst nach "Drohbriefen" von Anwälten die gesetzlich zustehenden Entschädigungen zahlen.
 

toxic10

Erfahrenes Mitglied
16.11.2010
668
118
HAM/TXL/STR
Nun wende ich mich auch mit einer Fragestellung hinsichtlich einer Entschädigung aus der EU Flugrechteverordnung an euch und bin für Antworten dankbar.

Freunde von mir hatten am Samstag, den 09.09.2017 den Direktflug mit LH von FRA nach MCO gebucht. Aufgrund des nahenden Hurrikans Irma gab es bereits Tage zuvor die Möglichkeit zur Umbuchung. Die Freunde haben daher vorsorglich am 07.09.2017 früh morgens ihren Flug um einen Tag früher auf den 08.09.2017 von LH umbuchen lassen (dies war kostenfrei möglich). Meiner Kenntnis nach war der Flug am 09.09.2017 zu diesem Zeitpunkt noch nicht abgesagt.

Der nunmehr bestätigte Flug am 08.09.2017 startete pünktlich, musste dann aber aufgrund eines technischen Defekts des Flugzeugs nach rund einer Stunde zurück nach FRA fliegen ( LH464: Problem auf letztem Orlando-Flug von Lufthansa | aeroTELEGRAPH ). Mit einem Ersatzflugzeug kamen die Freunde dann mit mehr als 4 Stunden Verspätung am 08.09.2017 in MCO an (knapp vorher geschah die Landung, die Türen waren frühestens nach 4 Stunden und 9 Minuten offen).

LH hat nun eine Entschädigung (600 EUR p.P. wurden geltend gemacht) abgelehnt mit der Begründung, dass der Flug am 09.09.2017 aufgrund höherer Gewalt gestrichen worden sei (mag so sein) und dieser entscheidend sei.

Meiner Ansicht nach liegt LH hier falsch, es kommt ausschließlich auf die bestätigte Buchung am 08.09.2017 an, so dass der Anspruch auf 600 EUR besteht.

Was meint ihr?
 

malschauen

Erfahrenes Mitglied
05.12.2016
2.599
1.659
Ersatzflug verspätet = Entschädiungsberechtig. LH mal darauf hinweisen, dass es um den Flug am 8. geht und nicht am 9.
 
  • Like
Reaktionen: toxic10

toxic10

Erfahrenes Mitglied
16.11.2010
668
118
HAM/TXL/STR
@ Buckyball:
Gemäss den Schilderungen der Freunde erfolgte in MCO die Landung um 21.37 bzw. 21.38 Uhr, allerdings stand das Flugzeug erst um 21.59 Uhr am Gate, so dass erst dann die Türen geöffnet werden konnten. Ist das nachprüfbar? Geplante Ankunft in MCO war um 17.50 Uhr.


@malschauen: Sehe ich auch so. LH lehnte den Anspruch vollständig ab unter Verweis, dass der ursprüngliche Grund für die Umbuchung den Flug LH464 am 09.09.2017 betroffen habe. Es wurde schon bestätigt, dass bekannt sei, dass die Freunde am 08.09.2017 geflogen sind, nur wäre das eben angeblich für die Entschädigung unerheblich, da auf den ausgefallenen Flug am 09.09.2017 abzustellen sei.


Ergänzung:

LH schreibt, dass lediglich die ursprüngliche Flugunregelmäßigkeit in Betracht komme bei Prüfung des Anspruchs, auch wenn weitere umgebuchte Flüge von einer Verzögerung betroffen seien.
 
Zuletzt bearbeitet:

malschauen

Erfahrenes Mitglied
05.12.2016
2.599
1.659
Ich sehe das hier komplet anders wie LH. Muss man aber vermutlich einklagen. Für mich ist das die gleiche Situation, wie wenn der Orginalflug annuliert wird und auf dem Ersatzflug nochmal was passiert. Dann entsteht auch 2 mal ein Entschädigungsanspruch. Siehe http://www.vielfliegertreff.de/swis...oppelverspaetung-erst-nach-klageerhebung.html . Sofern Rechtsschutz vorhanden, einen kompetenten Reiserechtsanwalt konsultieren. Ich bin nur ein Laie.
 
  • Like
Reaktionen: toxic10

Buckyball

Erfahrenes Mitglied
07.09.2017
453
3
NYC/EDI
Ich sehe das hier komplet anders wie LH. Muss man aber vermutlich einklagen. Für mich ist das die gleiche Situation, wie wenn der Orginalflug annuliert wird und auf dem Ersatzflug nochmal was passiert. Dann entsteht auch 2 mal ein Entschädigungsanspruch. Siehe http://www.vielfliegertreff.de/swis...oppelverspaetung-erst-nach-klageerhebung.html . Sofern Rechtsschutz vorhanden, einen kompetenten Reiserechtsanwalt konsultieren. Ich bin nur ein Laie.

Wieso sollten hier 2 Ansprueche entstanden sein? Der Flug eigentlich Flug vom 9.9 war doch gar nicht storniert, die Airline hat aber die Moeglichkeit gegeben freiwillig und kostenlos umzubuchen wegen des Hurricane - haette man nicht machen muessen, dann waere man ggf. aber gar nicht geflogen und da selbiger Hurricane ausserhalb vom Einfluss der Airline gelegen haette, waeren somit 0 Ansprueche entstanden.
 

Filip

Aktives Mitglied
15.07.2014
197
3
NUE-MUC
Hey,
ich hatte vor ein paar Tage im Nachbarthread was gepostet wegen der Annulierung 20h vor Abflug aufgrund von Problemen mit dem Wetter der geplanten Maschine am Vortag irgendwo anders in Europa. Nun, da es divere AG Urteile gibt, dass es kein außergewöhnlicher Umstand ist wenn eine Maschine "5 Flüge vorher irgendwoanders" Probleme mit dem Wetter hat, reich ich jetzt mal einen Antrag ein auf die 600€ nach EU-Recht und Erstattung der Auslagen (Hotel, Verpflegung).

Es geht um ein Ticket ARN-LHR-LAX-LHR-TXL auf AA-Ticketstock. Der annulierte Flug war ARN-LHR (BA-Flugnummer) und wurde dann von der BA-Hotline umgebucht auf die gleiche Verbindung am Tag drauf (früher war nicht möglich). LHR-LAX Flug war ursprünglich AA-Flugnummer und AA-Metal, nach Umbuchung dann BA-Flugnummer aber weiter AA-Metal (gleicher Flug).

Meine Frage ist nun an wenn ich diese Ansprüche stelle. An BA oder AA?
Und, wir sind zu dritt gewesen unterwegs auf zwei Tickets. Haben dann gemeinsam Hotel gebucht für die zusätzliche Nacht und auch gemeinsam Tickets für den Flughafenbus etc. gekauft. Stell ich dann am besten die Erstattungsanträge pro Person oder kann ich das (ggf. mit Vollmacht) zusammenfassen (wäre einfacher, da teilweise Leistungen auf einer Rechnung)?

Wäre super, wenn jemand mit Erfahrung dazu ein Kommentar abgeben könnte. :eek:(y)
 

malschauen

Erfahrenes Mitglied
05.12.2016
2.599
1.659
Wieso sollten hier 2 Ansprueche entstanden sein? Der Flug eigentlich Flug vom 9.9 war doch gar nicht storniert, die Airline hat aber die Moeglichkeit gegeben freiwillig und kostenlos umzubuchen wegen des Hurricane - haette man nicht machen muessen, dann waere man ggf. aber gar nicht geflogen und da selbiger Hurricane ausserhalb vom Einfluss der Airline gelegen haette, waeren somit 0 Ansprueche entstanden.

Der Flug vom 9.9. gibt keine Entschädigung nach EU/VO, da höhere Gewalt. Die Freunde wurden freiwillig auf einen anderen Flug umgebucht. Nun ist dieser verspätet. Jetzt stellt sich erneut die Frage wieso? Technical ist eine Ursache in der Ansprüche nach EU/VO entstehen. Der Grund der Umbuchung darf hier ein meinen Augen keinen Einfluss haben. Schliesslich soll die EU/VO eine einfach Entschädigung der Unanehmlichkeiten zu sein, die durch die Verspätung entstehen. Da wäre es in meinen Augen komisch, wenn 90% der Fluggäte einen Entschädigungsanspruch erwerben, weil ein technical vorliegt und 10% nicht, weil sie von einem anderen anullierten Flug umgebucht wurden. Irgendwie fühlt sich das für mich nicht richtig an.
 

freak0815

Aktives Mitglied
20.12.2011
194
94
Scheint ja eine heisse Nummer zu sein. Habe mal aus Spass bei euclaim angefragt, die wollen damit nichts zu tun haben, da nicht genug erfolgversprechend.

Haben uns im zweiten Anlauf problemlos auf 125 EUR pro Ticket einigen koennen. Damit kann ich gut leben und wir wollen's ja nicht uebertreiben - schliesslich wird das Geld dringend benoetigt um AB und AZ. zu retten :p

Vielen Dank fuer Eure Hilfe und ich muss rueckblickend sagen, dass EuClaim eine Lachnummer ist wenn sie wirklich nur die eindeutigen Faellen uebernehmen wollen. Gerade dafuer brauche ich solche Vereine nicht.
 

CaPi

Neues Mitglied
27.10.2017
3
0
Hallo zusammen,

zunächst mal vielen Dank für diesen hilfreichen Thread - dadurch bin ich bereits um einiges schlauer geworden. Neben dem Aspekt, was für Rechte man hat, stellt sich für mich noch die Frage, wie man damit in der Praxis verfahren kann. Konkret habe ich folgende Situation und wäre dankbar für eine Auskunft zu meinen Optionen.



Gebuchter Flug: Azur Air, PMI nach DUS, Ursprüngliche Zeit: 29.10. um 19:05. Gebucht wurde über die Seite www.aerobilet.com.

Am 12.10. bekomme ich die Info, dass sich die Abflugzeit auf 17:30 Uhr am 29.10. geändert hat.

Am 26.10. (gestern) bekomme ich die Info, dass sich die Abflugzeit erneut auf 4:00 Uhr nachts am 30.10. geändert hat.

Ich habe versucht, die Airline per Mail und Telefon mehrfach zu kontaktieren und habe bisher keine Reaktion bekommen.



Meine Fragen sind:

1. Kann ich die Rückerstattung des Flugpreises per Mail verlangen und einen anderen (späteren) Flug selbst buchen?

2. Kann ich alternativ statt der Rückerstattung die Übernahme der Kosten für den neuen Flug verlangen? Auch, wenn ich diesen selbst ohne Rücksprache mit der Airline buche (diese sind ja nicht erreichbar)?

3. Steht darüber hinaus eine Entschädigung in Höhe von 250 € zu?



Über Auskünfte würde ich mich sehr freuen. Vielen Dank!
 

hopstore

Erfahrenes Mitglied
22.04.2012
4.099
2
TXL
Wer bitte bucht denn auf so einer Seite? Die haben nichtmal ein Impressum?!

Verlangen kannste soviel, wie der Tag lang ist. Ob du das bekommst, ist nen anderer Schuh.
 
Zuletzt bearbeitet:

CaPi

Neues Mitglied
27.10.2017
3
0
Danke für die Antwort - auch wenn das inhaltlich leider noch nicht weiterhilft.

Die Rechte als Fluggast gelten doch ggü. der Airline, nicht ggü. dem Vermittler, oder nicht? Somit sollte diese Information an dieser Stelle eigentlich nur der Vollständigkeit dienen.

Über weitere Einschätzungen würde ich mich freuen.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.944
2.338
so Analysieren wir den Fall:
Die Fluggastrechte Verordnung ist anwendbar weil es sich um eine Strecke von einem EU-Flughafen zu einem EU-Flughafen handelt und das ganze von einer (Spanischen?) EU-Fluggesellschaft ausgeführt wird.

die erste Änderung vom 12.10. ist in dem Fall irrelevant aber diese wäre ja auch nicht so sehr zu beanstanden.

Grundsätzlich ist bei einer Annullierung die Fluggesellschaft verpflichtet eine Ersatzbeförderung zu stellen, was sie auch getan hat nur das Problem hier die Ersatzbeförderung soll am nächsten Tag am frühen Morgen und damit rund 9Stunden später statt finden.

In diesem Fall kann aber aufgrund der massiven Verspätung der Fluggast die nächstmögliche Beförderung verlangen.
Es wäre daher möglich zu verlangen dass eine Umbuchung auf eine Fremdairline zu ähnlichen Zeiten erfolgt, dies wird in der Praxis aber sehr schwierig und funktioniert wenn überhaupt innerhalb einer gemeinsamen Allianz.
Grundsätzlich wäre es aber möglich in Eigeninitiative eine geeignete Flugverbindung zu buchen und diese Kosten dann gegenüber der Airline geltend zu machen, Erfahrungsgemäß sind solche Vorgänge schwierig und meist nur im gerichtlichen Mahn-/Verfahren umsetzbar.

Alternativ könnte man beim Angebot der Flugbuchung bleiben und im Gegenzug Betreuungsleistungen in dem Fall hier Verpflegung und eine weitere Übernachtung und die Entschädigungspauschale in Höhe von 250Euro zu verlangen.

Wie es mit der Durchsetzung dieser Ansprüche aussieht ist ebenfalls schwer zu sagen, generell sind die Betreuungsleistungen bei größeren EU-AIrlines kein Problem das könnte hier aber anders sein.
Im Bezug auf die Ausgleichszahlung versucht so gut wie jede Airline zunächst die Ausgleichszahlung zu vermeiden auch hier könne ein gerichtliches Mahn/ Verfahren notwendig werden
 

seby93

Reguläres Mitglied
17.10.2016
58
0
Ich habe eine Frage zum Vorgehen bei folgendem Fall:

Geplant war ein Wochenendtrip
Fr: LIS-PDL mit S4
So: PDL-TER mit SP (Intra-Island Flug sponsored by EU)
So: TER-LIS mit FR

Nun hatte FR meinen Rückflug gecancelt. Mangels vernünftiger Rückflugalternativen habe ich diesen erstatten lassen und entschieden die Reise nicht anzutreten.

Einige Tage später hat S4 aber auch meinen Hinflug gestrichen und gleichzeitig einen Alternativflug unter anderer Flugnummer (!) 20 Minuten später angeboten. Mein OTA (Kiss & Fly) verweigert nun die Erstattung des Hinflugs gemäß EU 261, da es sich um eine Änderung der Flugzeiten und nicht um eine Annulierung handele.

Aufgrund der geänderten Flugnummer müsste es sich meiner Ansicht nach um eine Annulierung handeln. Liege ich da richtig?

Wie kann ich ggf. noch vorgehen? Rechtsweg bestreiten macht wegen ca. 30 € und Gerichtsstand Portugal keinen Sinn. Wäre eine Umsatzreklamation unter Verweis auf die Annulierung des gebuchten Fluges ggf. zielführend?

Direkt an S4 habe ich bereits gewandt, erhalte hier aber keine Antwort (und wenn ich eine bekomme, wird es vermutlich heißen "Wenden Sie sich an Ihr Reisebüro..").
 

berlinet

Erfahrenes Mitglied
21.07.2015
5.199
2.782
IEinige Tage später hat S4 aber auch meinen Hinflug gestrichen und gleichzeitig einen Alternativflug unter anderer Flugnummer (!) 20 Minuten später angeboten. Mein OTA (Kiss & Fly) verweigert nun die Erstattung des Hinflugs gemäß EU 261, da es sich um eine Änderung der Flugzeiten und nicht um eine Annulierung handele.

Aufgrund der geänderten Flugnummer müsste es sich meiner Ansicht nach um eine Annulierung handeln.
Ich fasse zusammen: Es geht um 30 Euro, die Du zurückforderst, weil sich die Flugnummer der gleichen Fluggesellschaft geändert hat?
 
  • Like
Reaktionen: hopstore

seby93

Reguläres Mitglied
17.10.2016
58
0
Ich fasse zusammen: Es geht um 30 Euro, die Du zurückforderst, weil sich die Flugnummer der gleichen Fluggesellschaft geändert hat?
Exakt - und folglich mein ursprünglich gebuchter Flug gestrichen wurde. Wüsste nicht was daran moralisch verwerflich sein sollte.