EU Fluggastrechte / Annullierung

ANZEIGE

hopstore

Erfahrenes Mitglied
22.04.2012
4.099
2
TXL
ANZEIGE
Exakt - und folglich mein ursprünglich gebuchter Flug gestrichen wurde. Wüsste nicht was daran moralisch verwerflich sein sollte.

1. Ansprüche aus EU261 sind an die Airline zu richten und nicht an das „Reisebüro“. Das wäre Fehler 1
2. nicht dein Ernst wegen 30,- hier so nen Aufriss zu machen?!. Hier wird dir gern bei richtigen Problemen geholfen. Bei dir gehts um ne Lächerlichkeit, die dazu noch völlig fraglich ist!
3. Wer bei so nem OTA bucht, sollte eh nicht unter 100,- Erziehungsgeld bestraft werden ...
 
  • Like
Reaktionen: berlinet und CSVT

PascalZH

Erfahrenes Mitglied
27.06.2011
1.995
21
Zurigo
Wenn alle Richter in Deutschland so reagieren würden wie ihr zwei, dann wären wohl viele Klagen schon lange gegessen und die Richter könnten sich um wahrlich wichtigere Klagen kümmern [emoji16].
 

Berlin_Lawyer

Erfahrenes Mitglied
10.10.2017
810
99
Berlin
Ich habe eine Frage zum Vorgehen bei folgendem Fall:

Geplant war ein Wochenendtrip
Fr: LIS-PDL mit S4
So: PDL-TER mit SP (Intra-Island Flug sponsored by EU)
So: TER-LIS mit FR

Nun hatte FR meinen Rückflug gecancelt. Mangels vernünftiger Rückflugalternativen habe ich diesen erstatten lassen und entschieden die Reise nicht anzutreten.

Einige Tage später hat S4 aber auch meinen Hinflug gestrichen und gleichzeitig einen Alternativflug unter anderer Flugnummer (!) 20 Minuten später angeboten. Mein OTA (Kiss & Fly) verweigert nun die Erstattung des Hinflugs gemäß EU 261, da es sich um eine Änderung der Flugzeiten und nicht um eine Annulierung handele.

Aufgrund der geänderten Flugnummer müsste es sich meiner Ansicht nach um eine Annulierung handeln. Liege ich da richtig?

Wie kann ich ggf. noch vorgehen? Rechtsweg bestreiten macht wegen ca. 30 € und Gerichtsstand Portugal keinen Sinn. Wäre eine Umsatzreklamation unter Verweis auf die Annulierung des gebuchten Fluges ggf. zielführend?

Direkt an S4 habe ich bereits gewandt, erhalte hier aber keine Antwort (und wenn ich eine bekomme, wird es vermutlich heißen "Wenden Sie sich an Ihr Reisebüro..").

Als erstes einmal: Etwaige Ansprüche auf Grundlage der EU VO 261/2004, der sog. Fluggastrechteverordnung sind in der Tat nicht gegen Reisebüros oder -veranstalter zu richten, sondern gegen die jeweils betreffende Luftfahrtgesellschaft. Damit wäre mit Blick auf Frage 2 Anspruchsgegnerin die SATA Air Acores.

Zur Frage 2 im Übrigen: Aus Art. 5 (1) (a) EU VO 261/2004 ergibt sich, dass die Airline bei Annullierung eines Fluges den betroffenen Passagieren die Unterstützungsleistungen gemäß Artikel 8 EU VO 261/2004 anbieten muss, somit nach Art. 8 (1) (a) EU VO 261/2004 und auf entsprechenden Wunsch des Flugreisenden die vollständige Erstattung des Flugscheins binnen sieben Tagen zu leisten hat. Entscheidend ist somit, ob hier tatsächlich ein Fall der Annullierung im Sinne der Verordnung vorliegt: Hier hilft Art. 2 lit. j) EU VO 261/2004, wonach eine Annullierung "die Nichtdurchführung eines geplanten Fluges, für den zumindest ein Platz reserviert war". Dem EuGH zufolge ist das der Fall, wenn die Planung des ursprünglichen Fluges aufgegeben wird und die Passagiere dieses Fluges zu den Fluggästen eines anderen, ebenso geplanten Fluges stoßen. Ein Flug wird aber nicht nur durch seine Abflug- und Ankunftszeit bestimmt, sondern ganz wesentlich auch durch die in einem veröffentlichen Flugplan bezeichnete Flugroute. Für den EuGH ist maßgeblich die Frage, ob der gegenständliche Flug "entsprechend der ursprünglichen Flugplanung des Luftfahrunternehmens durchgeführt wird". Allerdings wird in der Rechtsprechung überwiegend angenommen, dass das Ausstellen eines neuen Tickets oder einer neuen Bordkarte, die Vergabe einer neuen Flugnummer, nochmaliges Einchecken oder die Beförderung anderer oder zusätzlicher Passagiere auf dem Flug die Annahme einer Annullierung begründen. Wenn eine Airline ihren Kunden eine Umbuchung anbietet, so kommt diesem Angebot dem Landgericht Berlin (20.8.2009 - 57 S 44/07) zufolge eine Indizwirkung für eine vollständige Aufgabe der Flugdurchführung zu. Anderes gelte nur, wenn das Luftfahrtunternehmen lediglich eine Umbuchungsmöglichkeit anbietet, ohne zwingend auf diese zu verweisen. Ähnlich sieht es auch das Landgericht Köln (19.3.2008 - 10 S 391/06). Anders wäre es, wenn im Kern derselbe Flug stattfände, dessen Abflugzeit sich - wie hier - geringfügig veränderte und dies sogleich mit einer Änderung der Flugnummer einher ginge, ohne dass es sich - untechnisch gesprochen - um einen "anderen" Flug anstelle des gebuchten handelte.
 

schlingu

Reguläres Mitglied
30.10.2017
79
44
Meine Erfahrung mit Austrian
Wir waren imm Sommer gebucht ZRH- VIE - CAI, retour. Auf dem Rückflug kam die Maschine aus Wien so spät an, dass klar war dass wir unseren Anschlussflug in Wien verpassen würden. Alle Flüge Wien - Zürich am Folgetag ausgebucht infolge Street Parade in Zürich. Auf meinen Vorschlag nach Genf umgebucht, hat dann auch funktioniert. Hotel am Flughafen in Wien selber organisiert. Nach Rückkehr dann via Homepage meine Entschädigung eingefordert und dann mehr als 2 Monate nichts gehört. Danach eingeschriebener Brief mit Fristansetzung (vorab per Fax). Danach kam das Geld innerhalb von vier Tagen.
 

Holly2609

Neues Mitglied
30.10.2017
8
2
Hallo zusammen,
ich weiß nicht genau ob ich hier richtig bin, bin noch neu.
Hätte eine Frage bezüglich einer Erstattung. Und zwar geht es um einen gestrichenen Flug am 10.10.2017 von Palma nach Frankfurt, ausgeführt von Niki. Unser Flug wurde gestrichen und als Ersatz ein Flug 5 Tage später angeboten. Mir geht es hier auch gar nicht um irgendwelche Schadenersatzansprüche oder so, bräuchte nur mal generell Rat.
Uns wurde gesagt, dass wir alle Rechnungen von den Unkosten, die uns entstanden sind, aufbewahren und an das Serviceteam von AirBerlin schicken sollen. Gut, da AirBerlin ja seinen Dienst eingestellt hat, wie ist hier die Chance, dass ich noch irgendwelche Rechnung erstattet bekomme? Hatten dann auf eigene Kosten einen Rückflug gebucht und unseren Niki Flug storniert (war eine Pauschalreise).
Ich hatte, wie gesagt, alle Rechnungen eingescannt und per Email verschickt, es gab aber nie eine Email bezüglich der Eingangsbestätigung (keine Vorgangsnummer oder Standart Email). Wie seht ihr das Ganze? Ich rechne ja mit nichts mehr aber durch die ganze Aktion sind schon Kosten von einigen hundert Euro entstanden. Vermutlich wird aber jetzt meine Email irgendwo auf dem Server bei AirBerlin hängen und es interessiert sich keiner mehr dafür oder? ;)
 

hopstore

Erfahrenes Mitglied
22.04.2012
4.099
2
TXL
Hallo zusammen,
Hatten dann auf eigene Kosten einen Rückflug gebucht und unseren Niki Flug storniert (war eine Pauschalreise).
unglückliche Vorgehensweise - wäre sinnvoller gewesen das den Pauschalreiseanbieter abwickeln zu lassen und dort die Ansprüche anzumelden. Die wären für Ersatz zuständig gewesen. Rein rechtlich und faktisch. Dafür ist es ja eine Pauschalreise.

Ich hatte, wie gesagt, alle Rechnungen eingescannt und per Email verschickt, es gab aber nie eine Email bezüglich der Eingangsbestätigung (keine Vorgangsnummer oder Standart Email). Wie seht ihr das Ganze? Ich rechne ja mit nichts mehr aber durch die ganze Aktion sind schon Kosten von einigen hundert Euro entstanden. Vermutlich wird aber jetzt meine Email irgendwo auf dem Server bei AirBerlin hängen und es interessiert sich keiner mehr dafür oder? ;)
Bei AB liest keiner mehr wirklich Mails. würde versuchen direkt an Niki zu adressieren. Am besten schriftlich nach Wien.


Hallo zusammen,
ich weiß nicht genau ob ich hier richtig bin, bin noch neu.
Hätte eine Frage bezüglich einer Erstattung. Und zwar geht es um einen gestrichenen Flug am 10.10.2017 von Palma nach Frankfurt, ausgeführt von Niki. Unser Flug wurde gestrichen und als Ersatz ein Flug 5 Tage später angeboten. Mir geht es hier auch gar nicht um irgendwelche Schadenersatzansprüche oder so, bräuchte nur mal generell Rat.
Falls die Stornierung innerhalb von 14 Tagen vor Abflug war, könnte sich das aber lohnen


Grundsätzliche Frage: Warum regelst du das nicht über den Pauschalreiseanbieter? Mit dem hast du einen Vertrag! Und der ist für die Erfüllung und das Problem auch primär zuständig.
 

Holly2609

Neues Mitglied
30.10.2017
8
2
@hopstore:
Danke für die Antwort.
Ich hatte bei meinem Veranstalter angerufen, der hat mich aber wiederum an Niki/AirBerlin verwiesen. AirBerlin hatte ja auch am Flughafen geregelt, dass wir in ein Hotel gebracht werden.
Aber ich werde einfach mal meinen Reiseveranstalter anschreiben, vielleicht ergibt sich da ja noch was.
Wir hatten auf eigene Faust einen Flug gebucht weil wir nicht fünf Tage länger auf Mallorca bleiben wollten, hatte auch gar nicht mehr so lange Urlaub und musste wieder arbeiten. Dass wir auf den Kosten für den Flug sitzen bleiben könnten war uns klar, in dem Fall aber egal. Mir gehts hauptsächlich um die Erstattung der Taxifahrten und Hotelkosten.
Ich werde einfach mal Dertour anschreiben, obwohl ich bezweifel, dass die sich dafür zuständig fühlen...
 

VBird

Erfahrenes Mitglied
12.01.2010
2.938
108
Ich bitte um kurze Bestätigung meines Halbwissens.
Gerade Email bekommen, dass mein Europa-Flug nächste Woche (< 14T) von 6:10 auf 6:00 VORverlegt wurde.
Dadurch könnte ich jetzt kostenlos (war Direktbuchung bei Airline) stornieren, richtig ?
 
Zuletzt bearbeitet:

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
46
55
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Ich bitte um kurze Bestätigung meines Halbwissens.
Gerade Email bekommen, dass mein Europa-Flug nächste Woche (< 14T) von 6:10 auf 6:00 VORverlegt wurde.
Dadurch könnte ich jetzt kostenlos (war Direktbuchung bei Airline) stornieren, richtig ?

Ja, aber... :)

Ja, weil ein Flug der planmäßig um 6 Uhr starten soll, nun mal nicht identisch mit einem ist, dessen Start für 6:10 vorgesehen war. Es wurde also der alte Flugplan durch einen neuen ersetzt > Annullierung.

Aber, weil manch Richter hier gerne mal ein Tatbestandsmerkmal ausfüllen möchte, das der Gesetzestext gar nicht kennt: das der "Erheblichkeit".

Nach dem Motto: Flug startet halt zehn Minuten früher. Kommt vor.
 
  • Like
Reaktionen: krimlin und VBird

bivinco

Erfahrenes Mitglied
03.08.2014
2.402
134
BSL
Guten Morgen, kurze Frage.

Unterwegs auf einem QR Return Ticket: AMS-DOH-TYO-DOH-AMS
Beim Rückflug ist wegen einem Technical der Flug ab TYO 3h später raus. Damit den Weiterflug verpasst. Dank Umbuchung bin ich nur “12h” später angekommen. QR wollte mich auf den Flug 24h später umbuchen.

Habe ich einen Anspruch auf EU261/2004?
 

bivinco

Erfahrenes Mitglied
03.08.2014
2.402
134
BSL
Dachte ich mir schon. Aber hatte noch die Hoffnung da es sich um ein Return Ticket EX EU handelt, könnte die Ausgangslage anderst sein.
Danke
 

Zengl

Reguläres Mitglied
08.03.2012
33
0
Guten Abend,

sitzen gerade seit 75min in LH233, die eigentlich um 13.10 Uhr von FCO nach FRA fliegen sollte. Die Maschine aus Deutschland musste wegen Gewitter nach Neapel ausweichen. Von da an andauernd Verschiebungen nach hinten, letzte Info war Abflug 17.55 Uhr. Die Abfertigung dauert schon ewig.

Haben wir hier trotz des Wetters Anspruch auf Entschädigung? Das Gewitter dauerte nicht lange an. Der Kapitän sagte auch, dass die zu spät angekommene Maschine aus Neapel dann lange Zeit nicht entladen wurde.

Danke für eure Einschätzungen.

Gruß
Zengl
 

Tsuruhashi

Erfahrenes Mitglied
11.07.2015
382
1.765
Vvardenfell
Servus!

Meine Mutter und Bruder waren am 17. Oktober auf LH 715, HND - MUC in der Eco gebucht. Der Flug fiel aus technischen Gründen aus (Probleme mit der Außenhülle lt. einem Mitarbeiter am Gate), meine Familie musste nochmal durch die Einreisekontrolle und wurde auf QR via Doha umgebucht. Anstatt ca. 11 Stunden direkt also nochmal 11 Stunden am Flughafen verbringen (es gab einen Verzehrgutschein im Wert von 2000 Yen), um Mitternacht Ortszeit Abflug nach Doha und schlussendlich eine um ca. 20 Stunden verspätete Ankunft in München. (Kommentar Mutter: "Das ist was für 20jährige Rucksacktouristen, so eine Ochsentour" :-D )

Vor zwei Wochen (bin selber noch ein paar Tage länger in Japan geblieben) habe ich daher mal eine höfliche Email an die CR der Firma Hansen geschickt (da ich die Flüge gebucht und bezahlt hatte), aber bisher noch keine Antwort erhalten. Neben der Ausgleichzahlung ging's mir vor allem die Sitzplatzreservierungen (einmal Notausgang, einmal normal).

Wie lange dauert denn da normalerweise die Bearbeitung? Muss man da ständig nachhaken?
 

Berlin_Lawyer

Erfahrenes Mitglied
10.10.2017
810
99
Berlin
Servus!

Meine Mutter und Bruder waren am 17. Oktober auf LH 715, HND - MUC in der Eco gebucht. Der Flug fiel aus technischen Gründen aus (Probleme mit der Außenhülle lt. einem Mitarbeiter am Gate), meine Familie musste nochmal durch die Einreisekontrolle und wurde auf QR via Doha umgebucht. Anstatt ca. 11 Stunden direkt also nochmal 11 Stunden am Flughafen verbringen (es gab einen Verzehrgutschein im Wert von 2000 Yen), um Mitternacht Ortszeit Abflug nach Doha und schlussendlich eine um ca. 20 Stunden verspätete Ankunft in München. (Kommentar Mutter: "Das ist was für 20jährige Rucksacktouristen, so eine Ochsentour" :-D )

Vor zwei Wochen (bin selber noch ein paar Tage länger in Japan geblieben) habe ich daher mal eine höfliche Email an die CR der Firma Hansen geschickt (da ich die Flüge gebucht und bezahlt hatte), aber bisher noch keine Antwort erhalten. Neben der Ausgleichzahlung ging's mir vor allem die Sitzplatzreservierungen (einmal Notausgang, einmal normal).

Wie lange dauert denn da normalerweise die Bearbeitung? Muss man da ständig nachhaken?

Tatsächlich ist alles möglich: von keiner Antwort über eine schriftliche Benachrichtigung nach vielen Wochen hin zu einem persönlichen Anruf in kürzester Zeit. Es gibt (leider) keine Regelmäßigkeit, allerdings verhält es sich bei LH nicht anders als bei anderen: auch begründete Ansprüche werden regelmäßig abgelehnt, mal mit mehr, mal mit weniger Aufwand.

Ungeachtet dessen ist wichtig, dass - obwohl Du den Flug gebucht und bezahlt haben magst - Anspruchsinhaber jeweils Deine Mutter und Bruder sind. Die Entschädigung nach VO (EG) 261/2004 steht dem Reisenden zu, unabhängig davon, wer diese Reise veranlasst hat und finanziell für sie aufkommt.
 

BenB

Reguläres Mitglied
16.10.2016
41
7
Hallo,

wir sind im Rahmen einer Pauschalreise am 29.10.17 von Leipzig nach Funchal geflogen. Flug ging über Frankfurt - Lissabon. Wegen dem Sturm Herwart wurde der Flug LH 157 immer weiter nach hinten verschoben bis wir schließlich 6 Stunden später abgeflogen sind. In Frankfurt haben wir dann keine Umbuchungen auf andere Flüge mehr bekommen, mussten im Hotel übernachten und am nächsten Tag weiter fliegen.
Müssen wir die Entschädigung direkt von der Lufthansa einfordern oder vom Reiseveranstalter? Und kann sich die Lufthansa wegen dem Sturm heraus reden obwohl alle anderen Maschinen an dem Tag relativ pünktlich abgehoben und gelandet sind? Wenn alle Maschinen unten geblieben wären ok, aber so waren wir schon recht sauer.
 
  • Like
Reaktionen: Eiser

hopstore

Erfahrenes Mitglied
22.04.2012
4.099
2
TXL
Hallo,

wir sind im Rahmen einer Pauschalreise am 29.10.17 von Leipzig nach Funchal geflogen. Flug ging über Frankfurt - Lissabon. Wegen dem Sturm Herwart wurde der Flug LH 157 immer weiter nach hinten verschoben bis wir schließlich 6 Stunden später abgeflogen sind. In Frankfurt haben wir dann keine Umbuchungen auf andere Flüge mehr bekommen, mussten im Hotel übernachten und am nächsten Tag weiter fliegen.
Müssen wir die Entschädigung direkt von der Lufthansa einfordern oder vom Reiseveranstalter? Und kann sich die Lufthansa wegen dem Sturm heraus reden obwohl alle anderen Maschinen an dem Tag relativ pünktlich abgehoben und gelandet sind? Wenn alle Maschinen unten geblieben wären ok, aber so waren wir schon recht sauer.

LH ist der Ansprechpartner für die Ansprüche aus EU 261/2004
Was waren denn alle anderen? Was würde denn als Grund am Gate genannt
 

BenB

Reguläres Mitglied
16.10.2016
41
7
Es sind wie gesagt alle Maschinen normal geflogen. Außer unserer Lufthansa Maschine und ich glaube noch eine LH nach München. Als Grund wurde der Sturm genannt. Der Kapitän wollte bei diesem Wind nicht fliegen. Einige Passagiere hatten da schon gefragt, ob man nicht den Kapitän austauschen kann. :D Man fühlt sich schon etwas vera.... wenn alle anderen abheben und landen man selbst aber gesagt bekommt das der Wind über dem zulässigen Limit liegt. Hat Condor & Co. andere Limits?

https://www.leipzig-halle-airport.d...-20.html?date=29.10.2017&view=archive&type=pd
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
46
55
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Das ist einer der Grenzbereiche der EU-VO 261/2004, die noch nicht ausgelotet sind.

Geht man nach den gängigen Definitionen, sind das wohl eher keine außergewöhnlichen Umstände. Gleichzeitig werden Gerichte dazu neigen, der Crew in Sicherheitsfragen einen großen Spielraum einzuräumen. Auch und gerade, um Effekten vorzubeugen, dass die Sicherheit leidet.

Kann man - mit einer Rechtsschutzversicherung im Rücken - durchexerzieren. Sollte aber nicht zu sehr enttäuscht sein, falls es nichts wird.

Besteht ja auch die Möglichkeit, dass das Argument Sturm nur vorgeschoben ist und das Unternehmen im Streitfall auf den Nachweis außergewöhnlicher Umstände verzichtet.
 

hopstore

Erfahrenes Mitglied
22.04.2012
4.099
2
TXL
Das ist einer der Grenzbereiche der EU-VO 261/2004, die noch nicht ausgelotet sind.

Geht man nach den gängigen Definitionen, sind das wohl eher keine außergewöhnlichen Umstände. Gleichzeitig werden Gerichte dazu neigen, der Crew in Sicherheitsfragen einen großen Spielraum einzuräumen. Auch und gerade, um Effekten vorzubeugen, dass die Sicherheit leidet.

Kann man - mit einer Rechtsschutzversicherung im Rücken - durchexerzieren. Sollte aber nicht zu sehr enttäuscht sein, falls es nichts wird.

Besteht ja auch die Möglichkeit, dass das Argument Sturm nur vorgeschoben ist und das Unternehmen im Streitfall auf den Nachweis außergewöhnlicher Umstände verzichtet.

zur Not, auch wenn der Herr Anwalt das nicht gerne hört: Gib es an eine der Fluggastportale ab ... flightright, euclaim oder wie sie alle heißen ... kostet dich zwar knapp 30 %, dafür ist da wer, der minimal mehr durchexerzierwillen und Nerven hat. Spart zumindest deine Nerven für ungewissen Ausgang. Ansonsten würd ich es erstmal selbst einreichen, schauen was kommt, ggf. läuft es auch einfach durch. Mehr Aufwand als in die Website der Portale hacken, ist es auch nicht. Auf die Portale kannste auch immer noch zurückgreifen, wenn sich direkt nichts tut. Dafür haste 3 Jahre zum Jahresende hin Zeit. Ggf. zahlen sie ja auch einfach anstandslos ... geschehen auch Zeichen und Wunder.

Realistisch muss man auch sagen, man kennt ja auch den Umlauf der Maschinen nicht. Wenn die FRA-LEJ-FRA Maschine direkt vorher auf einem HAM-FRA Umlauf war, ist das Sturm-Argument wohl etwas nachvollziehbarer. Oder stand die Maschine die ganzen 5 h auf dem leeren Vorfeld in Leipzig rum?
 
Zuletzt bearbeitet:

malschauen

Erfahrenes Mitglied
05.12.2016
2.599
1.659
Der Flug sollte wohl um 6:15 rausgehen. Aber man muss halt auch das Wetter in Frankfurt mit berücksichtigen. Da mussten die runter im Gegensatz zu den anderen Maschinen, die in Leipzig gestartet sind. Der Fragesteller wäre mit einer Landung nicht in Frankfurt vermutlich nicht glücklicher geworden. Das Wetterargument kann vorgeschoben sein, muss aber nicht.
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
46
55
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
zur Not, auch wenn der Herr Anwalt das nicht gerne hört: Gib es an eine der Fluggastportale ab ... flightright, euclaim oder wie sie alle heißen ... kostet dich zwar knapp 30 %, dafür ist da wer, der minimal mehr durchexerzierwillen und Nerven hat. Spart zumindest deine Nerven für ungewissen Ausgang. Ansonsten würd ich es erstmal selbst einreichen, schauen was kommt, ggf. läuft es auch einfach durch. Mehr Aufwand als in die Website der Portale hacken, ist es auch nicht. Auf die Portale kannste auch immer noch zurückgreifen, wenn sich direkt nichts tut. Dafür haste 3 Jahre zum Jahresende hin Zeit. Ggf. zahlen sie ja auch einfach anstandslos ... geschehen auch Zeichen und Wunder.

Realistisch muss man auch sagen, man kennt ja auch den Umlauf der Maschinen nicht. Wenn die FRA-LEJ-FRA Maschine direkt vorher auf einem HAM-FRA Umlauf war, ist das Sturm-Argument wohl etwas nachvollziehbarer. Oder stand die Maschine die ganzen 5 h auf dem leeren Vorfeld in Leipzig rum?


Das liest "der Herr Anwalt" in der Tat nicht gerne, weil er diese Portale für Nepp hält.

Davon abgesehen bezweifelt er auch, dass die das vor Gericht bringen. Widerspräche doch eklatant ihrem Geschäftsmodell, ihren Kunden vorzuspielen, ihnen irgendein Risiko abzukaufen.

Was den zweite Absatz anbelangt, verstehe ich den Sachverhalt so, dass die Maschine in der Tat schon in FRA stand. Wäre ein Vorflug betroffen gewesen, sähe es für BenB sogar noch besser aus.
 

hopstore

Erfahrenes Mitglied
22.04.2012
4.099
2
TXL
Das liest "der Herr Anwalt" in der Tat nicht gerne, weil er diese Portale für Nepp hält.

Davon abgesehen bezweifelt er auch, dass die das vor Gericht bringen. Widerspräche doch eklatant ihrem Geschäftsmodell, ihren Kunden vorzuspielen, ihnen irgendein Risiko abzukaufen.

Was den zweite Absatz anbelangt, verstehe ich den Sachverhalt so, dass die Maschine in der Tat schon in FRA stand. Wäre ein Vorflug betroffen gewesen, sähe es für BenB sogar noch besser aus.

6:15 ... da parkt die Maschine dann aber eher in Leipzig, oder? Ab wann darf man in FRA frühestens raus? LEJ hat keine Begrenzung, FRA geht ab 5?
Wenn müsste die Maschine wohl in LEJ geparkt gewesen sein. Das früheste, was von FRA nach LEJ rausgeht, scheint mir eine 6:45 Uhr zu sein.