EU Fluggastrechte / Annullierung

ANZEIGE

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
46
55
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
ANZEIGE
Irgendwie finde ich die Argumentation mit der Kürzung von alinakl schräg. Wenn ich 4 Stunden verfrüht abfliege, sind doch meine Unahnemlichkeiten und eventuell nötiger Zusatzausgaben nicht kleiner, wie von jemandem der auf Grund einer Verspätung 4 Stunden später ankommt.

Wobei ich ihn so verstehe, dass er auch nicht von einer Kürzung ausgeht, sondern nur befürchtet, dass "ein Amtsrichter" das so sehen könnte. Und das kann natürlich immer mal passieren.
 

Buckyball

Erfahrenes Mitglied
07.09.2017
453
3
NYC/EDI
Mal eine Frage zwischendurch, wie steht es um Entschaedigung bei Buchung auf EU Airline aber Operated bei non-EU Airline zwischendrin. Also z.B. hypothetischer Fall, Rueckflug SFO-EWR-FRA wo das SFO-EWR Segment auf UA geflogen wird und wegen Verspaetung EWR-FRA verpasst wird und erst am naechsten Tag geflogen werden kann?
 

Piedra

Erfahrenes Mitglied
28.08.2012
5.114
20
Mal eine Frage zwischendurch, wie steht es um Entschaedigung bei Buchung auf EU Airline aber Operated bei non-EU Airline zwischendrin. Also z.B. hypothetischer Fall, Rueckflug SFO-EWR-FRA wo das SFO-EWR Segment auf UA geflogen wird und wegen Verspaetung EWR-FRA verpasst wird und erst am naechsten Tag geflogen werden kann?

Es zählt der operating carrier und das auslösende Segment. Also gibt's hier nix.
 
  • Like
Reaktionen: Buckyball

aeronavtis

Erfahrenes Mitglied
28.09.2017
296
5
Ich würde mich über Einschätzungen zu folgendem Fall freuen:


Gebucht: LIS-ZRH-DUS mit planmäßiger Ankunft in DUS um 20h10. Geplante Weiterfahrt mit der Bahn nach OS.


ZRH-DUS wurde kurzfristig annulliert. Umbuchung auf spätere Verbindung auf selber Strecke. Neue geplante Ankunft 21h55. Verspätung, faktisch gelandet 23h26. Letzter Zug weg. Kein Ansprechpartner der Airline (Eurowings) nach Ankunft auffindbar, keine Möglichkeit, Betreuungsleistungen zu erhalten. Schließlich selbstorganisierte Weiterreise nach OS mit einem Airport-Shuttle-Dienst. Kostenpunkt 245€.


Gefordert: 400€ Entschädigung wegen Verspätung > 3h und Ausgleich der 245€. Die 400€ wurden umgehend bezahlt, die 245€ zurückgewiesen, da es sich um "einen weitergehenden Schadensersatzanspruch handelt, der mit der gewährten Ausgleichszahlung verrechnet werden kann."


Forderung erneuert mit Hinweis auf Artikel 9 der Fluggastrechteverordnung. Nachdem erneut nur auf die bereits geleistete Ausgleichszahlung verwiesen wurde, Forderung reduziert auf 120€, (= Hälfte der tatsächlich entstandenen Kosten und gleichzeitig etwa das, was für eine Hotelübernachtung mit Transfer in Flughafennähe angefallen wäre).


Seither keine Reaktion mehr seitens der Airline.

Was nun? Kohle abschreiben oder weiter drum kämpfen?
 

jetblue

Erfahrenes Mitglied
26.03.2012
5.246
5
ZRH
So kann es ausgehen, wenn man auf eigene Faust Transport organisiert... EW wäre sicher irgendwo erreichbar gewesen, Telefon?
Gib dich mit den EUR 120 zufrieden, Begründung mit eqivalenten Hotelkosten leuchten ein...
 

sehammer

Erfahrenes Mitglied
08.06.2011
7.336
2.081
LOWW / LOWG / LOGI / LOXZ / LOKW
Aktueller Fall aus der Familie letzten Samstag:
- LH1143 BIO-FRA stark verspätet (Technical in FRA)
- OS256 FRA-GRZ daher verpasst
- Umbuchung auf OS132 FRA-VIE und OS973 VIE-GRZ
- Ankunft statt um 17:55 erst um 20:45
- In BIO wurde bei Bekanntwerden der Verspätung vehement eine Umbuchung auf BIO-MUC-GRZ gefordert, die abgelehnt wurde (die lokalen Agents wollten ausschließlich auf IB BIO-MAD-VIE umbuchen)

Besteht hier ein Anspruch gemäß EU-VO auf Ausgleichszahlung? Aus meiner Sicht ja, idHv 250 EUR. Flug wurde zwar keiner storniert, aber die Flugbuchung als solche unbrauchbar.

Danke für eure Kommentare.
 

CrxHeidi

Aktives Mitglied
26.03.2015
142
0
Ich brauche mal Hilfe. Wir haben mit Germania einen Flug Nürnberg-Marsa Alam gebucht, für den 04. September 2018 (Rückflug 20.9). Heute hab ich eine E-Mail bekommen, dass der Flug am 04.09 storniert wurde und wir umgebucht wurden auf den 06.09.2018. Das Problem ist das wir das Hotel schon ab den 04.09 gebucht haben, also habe ich da angerufen (bei Germania). Die Dame am Telefon konnte mir nur die Umbuchung 2 Tage später oder eine kostenlose Stornierung anbieten,alternative Flüge konnten mir keine angeboten werden. Hab ich irgendwelche Ansprüche? Außer eine kostenlose Stornierung....was ein Witz ist, da es den Flug garnicht mehr gibt.Sollte ich die Umbuchung annehmen, hab ich trotzdem Recht auf Kostenerstattung oder Kosten die mir entstehen?
 
Zuletzt bearbeitet:

jetblue

Erfahrenes Mitglied
26.03.2012
5.246
5
ZRH
Ich brauche mal Hilfe. Wir haben mit Germania einen Flug Nürnberg-Marsa Alam gebucht, für den 04. September 2018 (Rückflug 20.9). Heute hab ich eine E-Mail bekommen, dass der Flug am 04.09 storniert wurde und wir umgebucht wurden auf den 06.09.2018. Das Problem ist das wir das Hotel schon ab den 04.09 gebucht haben, also habe ich da angerufen (bei Germania). Die Dame am Telefon konnte mir nur die Umbuchung 2 Tage später oder eine kostenlose Stornierung anbieten,alternative Flüge konnten mir keine angeboten werden. Hab ich irgendwelche Ansprüche? Außer eine kostenlose Stornierung....was ein Witz ist, da es den Flug garnicht mehr gibt.Sollte ich die Umbuchung annehmen, hab ich trotzdem Recht auf Kostenerstattung oder Kosten die mir entstehen?

Da ist Germania leider im Recht... Sie müssen alternativen Flug anbieten oder können vollständige Rückerstattung anbieten, sofern mind. 14 Tage vor Abflug...

Ich würde mal das Hotel Kontaktieren und auf deren Flexibilität hoffen... Erklären warum und evtl. lenken sie ein, dem Ägyptischen Tourismus gehts ja nicht so toll im Moment. Sonst Alternativ nach Flügen ab DE nach Hurgada oder auch Luxor suchen und halt Transfer in Kauf nehmen...
 
  • Like
Reaktionen: CrxHeidi

malschauen

Erfahrenes Mitglied
05.12.2016
2.599
1.659
Ich kann mich nun irren, aber die 14 Tage bis Flug gilt nur für die Frage ob eine pauschale Entschädigung fällig wird oder nicht. Umbuchung auf den frühst möglichen Ersatzflug unter vergleichbaren Bedingungen entfällt dadurch nicht. Also müsste gegebenfalls auch auf Fremdairlines umgebucht werden.
 
  • Like
Reaktionen: Airsicknessbag

GerneFlieger

Aktives Mitglied
19.08.2013
144
5
CGN
Ich würde mich über Einschätzungen zu folgendem Fall freuen:


Gebucht: LIS-ZRH-DUS mit planmäßiger Ankunft in DUS um 20h10. Geplante Weiterfahrt mit der Bahn nach OS.


ZRH-DUS wurde kurzfristig annulliert. Umbuchung auf spätere Verbindung auf selber Strecke. Neue geplante Ankunft 21h55. Verspätung, faktisch gelandet 23h26. Letzter Zug weg. Kein Ansprechpartner der Airline (Eurowings) nach Ankunft auffindbar, keine Möglichkeit, Betreuungsleistungen zu erhalten. Schließlich selbstorganisierte Weiterreise nach OS mit einem Airport-Shuttle-Dienst. Kostenpunkt 245€.


Gefordert: 400€ Entschädigung wegen Verspätung > 3h und Ausgleich der 245€. Die 400€ wurden umgehend bezahlt, die 245€ zurückgewiesen, da es sich um "einen weitergehenden Schadensersatzanspruch handelt, der mit der gewährten Ausgleichszahlung verrechnet werden kann."


Forderung erneuert mit Hinweis auf Artikel 9 der Fluggastrechteverordnung. Nachdem erneut nur auf die bereits geleistete Ausgleichszahlung verwiesen wurde, Forderung reduziert auf 120€, (= Hälfte der tatsächlich entstandenen Kosten und gleichzeitig etwa das, was für eine Hotelübernachtung mit Transfer in Flughafennähe angefallen wäre).


Seither keine Reaktion mehr seitens der Airline.

Was nun? Kohle abschreiben oder weiter drum kämpfen?

Das würde mich auch interessieren, denn ich habe gerade mit EW einen ähnlichen Fall.

Flug TXL-CGN zwei Stunden vor Abflug annulliert. Eine Stunde in der Schlange am EW-Schalter gestanden und parallel in der EW-Hotline Warteschleife gehangen - ohne Erfolg. Es gab an dem Tag keine alternativen Flüge mehr und die letzte Bahn fuhr in einer Stunde. Hätten wir gewartet, bis wir am Schalter dran gewesen wären, hätten wir den Zug nicht mehr bekommen und hätten übernachten müssen. Ein EW Mitarbeiter teilte den Wartenden mit, dass selbst ein Zug gebucht werden könne und teilte Zettel mit den Kontaktdaten für die Erstattungsanforderung aus.

Also buchten wir den Zug und kamen gegen zwei Uhr Nachts in Köln an. Nachdem wir alle Unterlagen eingereicht hatten, teilte EW mit, dass die Entschädigung in Höhe von EUR 250,- pro Person bezahlt und der Flugpreis erstattet würde. Die Mehrkosten für die Bahnfahrt (EUR 170,- incl. Taxikosten) würden nicht erstattet, da wir durch die eigenständige Buchung vom Beförderungsvertrag zurückgetreten seien.

Man blieb bei dieser Haltung auch nach zweimaligem Nachhaken.

Ist EW hier tatsächlich im Recht? Hätten wir nicht selbst gebucht (was uns zudem ein EW-Mitarbeiter empfohlen hat, was wir allerdings nicht belegen können), wäre auch noch eine Hotelübernachtung auf EW-Kosten dazugekommen...

Danke schonmal für Eure Antworten.

Gerneflieger
 

spocky83

Erfahrenes Mitglied
21.12.2014
3.809
1.240
MUC, BSL
Kleines Problemchen:

gebucht ist für Februar EW von BSL nach DUS, Flug wurde nun von 16.50h auf 21.05h verschoben, hat nun auch eine neue Flugnummer und der ursprüngliche Flug ist nicht mehr aufgeführt, ergo handelt es sich wohl um eine Annulierung. Die Verordnung sollte ja auch anwendbar sein, da der Abflugort in der EU liegt (BSL liegt auf französischem Staatsgebiet), außerdem ist EW ohnehin eine EU Airline (ausführend war ursprünglich Germanwings, jetzt LGW).

Da die Flugzeitänderung nicht nur geringfügig ist und für mich einige (zwar grundsätzlich nicht unlösbare aber dennoch nervige) Probleme verursachen würde, ist die neue Abflugzeit für mich nicht praktikabel.

Sehe ich das richtig, dass mir eine Umbuchung auf eine für mich günstigere Verbindung (in diesem Fall LX ZDH - ZRH - DUS) zusteht, nicht aber eine Kompensationszahlung (da deutlich mehr als 14 Tage Vorlauf)?

n.b. Aus ähnlich gelagerten Fällen ist mir natürlich bekannt, dass EW sich da erfahrungsgemäß querstellt und man zuerst in Vorleistung gehen muss sowie die Summe ggf. auf einklagen muss.
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
46
55
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Zumindest solltest du mal schauen, ob es den Flug jetzt nicht etwa als HG-Flug gibt... Dann KÖNNTE es eine Nichtbeförderung - und die Ausgleichszahlung fällig sein.

Ansonsten soweit korrekt. Bei tatsächlichem Wegfall d. Verbindung keine Ausgleichszahlung, weil frühzeitig mitgeteilt. Aber Anspruch auf Erstattung Flugpreis oder ersatzweise Beförderung zum frühestmöglichen Zeitpunkt. Allerdings v. BSL nach DUS. Nicht aber auf eine Bahnverbindung über ZRH. Darüber hinaus Umbuchung auf EW-Flug zu beliebig späterem Zeitpunkt auf dieser Route.
 

spocky83

Erfahrenes Mitglied
21.12.2014
3.809
1.240
MUC, BSL
HG Flug gibt es keinen, ist eine „ersatzlose“ Streichung (d.h. zu Gunsten der genannten Abendverbindung).

Besteht hier kein Anspruch auf eine Beförderung via ZRH wegen des Zugsegments oder muss ich mir das „nur“ nicht gefallen lassen, wenn EW mir das aufs Auge drückt.

Dass ein Zugsegment keine gleichwertige Beförderung ist, ist klar aber de facto ist das die einzige für mich sinnvolle Verbindung. Es gäbe natürlich noch eine Verbindung via FRA aber die hat das gleiche Problem, da Airailsegment ab FRA nach QDU.
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.464
15.110
Beförderung zum frühestmöglichen Zeitpunkt. Allerdings v. BSL nach DUS. Nicht aber auf eine Bahnverbindung über ZRH.

Ist das tatsaechlich so flughafenscharf? BSL muss BSL bleiben, TXL muss TXL bleiben? Kein ZDH, kein SXF? Ganz zu Ende gedacht koennte man so noch nicht einmal einen "Flughafenwechsel" von BSL nach MLH verlangen, bzw. muesste erst einmal muehsam klarmachen, dass BSL und MLH nicht nur die selbe Metropolitan Area sind, sondern dass es sich um ein und denselben Flugahfen handelt.
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
46
55
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
HG Flug gibt es keinen, ist eine „ersatzlose“ Streichung (d.h. zu Gunsten der genannten Abendverbindung).

Besteht hier kein Anspruch auf eine Beförderung via ZRH wegen des Zugsegments oder muss ich mir das „nur“ nicht gefallen lassen, wenn EW mir das aufs Auge drückt.

Dass ein Zugsegment keine gleichwertige Beförderung ist, ist klar aber de facto ist das die einzige für mich sinnvolle Verbindung. Es gäbe natürlich noch eine Verbindung via FRA aber die hat das gleiche Problem, da Airailsegment ab FRA nach QDU.


Gefallen lassen müsstest du dir das nicht. Aber bestehen kannst du eben auch nicht drauf, da die Reisebedingungen, wie du ja selbst einräumst, eben nicht vergleichbar sind.

Ob das für dich die einzig sinnvolle Verbindung ist, spielt letztlich keine Rolle. Du hast ja die Möglichkeit, dir die Flugscheinkosten erstatten zu lassen und neu zu buchen. Mögliche Mehrkosten müsstest du dann allerdings nicht fluggastrechtlich, sondern werkvertraglich einfordern, wobei dann auch die ABB der Airline zu berücksichtigen sein werden.
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
46
55
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Ist das tatsaechlich so flughafenscharf? BSL muss BSL bleiben, TXL muss TXL bleiben? Kein ZDH, kein SXF? Ganz zu Ende gedacht koennte man so noch nicht einmal einen "Flughafenwechsel" von BSL nach MLH verlangen, bzw. muesste erst einmal muehsam klarmachen, dass BSL und MLH nicht nur die selbe Metropolitan Area sind, sondern dass es sich um ein und denselben Flugahfen handelt.


Mag sein, dass da noch ein wenig Spielraum ist, den BGH oder EuGH vielleicht mal ausfüllen. Aber TXL/SXF ist schon was anderes als BSL(MLH)/ZRH.

Aber wenn du mich so fragst: Ginge es in dem Fall um TXL/SXF statt BSL/ZRH würde ich ebenso antworten.
 

Cairol

Neues Mitglied
18.08.2017
19
0
Das war auch nicht auf das Gesetz bezogen, Art. 8 1b der Verordnung bestimmt ja eindeutig den frühst möglichen Zeitpunkt.

Es ist eben überraschend das AF nicht einfach auf den späteren KLM oder AM Flug umgebucht hat, das würde eben auf fehlende Kapazitäten hindeuten. Ich kenne es bisher so dass AF/KLM ohne Probleme innerhalb von Skyteam umbucht.

Daher müsste man genauer prüfen welche Flugverbindungen unter den selben Bedigungen überhaupt verfügbar gewesen sind. Mir waren eben die beiden Flüge von einer kürlichen Dienstreise bekannt da ein Teil der Kollegen nicht in CDG umsteigen wollten und desshalb dann in der KLM Maschine gewesen sind und ein Kollege sogar wegen dem günstigen C Angebot in der AM Maschine war.

In der Konsequenz hätte man also alle angebotenen Ersatzbeförderungen ablehnen und selbst die nächst mögliche Verbindung buchen müssen um dann die entstandenen Kosten wieder zurück zu fordern. Hier würde der Verordnung eine Erweiterung gut tun welche klar stellt dass die Umbuchung auf jede andere Gesellschaft erfolgen muss.

Hier könnte aber das Problem bestehen dass eben sonst niemand eine Route mit nur einem Zwischenaufenthalt anbieten kann und eine Route mit zwei Zwischenaufenthalten eben keine vergleichbaren Bedingungen mehr sind.

Die Tatsache und das eben hier im grunde doch freiweillig eine frühere Verbindung gewählt wurde könnte durchaus einen Amtsrichter dazu bringen einer solchen Argumentation zu folgen und der Fluggesellschaft die Kürzung um 50% zugestehen.

Daher würde ich den Anspruch in der vollen Höhe nicht als unbedingt zwingend ansehen.

Update in der Angelegenheit: Air France hat tatsächlich 50% gekürzt, da früherer Flug am gleichen Tag angeboten wurde und man innerhalb des ursprünglichen Zeitfensters am Zielort angekommen sei. Mein Widerspruch wurde abgelehnt, so dass ich nun rechtliche Schritte einleiten müsste. Werde mich wohl mit den 50% zufrieden geben.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.944
2.338
Update in der Angelegenheit: Air France hat tatsächlich 50% gekürzt, da früherer Flug am gleichen Tag angeboten wurde und man innerhalb des ursprünglichen Zeitfensters am Zielort angekommen sei. Mein Widerspruch wurde abgelehnt, so dass ich nun rechtliche Schritte einleiten müsste. Werde mich wohl mit den 50% zufrieden geben.

Obwohl ich eher zu der Sicht tendiere, dass eine Kürzung zulässig ist, besteht noch eine Möglichkeit mit begrenztem Aufwand die Schlichtungsstelle kein ein guter Weg sein um auch noch den Rest geltend zu machen. (https://soep-online.de/)
 

Methu

Erfahrenes Mitglied
30.07.2015
678
79
Heute ebenfalls von einer Flugstreichung betroffen. Eurowings MCO nach CGN gebucht. Dieser wurde gecancelt. Umbuchung auf MCO FRA wurde automatisch auf LH gemacht. Ist das normal dass sie mich dort stehenlassen? Und kriege ich dann eine Entschädigung? Meinen Mietwagen habe ich auf FRA umgebucht um dort wegzukommen. Aber ich kenne mich mit den Entschädigungsleistungen nicht aus, bei flightright kann ich das nur prüfen lassen, wenn ich nach Köln weiterbefördert wurde.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.944
2.338
Heute ebenfalls von einer Flugstreichung betroffen. Eurowings MCO nach CGN gebucht. Dieser wurde gecancelt. Umbuchung auf MCO FRA wurde automatisch auf LH gemacht. Ist das normal dass sie mich dort stehenlassen? Und kriege ich dann eine Entschädigung? Meinen Mietwagen habe ich auf FRA umgebucht um dort wegzukommen. Aber ich kenne mich mit den Entschädigungsleistungen nicht aus, bei flightright kann ich das nur prüfen lassen, wenn ich nach Köln weiterbefördert wurde.

wann wird der annullierte Flug statt finden?

Eurowings schuldet grundsätzlich auch die Weiterbeförderung nach CGN, wenn es keine praktische Alternative zu einer Landung in FRA gibt wäre der Weg per Bahn am sinnvollsten.

Wurde bei EW/EW wegen einem Rail&Fly Ticket für die Weiterfahrt von FRA aus angefragt normalerweise werden die ohne große Probleme ausgestellt.
Flugverbindungen von FRA nach CGN sind ja nicht direkt möglich hier wäre höchstens DUS eine mögliche Alternative.

Unabhängig davon besteht der Anspruch auf Entschädigung in Höhe von 600Euro sofern der Flug in den nächsten 14Tagen statt findet und keine außergewöhnlichen Umstände zur Annullierung geführt haben, dann kann EW/LH die Entschädigungspauschale verweigern schuldet aber dann immer noch den Transport nach CGN.
 
  • Like
Reaktionen: Methu

spocky83

Erfahrenes Mitglied
21.12.2014
3.809
1.240
MUC, BSL
Mag sein, dass da noch ein wenig Spielraum ist, den BGH oder EuGH vielleicht mal ausfüllen. Aber TXL/SXF ist schon was anderes als BSL(MLH)/ZRH.

Aber wenn du mich so fragst: Ginge es in dem Fall um TXL/SXF statt BSL/ZRH würde ich ebenso antworten.

Hier gehts ja nur um den Umsteiger in Zürich. ZDH ist ja Basel SBB und LX „fliegt“ das Segment ja operated by Schweizerische Bundesbahn unter LX Flugnummer. BSL, MLH und ZDH sind unter dem Metropolitancode EAP zusammengefasst.

Letztendlich wohl Makulatur weil die Reise wegen des Zugsegments ja ohnehin nicht vergleichbar ist, aber es wäre eben genau das gleiche wie z.B. CGN/QKL, DUS/QDU