Ich würde mich über Einschätzungen zu folgendem Fall freuen:
Gebucht: LIS-ZRH-DUS mit planmäßiger Ankunft in DUS um 20h10. Geplante Weiterfahrt mit der Bahn nach OS.
ZRH-DUS wurde kurzfristig annulliert. Umbuchung auf spätere Verbindung auf selber Strecke. Neue geplante Ankunft 21h55. Verspätung, faktisch gelandet 23h26. Letzter Zug weg. Kein Ansprechpartner der Airline (Eurowings) nach Ankunft auffindbar, keine Möglichkeit, Betreuungsleistungen zu erhalten. Schließlich selbstorganisierte Weiterreise nach OS mit einem Airport-Shuttle-Dienst. Kostenpunkt 245€.
Gefordert: 400€ Entschädigung wegen Verspätung > 3h und Ausgleich der 245€. Die 400€ wurden umgehend bezahlt, die 245€ zurückgewiesen, da es sich um "einen weitergehenden Schadensersatzanspruch handelt, der mit der gewährten Ausgleichszahlung verrechnet werden kann."
Forderung erneuert mit Hinweis auf Artikel 9 der Fluggastrechteverordnung. Nachdem erneut nur auf die bereits geleistete Ausgleichszahlung verwiesen wurde, Forderung reduziert auf 120€, (= Hälfte der tatsächlich entstandenen Kosten und gleichzeitig etwa das, was für eine Hotelübernachtung mit Transfer in Flughafennähe angefallen wäre).
Seither keine Reaktion mehr seitens der Airline.
Was nun? Kohle abschreiben oder weiter drum kämpfen?
Das würde mich auch interessieren, denn ich habe gerade mit EW einen ähnlichen Fall.
Flug TXL-CGN zwei Stunden vor Abflug annulliert. Eine Stunde in der Schlange am EW-Schalter gestanden und parallel in der EW-Hotline Warteschleife gehangen - ohne Erfolg. Es gab an dem Tag keine alternativen Flüge mehr und die letzte Bahn fuhr in einer Stunde. Hätten wir gewartet, bis wir am Schalter dran gewesen wären, hätten wir den Zug nicht mehr bekommen und hätten übernachten müssen. Ein EW Mitarbeiter teilte den Wartenden mit, dass selbst ein Zug gebucht werden könne und teilte Zettel mit den Kontaktdaten für die Erstattungsanforderung aus.
Also buchten wir den Zug und kamen gegen zwei Uhr Nachts in Köln an. Nachdem wir alle Unterlagen eingereicht hatten, teilte EW mit, dass die Entschädigung in Höhe von EUR 250,- pro Person bezahlt und der Flugpreis erstattet würde. Die Mehrkosten für die Bahnfahrt (EUR 170,- incl. Taxikosten) würden nicht erstattet, da wir durch die eigenständige Buchung vom Beförderungsvertrag zurückgetreten seien.
Man blieb bei dieser Haltung auch nach zweimaligem Nachhaken.
Ist EW hier tatsächlich im Recht? Hätten wir nicht selbst gebucht (was uns zudem ein EW-Mitarbeiter empfohlen hat, was wir allerdings nicht belegen können), wäre auch noch eine Hotelübernachtung auf EW-Kosten dazugekommen...
Danke schonmal für Eure Antworten.
Gerneflieger