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Kleines Problemchen:
gebucht ist für Februar EW von BSL nach DUS, Flug wurde nun von 16.50h auf 21.05h verschoben, hat nun auch eine neue Flugnummer und der ursprüngliche Flug ist nicht mehr aufgeführt, ergo handelt es sich wohl um eine Annulierung. Die Verordnung sollte ja auch anwendbar sein, da der Abflugort in der EU liegt (BSL liegt auf französischem Staatsgebiet), außerdem ist EW ohnehin eine EU Airline (ausführend war ursprünglich Germanwings, jetzt LGW).
Da die Flugzeitänderung nicht nur geringfügig ist und für mich einige (zwar grundsätzlich nicht unlösbare aber dennoch nervige) Probleme verursachen würde, ist die neue Abflugzeit für mich nicht praktikabel.
Sehe ich das richtig, dass mir eine Umbuchung auf eine für mich günstigere Verbindung (in diesem Fall LX ZDH - ZRH - DUS) zusteht, nicht aber eine Kompensationszahlung (da deutlich mehr als 14 Tage Vorlauf)?
n.b. Aus ähnlich gelagerten Fällen ist mir natürlich bekannt, dass EW sich da erfahrungsgemäß querstellt und man zuerst in Vorleistung gehen muss sowie die Summe ggf. auf einklagen muss.
Nachtrag:
ich habe jetzt doch noch eine alternative Verbindung gefunden (LH BSL - MUC - DUS, Abflug 16.55h, Ankunft 20.40h). Somit wäre ich zwar immer noch deutlich später in DUS als mit dem ursprünglichen Flug aber wenigstens noch 1 1/2h früher als mit der neuen Verbindung. Das sollte das Problem der nicht gleichwertigen Alternativverbindung durch die Zugsegmente beseitigen, oder?
Wenig überraschend hat die EW Hotline eine Umbuchung auf LH kategorisch abgelehnt, eine schriftliche Anfrage mit zumutbarer Fristsetzung (14 Tage) ist ebenfalls raus, wird natürlich auch nichts bringen.