Genau. Und ich schreib´s auch gerne hier noch mal. Selbstverständlich muss SAS auf einen verfügbaren LH-Flug umbuchen, der nach dem ursprünglich geplanten eigenen noch am Abend desselben Tages abgeht. Das wäre der Inbegriff d. ersatzweisen Beförderung unter vergleichbaren Reisebedingungen zum frühestmöglichen Zeitpunkt.
Macht SAS das nicht, ist der Vermögensschaden ersatzfähig. Das können die Kosten für einen selbst organisierten Flug sein, aber auch etwa für Verdienstausfall etc.
Davon abgesehen sollte man auch bei schlechtem Wetter die Ausgleichszahlung nicht vorschnell abschreiben. Wetter ist immer ein Argument, das GEGEN einen solchen Anspruch steht. Aber es wird auch inflationär verwendet. Wenn also andere Flüge durchgeführt werden, der eigene aber nicht, sollte man schon mal genauer hinschauen.
Wenn ich dazu noch ergänzen darf anhand meines gestrigen Tages in FRA:
Gebucht auf SAS war FRA-ARN-HEL.
Das leg FRA-ARN wurde annulliert wegen Wetter (nachvollziehbar am gestrigen Nachmittag) und automatisch auf heute Abend umgebucht.
Ich wollte mich daraufhin auf den späten LH FRA-HEL umbuchen lassen.
SAS hat sich an der Hotline beharrlich verweigert mich umzubuchen.
Meinen mehrfachen Hinweis auf deren Pflicht und daraus möglicher weitergehender Verpflichtungen auch mit etwaigen Vermögensschäden hat nur bewirkt, dass mir nach Rückfrage mit dem Supervisor mitgeteilt wurde, dass der LH Flug möglicherweise auch noch gecancelt wird (Haha) und dass der LH Flug ohnehin ausgebucht wäre und Warteliste nicht möglich sei.
Dieses Kasperei hatte ich jetzt schon mehrfach mit SAS, daher hab ich dann auch das Gespräch abgebrochen und selbst gebucht.
So anstrengend es mit SAS in solchen Fällen auch ist, im Nachgang haben sie bisher immer auf erstes Schreiben hin bezahlt, wenngleich ich da bisher keine Vermögensschäden geltend gemacht habe.