EU Fluggastrechte / Annullierung

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aschumann

Aktives Mitglied
30.09.2017
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So wie ich es verstanden habe hat die Airline ja unabhängig vom Zeitpunkt wann die Anullierung bekannt geworden ist, für Betreuungsleitungen zu sorgen.

Wenn sich aufgrund von Einstellung der direkten Strecke die Reisezeit von 11Stunden auf 30 erhöht müsste ja die Airline für eine Übernachtung aufkommen.

Macht es einen Unterschied wenn man sich mit der Airline darauf einigt statt am ursprünglich gebuchten Tag einen Tag früher zu fliegen um etwa zur selben Zeit wie ursprünglich gebucht ankommen zu können?
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
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Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Es gibt fluggastrechtlich einfach keinen Anspruch darauf, früher als ursprünglich geplant befördert zu werden. Entsprechend auch keinen Schadensersatzanspruch, falls kein entsprechender Ersatzflug angeboten wird. Und die Betreuungsansprüche gehen ebenfalls davon aus, dass sich der Abflug nach hinten verschiebt.

Vertraglich mag das anders sein, aber da sind dann die ABB der Airline zu berücksichtigen, die frühzeitige Flugplanänderungen sicherlich im Sinne der Fluggesellschaft regeln.
 

aschumann

Aktives Mitglied
30.09.2017
143
0
danke damit hatte ich schon gerechnet. Ich hatte ja schon Kontakt mit denen das Ergebnis war solange ich bei der gleichen Airline/Allianz bleibe ist es kein Problem und ich kann mir das Datum und auch Route aussuchen. Ich werden dann eben sehen wo eine kostengünstige Übernachtung und transfer am besten machbar sind.
 

malschauen

Erfahrenes Mitglied
05.12.2016
2.599
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Du kannst in dem Zusammenhang auch einfach fragen, ob sie für eine allfällige Übernachtung aufkommen, wenn die Route ohne nicht mehr zu machen ist.
Nur einklagen kannst du diese halt nicht.
 

olivere

Neues Mitglied
18.01.2016
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Hi,
kurze Frage zum gestrigen Wetter: Flugannullierung EW9066 DUS-NUE. Klar kann man das aufs Wetter beziehen (wobei mir da als Bayer bei dem bisschen Schnee etwas das Verständnis fehlt...).
Sperrung des Flughafen DUS war bis 15.30, der Flug war für 19:20 geplant. Zu dem Zeitpunkt sind aber andere Flüge bereits wieder gestartet, auch in NUE kamen Flüge an. Kann man da grob sagen, ob es zumindest Sinn macht das über Flightright o.ä. einzuklagen?
Ersatzflug in den kommenden Tagen oder Bahn war ebenfalls nicht möglich, wir haben für die Situation relativ entspannt einen Mietwagen auf eigene Kosten genommen und sind heim gefahren. Erstattung EW vs. tatsächliche Kosten ist um den Faktor 3-4 höher.
 

FKB

Erfahrenes Mitglied
26.05.2014
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FKB
Genau. Und ich schreib´s auch gerne hier noch mal. Selbstverständlich muss SAS auf einen verfügbaren LH-Flug umbuchen, der nach dem ursprünglich geplanten eigenen noch am Abend desselben Tages abgeht. Das wäre der Inbegriff d. ersatzweisen Beförderung unter vergleichbaren Reisebedingungen zum frühestmöglichen Zeitpunkt.

Macht SAS das nicht, ist der Vermögensschaden ersatzfähig. Das können die Kosten für einen selbst organisierten Flug sein, aber auch etwa für Verdienstausfall etc.

Davon abgesehen sollte man auch bei schlechtem Wetter die Ausgleichszahlung nicht vorschnell abschreiben. Wetter ist immer ein Argument, das GEGEN einen solchen Anspruch steht. Aber es wird auch inflationär verwendet. Wenn also andere Flüge durchgeführt werden, der eigene aber nicht, sollte man schon mal genauer hinschauen.

Wenn ich dazu noch ergänzen darf anhand meines gestrigen Tages in FRA:
Gebucht auf SAS war FRA-ARN-HEL.
Das leg FRA-ARN wurde annulliert wegen Wetter (nachvollziehbar am gestrigen Nachmittag) und automatisch auf heute Abend umgebucht.
Ich wollte mich daraufhin auf den späten LH FRA-HEL umbuchen lassen.
SAS hat sich an der Hotline beharrlich verweigert mich umzubuchen.
Meinen mehrfachen Hinweis auf deren Pflicht und daraus möglicher weitergehender Verpflichtungen auch mit etwaigen Vermögensschäden hat nur bewirkt, dass mir nach Rückfrage mit dem Supervisor mitgeteilt wurde, dass der LH Flug möglicherweise auch noch gecancelt wird (Haha) und dass der LH Flug ohnehin ausgebucht wäre und Warteliste nicht möglich sei.
Dieses Kasperei hatte ich jetzt schon mehrfach mit SAS, daher hab ich dann auch das Gespräch abgebrochen und selbst gebucht.
So anstrengend es mit SAS in solchen Fällen auch ist, im Nachgang haben sie bisher immer auf erstes Schreiben hin bezahlt, wenngleich ich da bisher keine Vermögensschäden geltend gemacht habe.
 

webmanager

Aktives Mitglied
19.07.2010
192
17
FRA
Bekannte von mir stehen vor folgendem Problem:
Gebucht bei BA, durchgehendes Ticket von MIA über LHR nach TXL.

Abflug 10.12 von MIA nach LHR mit BAW1529 // Codeshare AAL38 durchgeführt von AA aufgrund einer defekten Tür zwei Stunden verspätet. Würde so an sich ja erst mal nicht unter EU261 fallen, da US-Airline und Abflug nicht in EU - richtig?

Ankunft am 11.12 in LHR zwei Stunden zu spät. Dort angekommen wurde ihnen direkt Hotelvoucher, Tickets in die Hand gedrückt, da die MCT unterschritten wurde. Umgebucht sind sie nun auf LH über MUC nach TXL und kommen auch erst am nächsten Tag (12.12) an. Gibt es noch die Möglichkeit etwas nach EU261 zu beanspruchen wegen der Verspäteten Ankunft um einen Tag? Wenn ja wäre BA oder AA der Ansprechpartner?
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
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15.111
Wenn sie so zeitig in LHR waren, dass sie den Flug nach TXL noch haetten erreichen koennen (MCT mag hier ein Indikator sein, ist aber fuer sich genommen nicht wirklich relevant), koennte man auf eine Nichtbefoerderung seitens BA auf (nur) LHR-TXL kommen.
 
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webmanager

Aktives Mitglied
19.07.2010
192
17
FRA
Der Flieger LHR-TXL hatte 30 Minuten Verspätung (13:15 Uhr statt 12:45 Uhr).
Sie sind um 12:15 Uhr aus dem Flieger raus, die Umbuchung wurde aber nicht von BA sondern AA vorgenommen (falls das eine Rolle spielt)
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.465
15.111
Einen Versuch waere es wert, aber das ist schon verdammt wenig Zeit, um den Umstieg zu schaffen.

Semi-OT: Und bei so etwas wird man auf den Folgetag umgebucht? Das ist schon traurig.
 
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webmanager

Aktives Mitglied
19.07.2010
192
17
FRA
Semi-OT: Und bei so etwas wird man auf den Folgetag umgebucht? Das ist schon traurig.
Danke, sie versuchen es mal bei BA direkt für den Teilflug. Ich berichte dann über den Ausgang.
Ich vermute mal, dass alle anderen Flüge auch schon voll waren bedingt durchs Chaos von gestern. Andere vom gleichen Flieger wurden ebenfalls umgebucht auf morgen, wie mir berichtet wurde.
 

berlinet

Erfahrenes Mitglied
21.07.2015
5.200
2.782
BA hat lt. britischer Presse 100.000 Passagiere irgendwo rumsitzen. Ich bin mir sehr sicher, dass alle Flüge, die rausgehen, voll sind.
 

Timberwolf

Erfahrenes Mitglied
08.06.2009
2.449
154
AMS/RTM
Und da gab es den ganzen Nachmittag keine Fluege von London nach Deutschland?
Haben es gestern am Nachmittag/Abend nicht geschafft, einen Mitarbeiter von London nach Wien zu bringen.
Jedes Routing nach 1600 von LHR/STN/LGW/LTN wäre okay gewesen, aber keine Chance.
Es wurde dann LHR-WAW-VIE mit Übernachtung in WAW.

Es kam gestern einiges zusammen - Schnee im Nordwesten, Sturm im Süden und in der Mitte. Eurocontrol-Slots von 3-4 Stunden waren gestern üblich.
 

JustLHFTL

Erfahrenes Mitglied
13.01.2016
571
168
Leverkusen
flyctory.com
Eigentlich sollte es sowas hier schon im Thread geben, aber ich finde es einfach nicht, steinigt mich also...

Ich habe im Mai 2018 folgendes gebucht:

30.05. CGN-LIS TP589 17:20 - 19:25
30.05. LIS-PDL TP6559 op by S4 21:55 - 23:20

Scheinbar haben S4 und TP ihr Codeshare-Abkommen angepasst / gekündigt, denn den 6559 finde ich bei TAP nicht mehr, auch nicht bei Expertflyer - der Flug an sich findet aber als S4 129 statt. Interlining gibt es nach Expertflyer weiterhin...

Mir ist das Ticket umgebucht worden, lustigerweise mit TP 589 und 30.5. TP 1867 (10:55-12:20) - Minus 8 1/2 Std Connection Time wird in LIS knapp... :)

Bevor ich eine Zwangsnacht in LIS habe (die den Sinn des Trips dann auch gleichzeitig zerstören würde...): kann ich darauf bestehen, auf S4 gebucht zu werden/bleiben oder muss ich in den sauren Apfel beißen bzw. evtl. stornieren?

Danke!
 

scared

Aktives Mitglied
07.04.2015
186
37
Karlsruhe
Mich hat es auch am 10.12 in Fra erwischt. LH498 fra-mex. Nachdem verspätet geboarded wurde saßen wir knapp 3h im Flieger. Erst ging es nicht los, da der Flughafen dicht gemacht wurde. Als er wieder auf war wurde keine Enteisung bereitgestellt. Das war die Aussage des Käptains. Irgendwann mussten dann alle wieder aussteigen da die crew über ihre Zeit war.
Ersatzflug gab es dann am nächsten Tag über Houston.
Hier sollte doch eine Kompensation möglich sein, oder? Im Endeffekt war die fehlende Enteisung Schuld warum es nicht losging.
 

Wolke7

Erfahrenes Mitglied
30.08.2010
3.136
637
Hier sollte doch eine Kompensation möglich sein, oder? Im Endeffekt war die fehlende Enteisung Schuld warum es nicht losging.

Die Berufung auf aussergewoehnliche Umstaende duerfte der Airline leicht fallen. Wenn der Airport 3 h geschlossen war, moechten alle Fluege gleichzeitig los. Da sind die Kapazitaeten fuer Enteisung ganz schnell ueberschritten.
Am ehesten koenntest Du argumentieren, das Ueberschreiten der Crew Zeit war absehbar, und die Airline hat nicht alles Zumutbare zur puenktlichen Flugdurchfuehrung unternommen.
Ich sehe trotzdem eine Tendenz zugunsten der Airline.
 
Zuletzt bearbeitet:

NikSeib

Erfahrenes Mitglied
29.11.2016
889
442
Macht es eigentlich einen Unterschied für die EU-VO ob es ein Vollzahlticket oder ein Prämienticket ist?

mir wurde ein EW Flug geändert ich soll jetzt 60Minuten später ankommen muss ich das einfach so schlucken oder kann ich da was machen?
 

CSVT

Erfahrenes Mitglied
01.07.2016
680
5
HAM
Nein, kein Unterschied solange der Tarif öffentlich ist. Ein Meilenticket (auch wenn nur für SEN etc. verfügbar) gilt als öffentlich.
Wenn der Flug der gleiche ist kannst du meiner Meinung nach bei 60 Minuten nichts machen. Wenn es einen anderen Flug zu deiner ursprünglichen Flugzeit gibt kannst du aber mal nett nach einer Umbuchung fragen.