EU Fluggastrechte / Annullierung

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NikSeib

Erfahrenes Mitglied
29.11.2016
900
443
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Nein, kein Unterschied solange der Tarif öffentlich ist. Ein Meilenticket (auch wenn nur für SEN etc. verfügbar) gilt als öffentlich.
Wenn der Flug der gleiche ist kannst du meiner Meinung nach bei 60 Minuten nichts machen. Wenn es einen anderen Flug zu deiner ursprünglichen Flugzeit gibt kannst du aber mal nett nach einer Umbuchung fragen.

Ich konnte meine Sache lösen aber jetzt würde ich es schon interessant finden weil ich mehrfach telefoniert hab und jedes Mal was anderes raus kam:
1. Versuch Hotliner hat gesagt Prämienticket da könnte man nix dran ändern
2. Versuch Hotlinerin hat gesagt Änderung würde zwar grundsätzlich gehen aber hier sei es nur eine "kleine" Änderungen der Flugzeiten also auch nix zu machen.
3. Versuch Hotlinerin hat gesagt ich könnte das Ticket ändern und sie würde mich auf nen anderen Flug umbuchen, hat aber nur Flüge gefunden die noch später angekommen wären
4. Versuch Hotliner hat gesagt um was Ändern zu können müsste die Zeitänderung zwei Stunden oder mehr sein.
5. Versucher Hotlinerin konnte mich einfach auf den früheren Flug den ich eigentlich haben wollte aber nicht als Prämienticket buchbar war umgebucht und ich komme jetzt 150Minuten früher an was für mich perfekt ist.

Aber gibt es da vielleicht wirklich Regeln zu dem Fall oder muss man solange Hotliner-Roulette spielen bis das Ergebnis passt?
 

Shinj4u

Aktives Mitglied
09.07.2012
248
158
Wir haben folgendes Problem, wir haben vor ca. 1/2 Jahr einen Flug für Ende Januar mit Eurowings von Hamburg nach Orlando gebucht. Damals über Köln. Nachdem die Verbindung eingestellt wurde, akzeptierten wir eine Umbuchung auf die Strecke über Düsseldorf anstatt Köln. 2 Tage früher, so dass wir also bereits da extra kosten für extra Hotel, Shuttle etc. hatten (und noch haben werden für Verpflegung etc.)!
Nun wurde aber auch diese Strecke durch Eurowings eingestellt und nach 14 Tagen Hinhaltens bekamen wir letzte Woche endlich eine neue Verbindung mitgeteilt! Nun sollten wir mit Lufthansa über Frankfurt Flügen, allerdings nicht nach Orlando, sondern nach TAMPA! Nicht nur, dass das schon nicht geht für uns, hat man uns auch noch eine Verbindung mit nur 50 Minuten Umsteigezeit in Frankfurt für das Umsteigen von Hamburg auf Tampa gegeben, was ja mehr als äußerst knapp ist.
Bisher waren alle Anrufe bei Eurowings nicht erfolgreich mit der Bitte um Buchung auf den Orlando Flug...im Gegenteil, man schnauzte uns an, dass das unser Problem wäre wie es von Tampa weiter gehe und das wir ja Glück hätten überhaupt so gut umgebucht worden zu sein! Angeblich sei der Flug dann wohl eben ausgebucht...was ein Anruf bei Lufthansa natürlich schnell widerlegte! Aber egal was wir machen, egal wo und wie oft wir anrufen, man will uns nicht helfen...weder mit einer Umbuchung nach Orlando, noch einer Verbindung mit mehr Umstiegszeit und auch eine Kostenübernahmegarantie für den Transport von Tampa nach Orlando bekommen wir nicht.
Wir wissen uns nicht mehr zu helfen.
Habt ihr hier noch Rat?
 

tian

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
10.709
140
Ganz ruhig. EW muss die Kosten die den Transport zum Endziel übernehmen. Eine "Kostenübernahmeerklärung" braucht ihr nicht. Ich würde ein Taxi nehmen und die Quittung anschließend zur Erstattung einreichen.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.960
2.345
Ich halte den aktuellen Lösungsansatz für etwas suboptimal, warum nicht zunächst die rechtlich zustehende Ersatzbeförderung verlangen? Da ja keine genauen Flugdaten angegeben sind lässt sich nicht prüfen ob eine solche zur Verfügung steht.
 

Shinj4u

Aktives Mitglied
09.07.2012
248
158
Ich halte den aktuellen Lösungsansatz für etwas suboptimal, warum nicht zunächst die rechtlich zustehende Ersatzbeförderung verlangen? Da ja keine genauen Flugdaten angegeben sind lässt sich nicht prüfen ob eine solche zur Verfügung steht.

Wir sollen aktuell am 29.01. um 9 Uhr mit Lufthansa nach Frankfurt fliegen, wo wir um 10:10 Uhr landen, der Weiterflug ist dann um 11:00 ebenfalls mit Lufthansa nach Tampa.
als Alternativen gibt es den Lufthansa-Orlando Flug um 13:40 Uhr und wenn es Tampa sein MUSS (was ja eigentlich bei der Alternative nicht sein kann), gibt es frühere Flüge ab Hamburg um diesen zu erreichen.
 

JustLHFTL

Erfahrenes Mitglied
13.01.2016
571
168
Leverkusen
flyctory.com
Ich habe im Mai 2018 folgendes gebucht:

30.05. CGN-LIS TP589 17:20 - 19:25
30.05. LIS-PDL TP6559 op by S4 21:55 - 23:20

Scheinbar haben S4 und TP ihr Codeshare-Abkommen angepasst / gekündigt, denn den 6559 finde ich bei TAP nicht mehr, auch nicht bei Expertflyer - der Flug an sich findet aber als S4 129 statt. Interlining gibt es nach Expertflyer weiterhin...
[...]

falls es jemanden interessiert oder ähnliche Probleme bestehen: das Ticket ist anstandslos auf die alte Verbindung, nur mit S4-Nummer umgebucht / "zurückgebucht" worden...
 

peter42

Moderator
Teammitglied
09.03.2009
13.289
1.115
Wir sollen aktuell am 29.01. um 9 Uhr mit Lufthansa nach Frankfurt fliegen, wo wir um 10:10 Uhr landen, der Weiterflug ist dann um 11:00 ebenfalls mit Lufthansa nach Tampa.
als Alternativen gibt es den Lufthansa-Orlando Flug um 13:40 Uhr und wenn es Tampa sein MUSS (was ja eigentlich bei der Alternative nicht sein kann), gibt es frühere Flüge ab Hamburg um diesen zu erreichen.

Bitte nicht in mehreren Threads dasselbe Thema posten. Hast Du mal Facebook/Twitter von Eurowings probiert?
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.960
2.345
Wir sollen aktuell am 29.01. um 9 Uhr mit Lufthansa nach Frankfurt fliegen, wo wir um 10:10 Uhr landen, der Weiterflug ist dann um 11:00 ebenfalls mit Lufthansa nach Tampa.
als Alternativen gibt es den Lufthansa-Orlando Flug um 13:40 Uhr und wenn es Tampa sein MUSS (was ja eigentlich bei der Alternative nicht sein kann), gibt es frühere Flüge ab Hamburg um diesen zu erreichen.
Schon das "aktuell" zeigt dass die eigentliche Strategie nicht verstanden wurde, es geht darum eine Ersatzbeförderung für die ursprüngliche Buchung zu verlangen.

Um beurteilen zu können müsste man die ursprüngliche Buchung bzw. die letzten nicht widersprochenen Angebot der Ersatzbeförderung kennen.
(Das dadruch der ganze Sachverhalt extrem komplex wird ist mir klar bei mir ist das kommende SXM Ticket auch 5 mal geändert worden, allerdings konnte dort wirklich keine Alternative gefunden werden bei einem US-Ziel ist das eher unwahrscheinlich)
 

Shinj4u

Aktives Mitglied
09.07.2012
248
158
Schon das "aktuell" zeigt dass die eigentliche Strategie nicht verstanden wurde, es geht darum eine Ersatzbeförderung für die ursprüngliche Buchung zu verlangen.

Um beurteilen zu können müsste man die ursprüngliche Buchung bzw. die letzten nicht widersprochenen Angebot der Ersatzbeförderung kennen.
(Das dadruch der ganze Sachverhalt extrem komplex wird ist mir klar bei mir ist das kommende SXM Ticket auch 5 mal geändert worden, allerdings konnte dort wirklich keine Alternative gefunden werden bei einem US-Ziel ist das eher unwahrscheinlich)

Unsere letzte Buchung die wir akzeptiert hatten lautete:

Flugdaten (Lokalzeit)
Flug: 25.1.2018
Flugnummer: EW9031
02_Eurowings_Fluege_buchen_Hinflug_30px.png
Abflug
08:20 Hamburg
39_Eurowings_Rueckflug_30px.png
Ankunft
09:15 Düsseldorf
Flug: 25.1.2018
Flugnummer: ANNULLIERT
02_Eurowings_Fluege_buchen_Hinflug_30px.png
Abflug
12:50 Düsseldorf
39_Eurowings_Rueckflug_30px.png
Ankunft
17:40 Orlando International
Flug: 08.2.2018
Flugnummer: ANNULLIERT
02_Eurowings_Fluege_buchen_Hinflug_30px.png
Abflug
19:25 Orlando International
39_Eurowings_Rueckflug_30px.png
Ankunft
10:25 Düsseldorf
Flug: 09.2.2018
Flugnummer: EW9034
02_Eurowings_Fluege_buchen_Hinflug_30px.png
Abflug
11:45 Düsseldorf
39_Eurowings_Rueckflug_30px.png
Ankunft
12:40 Hamburg


Danach kam die Umbuchung auf die Lufthansaverbindung nach Tampa!
 
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peter42

Moderator
Teammitglied
09.03.2009
13.289
1.115
Am 25.1. ist die 464 weit offen: J9 C9 D9 Z9 P9 G9 E9 N7 Y9 B9 M9 U9 H9 Q9 V9 W9 S0 T0 L0 K0

Am 8.2. die 465 noch mehr: J9 C9 D9 Z9 P9 G9 E9 N9 Y9 B9 M9 U9 H9 Q9 V9 W9 S9 T9 L9 K9
 
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Shinj4u

Aktives Mitglied
09.07.2012
248
158
Am 25.1. ist die 464 weit offen: J9 C9 D9 Z9 P9 G9 E9 N7 Y9 B9 M9 U9 H9 Q9 V9 W9 S0 T0 L0 K0

Am 8.2. die 465 noch mehr: J9 C9 D9 Z9 P9 G9 E9 N9 Y9 B9 M9 U9 H9 Q9 V9 W9 S9 T9 L9 K9

Hab heute Nachmittag erneut mit ihnen telefoniert und darauf hingewiesen, dass genug Plätze etc. frei sind und Sie uns umbuchen müssen etc. Hat sie wie immer nicht interessiert, er machte einen Vermerk, dass uns die bisherige Umbuchung nicht gefällt, und vielleicht meldet sich dann irgendwann jemand deswegen, aber wann kann er nicht sagen, dürfte einige Wochen dauern wenn überhaupt. :censored:
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.960
2.345
Hab heute Nachmittag erneut mit ihnen telefoniert und darauf hingewiesen, dass genug Plätze etc. frei sind und Sie uns umbuchen müssen etc. Hat sie wie immer nicht interessiert, er machte einen Vermerk, dass uns die bisherige Umbuchung nicht gefällt, und vielleicht meldet sich dann irgendwann jemand deswegen, aber wann kann er nicht sagen, dürfte einige Wochen dauern wenn überhaupt. :censored:

Am besten Schriftlich zur Umbuchung auffordern es kann auch nicht schaden wenn ein Flugangebot eines Reisebüros beigefügt wird um die Buchbarkeit zu belegen.
Ansonsten bleiben drei Möglichkeiten die Sache zivilrechtlich vor Abflug zu klären, was zeitlich sehr ambitioniert ist.
Zweiten eine Angebotene Umbuchung akzeptieren bzw nochmals Verhandungen führen um ein solches zu erhalten.
Dritten eigenständig eine passende Buchung vornehmen und die Kosten unter Fristsetzung zur Erstattung einreichen und notfalls per gerichtlichem (Mahn-)Verfahren geltend machen.
 
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umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
46
55
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Ambitioniert ist gut... :)

Ist doch ganz einfach, wenn auch nicht zwingend erfreulich:

Maßstab ist die letzte akzeptierte Buchung. Daher eine ersatzweise Beförderung am 25. Januar ab HAM mit einem Umstieg.

Da es zweifellos alternative Möglichkeiten gibt, mit (idealerweise) einem Stopp von HAM nach MCO zu gelangen, ist die frühestmögliche Verbindung ab 8:20 Uhr zwingend anzubieten.

Von daher:

Noch mal mit ganz kurzer Frist, drei Tage sollten reichen, da es ja nun wirklich eilt, ultimativ in schriftlicher Form zur Ersatzbeförderung in diesem Sinne auffordern! Und unmissverständlich ankündigen, alternativ selbst zu buchen und die Mehrkosten erstattet zu verlangen.

Na ja, und dann eben zum erfahrenen Anwalt und den Betrag einfordern.

Oder gleich zum Anwalt, den erst die Umbuchung und anschließend ggf. die Mehrkosten einfordern und dann notfalls einklagen lassen.

Oder oder ;): die angebotene LH-Alternative akzeptieren, Mehrkosten für Beförderung zum richtigen Zielflughafen anschließend erstattet verlangen. Und falls Langstreckenflug wg. verspäteten Zubringers verpasst wird noch über Ausgleichszahlung freuen.
 
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MonsterBabyBLN

Neues Mitglied
05.01.2017
24
0
Umbuchungsrecht bei Flug Cancel

Hoffe, das ist hier richtig..
Ich habe im Oktober einen nonstop Flug mit eurowings txl ARN gebucht für März.
Nun schrieb eurowings, sie haben die Strecke eingestellt und buchen mich um, statt 1.5h nonstop auf 4.5h über Dus. Oder sie geben mir mein Geld zurück.

Wenn ich die EU Richtlinien richtig versteh, kann ich doch aber verlangen, dass sie mich auf eine andere airline umbuchen, die einen adäquaten Flug anbietet? Oder?

Es gibt sas, die fliegen aber halt das doppelte heute kosten, wenn ich es buche, als wenn ich es damals gleich mit denen gebucht hätte.

Ich will keinen Schadenersatz, klar, länger als 14tage vorher gecancellt... Aber müssen sie nicht den Kaufvertrag adäquat erfüllen, den ich geschlossen habe?

Danke für möglichst konkret belegte infos
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.960
2.345
Die EU Verordnung besagt selbst dass die Ersatzbeförderung zum frühestmöglichen Zeitpunkt unter vergleichbaren zu erfolgen hat.

Da hier eine massive Änderung von einem Non-Stopp Flug in einen mit Zwischenstopp erfolgen soll, liegen keine vergleichbaren Bedingungen mehr vor, daher besteht der Anspruch auf Umbuchung.

Das Problem besteht allerdings darin, dass die Fluggesellschaften sich sehr gerne weigern auf andere allianzfremde Fluggesellschaften um zu buchen, obwohl dieses Vorgehen nicht rechtlich haltbar ist wird es dennoch gerne praktiziert, die Durchsetzung von Ansprüchen wird daher nicht einfach werden.

Gerne wird auch von den Fluggesellschaft ein veraltetes Urteil des Landgerichts Potsdam zitiert indem damals festgestellt wurde, dass ein Einspruch auf Umbuchung auf Fremdairlines nicht besteht, die herrschende Meinung hat sich dahingehend aber geändert und die Kommentare sprechen sich eindeutig für eine Verpflichtung zur Umbuchung aus.

Grundsätzlich gibt es nun drei Möglichkeiten der Vorgehensweise:
1. selbständige Durchführung der neuen Buchung und Geltendmachung der hierfür entstehenden Kosten im gerichtlichen (Mahn-)Verfahren
Der Nachteil in dieser Vorgehensweise besteht darin, dass die Kosten zunächst selbst aufgebracht werden und danach gegenüber Eurowings eingefordert werden müssen, der Vorteil hier besteht allerdings in der Einfachheit des Verfahrens da es sich um eine eindeutig bestimmte Geldforderung handelt wäre, die Durchsetzung per Mahnung und Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids möglich. Dieses Verfahren ist sehr einfach und vergleichsweise schnell und auch selbst ohne Rechtsbeistand durchführbar. Grundsätzlich besteht natürlich ein gewisses Risiko dass die Kosten im Nachhinein nicht eingetrieben werden können.

2. der Versuch die Fluggesellschaft zur Umbuchung zu zwingen.
Sollte dies im gerichtlichen Verfahren notwendig werden, was als äußerst wahrscheinlich gilt, so ist dieses erheblich komplexer und es wird in der Regel ein Rechtsbeistand benötigt auch ist die Verfahrensdauer deutlich länger als eine Lösung im Mahnverfahren. Auch in diesem Fall ist damit zu rechnen dass für gewisse Kosten in Vorleistung zunächst bezahlt werden müssen.

3. besteht darin den Fall der öffentlichen Schlichtungsstelle vor zu legen
Vorteil hierin besteht in der Kostenfreiheit des Verfahrens allerdings ist dieser Verfahrensweg unter Umständen nicht brauchbar und hat möglicherweise eine zu hohe Verfahrensdauer.

IM übrigen handelt es sich nicht um einen Kaufvertrag sondern um einen Beförderungsvertrag welcher der Kategorie Werkvertrag zu zu ordnen ist.
 

MonsterBabyBLN

Neues Mitglied
05.01.2017
24
0
Die EU Verordnung besagt selbst dass die Ersatzbeförderung zum frühestmöglichen Zeitpunkt unter vergleichbaren zu erfolgen hat.

Da hier eine massive Änderung von einem Non-Stopp Flug in einen mit Zwischenstopp erfolgen soll, liegen keine vergleichbaren Bedingungen mehr vor, daher besteht der Anspruch auf Umbuchung.

Das Problem besteht allerdings darin, dass die Fluggesellschaften sich sehr gerne weigern auf andere allianzfremde Fluggesellschaften um zu buchen, obwohl dieses Vorgehen nicht rechtlich haltbar ist wird es dennoch gerne praktiziert, die Durchsetzung von Ansprüchen wird daher nicht einfach werden.

Gerne wird auch von den Fluggesellschaft ein veraltetes Urteil des Landgerichts Potsdam zitiert indem damals festgestellt wurde, dass ein Einspruch auf Umbuchung auf Fremdairlines nicht besteht, die herrschende Meinung hat sich dahingehend aber geändert und die Kommentare sprechen sich eindeutig für eine Verpflichtung zur Umbuchung aus.

Grundsätzlich gibt es nun drei Möglichkeiten der Vorgehensweise:
1. selbständige Durchführung der neuen Buchung und Geltendmachung der hierfür entstehenden Kosten im gerichtlichen (Mahn-)Verfahren
Der Nachteil in dieser Vorgehensweise besteht darin, dass die Kosten zunächst selbst aufgebracht werden und danach gegenüber Eurowings eingefordert werden müssen, der Vorteil hier besteht allerdings in der Einfachheit des Verfahrens da es sich um eine eindeutig bestimmte Geldforderung handelt wäre, die Durchsetzung per Mahnung und Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids möglich. Dieses Verfahren ist sehr einfach und vergleichsweise schnell und auch selbst ohne Rechtsbeistand durchführbar. Grundsätzlich besteht natürlich ein gewisses Risiko dass die Kosten im Nachhinein nicht eingetrieben werden können.

2. der Versuch die Fluggesellschaft zur Umbuchung zu zwingen.
Sollte dies im gerichtlichen Verfahren notwendig werden, was als äußerst wahrscheinlich gilt, so ist dieses erheblich komplexer und es wird in der Regel ein Rechtsbeistand benötigt auch ist die Verfahrensdauer deutlich länger als eine Lösung im Mahnverfahren. Auch in diesem Fall ist damit zu rechnen dass für gewisse Kosten in Vorleistung zunächst bezahlt werden müssen.

3. besteht darin den Fall der öffentlichen Schlichtungsstelle vor zu legen
Vorteil hierin besteht in der Kostenfreiheit des Verfahrens allerdings ist dieser Verfahrensweg unter Umständen nicht brauchbar und hat möglicherweise eine zu hohe Verfahrensdauer.

IM übrigen handelt es sich nicht um einen Kaufvertrag sondern um einen Beförderungsvertrag welcher der Kategorie Werkvertrag zu zu ordnen ist.
Vielen Dank für die ausführliche Antwort. Das bestätigt mein Verständnis. Ich habe Erfahrung mit der Durchführung eins, denn ich habe schon mehrmals offene Rechnungen so eingefordert.
Noch eine Frage:
Kannst du mir ein Urteil nennen, bzw eine eindeutige Stellungnahme, die meinen Anspruch auf eine Umbuchung zu zumutbaren Konditionen bestätigt?
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.960
2.345
es gibt ein Urteil vom LG Köln welches die Kostenerstattung eines selbstgebuchten Airberlin Flugs für rechtmäßig befunden hat. Ich habe jetzt das Aktenzeichen nicht parat aber es ist hier schon auf früheren Seiten diskutiert worden und sollte daher leicht zu finden sein.
Ansonsten steht eben vieles in den neuen Kommentaren zur Fluggastrechteverordnung.
 
Zuletzt bearbeitet:

Sackito

Neues Mitglied
23.12.2017
2
0
BRE
Moin zusammen,

ich wollte am 29.11.17 mit einer weiteren Person von LAX via LHR zurück nach Deutschland fliegen.

Leider hat mir BA zwei Tage vor Abflug den Flug BA280 annuliert und mich auf einen Alternativflug umgebucht.
Dieser Flug startete am gleichen Tag 80 Minuten früher.

Auf die Frage, welche Umstände zu dieser Annullierung führten, antwortete man mir, dass der Flug "aufgrund von betrieblichen Umständen, die außerhalb des Einflussbereichs von British Airways lagen, storniert werden musste."

Eine weitere Nachfrage, was die genauen Gründe gewesen sind, bekam ich folgende Erklärung:

"Da es zur Zeit ein Problem mit den Rolls Royce Triebwerken auf allen Boeing 787 gibt, hat Boeing British Airways und alle weiteren Fluggesellschaften, die diesen Flugzeugtyp einsetzen, aufgefordert, alle Boeing 787 für weitere Inspektionen aus dem Flugplan zu nehmen. Da dies auf Anweisung der Firma Boeing erfolgte, hat British Airways leider keinen Einfluss auf die Stornierung gehabt. Aus diesem Grund können wir Ihrer Forderung nach EU Entschädigung nicht nachkommen."

Eine Entschädigung lehnt BA daher ab.

Ist das tatsächlich so?

Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.
 
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krabbenkopf

Putenwienerhasser
07.04.2009
4.135
132
50
HAM
www.outlet-reisen.com
Kurze Verständnisfrage - Flug ARN-OSL wurde auf einer Buchung HAM-ARN-OSL gestrichen. SAS hat direkt innerhalb weniger Tage die 250 Euro gezahlt, einzig das Prepaid-Hotel in OSL, das nicht in Anspruch genommen werden konnte, wollen die nicht bezahlen und reden sich mit Montreal Convention article 19 raus?!
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.960
2.345
Kurze Verständnisfrage - Flug ARN-OSL wurde auf einer Buchung HAM-ARN-OSL gestrichen. SAS hat direkt innerhalb weniger Tage die 250 Euro gezahlt, einzig das Prepaid-Hotel in OSL, das nicht in Anspruch genommen werden konnte, wollen die nicht bezahlen und reden sich mit Montreal Convention article 19 raus?!

nach der Darstellung war das Hotel im Anschluss der Flüge gebucht und wurde aufgrund der Anullierung nicht genutzt. In diesem Fall wären ohnehin die pauschale Entschädigung mit den Kosten für das Hotel zu verrechnen.

In der Annahme dass die Hotelkosten geringer als 250Euro waren bestehen keine weitere Ansprüche warum SAS da noch mit dem MÜ argumentiert ist nicht so ganz nachvollziehbar.
(zur Klarstellung sollte das Hotel wirklich mehr gekostet haben so kann natürlich der Restbetrag gemäß der Fluggastrechteverordnung geltend gemacht werden)
 
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spocky83

Erfahrenes Mitglied
21.12.2014
3.812
1.244
MUC, BSL
Mal eine akademische Frage:

Gibt es aus fluggastrechtliche Sicht eigentlich einen Unterschied zwischen Umsteigeverbindungen und Multistops? Tariflich ist es ja meist so, dass da die Grenze bei 24h Aufenthalt liegt.

Hypothetisches Beispiel:

LAX - FRA mit LH verspätet sich um 5h, der Weiterflug nach FCO ist aber erst für den nächsten Tag gebucht (d.h. regulär 22h Aufenthalt). Trotz der großen Verspätung wäre der Pax ja (sofern FRA - FCO am nächsten Tag pünktlich ist) zur gebuchten Uhrzeit am Ziel.

Bestünde hier ein Anspruch auf eine Ausgleichsleistung weil der Weiterflug erst am nächsten Tag ist oder gäbe es keine Zahlung, weil am Zielort ja keine (nennenswerte) Verspätung aufgetreten ist?
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.960
2.345
Ich würde 22h Stunden als echte Unterbrechung einstufen, mit der Konsequenz das es für das erste Segment eine Entschädigung gibt.

Allerdings scheint es dafür in der Tat keine klare Regelung zu geben aber man kann bei 22h Stunden einige gute stichhaltige Argumente finden welche für eine getrennte Betrachtung der jeweiligen Segmente sprechen.
Ich den 22h Stunden sind auch nicht so interessant für die Frage sondern eher Zeitspannen von 7 oder 8 Stunden, eben gerade lang genug um die lange Verspätung ab zu fangen aber zu lange weil sie zB eine Übernachtung am Flughafen bedeuten würde.

Eigenes Beispiel dazu waren 4,5Stunden verspätung bei etwa 10h 40Min unterbrechung der Anspruch gegen AF ging per Mahnbescheid ohne Probleme durch.

Grundsätzlich kann man wohl auf folgende Punkte abstellen:
- kann das Gepäck überhaupt zum Endziel durchgecheckt werden?
- wird der Flughafen für einen längeren Zeitraum verlassen
- erfolgt eine externe Übernachtung
- (Fortsetzung weitere Argumente willkommen)

Spannend wäre auch die Frage ob es einen doppelten Anspruch gibt wenn auch der Flug am nächsten Tag verpätet ist.
Im Fall von Anullierungen sind ja mehrfache Ansprüche durchaus möglich.
 
Zuletzt bearbeitet:

Xero

Aktives Mitglied
23.04.2017
196
368
BER/FRA
Long story short:

LH bietet mir eine Rückzahlung eines Zugtickets und von Telefonkosten an, nachdem ich aufgrund zweier Annullierungen für eine Umbuchung von Berlin nach Leipzig reisen und mehrfach mit der LH und UA Hotline vom Ausland aus telefonieren musste. 600 Euro stünden mir nicht zu, weil LH175 (siehe Text unten) wegen Wetter ausfiel. LH159, auf den ich deswegen umgebucht wurde, fiel dann aber auch aus (wegen Technik). Davon ausgehend hatte ich die 600 Euro gefordert. LH sagte mir am Telefon, dass grundsätzlich nur der erste Flug zählt, auch wenn danach noch weitere Probleme folgten. Wie seht ihr das? Danke.



Long story long: Dies ist die volle Beschreibung des Ablaufs, wie er an LH geschickt wurde.

Sehr geehrte Damen und Herren,

unter der Reservierungsnummer ------ war ich ursprünglich auf den Flügen LH175, LH454 und LH9204/UA1749 für die Hinreise am 04.12.2017 und LH7939/UA1110, LH457 und LH184 für die Rückreise am 13.12.2017 gebucht.

Nach einer Annullierung von LH175 wurde ich über die Lufthansa-Hotline auf LH159 von LEJ nach FRA statt wie geplant LH175 von TXL nach FRA umgebucht. Dafür habe ich ein Zugticket von Berlin nach Leipzig kaufen müssen. LH159 wurde jedoch zum Zeitpunkt des Boardings von der Dame in der Business Lounge als ebenfalls annulliert durchgesagt. Am Lufthansa-Schalter habe ich mir bestätigen lassen, dass es sich bei der Annullierung von LH159 am 04.12.2017 nicht um einen wetterbedingten Ausfall handelte.

Mangels freier Optionen konnte am Schalter schließlich nur noch eine Umbuchung auf den nächsten Tag mit 24 Stunden späterer Ankunft in OGG durchgeführt werden. Die neuen Flugnummern für den 05.12.2017 lauteten LH157, LH454, LH9204/UA1749.

Ich gehe deshalb für die zweite Annullierung mit einem Reiseziel von über 3.500 km Entfernung und Bekanntgabe der Annulierung erst zum Zeitpunkt des Boardings von einer Entschädigungszahlung in Höhe von 600,00 Euro aus. Darüber hinaus sind für die erste Annulierung Transferkosten von Berlin nach Leipzig in Höhe von 34,40 Euro entstanden, die ich laut Aussage der Lufthansa-Hotline zum Zeitpunk der Umbuchung ebenfalls zurückfordern kann.

Im Zuge der Umbuchung in Leipzig ist es außerdem zu einer Herabstufung der Buchungsklasse von M auf K gekommen, die zu einer verminderten Meilengutschrift geführt hat. Inklusive Executive Bonus wären es in Buchungsklasse M 625 Meilen gewesen, nach der Umbuchung auf Buchungsklasse K wurden jedoch nur 157 Meilen gutgeschrieben.

Die Annullierungen und die daraus folgenden, von Lufthansa durchgeführten Umbuchungen hatten außerdem zur Folge, dass von United Airlines für die genannte Reservierungsnummer ------ ein No-Show-Vermerk für das letzte am 04.12.2017 geplante Segment hinterlegt wurde. Das Segment konnte aufgrund der Annulierungen und Umbuchungen natürlich nicht angetreten werden, dies wurde United Airlines aber offenbar nicht korrekt mitgeteilt. Der No-Show-Vermerk führte dazu, dass alle geplanten Segmente der Rückreise am 13.12.2017 aus der Reservierung gelöscht wurden. Dies ist mir einige Tage nach der Ankunft in OGG aufgefallen.

Nach mehreren Telefonaten mit den Hotlines von Lufthansa und United Airlines während des Urlaubs und sogar noch am Check-In-Schalter kurz vor Abreise aus OGG, weil das dortige Personal nicht mehr weiter wusste, konnten die Rückflüge dann schließlich wiederhergestellt werden. Laut Telekom-Abrechnung habe ich 2 Stunden und 3 Minuten in den Hotlines und Warteschleifen von Lufthansa und United Airlines verbracht, was zu Kosten in Höhe von 183,27 Euro geführt hat. Auch diese Kosten möchte ich hiermit zurückfordern.

In Summe geht es mir somit um Entschädigungen und entstandene Kosten von zusammen 817,67 Euro sowie die korrekte Meilengutschrift für die Herabstufung der Buchungsklasse. Gerne lassen ich Ihnen bei Bedarf zusätzlich zu dieser Beschreibung des Sachverhalts benötigte Unterlagen zukommen.

Danke und freundliche Grüße,