EU Fluggastrechte / Annullierung

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umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
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Dass es unterm Strich auf die Ausgleichszahlung hinauslaufen wird. Ansatzpunkte gibt´s ja genug. Ob nun als Folge der Annullierung oder einer möglichen Nichtbeförderung, ist dann letztlich eine dogmatische Frage, die aber hoffentlich pragmatisch beantwortet wird. Spannender wäre da schon, was mit den Kosten der Bahnfahrt wird. Sinnvollerweise sollte LH entweder die Bahnfahrt bezahlen oder die anteiligen Kosten d. Zubringers erstatten. Was immer teurer ist.
 

aib

Erfahrenes Mitglied
18.01.2015
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MZ
Guten Abend zusammen,

folgende Situation hat ein guter Freund von mir erlebt (und natürlich mich danach um Rat gefragt :rolleyes:):

Gebucht war ORD-AMS via KEF mit WOW Air, die ja zuletzt immer wieder Probleme hatte.
Das erste Leg hatte nach KEF hatte ca. 1,5 - 2h Verspätung. Dadurch war natürlich der Anschluss in KEF weg. Nach mehreren Stunden warten/anstehen wurde er dann umgebucht auf einen "Ersatzsammelflug". Der flog dann KEF-LGW-BRU. Weiter ging es dann mit dem Bus den WOW Air tatsächlich organisiert nach AMS.
Die geplante Ankunft in AMS wäre am 7. Januar um 10:25 Uhr gewesen. Aufgrund der Verspätungen war es am Ende 5 Uhr früh am 8. Januar.

Hat er da irgendwelche Entschädigungsansprüche? Weil das erste was mir in den Kopf schoss war , dass der erste Flug nicht aus der EU ging und WOW ja auch keine EU Airline ist, wenn mich nicht alles täuscht. Etwaige Sonderregelungen und Details kenne ich aber nicht, da meine Fälle in der Regel deutlich einfacher waren....
Wetter soll aber wohl nicht die Ursache gewesen sein. In ORD war wohl an dem Tag kein Schneefall und in KEF soll es sogar geregnet haben.

Ich danke für Eure Antworten (y)
 

Airsicknessbag

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11.01.2010
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Islaendische Flughaefen zaehlen als EU-Flughaefen. Ob islaendische Airlines als EU-Airlines zaehlen, ist mir leider nicht klar. Damit ist natuerlich genau der Fall (islaendische Airline auf einem Flug von ausserhalb der EU in die EU) unklar.
 
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alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
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Hat er da irgendwelche Entschädigungsansprüche? Weil das erste was mir in den Kopf schoss war , dass der erste Flug nicht aus der EU ging und WOW ja auch keine EU Airline ist, wenn mich nicht alles täuscht. Etwaige Sonderregelungen und Details kenne ich aber nicht, da meine Fälle in der Regel deutlich einfacher waren....
Wetter soll aber wohl nicht die Ursache gewesen sein. In ORD war wohl an dem Tag kein Schneefall und in KEF soll es sogar geregnet haben.

Ich danke für Eure Antworten (y)

Island ist nicht Teil der EU weil ja der Beitritt abgebrochen wurde, daher fehlt es auf den ersten Blick an der Anwendbarkeit der EU Verordnung für den relevanten Abschnitt und es gibt keinen Anspruch auf die Ausgleichszahlung.

Allerdings verfügt Island und dessen Fluggesellschaften einen Sonderstatus wie ebenfalls die Schweiz und Norwegen aus diesem Grund könnte sich trotzdem eine Anwendbarkeit der EU Fluggastrechteverordnung ergeben.

Sollte daher die Ursache für Verspätung nicht auf höhere Gewalt zurück zu führen sein stehen die Chancen für einen Ausgleichsanspruch grundsätzlich gut.


Zusätzlich könnten noch Ansprüche für Betreuungsleistungen ab KEF geltend gemacht werden sofern eben Ausgaben insbesondere für Verpflegung getätigt wurden.
 
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ACX209

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08.09.2016
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EDXB/HEI
Also Island gehört wie die Schweiz und noch ein paar Länder dem sog. EFTA Abkommen an, dort ist alles zwischen den Ländern und EU geregelt!

Wollte damit ausdrücken, dass Island eigentlich sich im ganzen an die EU Gesetz hält !
 
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umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
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Ist sogar noch unkomplizierter, da die 261/2004 nach meinem Verständnis für den EWR gilt, also auch für Island.

Unabhängig von bilateralen Abkommen, wie etwa das der EU mit der Schweiz, die manchmal Probleme aufwerfen, besteht die Anwendbarkeit der VO hier wohl relativ eindeutig.

Aber wohl kein deutscher Gerichtsstand, was man ja auch immer berücksichtigen muss.
 
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NikSeib

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29.11.2016
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Ich bräuchte mal einen Tip da meine Kollegin gerade nicht auffindbar ist. Folgendes Problem:
Es soll nächsten Donnerstag von SXM via CUR via AMS nach MUC gehen.
Jetzt hat aber Inselair die Flugzeiten für die Strecke SXM - CUR geändert, Grund wird wohl sein dass die doch wieder Probleme mit ihrer MD82 haben und desshalb wieder eine Fokker 50 nehmen müssen.
Die Zeitliche Änderung ist jetzt 55Minuten später abfliegen und 115Minuten später ankommen.

Wie gut lässt sich mit so einer Zeitänderung argumentieren um eine Umbuchung zu bekommen? ich würde gerne am Dienstag nach CUR fliegen und von dort am Donnerstag wie gehabt weiter.
Mein Problem besteht darin dass ja am SMX Airport noch nicht alles rund läuft und das Risiko für Gepäckprobleme dadurch deutlich höher wird, da wir habe schon am 24. wieder Richtung Karibik aufbrechen kann ich es mir nicht leisten wenn die Koffer einige brauchen um nach Europa gekarrt zu werden weil sie erst auf CUR hängen geblieben sind.
Nächster Grund wäre auch das die F50 nur ein Drittel der Plätze und natürlich viel weniger Frachtraum hat was natürlich das Risiko dass etwas schief läuft drastisch erhöht was ich aber bei einem Flug am Dienstag locker aussitzen könnte.

Mein anderer Kollege will erreichen eine Umbuchung von SFG aus zu bekommen allerdings scheint von PTP aus nur noch PE Klasse frei zu sein besteht da überhaupt eine Chance das auf sowas umgebucht wird? Für mich wäre diese Lösung nicht brauchbar weil ich auf CUR etwas Abgeben muss.

Das ganze ist entstanden weil KLM die ursprüngliche Route STR-AMS-SXM-AMS-MUC nicht halten konnte und dann das Ticket mehrere Male ändern musste.
 

hopstore

Erfahrenes Mitglied
22.04.2012
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TXL
Mein Problem besteht darin dass ja am SMX Airport noch nicht alles rund läuft und das Risiko für Gepäckprobleme dadurch deutlich höher wird, da wir habe schon am 24. wieder Richtung Karibik aufbrechen kann ich es mir nicht leisten wenn die Koffer einige brauchen um nach Europa gekarrt zu werden weil sie erst auf CUR hängen geblieben sind.

Mein Problem ist, dass du völlig wirr schreibst, keine Kommasetzung kennst, niemanden wirklich klar ist, was du eigentlich wissen willst. 115 min schwingt unter der EU Verordnung - und in dem Thread hast du zumindest gefragt. Alles andere kannst du nett mit deinem Vertragspartner im good will klären, oder im Nachinein mit einem Anwalt. Genau diese zwei Optionen gibt es, und wenig darüberhinaus.
 

chris_flyer

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08.06.2015
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Wiesloch,FRA,STR
Also Island gehört wie die Schweiz und noch ein paar Länder dem sog. EFTA Abkommen an, dort ist alles zwischen den Ländern und EU geregelt!

Wollte damit ausdrücken, dass Island eigentlich sich im ganzen an die EU Gesetz hält !

Die Verordnung greift nur auf Flügen von Island in die EU und umgekehrt.

Von einem Drittland nach Island gilt die Verordnung nicht. Sämtliche Flugrechtsportale lehnen diese Fälle ab.

Isländische Flughäfen sind Teil des Schengenraumes, aber nicht der EU.
 
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ACX209

Erfahrenes Mitglied
08.09.2016
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EDXB/HEI
Die Verordnung greift nur auf Flügen von Island in die EU und umgekehrt.

Von einem Drittland nach Island gilt die Verordnung nicht. Sämtliche Flugrechtsportale lehnen diese Fälle ab.

Isländische Flughäfen sind Teil des Schengenraumes, aber nicht der EU.

Ja dem stimme ich auch zu!
Hab mich ja nicht konkret zur Sache geäußert, sondern wollte nur auf eine mögliche Lösung der EU-VO hinweisen!

Das aber für das LEG Drittland-Island keine VO gilt solltet aber klar sein.
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
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Anderer Ansicht: Das isländische Luftfahrtbundesamt Samgöngustofa (Freunde dürfen es "Icetra" nennen ;)). Isländische gelten als EU-Flughäfen im Sinne der VO.
 

agopton100

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14.01.2018
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Hallo Forum,
Ich habe auch eine Frage zu einem ähnlichen Thema;
Wenn man bon der LH einfach umgebucht wird.. was kann man da machen.
Sind von MUC nach FRA geflogen mit Weiterflug nach LAX aber bis wir bei dem Weiterflug ankamen war boardng schon zu.
(ehrlicherweise muss ich sagen, wir bekomen 35 € Essensgutschein)
Kann ich hier ggf. mit einer Entschädigung rechnen? hatte auch Sitzplätze reserviert, wurde natürlich beim umbuchen durch LH nicht mehr berücksichtigt. ( beide Flüge bei LH gebucht); wie kann ich nachträglich die tatsächlichen Zeiten sehen. -September 2017-
Sollte meine Frag hier deplaziert sein, bitte ich um kurzen Hinweis?
Kenne mich ja nocht nicht so gut im Forum aus...

Danke Agopton
 

malschauen

Erfahrenes Mitglied
05.12.2016
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Hallo Forum,
Ich habe auch eine Frage zu einem ähnlichen Thema;
Wenn man bon der LH einfach umgebucht wird.. was kann man da machen.
Sind von MUC nach FRA geflogen mit Weiterflug nach LAX aber bis wir bei dem Weiterflug ankamen war boardng schon zu.
Du schreibst hier schon das entscheidende: ihr wurdet nicht einfach umgebucht, sonder habt duch das geschlossene Boarding den Flug verpasst. Hier ist nun entscheidend, wie es dazu kam. Hier müsste man für eine Aussage, mehr Informationen haben.

Kann ich hier ggf. mit einer Entschädigung rechnen? hatte auch Sitzplätze reserviert, wurde natürlich beim umbuchen durch LH nicht mehr berücksichtigt. ( beide Flüge bei LH gebucht); wie kann ich nachträglich die tatsächlichen Zeiten sehen. -September 2017-

Es gibt Sieten wie Flightradar, wo man die historischen Flugdaten, mit Flugnummer und Datum, einsehen kann. Allerdings reicht dazu ein kostenloser Account nicht aus, da September 2017 schon ein bisschen her ist. Mit deinen Angaben, kann dir hier niemand entscheidend weiterhelfen, dazu fehlen einfach sehr viele entscheidende Angaben.
 

agopton100

Neues Mitglied
14.01.2018
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Ok, also der erste Flug war von MUC nach Fra Flug LH 097 Startzeit 8.30 von München weg.
Unser Flug nach LAX von Frankfurt ab 10.15 LH 456; Ich weiß nicht ob wir verspätet gelandet sind .
Wo kann ich das erfahren? Dann wurden wir auf die Warteliste gesetzt und konnten dann unseren Flug mit der LH 450 um 14.05 gebucht.
wir hatten in Frankfurt noch eine Zollkontrolle; bis wir dann zum Gate kamen war das Boarding beendet.

mfg Thomas
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
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Also direkt im Abflugbereich von den Zollfahndern aufgegabelt und auseinandergenommen? Uebel. Das ist dann wohl eher unter Pech abzuheften. Dafuer kann die LH nichts. Wenn der Zubringer nicht verspaetet war, seid Ihr mit Umbuchung und Verpflegung gut bedient.
 

spocky83

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21.12.2014
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MUC, BSL
Wundert mich am FRA leider nicht so sehr, da schwirren leider beim Zoll ein paar wenige für den Staatsdienst gänzlich ungeeignete Subjekte rum. Die haben mich auch schon einmal eine gute halbe Stunde meines Lebens gekostet, weil sie irgendwie der Meinung waren sie müssten bei einem Studenten auf einem innerdeutschen (!!) Flug intensivst nach Schwarzgeld suchen... Beendet werden konnte das Schmierentheater nur durch die Frage was denn der Dienstvorgesetzte von solch schikanös anmutender Behandlung halte.
 

SWINE

Erfahrenes Mitglied
06.08.2016
1.301
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Wundert mich am FRA leider nicht so sehr, da schwirren leider beim Zoll ein paar wenige für den Staatsdienst gänzlich ungeeignete Subjekte rum. Die haben mich auch schon einmal eine gute halbe Stunde meines Lebens gekostet, weil sie irgendwie der Meinung waren sie müssten bei einem Studenten auf einem innerdeutschen (!!) Flug intensivst nach Schwarzgeld suchen... Beendet werden konnte das Schmierentheater nur durch die Frage was denn der Dienstvorgesetzte von solch schikanös anmutender Behandlung halte.

Was hat der Zoll bei so einem Flug überhaupt zu suchen? Sicher das es keine Bundespolizei war die eben besondere Kontrollen gemacht haben??
 

ACX209

Erfahrenes Mitglied
08.09.2016
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EDXB/HEI
Was hat der Zoll bei so einem Flug überhaupt zu suchen? Sicher das es keine Bundespolizei war die eben besondere Kontrollen gemacht haben??

Nennt sich Verdachtsunabhängige Kontrolle! Kann dir genauso auf jeder Straße passieren.
Glaub mir, der Zoll darf mehr als hier so mancher glaubt zu wissen.

Und zum Vorposten noch, auch deine Aussage ist mehr als Unglaubwürdig, da niemand weiß wie du dich vor und während der Kontrolle verhalten hast.
 
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honk20

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19.05.2011
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zoll: alles im Umkreis von (glaube ich) 100 km von Bahnhöfen, Grenzen und Flughäfen. Vor paar Jahren mal eingeführt. kann einem auch in Hintertupfingen passieren wenn ein Bahnhof in der Nähe ist.
Edit : quasi Deutschland damit flächendeckend abgedeckt
 
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ACX209

Erfahrenes Mitglied
08.09.2016
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EDXB/HEI
zoll: alles im Umkreis von (glaube ich) 100 km von Bahnhöfen, Grenzen und Flughäfen. Vor paar Jahren mal eingeführt. kann einem auch in Hintertupfingen passieren wenn ein Bahnhof in der Nähe ist.
Edit : quasi Deutschland damit flächendeckend abgedeckt

Genau, alles was rund um Flughäfen, Bahnhöfe und Grenzen ist wird von der Kontrolleinheit Grenznaherraum kontrolliert und der Rest von der Kontrolleinheit Verkehrswege, im Flughafen selbst wird der der Bereich in Reisendenabfertigung und Vorfeldkontrolle Unterteilt, genauso darf aber auch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit sowie die Fahndung überall kontrollieren.
 

spocky83

Erfahrenes Mitglied
21.12.2014
3.810
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MUC, BSL
Was hat der Zoll bei so einem Flug überhaupt zu suchen? Sicher das es keine Bundespolizei war die eben besondere Kontrollen gemacht haben??

Nein, war schon der Zoll. Es ging ihnen ja angeblich auch um Schwarzgeld, was ja auch in deren Zuständigkeitsbereich fiele. Dass das bei einem innerdeutschen Flug ziemlich witzlos ist, ist natürlich ein anderes Thema, soweit mie bekannt ist besteht da ja keine Deklarationspflicht von Summen über 10.000€. Die Kontrolle an und für sich war ja auch nicht das Problem sondern die Art und Weise (aufreizend langsam) und die völlig indiskutable Wortwahl (z.B. "Ich bin doch auf einem innerdeutschen Flug, da ist doch die Menge an Bargeld völlig irrelevant, oder? - Ach Sie sind wohl so nen ganz Gescheiter, was sie dürfen und was nicht entscheiden immer noch wir!")
 

Berlin_Lawyer

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10.10.2017
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Berlin
Nein, war schon der Zoll. Es ging ihnen ja angeblich auch um Schwarzgeld, was ja auch in deren Zuständigkeitsbereich fiele. Dass das bei einem innerdeutschen Flug ziemlich witzlos ist, ist natürlich ein anderes Thema, soweit mie bekannt ist besteht da ja keine Deklarationspflicht von Summen über 10.000€.

Das ist natürlich nicht ganz richtig und deshalb auch nicht witzlos. Innerhalb der EU besteht bekanntlich Freizügigkeit, die im Schengenraum mit grenzenlosem Reisen einhergeht. Allerdings bestehen auch hier gewisse Einschränkungen: Gewisse Waren wie Arzneimittel oder Pyrotechnik unterliegen Genehmigungspflichten und Verboten, außerdem bestehen Anzeigepflichten für Bargeld (und gleichgestellte Zahlungsmittel) in Höhe von mehr als 10.000 Euro. Wenn nun der Passagier von beispielsweise Stockholm via Frankfurt nach Berlin fliegt, ist selbstverständlich der Zoll in Berlin für eine etwaige Anzeige (und Kontrolle) zuständig, weil der Reisende in Frankfurt “airside” verbleibt. Nur weil der letzte Leg innerdeutsch war, bleiben die zollrechtlichen Bestimmungen unbehelligt.
 
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Airsicknessbag

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11.01.2010
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"Ich bin doch auf einem innerdeutschen Flug, da ist doch die Menge an Bargeld völlig irrelevant, oder? - Ach Sie sind wohl so nen ganz Gescheiter, was sie dürfen und was nicht entscheiden immer noch wir!"

Typisches Ausleben von Machtfantasien der Kleingeister im mittleren Dienst. Da ist jeder, der sich einen Flug leisten kann, ein Bonze, an dem man seinen Frust ueber sein A6 abarbeiten kann.