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Was denkt ihr?
Dass es unterm Strich auf die Ausgleichszahlung hinauslaufen wird. Ansatzpunkte gibt´s ja genug. Ob nun als Folge der Annullierung oder einer möglichen Nichtbeförderung, ist dann letztlich eine dogmatische Frage, die aber hoffentlich pragmatisch beantwortet wird. Spannender wäre da schon, was mit den Kosten der Bahnfahrt wird. Sinnvollerweise sollte LH entweder die Bahnfahrt bezahlen oder die anteiligen Kosten d. Zubringers erstatten. Was immer teurer ist.