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Hört sich mehr nach Fantasien deinersteits an.Typisches Ausleben von Machtfantasien der Kleingeister im mittleren Dienst. Da ist jeder, der sich einen Flug leisten kann, ein Bonze, an dem man seinen Frust ueber sein A6 abarbeiten kann.
Hört sich mehr nach Fantasien deinersteits an.Typisches Ausleben von Machtfantasien der Kleingeister im mittleren Dienst. Da ist jeder, der sich einen Flug leisten kann, ein Bonze, an dem man seinen Frust ueber sein A6 abarbeiten kann.
Typisches Ausleben von Machtfantasien der Kleingeister im mittleren Dienst. Da ist jeder, der sich einen Flug leisten kann, ein Bonze, an dem man seinen Frust ueber sein A6 abarbeiten kann.
Das ist natürlich nicht ganz richtig und deshalb auch nicht witzlos. Innerhalb der EU besteht bekanntlich Freizügigkeit, die im Schengenraum mit grenzenlosem Reisen einhergeht. Allerdings bestehen auch hier gewisse Einschränkungen: Gewisse Waren wie Arzneimittel oder Pyrotechnik unterliegen Genehmigungspflichten und Verboten, außerdem bestehen Anzeigepflichten für Bargeld (und gleichgestellte Zahlungsmittel) in Höhe von mehr als 10.000 Euro. Wenn nun der Passagier von beispielsweise Stockholm via Frankfurt nach Berlin fliegt, ist selbstverständlich der Zoll in Berlin für eine etwaige Anzeige (und Kontrolle) zuständig, weil der Reisende in Frankfurt “airside” verbleibt. Nur weil der letzte Leg innerdeutsch war, bleiben die zollrechtlichen Bestimmungen unbehelligt.
ein innerDEUTSCHES Routing (MUC - FRA - HAM)
für den Staatsdienst gänzlich ungeeignete Subjekte
Hört sich mehr nach Fantasien deinersteits an.
Ich empfehle dir in ein Land mit autokratischen System auszuwandern, dann werden dir die Kleingeister nicht auf die Nerven gehen!
Und übrigens genau wegen solchen Leuten macht mir meine Arbeit sehr viel Freude!
Wenn
"ein innerDEUTSCHES Routing (MUC - FRA - HAM)"
vorlag, wie kam es dann in
"FRA"
zu einer Auseinandersetzung mit
"für den Staatsdienst gänzlich ungeeignete Subjekte"
Unterliegt eigentlich der Grand Case Airport (SFG), Saint Martin und damit der französische Teil der Insel der EU VO?
Ich konnte bisher immer nur die Auskunft finden das der Nieländische Princess Juliana nicht dazu gehört was aber keine Neuigkeit ist.
Jedenfalls aber ist es für den Zoll zum Zeitpunkt des Geschehens nicht ersichtlich, welches Routing der betreffende Passagier geflogen ist. Er kann im Falle eines Anschlussflugs aus Asien, Afrika, Amerika oder (nur aus) München kommen. Und nur weil ein Fluggast behauptet, er sei innerhalb Deutschlands gereist, sind den Beamten nicht gleich die Hände gebunden: Der Verkehrspolizist (kann, aber) muss dem Autofahrer auch nicht glauben, er habe keinen Alkohol getrunken.
Ich kann das Ärgernis im Einzelfall verstehen, aber das Vorgehen als solches erscheint mir nicht falsch.
Rückflug:
04-Jan-2018 LH401 15:55 JFK 05-Jan-2018 05:25 FRA
05-Jan-2018 LH976 06:50 FRA 05-Jan-2018 07:50 DUB
Dieser Flug wurde wegen der Wettersituation am JFK komplett storniert. An der Hotline teilte man mir mit, vor dem 6. Januar werde ich keinen Rückflug von JFK bekommen. Nach langem hin- und her bin ich mit dem Zug nach Washington gefahren um dann so zu fliegen:
05-Jan-2018 BA216 18:25 IAD 06-Jan-2018 06:30 LHR
06-Jan-2018 BA830 08:20 LHR 06-Jan-2018 09:40 DUB
Ich bin also 25 Stunden später als geplant in Dublin gelandet.
Ich hatte diverse Kosten für Taxi, Bahn, Hotel, etc.
Ist das alles über die Aufwandspauschale abgedeckt, oder steht mir das on Top zu?
Nachdem es ein Air Canada Ticket Nummer ist, richtige ich meine Forderung an AC, korrekt?
Leider gab es bei meinem Silvester Trip mit meinem Sohn nach New York ein paar Probleme, und ich wäre Euch sehr dankbar, wenn ihr mir helfen könntet zu verstehen, welche Forderungen ich (zur Entschädigung meiner Aufwände) stellen kann.
Alles auf E-Ticket AC 014-xxxxx
Hinflug:
30-Dez-2017 AC843 11:40 DUB 30-Dez-2017 14:20 YYZ
30-Dez-2017 AC7656 16:00 YYZ 30-Dez-2017 16:00 EWR
Scheduled departure: 11:40 GMT
Actual departure 16:02 GMT
Scheduled Arrival 14:20 EST
Landed 17:52 EST
Da mir beim Check-in bereits mitgeteilt wurde, dass es eine ca. 3 Stündig Verspätung geben wird und ich meinen Anschlussflug verpassen werde, habe ich kurzfristig auf Meilen 2 Tickets mit der Swiss über Zürich nach EWR gebucht. Dieses wurde mit dem lokalen Agent abgestimmt und in meiner Buchung vermerkt (damit der Rückflug noch gültig ist)
Steht mir hier nur eine 100% Ticketerstattung zu, oder auch eine Entschädigung?
777 - Dreimal7
Unterliegt eigentlich der Grand Case Airport (SFG), Saint Martin und damit der französische Teil der Insel der EU VO?
Ich konnte bisher immer nur die Auskunft finden das der Nieländische Princess Juliana nicht dazu gehört was aber keine Neuigkeit ist.
Für die Sache mit dem Zoll solllte vielleicht ein eigenes Thema geöffnet werden, aber ich habe bereits einmal einen Anschluss in DUS ex-Karibik verpasst AB hat damals ohne Probleme auf den nächsten umgebucht da war ich sehr froh drum denn Hoffnungen auf eine Entschädigung hatte ich mir nicht gemacht.
Wie kam es zu dieser Lösung der Buchung der Tickets in Eigenregie?
Schon das "aktuell" zeigt dass die eigentliche Strategie nicht verstanden wurde, es geht darum eine Ersatzbeförderung für die ursprüngliche Buchung zu verlangen.
Um beurteilen zu können müsste man die ursprüngliche Buchung bzw. die letzten nicht widersprochenen Angebot der Ersatzbeförderung kennen.
(Das dadruch der ganze Sachverhalt extrem komplex wird ist mir klar bei mir ist das kommende SXM Ticket auch 5 mal geändert worden, allerdings konnte dort wirklich keine Alternative gefunden werden bei einem US-Ziel ist das eher unwahrscheinlich)
Hallo,
wir sind am 14.12. von BKK nach DUS geflogen mit einem Zwischenstopp in ZRH. Der Anschlussflug LX4402 wurde umgeleitet nach CGN und wirkamen über vier Stunden später in Köln an. Habe ich hier einen Anspruch auf 600,00 EUR oder 250,00 EUR? Der Flug von BKK nach ZRH war die übrigens der FlugLX0181. Die Flüge wurden nicht einzeln gebucht!
VG
Martin
Hallo,
wir sind am 14.12. von BKK nach DUS geflogen mit einem Zwischenstopp in ZRH. Der Anschlussflug LX4402 wurde umgeleitet nach CGN und wirkamen über vier Stunden später in Köln an. Habe ich hier einen Anspruch auf 600,00 EUR oder 250,00 EUR? Der Flug von BKK nach ZRH war die übrigens der FlugLX0181. Die Flüge wurden nicht einzeln gebucht!
VG
Martin