Jedenfalls aber ist es für den Zoll zum Zeitpunkt des Geschehens nicht ersichtlich, welches Routing der betreffende Passagier geflogen ist. Er kann im Falle eines Anschlussflugs aus Asien, Afrika, Amerika oder (nur aus) München kommen. Und nur weil ein Fluggast behauptet, er sei innerhalb Deutschlands gereist, sind den Beamten nicht gleich die Hände gebunden: Der Verkehrspolizist (kann, aber) muss dem Autofahrer auch nicht glauben, er habe keinen Alkohol getrunken.
Ich kann das Ärgernis im Einzelfall verstehen, aber das Vorgehen als solches erscheint mir nicht falsch.