EU Fluggastrechte / Annullierung

ANZEIGE

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.472
15.118
ANZEIGE
AB ist Vertragspartner des Befoerderungsvertrages, IB der des Vermittlungsvertrages.
 

MT0203

Neues Mitglied
23.01.2018
5
0
Hallo zusammen, es wäre super wenn uns jemand helfen könnte:

-Pauschalreise, 11.04.-25.04.2018 gebucht, Flugzeiten in Reisebestätigung erhalten
-ursprüngliche Flüge: Hin 10.04. 22:25 Uhr, München nach Cancun, über Mexico City. Flugnummern LH520 und ab Mexico City AM589 (Ankunft in Cancun am 11.04. 09:13 Uhr)
Rück 25.04. 12:30 Uhr, Cancun nach München, über Houston. Flugnummern UA1015 und ab Houston UA102

Jetzt wurden uns die Flüge gestrichen, weil sie so angeblich nicht mehr existieren und die neuen Flüge (Hinflug 11h (!) später, Rückflug 1h früher) lauten:
Hin 11.04. 09:40 Uhr, LH7902 München über Houston nach Cancun, ab Houston Flugnummer LH 7910
Rück 25.04. 11:20 Uhr, ab Cancun mit LH 7911 nach Houston. Von Houston nach Frankfurt mit LH441 und von Frankfurt nach München mit LH102

Unser "ursprünglicher" Hinflug existiert im Endeffekt noch, nur landet er 1h später in Cancun - dennoch wurden wir auf einen 11 Stunden später stattfinden Flug umgebucht.
Der Reiseveranstalter (XNec) blockt vehement ab und sagt, sie hätten alles geprüft und eine Umbuchung ist leider (angeblich) nicht möglich.

Frage: kann ich gegen die Airline (Lufthansa?) vorgehen? Sind die nicht verpflichtet, mich auf den nächstmöglichen Flug umzubuchen und nicht 11 Stunden später?

Danke im Voraus und Grüße
 

CSVT

Erfahrenes Mitglied
01.07.2016
680
5
HAM
Von mir eine Frage zu einer Pauschalreise im März.

Laut dem Reisebüro finden die ursprünglich gebuchten Flüge nicht mehr statt, als Alternative wird eine Umsteigeverbindung mit knapp doppelter bis dreifacher Reisezeit oder eine Woche später für +200€ angeboten. Ist meine Annahme, dass der Aufpreis nicht zulässig ist und das Reisebüro eine angemessene Alternative (von mir auch eine Woche später) ohne Aufpreis anbieten sollte, richtig?
 

chris_flyer

Erfahrenes Mitglied
08.06.2015
2.726
1
Wiesloch,FRA,STR
Hallo zusammen, es wäre super wenn uns jemand helfen könnte:

-Pauschalreise, 11.04.-25.04.2018 gebucht, Flugzeiten in Reisebestätigung erhalten
-ursprüngliche Flüge: Hin 10.04. 22:25 Uhr, München nach Cancun, über Mexico City. Flugnummern LH520 und ab Mexico City AM589 (Ankunft in Cancun am 11.04. 09:13 Uhr)
Rück 25.04. 12:30 Uhr, Cancun nach München, über Houston. Flugnummern UA1015 und ab Houston UA102

Jetzt wurden uns die Flüge gestrichen, weil sie so angeblich nicht mehr existieren und die neuen Flüge (Hinflug 11h (!) später, Rückflug 1h früher) lauten:
Hin 11.04. 09:40 Uhr, LH7902 München über Houston nach Cancun, ab Houston Flugnummer LH 7910
Rück 25.04. 11:20 Uhr, ab Cancun mit LH 7911 nach Houston. Von Houston nach Frankfurt mit LH441 und von Frankfurt nach München mit LH102

Unser "ursprünglicher" Hinflug existiert im Endeffekt noch, nur landet er 1h später in Cancun - dennoch wurden wir auf einen 11 Stunden später stattfinden Flug umgebucht.
Der Reiseveranstalter (XNec) blockt vehement ab und sagt, sie hätten alles geprüft und eine Umbuchung ist leider (angeblich) nicht möglich.

Frage: kann ich gegen die Airline (Lufthansa?) vorgehen? Sind die nicht verpflichtet, mich auf den nächstmöglichen Flug umzubuchen und nicht 11 Stunden später?

Danke im Voraus und Grüße
Dein Ansprechpartner ist das Reisebüro. Nicht die LH.
 
  • Like
Reaktionen: MT0203 und hopstore

H.Bothur

Erfahrenes Mitglied
19.04.2015
921
323
HAM - PRM
Von mir eine Frage zu einer Pauschalreise im März.

Laut dem Reisebüro finden die ursprünglich gebuchten Flüge nicht mehr statt, als Alternative wird eine Umsteigeverbindung mit knapp doppelter bis dreifacher Reisezeit oder eine Woche später für +200€ angeboten. Ist meine Annahme, dass der Aufpreis nicht zulässig ist und das Reisebüro eine angemessene Alternative (von mir auch eine Woche später) ohne Aufpreis anbieten sollte, richtig?

Ohne das ich Anwalt bin würde ich zweimal JA sagen. Such Dir einen Dir passenden Flug raus und geh nochmal zum Reisebüro.

Gruss
Hans
 

Wolke7

Erfahrenes Mitglied
30.08.2010
3.136
637
Schade, die blocken nämlich ab und sagen, sie können uns nur die Flüge anbieten, die sie in ihrem Kontingent haben :(

Genau genommen muesste es heissen: Dein Vertragspartner ist der Reiseveranstalter. Auch wenn Du die Reise in einem Reisebuero gebucht hast.
 

CSVT

Erfahrenes Mitglied
01.07.2016
680
5
HAM
Ohne das ich Anwalt bin würde ich zweimal JA sagen. Such Dir einen Dir passenden Flug raus und geh nochmal zum Reisebüro.

Gruss
Hans

Da gibt es leider das Problem, dass es absolut keine buchbaren Direktflüge mit Ausnahme von dem eine Woche später gibt. Darf das Reisebüro dafür dann 200€ Aufpreis verlangen?
 

MT0203

Neues Mitglied
23.01.2018
5
0
Genau genommen muesste es heissen: Dein Vertragspartner ist der Reiseveranstalter. Auch wenn Du die Reise in einem Reisebuero gebucht hast.

Haben online gebucht (besseres Angebot bzgl. Flugzeiten), ergo gibt es kein Reisebüro - das wird aber das letzte mal gewesen sein, dass ich pauschal online buche.. (n)
 

H.Bothur

Erfahrenes Mitglied
19.04.2015
921
323
HAM - PRM
Da gibt es leider das Problem, dass es absolut keine buchbaren Direktflüge mit Ausnahme von dem eine Woche später gibt. Darf das Reisebüro dafür dann 200€ Aufpreis verlangen?

Wie gesagt - ich bin kein Anwalt - aber meiner Meinung nach nicht. Da es aber eine Pauschalreise ist kann ich es nicht sagen.
Evtl. mag sich einer der hier anwesenden Anwälte äussern ?!

Hans
 

tehbasti

Erfahrenes Mitglied
01.04.2016
864
18
LUX / DSM
hier nochmal, da im anderen thread leider bisher keine antwort. bin durch ein technisches problem der SWISS mehr als 24h verspätet am ziel angekommen. flightright hat aufgegeben, da sie keinen partneranwalt in der schweiz haben und es für sie aussichtslos ist. gibt es eine andere firma, z.B. euclaim oder so, die das mit der SWISS verfolgen kann? oder gibt es da generell keine lösung?
 

ACX209

Erfahrenes Mitglied
08.09.2016
1.124
0
EDXB/HEI
hier nochmal, da im anderen thread leider bisher keine antwort. bin durch ein technisches problem der SWISS mehr als 24h verspätet am ziel angekommen. flightright hat aufgegeben, da sie keinen partneranwalt in der schweiz haben und es für sie aussichtslos ist. gibt es eine andere firma, z.B. euclaim oder so, die das mit der SWISS verfolgen kann? oder gibt es da generell keine lösung?

Vielleicht einer der Forums-Anwälte!
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.472
15.118
Vorschlag: Kontaktiere einen spezialisierten deutschen Anwalt (u.a. hier im Forum unterwegs). Diskutiere, ob man zu einem deutschen Gerichtsstand kommt. Falls nein, frage ihn, ob er den Fall (ggf. ueber einen Korrespondenzanwalt) trotzdem macht oder einen Schweizer Kollegen empfehlen kann.

Es muss doch, wie in Deutschland, auch in der Schweiz auf Fluggastrechte spezialisierte Anwaelte geben. Irgendwie wird man die schon finden, keine Ahnung, Anwaltskammer, Google, Feld-Wald-und-Wiesen-Anwalt...
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
46
55
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
hier nochmal, da im anderen thread leider bisher keine antwort. bin durch ein technisches problem der SWISS mehr als 24h verspätet am ziel angekommen. flightright hat aufgegeben, da sie keinen partneranwalt in der schweiz haben und es für sie aussichtslos ist. gibt es eine andere firma, z.B. euclaim oder so, die das mit der SWISS verfolgen kann? oder gibt es da generell keine lösung?


Gibt es denn gar keinen deutschen Ansatz? Fluggesellschaft? Flughafen. Erwerb d. Tickets über deutsches Reisebüro oder andere dt. Fluggesellschaft...?
 

Worldtraveler42

Erfahrenes Mitglied
15.02.2015
3.883
36
MRS
Abend,

mich würde konkret interessieren ob es irgendwie Urteile um Bewegungsreduzierungen gibt (sprich wenn ATC mögliche Landungen/Starts nur reduziert statt komplett zu untersagen).

Im meinen Fall geht es nämlich um sehr leichten Schneefall am Morgen der einen Flug am Nachmittag verhindert haben soll (obwohl Schnee und Eis mindestens 4 Stunden vor Abflug schon verschwunden waren). Anfangs hat die Airline auf "außergewöhnliche Wetterverhältnisse" verwiesen. Nachdem ich die Airline in meinem letzten Schreiben darauf aufmerksam gemacht habe, dass


  • alle anderen Fluggesellschaften die Strecke ohne Probleme mehrmals an dem Tag geflogen hat und
  • geringer Schneefall (hat gerade für eine hauchdünne Schicht auf dem Vorfeld gereicht) und Eis im Winter nicht außergewöhnlich ist

rutscht die Argumentation der Airline nun Richtung "Die böse ATC hat Flugbewegungen reduziert und deshalb mussten wir annullieren".

Auch die Argumentation "zieht" IMO nicht da die Airline beispielsweise größeren Flieger Vorrang gab. Damit habe ich auch prinzipiell kein Problem. Allerdings soll man mir dann keinen Bären aufbinden und erklären dass der Flug wegen Wetter annulliert wurde. Korrekt wäre ja: Wetter zwingt uns einige Flüge zu annullieren und wir haben entschieden dass uns eine Kurzstrecken Annullierung weniger kostet als eine Langstrecke mit 4x Passagieren zu streichen. In dem Fall müsste doch Kompensation zustehen :confused:
 

abvvgold

Erfahrenes Mitglied
28.06.2016
989
145
DUS
Hi,

eure Einschätzung ist gefragt:

Kann ich Ansprüche aus der EU Fluggastrechte-VO auch geltend machen, wenn ich nicht für den Flug eingecheckt war?
Ich hatte ein Ticket für einen Rückflug, welches ich aus persönlichen Gründen nicht wahrnehmen konnte (Hinflug angetreten). Es stellte sich heraus, dass der Rückflug schlussendlich 3:15 Std verspätet war.

Kann ich nun zur Fluggesellschaft gehen und 250 Euro verlangen?
Die Richtlinie spricht von der Voraussetzung "zur Abfertigung einfinden". Meines Erachtens lässt sich argumentieren, dass ich bei Ankunft am Flughafen auf Grund der bereits (wenn auch geringeren) absehbaren Verspätung von meinem Reisevorhaben abstand genommen habe.
Ich habe mich vor Ort und zur Abfertigung eingefunden - die Abfertigung beginnt am Check-In.
Von dem
Erfordernis, dass sich der Fluggast "zum Reiseantritt bereit hält" ist keine Rede.

Könnt ihr aus Erfahrung sprechen?

Danke!
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
46
55
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Warst du nun am Flughafen oder nicht?

Denn wenn du nur behauptest, am Flughafen gewesen zu sein, um die Ausgleichszahlung abzugreifen, wäre das wohl eine Straftat.

Die Frage beinhaltet aber durchaus einen interessanten Punkt, nämlich den nach dem Abfertigungs-Begriff. Seinerzeit ging der Verordnungsgeber wohl noch vom alten Regelfall aus, dass man am Flughafen eincheckt. Insofern ist da durchaus einiges in der Schwebe.

Letztlich wird man in einer solchen Situation fragen müssen, was die Abfertigung VOR ORT beinhaltet. Aus meiner Sicht bietet sich hier der Gang in den Sicherheitsbereich an, der ja wohl eine Bordkarte voraussetzt und auch registriert werden sollte.

In deinem Fall würde das bedeuten: Keine Check-in, keine Siko und auch sonst keinerlei Kontakt mit der Airline. Ergo keine Anwendbarkeit der VO.
 

SleepOverGreenland

Megaposter
09.03.2009
21.409
11.688
FRA/QKL
Warst du nun am Flughafen oder nicht?

Denn wenn du nur behauptest, am Flughafen gewesen zu sein, um die Ausgleichszahlung abzugreifen, wäre das wohl eine Straftat.
Bisher dachte ich das Forum ist nur voll von Maximierern und Mega Abgreifern. Aber manche können den Hals derart nicht voll bekommen, dass sie sogar vor Straftaten nicht zurückschrecken. :sick: :doh: