Dein Ansprechpartner ist das Reisebüro. Nicht die LH.Hallo zusammen, es wäre super wenn uns jemand helfen könnte:
-Pauschalreise, 11.04.-25.04.2018 gebucht, Flugzeiten in Reisebestätigung erhalten
-ursprüngliche Flüge: Hin 10.04. 22:25 Uhr, München nach Cancun, über Mexico City. Flugnummern LH520 und ab Mexico City AM589 (Ankunft in Cancun am 11.04. 09:13 Uhr)
Rück 25.04. 12:30 Uhr, Cancun nach München, über Houston. Flugnummern UA1015 und ab Houston UA102
Jetzt wurden uns die Flüge gestrichen, weil sie so angeblich nicht mehr existieren und die neuen Flüge (Hinflug 11h (!) später, Rückflug 1h früher) lauten:
Hin 11.04. 09:40 Uhr, LH7902 München über Houston nach Cancun, ab Houston Flugnummer LH 7910
Rück 25.04. 11:20 Uhr, ab Cancun mit LH 7911 nach Houston. Von Houston nach Frankfurt mit LH441 und von Frankfurt nach München mit LH102
Unser "ursprünglicher" Hinflug existiert im Endeffekt noch, nur landet er 1h später in Cancun - dennoch wurden wir auf einen 11 Stunden später stattfinden Flug umgebucht.
Der Reiseveranstalter (XNec) blockt vehement ab und sagt, sie hätten alles geprüft und eine Umbuchung ist leider (angeblich) nicht möglich.
Frage: kann ich gegen die Airline (Lufthansa?) vorgehen? Sind die nicht verpflichtet, mich auf den nächstmöglichen Flug umzubuchen und nicht 11 Stunden später?
Danke im Voraus und Grüße
Von mir eine Frage zu einer Pauschalreise im März.
Laut dem Reisebüro finden die ursprünglich gebuchten Flüge nicht mehr statt, als Alternative wird eine Umsteigeverbindung mit knapp doppelter bis dreifacher Reisezeit oder eine Woche später für +200€ angeboten. Ist meine Annahme, dass der Aufpreis nicht zulässig ist und das Reisebüro eine angemessene Alternative (von mir auch eine Woche später) ohne Aufpreis anbieten sollte, richtig?
Dein Ansprechpartner ist das Reisebüro. Nicht die LH.
Schade, die blocken nämlich ab und sagen, sie können uns nur die Flüge anbieten, die sie in ihrem Kontingent haben
Ohne das ich Anwalt bin würde ich zweimal JA sagen. Such Dir einen Dir passenden Flug raus und geh nochmal zum Reisebüro.
Gruss
Hans
Genau genommen muesste es heissen: Dein Vertragspartner ist der Reiseveranstalter. Auch wenn Du die Reise in einem Reisebuero gebucht hast.
Da gibt es leider das Problem, dass es absolut keine buchbaren Direktflüge mit Ausnahme von dem eine Woche später gibt. Darf das Reisebüro dafür dann 200€ Aufpreis verlangen?
hier nochmal, da im anderen thread leider bisher keine antwort. bin durch ein technisches problem der SWISS mehr als 24h verspätet am ziel angekommen. flightright hat aufgegeben, da sie keinen partneranwalt in der schweiz haben und es für sie aussichtslos ist. gibt es eine andere firma, z.B. euclaim oder so, die das mit der SWISS verfolgen kann? oder gibt es da generell keine lösung?
hier nochmal, da im anderen thread leider bisher keine antwort. bin durch ein technisches problem der SWISS mehr als 24h verspätet am ziel angekommen. flightright hat aufgegeben, da sie keinen partneranwalt in der schweiz haben und es für sie aussichtslos ist. gibt es eine andere firma, z.B. euclaim oder so, die das mit der SWISS verfolgen kann? oder gibt es da generell keine lösung?
Nunja. Ich würde erst mal den kostenlosen Weg über das BAZL wählen.Eine Liste spezialisierter Schweizer Anwaelte ist das nun nicht.
Bisher dachte ich das Forum ist nur voll von Maximierern und Mega Abgreifern. Aber manche können den Hals derart nicht voll bekommen, dass sie sogar vor Straftaten nicht zurückschrecken.Warst du nun am Flughafen oder nicht?
Denn wenn du nur behauptest, am Flughafen gewesen zu sein, um die Ausgleichszahlung abzugreifen, wäre das wohl eine Straftat.