EU Fluggastrechte / Annullierung

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berlinet

Erfahrenes Mitglied
21.07.2015
5.203
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Mich erschreckt eher, wie selbstverständlich dies zu sein scheint und offenbar in einem Umfeld passiert, in dem das als völlig in Ordnung gilt. Nicht der Hauch eines Gewissenskonflikts, nur eine Formalität.
 

tcswede

Erfahrenes Mitglied
09.07.2010
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Hi,
eure Einschätzung ist gefragt:
Kann ich Ansprüche aus der EU Fluggastrechte-VO auch geltend machen, wenn ich nicht für den Flug eingecheckt war?
Ich hatte ein Ticket für einen Rückflug, welches ich aus persönlichen Gründen nicht wahrnehmen konnte (Hinflug angetreten). Es stellte sich heraus, dass der Rückflug schlussendlich 3:15 Std verspätet war.
Kann ich nun zur Fluggesellschaft gehen und 250 Euro verlangen?
Könnt ihr aus Erfahrung sprechen?
Danke!

Und genau welchen Schaden hattest Du, aus der entstandenen Verspätung, am Zielort ?
 

abvvgold

Erfahrenes Mitglied
28.06.2016
989
145
DUS
Warst du nun am Flughafen oder nicht?

Denn wenn du nur behauptest, am Flughafen gewesen zu sein, um die Ausgleichszahlung abzugreifen, wäre das wohl eine Straftat.

Die Frage beinhaltet aber durchaus einen interessanten Punkt, nämlich den nach dem Abfertigungs-Begriff. Seinerzeit ging der Verordnungsgeber wohl noch vom alten Regelfall aus, dass man am Flughafen eincheckt. Insofern ist da durchaus einiges in der Schwebe.

Letztlich wird man in einer solchen Situation fragen müssen, was die Abfertigung VOR ORT beinhaltet. Aus meiner Sicht bietet sich hier der Gang in den Sicherheitsbereich an, der ja wohl eine Bordkarte voraussetzt und auch registriert werden sollte.

In deinem Fall würde das bedeuten: Keine Check-in, keine Siko und auch sonst keinerlei Kontakt mit der Airline. Ergo keine Anwendbarkeit der VO.

Ja, am Flughafen war ich - sorry wenn das unklar formuliert war.
+1, gebucht auf gleichem Ticket, ist den Flug angetreten, nachdem ich sie dort auf den Weg gebracht habe.

Und genau welchen Schaden hattest Du, aus der entstandenen Verspätung, am Zielort ?

Ein Schaden wird an keiner Stelle in der VO vorausgesetzt.
Unabhängig davon könnte ein Schaden schon darin liegen, dass ich auf Grund der Verspätung, und meiner dadurch vorhersehbar beeinträchtigten persönlichen Verpflichtung, jedenfalls in meinen Interessen, einbüßen musste.

Nach der VO ist Bezugspunkt der Unterstützungspflicht der Fluggesellschaft die Absehbarkeit von Verzögerungen nach vernünftigem Ermessen.
Warum sollte es dem Verbraucher dann versagt sein, bei Absehbarkeit einer Verspätung einen Flug nach vernünftigem Ermessen nicht wahrzunehmen (während die Gesellschaft den Sitzplatz sogar erneut verkaufen könnte), um seine eigenen Interessen zu wahren? Die gesamte VO soll den Verbraucherschutz wahren und stärken.

Ich würde auch gerne etwas abgreifen.

Ich habe den Flug nicht gebucht, aber ich würde argumentieren, dass ich eigentlich genau diesen verspäteten Flug hätte buchen wollen, aber festgestellt, dass er verspätet war.

Geht das?

Das ist sicher eine Frage, die sich im Rahmen von Full-Flex Tickets stellen könnte, ob in beabsichtigter Umbuchung auf einen verspäteten Flug oder auch als Argumentationsansatz der Airline im Falle von einer Umbuchung seitens des Passagiers auf den (zufällig) verspäteten Flug.
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
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Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Ja, am Flughafen war ich - sorry wenn das unklar formuliert war.
+1, gebucht auf gleichem Ticket, ist den Flug angetreten, nachdem ich sie dort auf den Weg gebracht habe.

Um in den Anwendungsbereich der VO zu gelangen, muss man sich bei einer Verspätung ja zur Abfertigung einfinden. Subjektiv hast du das ja definitiv nicht. Vielmehr hast du nur deine +1 zum Flughafen gebracht.

Und objektiv...? Das ist die Frage! Irgendeinen "Kontakt" mit der Airline, mindestens indirekt, wird man voraussetzen dürfen. Wenn du dir also deine Bordkarte nicht abgeholt hast, nicht durch die Sicherheit bist etc., wird´s auch objektiv am Tatbestandsmerkmal der Abfertigung mangeln.

Vor allem: Du müsstest ja im Ergebnis lügen, um an die Ausgleichszahlung zu gelangen. Denn indem du die Ausgleichszahlung beanspruchst, behauptest du mindestens inzidenter, dass du fliegen wolltest. Und das stimmt ja nun mal nicht. Ich würd´s also lassen... :)
 
Zuletzt bearbeitet:

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.472
15.118
Ich wuerde es noch einfacher machen: Art. 6 fuehrt erst ab fuenf Stunden Verspaetung in Art. 8. Sprich, bei einer kleinen Nur-Verspaetung (keine Nichtbefoerderung, keine Annulierung) "muss" man fliegen, zumindest fluggastrechtlich.

Fliegt man nicht, ist man kein Fluggast im Sinne der VO und kommt gar nicht erst in den persoenlichen Anwendungsbereich von Art. 6 f.

Dazu passt systematisch, dass die VO auf das zur Abfertigung Einfinden nur bei Annulierungen verzichtet. Fuer Verspaetungen (unter fuenf Stunden) soll man also nur entschaedigt werden, wenn man sie tatsaechlich erleidet. Ob das angemessen ist, kann man diskutieren, aber es ist halt erstmal so.

Somit kein Anspruch, unabhaengig von der Frage, welche Anforderungen an das zur Abfertigung Einfinden gestellt werden und ob die Verspaetung das Nicht-Antreten des Fluges verursacht haben muss.
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
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Berlin
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Kann man so sehen. Ganz soweit würde ich aber nicht gehen.

Was man tun muss, um in den Anwendungsbereich der VO zu kommen, regelt Art. 3 ja abschließend.

Im "persönlichen Anwendungsbereich" d. Art. 6 ist man, sobald sich der Abflug verzögert. Und der Abs. 1 iii) sagt ja nicht mehr, als dass der Fluggast ab einer ABFLUGverspätung v. fünf Stunden zusätzlich das Recht auf Rückabwicklung hat. Hier ist zu bedenken, dass selbst bei einer noch größeren Abflugverspätung keinesfalls der Zeitverlust am Endziel programmiert ist. Ich kann ja mit zehn Stunden Verspätung in HAM starten und dennoch pünktlich in JFK ankommen, wenn die Umsteigezeit nur entsprechend groß ist.

Insofern steht die Abflugverspätung in keinem erkennbaren Zusammenhang mit der Ausgleichszahlung.

Andersrum betrachtet macht bisweilen der Flug keinen Sinn mehr, wenn er nur eine Stunde verspätet erfolgt oder gar noch weniger. Der mit dem Zeitverlust am Endziel zusammenhängende Ärger materialisiert sich dann, ob nun geflogen wird oder nicht. Und schließlich macht ja auch bei der Annullierung der Verordnungsgeber die Ausgleichszahlung davon abhängig, ob dem Fluggast die CHANCE gegeben wird, sein Endziel ohne großen Zeitverlust zu erreichen.

Heißt für mich, dass man die Ausgleichszahlung auch beanspruchen kann, wenn man nicht fliegt, sofern der Zeitverlust am Endziel v. drei Stunden + nicht zu vermeiden ist.
 
C

cweiss

Guest
Ich hab mal eine kurze Frage ich habe in einem Forum für Recht gelesen das: "Lt. EU-Fluggast-VO 261/2004 darf eine Fluggesellschaft bis zwei Wochen vor Abflug Fluege annullieren." kann das wirklich sein?
Hier habe ich gelesen wird Anulliert egal wann muss ein neuer Flug angeboten werden und kommt die Annullierung sehr spät gibt es vielleicht auch Geld.
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
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Ich hab mal eine kurze Frage ich habe in einem Forum für Recht gelesen das: "Lt. EU-Fluggast-VO 261/2004 darf eine Fluggesellschaft bis zwei Wochen vor Abflug Fluege annullieren." kann das wirklich sein?
Hier habe ich gelesen wird Anulliert egal wann muss ein neuer Flug angeboten werden und kommt die Annullierung sehr spät gibt es vielleicht auch Geld.

Dazu müsste man jetzt etwas weiter ausholen.

Aber lediglich auf die VO 261/2004 bezogen, ist in der Tat klar zu unterscheiden:

Der Anspruch auf Ersatzbeförderung, Erstattung etc. besteht unabhängig v. Zeitpunkt.

Ausgleichszahlungen gibt es hingegen nicht, wenn die Streichung eines Fluges betroffenen Paxen mindestens zwei Wochen vor dem Flug mitgeteilt wurde.
 

aschumann

Aktives Mitglied
30.09.2017
143
0
Ich habe folgendes Problem:

Flug wurde storniert mir wurde ein Flug einigen Stunden früher angeboten das wäre für mich aber extrem ungünstig.
Jetzt kommt aber dazu das ein späterer Flug erst am nächsten Tag geht oder sonst wo an einem anderen Flughafen zu übernachten.

meine Frage:
Wenn ich den früheren Flug ablehne und einen Tag später fliege muss ich dann die Übernachtung bezahlen oder geht das unter Betreuungsleistung der Airline?
 

webmanager

Aktives Mitglied
19.07.2010
192
17
FRA
Bekannte von mir stehen vor folgendem Problem:
Gebucht bei BA, durchgehendes Ticket von MIA über LHR nach TXL.

Abflug 10.12 von MIA nach LHR mit BAW1529 // Codeshare AAL38 durchgeführt von AA aufgrund einer defekten Tür zwei Stunden verspätet. Würde so an sich ja erst mal nicht unter EU261 fallen, da US-Airline und Abflug nicht in EU - richtig?

Ankunft am 11.12 in LHR zwei Stunden zu spät. Dort angekommen wurde ihnen direkt Hotelvoucher, Tickets in die Hand gedrückt, da die MCT unterschritten wurde. Umgebucht sind sie nun auf LH über MUC nach TXL und kommen auch erst am nächsten Tag (12.12) an. Gibt es noch die Möglichkeit etwas nach EU261 zu beanspruchen wegen der Verspäteten Ankunft um einen Tag? Wenn ja wäre BA oder AA der Ansprechpartner?


Mal ein Update zu "meinem" Fall.
BA hat gemeint AA wäre Schuld dran und wollten nicht zahlen. Die Verwandten haben es dann noch bei AA versucht (sie rechneten schon damit, dass sie sowieso nichts erhalten werden).
AA hatte nach wenigen Tagen geantwortet, zahlen werden sie nichts in diesem Fall, aber es gab Gutscheine 200 Dollar p.P. für den nächsten Flug mit AA.
 

xylon

Reguläres Mitglied
02.01.2016
37
0
Hallo,

ich würde um eure Einschätzung beten.

Mein Flug MAN - MUC (LH2503) wurde heute gecancelt, ich hatte den Koffer schon eingecheckt und war schon am Gate. Als Grund wurde das Wetter genannt.

Ursprüngliches Routing:
MAN - MUC LH2503 17:35 - 20:35

Als ich die Email bekam das der Flug ausfällt hab ich bei LH angerufen, ein anderer Flug nach MUC (auch über anderen Flughafen) war nicht möglich.
Da ich nicht auf den nächsten Tag warten wollte (also aus dem Flughafen wieder raus...) habe ich mich auf MAN - FRA umbuchen lassen. Da die Ankunft in FRA zu spät war um mit dem Zug noch nachhause zu kommen, habe ich ein Hotel gebucht und zusätzlich einen Zug für den nächsten TAg

Tatsächliches Routing:
MAN - FRA LH947 18:05 - 20:45

Nun bin ich also in FRA im Hotel und fahr morgen mit dem Zug nachhause.
Unabhängig von den Kosten für das Hotel + Zug, steht mir nach den Flugrechten Entschädigung zu?

Danke für eure Antworten


####edit####
und zu guter letzt ist mein Koffer nicht mitgekommen, der steht noch in MAN und wird Dienstag per DHL geliefert... Nicht so tragisch... aber nicht mein Tag heute
 
Zuletzt bearbeitet:

CSVT

Erfahrenes Mitglied
01.07.2016
680
5
HAM
MAN - MUC (LH2503)

Das geplante Flugzeug (D-AIRK) war auf der Strecke GVA-MUC verspätet und dadurch zu spät für die MUC-MAN Rotation in MUC.

Da das Flugzeug sich (aus sehr wahrscheinlich von LH zu verantwortenden Gründen) nicht in MAN befand, könnte man durchaus was draus machen und eine Entschädigung fordern.
 

oliver2002

Indernett Flyertalker
09.03.2009
8.958
4.411
50
MUC
www.oliver2002.com
Das geplante Flugzeug (D-AIRK) war auf der Strecke GVA-MUC verspätet und dadurch zu spät für die MUC-MAN Rotation in MUC.

Da das Flugzeug sich (aus sehr wahrscheinlich von LH zu verantwortenden Gründen) nicht in MAN befand, könnte man durchaus was draus machen und eine Entschädigung fordern.

Am 17. wurden in MUC wetterbedingt (sehr viel schnee) 130 Flüge absgesagt...
 

SWINE

Erfahrenes Mitglied
06.08.2016
1.301
475
wie sieht es mit den Rechten aus wenn von einem Rückflug das letzte Segment um 5Minuten verschoben wurde?
Gibt es eine Chance im TIcket nur das erste Segment ändern zu lassen?
 

Hape1962

Erfahrenes Mitglied
24.01.2011
3.299
1.405
CGN
Jetzt hat es uns auch erwischt. FR8035 DUB- CGN für heute wurde gestrichen. Genau genommen wurde in Dublin alles gestrichen aufgrund Wetterlage vor Ort.
Über den Chat habe ich uns dann auf Samstag 19.25 Uhr umbuchen lassen. Früher ging nicht.
Umbuchen auf DUB-STN-CGN ging auch nicht laut Chat.
Zum Glück konnte ich unser Hotelzimmer verlängern zu normalen Konditionen.

Ich werde mal alles einreichen wenn wir zurück sind und abwarten was passiert. Wohl eher nix ausser das sich FR auf das Wetter rausreden wird. Auch wenn am Flughafen fleißig EU Recht Formulare verteilt wurden.

Ansonsten Ski und Rodel gut hier :D
Haben uns mit Whisky, Bier sowie Sandwiches und Schokolade eingedeckt weil Dublin gleich dicht gemacht wird.
 

tian

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
10.709
140
Buch dir doch einen Flug für morgen und reich das später zur Erstattung ein oder willst du die zwei Tage unbedingt noch in Dublin bleiben?
 

flyer09

Erfahrenes Mitglied
04.11.2009
12.068
2.215
Buch dir doch einen Flug für morgen und reich das später zur Erstattung ein oder willst du die zwei Tage unbedingt noch in Dublin bleiben?

Morgen gibt es nach aktuellem Stand keinen einzigen Flug ex DUB - bis morgen Nachmittag wurde wegen erwarteter "lächerlichen" 10-15cm Schnee in Dublin eine Ausgangssperre für alle verhängt.
 

tian

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
10.709
140
Morgen gibt es nach aktuellem Stand keinen einzigen Flug ex DUB - bis morgen Nachmittag wurde wegen erwarteter "lächerlichen" 10-15cm Schnee in Dublin eine Ausgangssperre für alle verhängt.

Sind doch schon einige Flüge raus Heute. Ich hätte da nicht bis Samstag gewartet bis FR Plätze frei hat.
 

Hape1962

Erfahrenes Mitglied
24.01.2011
3.299
1.405
CGN
Ich hatte im Vorfeld alle Alternativen nachgeschaut. Direktflüge ausgebucht. Via STN oder SXF ging auch nix. FR hat so ziemlich alles gestrichen hier. Dublin ist zu einer Geisterstadt mutiert. ÖPNV eingestellt. Geschäfte fast alle geschlossen. Uns macht das nix da ich erst nächste Woche wieder arbeiten muss. Mittlerweile ist auch der Samstag Flug dicht.

Ich geh eh davon aus das es keine Kompensation gibt.