Hi,
eure Einschätzung ist gefragt:
Kann ich Ansprüche aus der EU Fluggastrechte-VO auch geltend machen, wenn ich nicht für den Flug eingecheckt war?
Ich hatte ein Ticket für einen Rückflug, welches ich aus persönlichen Gründen nicht wahrnehmen konnte (Hinflug angetreten). Es stellte sich heraus, dass der Rückflug schlussendlich 3:15 Std verspätet war.
Kann ich nun zur Fluggesellschaft gehen und 250 Euro verlangen?
Könnt ihr aus Erfahrung sprechen?
Danke!
Warst du nun am Flughafen oder nicht?
Denn wenn du nur behauptest, am Flughafen gewesen zu sein, um die Ausgleichszahlung abzugreifen, wäre das wohl eine Straftat.
Die Frage beinhaltet aber durchaus einen interessanten Punkt, nämlich den nach dem Abfertigungs-Begriff. Seinerzeit ging der Verordnungsgeber wohl noch vom alten Regelfall aus, dass man am Flughafen eincheckt. Insofern ist da durchaus einiges in der Schwebe.
Letztlich wird man in einer solchen Situation fragen müssen, was die Abfertigung VOR ORT beinhaltet. Aus meiner Sicht bietet sich hier der Gang in den Sicherheitsbereich an, der ja wohl eine Bordkarte voraussetzt und auch registriert werden sollte.
In deinem Fall würde das bedeuten: Keine Check-in, keine Siko und auch sonst keinerlei Kontakt mit der Airline. Ergo keine Anwendbarkeit der VO.
Und genau welchen Schaden hattest Du, aus der entstandenen Verspätung, am Zielort ?
Ich würde auch gerne etwas abgreifen.
Ich habe den Flug nicht gebucht, aber ich würde argumentieren, dass ich eigentlich genau diesen verspäteten Flug hätte buchen wollen, aber festgestellt, dass er verspätet war.
Geht das?
Ja, am Flughafen war ich - sorry wenn das unklar formuliert war.
+1, gebucht auf gleichem Ticket, ist den Flug angetreten, nachdem ich sie dort auf den Weg gebracht habe.
Ich hab mal eine kurze Frage ich habe in einem Forum für Recht gelesen das: "Lt. EU-Fluggast-VO 261/2004 darf eine Fluggesellschaft bis zwei Wochen vor Abflug Fluege annullieren." kann das wirklich sein?
Hier habe ich gelesen wird Anulliert egal wann muss ein neuer Flug angeboten werden und kommt die Annullierung sehr spät gibt es vielleicht auch Geld.
Bekannte von mir stehen vor folgendem Problem:
Gebucht bei BA, durchgehendes Ticket von MIA über LHR nach TXL.
Abflug 10.12 von MIA nach LHR mit BAW1529 // Codeshare AAL38 durchgeführt von AA aufgrund einer defekten Tür zwei Stunden verspätet. Würde so an sich ja erst mal nicht unter EU261 fallen, da US-Airline und Abflug nicht in EU - richtig?
Ankunft am 11.12 in LHR zwei Stunden zu spät. Dort angekommen wurde ihnen direkt Hotelvoucher, Tickets in die Hand gedrückt, da die MCT unterschritten wurde. Umgebucht sind sie nun auf LH über MUC nach TXL und kommen auch erst am nächsten Tag (12.12) an. Gibt es noch die Möglichkeit etwas nach EU261 zu beanspruchen wegen der Verspäteten Ankunft um einen Tag? Wenn ja wäre BA oder AA der Ansprechpartner?
MAN - MUC (LH2503)
Das geplante Flugzeug (D-AIRK) war auf der Strecke GVA-MUC verspätet und dadurch zu spät für die MUC-MAN Rotation in MUC.
Da das Flugzeug sich (aus sehr wahrscheinlich von LH zu verantwortenden Gründen) nicht in MAN befand, könnte man durchaus was draus machen und eine Entschädigung fordern.
Buch dir doch einen Flug für morgen und reich das später zur Erstattung ein oder willst du die zwei Tage unbedingt noch in Dublin bleiben?
Morgen gibt es nach aktuellem Stand keinen einzigen Flug ex DUB - bis morgen Nachmittag wurde wegen erwarteter "lächerlichen" 10-15cm Schnee in Dublin eine Ausgangssperre für alle verhängt.
Sind doch schon einige Flüge raus Heute. Ich hätte da nicht bis Samstag gewartet bis FR Plätze frei hat.