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Hatte über Ostern einen Flug mit Swiss von Prag über Zürich nach Shanghai.
Flug Zürich-Shanghai 4,75 Stunden verspätet, da am Vortag ein anderes Flugzeug der Swiss einen Zusammenstoß mit einem Turkish Airlines-Flieger hatte. Als Folge hat unser Flugzeug einen Umlauf nach Paris übernommen bevor dieser dann nach Shanghai flog.
Swiss schreibt mir nun
Oder sehe ich dies falsch?
Flug Zürich-Shanghai 4,75 Stunden verspätet, da am Vortag ein anderes Flugzeug der Swiss einen Zusammenstoß mit einem Turkish Airlines-Flieger hatte. Als Folge hat unser Flugzeug einen Umlauf nach Paris übernommen bevor dieser dann nach Shanghai flog.
Swiss schreibt mir nun
Neben dem, dass nach im Internet gefundenen Entscheidungen gewisse Vorfälle auf dem Vor-/Rollfeld nicht als höhere Gewalt zählen, sollte Swiss ja über entsprechenden Ersatz am eigenen Hub verfügen, um solch einen Vorfall auffangen zu können bzw. in 18 Stunden zwischen Vorfall und geplanten Abflug für einen entsprechenden Ersatz z. B. über ACMI zu sorgen um die Verspätung zu vermeiden.Bei dieser Flugunregelmässigkeit handelte es sich um einen unvorhersehbaren und für die Airline nicht zu vermeidenden Vorfall. Vor diesem Hintergrund bitte ich um Ihr Verständnis, dass eine Entschädigungsforderung aus rechtlicher Sicht nicht geltend gemacht werden kann.
Oder sehe ich dies falsch?