EU Fluggastrechte / Annullierung

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jb1991

Erfahrenes Mitglied
20.10.2010
440
97
DRS
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Hatte über Ostern einen Flug mit Swiss von Prag über Zürich nach Shanghai.
Flug Zürich-Shanghai 4,75 Stunden verspätet, da am Vortag ein anderes Flugzeug der Swiss einen Zusammenstoß mit einem Turkish Airlines-Flieger hatte. Als Folge hat unser Flugzeug einen Umlauf nach Paris übernommen bevor dieser dann nach Shanghai flog.

Swiss schreibt mir nun
Bei dieser Flugunregelmässigkeit handelte es sich um einen unvorhersehbaren und für die Airline nicht zu vermeidenden Vorfall. Vor diesem Hintergrund bitte ich um Ihr Verständnis, dass eine Entschädigungsforderung aus rechtlicher Sicht nicht geltend gemacht werden kann.
Neben dem, dass nach im Internet gefundenen Entscheidungen gewisse Vorfälle auf dem Vor-/Rollfeld nicht als höhere Gewalt zählen, sollte Swiss ja über entsprechenden Ersatz am eigenen Hub verfügen, um solch einen Vorfall auffangen zu können bzw. in 18 Stunden zwischen Vorfall und geplanten Abflug für einen entsprechenden Ersatz z. B. über ACMI zu sorgen um die Verspätung zu vermeiden.
Oder sehe ich dies falsch?
 

perpetualKid

Erfahrenes Mitglied
20.06.2009
361
8
LYR/SEA
Gestern bei LH verpasster Anschluss + Umbuchung auf den naechsten Flug, abends gleich noch online reklamiert, heute Bestaetigung das der Betrag ueberwiesen wird (y)
 

webmanager

Aktives Mitglied
19.07.2010
192
17
FRA
Hab heute das Problem, dass die LH193 gestrichen ist, die Flüge davor und danach gehen, sind aber bereits voll da wegen des Wetters heute früh bereits einige gestrichen waren. Umbuchung war möglich an der Hotline, ich fliege nun 2,5 Stunden später hier ab. Gibt es da die Chance Entschädigung zu bekommen? Laut meinen Recherchen würden mir 250 Euro zustehen, oder täusche ich mich da?
 
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Mr. Hard

Spaßbremse
23.02.2010
10.860
3.524
Hab heute das Problem, dass die LH193 gestrichen ist, die Flüge davor und danach gehen, sind aber bereits voll da wegen des Wetters heute früh bereits einige gestrichen waren. Umbuchung war möglich an der Hotline, ich fliege nun 2,5 Stunden später hier ab. Gibt es da die Chance Entschädigung zu bekommen? Laut meinen Recherchen würden mir 250 Euro zustehen, oder täusche ich mich da?

Was ist denn die Ursache gewesen?
 

webmanager

Aktives Mitglied
19.07.2010
192
17
FRA
Was ist denn die Ursache gewesen?

Ursache ist mir nicht bekannt, der ursprünglich geplante Flieger laut Fraport Seite war D-AIRL, der wiederum hat sich auf dem Weg nach London und zurück Verspätung angeflogen vermutlich wegen des Wetters heute früh. Ich denke also mal Folgeverspätung.. denn grundsätzlich gehen die Flüge ab Frankfurt ja laut Flughafenseite und LH App.
 
B

Blacky

Guest
LH2166 auf Grund technischer Probleme gecancelt; umgebucht auf LH2168, dadurch Flug über 3 Stunden später.

Welche Chancen seht Ihr für eine Kompensation?
 

Mr. Hard

Spaßbremse
23.02.2010
10.860
3.524
Ursache ist mir nicht bekannt, der ursprünglich geplante Flieger laut Fraport Seite war D-AIRL, der wiederum hat sich auf dem Weg nach London und zurück Verspätung angeflogen vermutlich wegen des Wetters heute früh. Ich denke also mal Folgeverspätung.. denn grundsätzlich gehen die Flüge ab Frankfurt ja laut Flughafenseite und LH App.

Wenn das Wetter die Ursache war, ist es höhere Gewalt.
 
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MFox

Erfahrenes Mitglied
10.06.2016
1.599
2.104
Hallo zusammen,

folgendes: Ich habe zwei Tickets

Ticket #1 DUS - ZRH - HAJ
Ticket #2 HAJ - ZRH - DUS

Ticket 1 ist der Zug abgefahren, das erste Segment wurde angetreten und ein schöner Tag in ZRH gemacht.
Ticket 2 möchte ich nicht antreten, da die 777 gegen CS1 getauscht wurde und ich mir den Stress mit Direct Turnaround in HAJ von CS1 und knappe Umsteigezeit von 45 Min in ZRH auf den Anschlussflug nach DUS ersparen möchte. Alternative soll ein früherer Rückflug mit EW werden.

Habe auf dem Ticket #2 46,26€ ausgewiesene Flughafensteuern und 18,00€ "internationaler Zuschlag".

Was hat es mit dem internationalen Zuschlag auf sich? Ist dieser auch erstattbar im Falle eines No Shows? Bzw. berechnet LX immer noch Bearbeitungsgebühr für die Erstattung der Taxen? Gab ja schon diverse Gerichtsurteile im EU-Raum, wie verhält es sich in der Schweiz, hat da jemand aktuelle Erfahrungen?

Danke euch schon mal
 

chris_flyer

Erfahrenes Mitglied
08.06.2015
2.726
1
Wiesloch,FRA,STR
Hallo zusammen,folgendes: Ich habe zwei TicketsTicket #1 DUS - ZRH - HAJTicket #2 HAJ - ZRH - DUSTicket 1 ist der Zug abgefahren, das erste Segment wurde angetreten und ein schöner Tag in ZRH gemacht.Ticket 2 möchte ich nicht antreten, da die 777 gegen CS1 getauscht wurde und ich mir den Stress mit Direct Turnaround in HAJ von CS1 und knappe Umsteigezeit von 45 Min in ZRH auf den Anschlussflug nach DUS ersparen möchte. Alternative soll ein früherer Rückflug mit EW werden.Habe auf dem Ticket #2 46,26€ ausgewiesene Flughafensteuern und 18,00€ "internationaler Zuschlag".Was hat es mit dem internationalen Zuschlag auf sich? Ist dieser auch erstattbar im Falle eines No Shows? Bzw. berechnet LX immer noch Bearbeitungsgebühr für die Erstattung der Taxen? Gab ja schon diverse Gerichtsurteile im EU-Raum, wie verhält es sich in der Schweiz, hat da jemand aktuelle Erfahrungen?Danke euch schon mal
Den Stress am Flughäfen hättest du doch auch bei der B777 gehabt.Also du möchtest trotz No-Show noch alle möglichen Gebühren uns sonstiges zurück ? LH und vermutlich die gesamte Group behalten bei Eco-Tickets der günstigsten Klasse den internationalen Zuschlag sowie die Sicherheitsgebühren. Nur Steuern und Flughafengebühren gibt’s zurück.

Wenn es aber eine Ticketnummer ist, dann siehe hier : https://www.vielfliegertreff.de/economy-class-tarife/83477-no-show-gebuehr.html#post1665947
 
Zuletzt bearbeitet:
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MFox

Erfahrenes Mitglied
10.06.2016
1.599
2.104
Den Stress am Flughäfen hättest du doch auch bei der B777 gehabt.Also du möchtest trotz No-Show noch alle möglichen Gebühren uns sonstiges zurück ? LH und vermutlich die gesamte Group behalten bei Eco-Tickets der günstigsten Klasse den internationalen Zuschlag sowie die Sicherheitsgebühren. Nur Steuern und Flughafengebühren gibt’s zurück.

Wenn es aber eine Ticketnummer ist, dann siehe hier : https://www.vielfliegertreff.de/economy-class-tarife/83477-no-show-gebuehr.html#post1665947

Danke. Wie gesagt, DUS-ZRH-HAJ sind auf einem Ticket, DUS-ZRH gestern abgeflogen. Für dieses Ticket 1 werde ich keinen Refund anfordern wollen (mit der Nutzung des ersten Segmentes ist m.E. der Zug abgefahren).

Ticket 2 mit der Iteration HAJ - ZRH - DUS, welches ich ja dann gar nicht nutze, würde ich einen Refund der Taxen anstreben.

Ja, den Stress hätte ich auch gehabt, aber einfach jetzt keinen Grund mehr das zu fliegen. Mit dem Ticketerwerb mache ich mich ja nicht zum Leibeigenen von LX der zum Mitfliegen verpflichtet ist.
 
B

Blacky

Guest
Ich habe jetzt mal die Entschädigung für die Annullierung von LH2166 (12.04.) angefordert. Ich habe 250,- Euro verlangt; alternativ 25k Prämienmeilen.

Mal sehen, wofür sich LH entscheidet.
 

slutz

Erfahrenes Mitglied
06.10.2016
2.315
1.965
Ich habe einen return-Flug gebucht Düsseldorf - Yerevan über mit Zwischenstopp in Istanbul. Airline ist Atlas Global. Hinflug eig 25.5. und Rückflug 2.6.
Nun hat Atlasglobal die Flüge von Istenabul nach Yerevan verschoben so dass es weder am 25.5. eine Verbindung hin noch am 2.6. eine Verbindung zurück gibt.

Gebucht wurde über ein OTA in Italien (volagratis, die deutsche Seite heißt Bravofly).

Habe bei atlasglobal angerufen. Aussage war dort, dass eine Umbuchung das zuständige Reisebüro übernehmen muss. Keine weitere Auskunft möglich.

Beim atlasglobal Verkaufsschalter dann in Düsseldorf mal nachgefragt. Der Typ hat sich in die Warteschleife gehängt und mit der Zentrale telefoniert.
Ergebnis:
Es würde die Möglichkeit bestehen am 24.5. schon hinzufliegen... 14 Stunden Aufenthalt in Istanbul und dann weiter nach Yerevan. Rückflüg wäre anstatt dem 2.6. am 3.6. möglich.
Das alles müsste aber das Reisebüro machen.

Also habe ich nun die angerufen und dort wurde mir gesagt, dass die einzige Möglichkeit eine Auszahlung des Reisepreises ist. Man habe wohl mehrfach die Fluggesellschaft kontaktiert aber es hat wohl nicht geholfen.

Ich habe beide Seiten immer auf Article 8 of REGULATION (EC) No 261/2004 hingewiesen. Darauf wurde in keinster Weise eingegangen.

Nun habe ich gestern (überraschenderweise) auf checkmytrip gesehen, dass die Airline mich doch auf den Flug am 24.5. umgebucht hat.
Heute ruft mich nun das Reisebüro an und sagt, dass nur ein Refund möglich ist. Habe ich abgelehnt und nachdem ein weiterer Verweis auf meine Rechte nichts brachte, dann aufgelegt.

Ich habe das Ticket im November 2017 gekauft und damals 200€ bezahlt. Neu kaufen (mit einer anderen Airline) kostet nun mind. das doppelte.
So wie ich das sehe kann ich das machen und im Nachhinein die Kostenübernahme von Atlasglobal verlangen? Oder muss ich mich immer noch an das Reisebüro werden?

Da ich keine Rechtsschutzversicherung habe, frage ich schon ob es trotzdem lohnt einen Anwalt einzuschalten falls Atlasglobal sich weigern sollte? Ich denke mal die Kosten werden von Atlasglobal für meinen Anwalt nur dann übernommen, wenn es vor Gericht gehen sollte und ich dort dann gewinne.

Da es praktisch um 200€ Differenzbetrag geht, weiß ich nicht ob sich der Ärger bzw die Anstrengungen mit einem Anwalt lohnen würden, da ich davon ausgehe dass sich Atlasglobal bis zum Ende gegen eine Zahlung wehren wird.

Bzgl der Daten (+-1,2 Tage) bin ich relativ Flexibel. Deswegen sieht mein Plan soweit wie folgt aus:
Ich werde am 24.5. zum Flughafen gehen, von dort nach Istanbul fliegen und vor Ort am Schalter mit den Mitarbeitern der Airline nochmal in Kontakt treten und um die Kostenübernahme für ein Hotel zubitten (der 14-stündige Aufenthalt ist über Nacht).
Dann am 25.5. gehts weiter nach Yerevan.

Bzgl des Rückflug ist nun ein erneutes Problem. Das Datum mit dem 3.6. ist kein Problem nur bin ich nun so gebucht worden:
Istanbul-Düsseldorf 10:40 - 13-10
Yerevan-Istanbul 13:40 - 15:10

Also mein zweites Leg geht vor dem ersten.
Hat jmd einen Rat wie ich nun dort vorgehen sollte?


Ich bedanke mich schonmal dafür wenn jmd seine Erfahrungen mitteilt oder mir sonst weiter behilflich ist.
Jegliche "hätteste besser direkt bei der Airline gebucht" Aussagen sind nicht nützlich momentan und ich denke, dass ich trotzdem Rechte habe, egal ob direkt gebucht oder über einen Vermittler!
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
46
55
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Ja, interessant.

Hatte ja früher schon geschrieben, dass ich dazu neige, dass auch wilde Streiks außergewöhnliche Umstände begründen können.

Habe daher davon abgeraten, solche Ansprüche juristisch zu verfolgen, bzw. empfohlen, eine höchstrichterliche Rechtsprechung abzuwarten. Hätte nichts dagegen, wenn mich der EuGH da eines Besseren belehrt.
 

chris_flyer

Erfahrenes Mitglied
08.06.2015
2.726
1
Wiesloch,FRA,STR
Ich habe einen return-Flug gebucht Düsseldorf - Yerevan über mit Zwischenstopp in Istanbul. Airline ist Atlas Global. Hinflug eig 25.5. und Rückflug 2.6.
Nun hat Atlasglobal die Flüge von Istenabul nach Yerevan verschoben so dass es weder am 25.5. eine Verbindung hin noch am 2.6. eine Verbindung zurück gibt.

Gebucht wurde über ein OTA in Italien (volagratis, die deutsche Seite heißt Bravofly).

Habe bei atlasglobal angerufen. Aussage war dort, dass eine Umbuchung das zuständige Reisebüro übernehmen muss. Keine weitere Auskunft möglich.

Beim atlasglobal Verkaufsschalter dann in Düsseldorf mal nachgefragt. Der Typ hat sich in die Warteschleife gehängt und mit der Zentrale telefoniert.
Ergebnis:
Es würde die Möglichkeit bestehen am 24.5. schon hinzufliegen... 14 Stunden Aufenthalt in Istanbul und dann weiter nach Yerevan. Rückflüg wäre anstatt dem 2.6. am 3.6. möglich.
Das alles müsste aber das Reisebüro machen.

Also habe ich nun die angerufen und dort wurde mir gesagt, dass die einzige Möglichkeit eine Auszahlung des Reisepreises ist. Man habe wohl mehrfach die Fluggesellschaft kontaktiert aber es hat wohl nicht geholfen.

Ich habe beide Seiten immer auf Article 8 of REGULATION (EC) No 261/2004 hingewiesen. Darauf wurde in keinster Weise eingegangen.

Nun habe ich gestern (überraschenderweise) auf checkmytrip gesehen, dass die Airline mich doch auf den Flug am 24.5. umgebucht hat.
Heute ruft mich nun das Reisebüro an und sagt, dass nur ein Refund möglich ist. Habe ich abgelehnt und nachdem ein weiterer Verweis auf meine Rechte nichts brachte, dann aufgelegt.

Ich habe das Ticket im November 2017 gekauft und damals 200€ bezahlt. Neu kaufen (mit einer anderen Airline) kostet nun mind. das doppelte.
So wie ich das sehe kann ich das machen und im Nachhinein die Kostenübernahme von Atlasglobal verlangen? Oder muss ich mich immer noch an das Reisebüro werden?

Da ich keine Rechtsschutzversicherung habe, frage ich schon ob es trotzdem lohnt einen Anwalt einzuschalten falls Atlasglobal sich weigern sollte? Ich denke mal die Kosten werden von Atlasglobal für meinen Anwalt nur dann übernommen, wenn es vor Gericht gehen sollte und ich dort dann gewinne.

Da es praktisch um 200€ Differenzbetrag geht, weiß ich nicht ob sich der Ärger bzw die Anstrengungen mit einem Anwalt lohnen würden, da ich davon ausgehe dass sich Atlasglobal bis zum Ende gegen eine Zahlung wehren wird.

Bzgl der Daten (+-1,2 Tage) bin ich relativ Flexibel. Deswegen sieht mein Plan soweit wie folgt aus:
Ich werde am 24.5. zum Flughafen gehen, von dort nach Istanbul fliegen und vor Ort am Schalter mit den Mitarbeitern der Airline nochmal in Kontakt treten und um die Kostenübernahme für ein Hotel zubitten (der 14-stündige Aufenthalt ist über Nacht).
Dann am 25.5. gehts weiter nach Yerevan.

Bzgl des Rückflug ist nun ein erneutes Problem. Das Datum mit dem 3.6. ist kein Problem nur bin ich nun so gebucht worden:
Istanbul-Düsseldorf 10:40 - 13-10
Yerevan-Istanbul 13:40 - 15:10

Also mein zweites Leg geht vor dem ersten.
Hat jmd einen Rat wie ich nun dort vorgehen sollte?


Ich bedanke mich schonmal dafür wenn jmd seine Erfahrungen mitteilt oder mir sonst weiter behilflich ist.
Jegliche "hätteste besser direkt bei der Airline gebucht" Aussagen sind nicht nützlich momentan und ich denke, dass ich trotzdem Rechte habe, egal ob direkt gebucht oder über einen Vermittler!

Der Flug Istanbul-Yerivan fällt nicht unter die EU-Regularien. Daher solltest du Glück haben überhaupt umgebucht zu werden.
 

malschauen

Erfahrenes Mitglied
05.12.2016
2.599
1.659
Würde ich so nicht formulieren, wenn es sich um 1 Ticket mit 2 Segmenten handelt. Man kann bekanntlich Segment 2 nicht antreten, wenn man noch nicht vor Ort ist. Man kann sich aber bei der Umbuchung nicht auf die EU/VO stützen, da diese auf den betroffenen Segment Istanbul-Yerivan nicht gültig ist. Aber trotz allem habe ich einen gültigen Befördungsvertrag und den kann das Reisebüro bzw. die Airline nicht einfach ohne mein Einverständnis annullieren.