EU Fluggastrechte / Annullierung

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Swekkx

Erfahrenes Mitglied
16.11.2016
390
56
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Die LH Flüge buchen und die Rechnung in Richtung FR schicken. Evtl. noch EU261/04 erwähnen.

Habe per Chat mal nachgefragt. Die wollen mir die alternative HNN>EDI am 3.6. anbieten. Das ist 1. ein andere Startflughafen, 2. ein anderer Zielflughafen, 3. ein anderes Datum...-.-

Ich wollte nun mal schauen, wie ich da die Rechnung einreichen könnte. Wenn ich also deren Formular nutze, kommt die Fehlermeldung: The flight information you entered is incorrect.
Natürlich habe ich alles richtig eingegeben. Ist das erst ab einer gewissen Frist möglich?
https://eu261expenseclaim.ryanair.com/
2018-04-24 11_20_57-Ryanair.png
 

nautel

Reguläres Mitglied
07.02.2013
44
2
Update zu meinem Flug am 12.11.18 AMS-FRA-LAX-LIH und rt am 28.11.18
Gestrichen wurden ja LAX-LIH und zurück
Habe nun telefoniert mit Flugladen, und die sagten, dass ich in den nächsten 2 Tagen dann einen Änderungsvorschlag bekomme, entweder für neue Flüge über SFO (schade.... A380 nicht dabei, sorry, bin ein Fan.....) oder bestehendes Routing bleibt und dann ab LAX nach HNL oder OGG. die Dame sagte, dass ich das nur innerhalb 24 h dann entweder bestätigen kann oder gar nix geht )-:
Okay, hier meine Frage:
was soll ich beachten? Ich will nichts falsch machen.......
 

nautel

Reguläres Mitglied
07.02.2013
44
2
..... theoretisch kann ich aber auch komplett stornieren und komplett Geld zurück erhalten?
Flüge waren so günstig......
 

nautel

Reguläres Mitglied
07.02.2013
44
2
.....achso: vom Flugladen kam noch eine mail mit dem geänderten Flugplan, dh ohne LAX-LIH und zurück Flüge mit einem Button : bitte der Änderung zustimmen.....
Das habe ich jetzt natürlich nicht gemacht, sondern warte einfach mal auf das neue Flugangebot......
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.944
2.338
250 Euro.

Jedenfalls dann, wenn es kein anderes Angebot gab, das es ihm ermöglicht hätte, frühestens eine Stunde vorher abzufliegen und spätestens 2 Stunden nach der geplanten Ankunftszeit anzukommen.

habe ich etwas verpasst? Der EuGH hat doch immer nur auf die tatsächlichen Ankunftszeiten abgestellt.

Im übrigen führt doch das Unterlassen einer Ersatzbeförderung nicht automatisch zu einem Anspruch auf Ausgleichszahlung das müsste ja dann ebenfalls für eine "rechtswidrige Ersatzbeförderung" gelten.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.944
2.338
Du hast bestimmt recht.

Aber ich weiß nicht so genau, worauf du hinaus willst. Sorry!

Geht´s dir um das Angebot der Airline oder um die Frage der Halbierung der Ausgleichszahlung?

Wir haben ja zwei verschiedene Komplexe:

1. die Ausgleichszahlung und eben die Möglichkeit seitens der Airline diese um 50% zu kürzen. Hier hat der EuGH doch immer auf die tatsächlichen Abflugs- und Ankunftszeiten abgestellt und diese mit der ursprünglichen Buchung für Berechnung der Zeiten verglichen. Mit genau der Argumentation hatte ich letztes Jahr die vollen 600Euro gegen AB durchgesetzt obwohl InselAir ja die zusätzliche Verspätung auf einer "Non-EU-VO-Strecke" ausgelöst hat.

2. In dem Fall geht es doch darum dass die Angebote für Ersatzbeförderungen sich nicht auf den Anspruch der Ausgleichszahlung auswirken, weil eben gerade eine unterlassene oder nicht der Tatbestand der EuVO entsprechenden zum "frühstmöglichen Zeitpunkt" durchgeführte Ersatzbeförderung schon allein einen Anspruch auf die Ausgleichszahlung auslöst.
Sondern eben nur den Anspruch auf Ersatz von Betreuungsleistungen und Mehrkosten für in Eigenregie durchgeführte Ersatzbuchungen regelt.
 

FL380

Erfahrenes Mitglied
18.02.2012
369
0
unter DOMEG
Wie seht ihr das Problem, dass Eurowings einen Flug nach Kapstadt annulliert und sagt, sie könne nur auf Lufthansa nach Johannesburg umbuchen und man solle fürden Weiterflug selber sorgen?

Wenn dabei (beim Buchen des Fluges JNB-CPT) die MCT einhalte, müsste mir Eurowings dann nochmalig ein Ticket für die Strecke erstatten wenn ich den Anschlussflug verpasse?

Im Normalfall natürlich nicht, da es sich um zwei Tickets handelt, aber hier käme hinzu dass ich nicht zum ursprünglichen Ziel gebracht wurde und mir das selbst überlassen wurde.

Alternative war eine Woche später zu fliegen. Für den Zeitraum wären auch die Hotelkosten übernommen worden.
 

chris_flyer

Erfahrenes Mitglied
08.06.2015
2.726
1
Wiesloch,FRA,STR
Wie seht ihr das Problem, dass Eurowings einen Flug nach Kapstadt annulliert und sagt, sie könne nur auf Lufthansa nach Johannesburg umbuchen und man solle fürden Weiterflug selber sorgen?

Wenn dabei (beim Buchen des Fluges JNB-CPT) die MCT einhalte, müsste mir Eurowings dann nochmalig ein Ticket für die Strecke erstatten wenn ich den Anschlussflug verpasse?

Im Normalfall natürlich nicht, da es sich um zwei Tickets handelt, aber hier käme hinzu dass ich nicht zum ursprünglichen Ziel gebracht wurde und mir das selbst überlassen wurde.

Alternative war eine Woche später zu fliegen. Für den Zeitraum wären auch die Hotelkosten übernommen worden.

Verlange von EW, da sie dich direkt auf LH nach CPT umbuchen. Die fliegen dort hin. Auf jeden Fall müssen sie eine Alternative bis CPT anbieten.
 
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flynue

Erfahrenes Mitglied
26.01.2012
1.013
244
NUE
Passt hier vielleicht nicht perfekt, aber könnt ihr mir sagen, an wen ich mich bei dieser Konstellation wenden muss:
Ticket NUE-ZRH-VIE-NUE gebucht bei LH. Letztes Leg ist EW5808.
EW5808 wurde 4 Stunden vor Abflug gestrichen, eine Ersatzbeförderung wurde nicht angeboten, so dass wir auf eigene Kosten Zug gefahren sind. Umwandlung des Flugtickets in ein Bahnticket wäre nur am Flughafen gegangen, dann hätten wir aber den Zug verpasst.
Wende ich mich nun an EW für die Kompensation und an LH für die Erstattung des anteiligen Flugpreises oder für beides an EW oder LH?
SEN-Hotline hatte gesagt, dass ich mich an CR (LH) wenden soll, doch die sind doch für EW nicht zuständig, oder?
 

tian

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
10.709
140
Wenn operating Carrier des gestrichenen Fluges EW war, musst du dich an die wenden.
 
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umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
46
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Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Und außerdem nicht vorschnell Erstattung des anteiligen Flugpreises fordern, sondern lieber die Bahnkosten, da die vermutlich höher ausgefallen sind. Verlangst du anteilige Flugscheinkosten, wird man einwenden, dass du dein Wahlrecht entsprechend ausgeübt hast, ergo die Mehrkosten nicht zu ersetzen seien. Und, weil auch das Argument gerne kommt, auf keine Anrechnung der Bahnkosten auf die Ausgleichszahlung akzeptieren.
 
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ibosen

Neues Mitglied
25.04.2018
5
0
Hallo,

ich habe bei Opodo für Juli Hin- und Rückflüge mit restriktivem Tarif nach Paris gebucht. Hin geht es mit Eurowings, zurück mit einer anderen Airline. Nun hat Eurowings den Flugplan geändert und ich soll in Düsseldorf Umsteigen mit 2 stündiger Wartezeit. Da habe ich natürlich keine Lust drauf und würde lieber einen anderen Direktflug nehmen.
Ich denke, dass ich diesen Flug auf Grundlage des geltenden Rechts problemlos stornieren kann. Dennoch habe ich einige kleinere Fragen:

1. Muss ich mich an Opodo wenden um den Flug stornieren zu lassen / eine Umbuchung verlangen?
2. Kann ich mich an Eurowings direkt wenden und eine Stornierung / Umbuchung verlangen?
3. Kann ich von Opodo verlangen, nur die Teilstrecke des Hinflugs zu stornieren / umzubuchen oder wäre meine gesamte Buchung inklusive Rückflug dann hinfällig?

Mein Wunschszenario wäre also, dass ich den Rückflug behalte und einen anderen Hinflug bekomme der zeitlich im gebuchten Rahmen liegt.
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
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Berlin
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Fluggastrechtlich ist EW dein Schuldner. Aber wie das so ist, wenn Recht auf Leben trifft, wird man dich dort womöglich auf Opodo verweisen.

Du kannst wahlweise auf das betroffene Segment verzichten oder auf die gesamte Reise. Alternativ könntest du von EW verlangen, dich auf den frühestmöglichen Flug unter vergleichbaren Reisebedingungen umzubuchen.
 

hannes08

Erfahrenes Mitglied
19.08.2011
3.887
320
GRZ
Meine unterhaltsame AF (Joon) / Billigflug Annullierungsstory:

Im Feb via Billigflug gebucht, 25.4 10:30 CDG-TXL
Am 24.4 morgens per Mail von AF über die Stornierung informiert. Kein Storno wegen Streik, der hat den 23 und 24.04 betroffen.

1. AF angerufen, Umbuchung rechtl. nicht möglich, da 1. Segment nicht angeflogen, muss mich an TA wenden.
2. BilligF angerufen: Segment steht noch auf HK, daher kein Agieren möglich. Was die AF Webseite anzeigt ist egal. Ich soll AF bitten, die Segmente auf HX oder UN zu stellen.
3. AF angerufen: Segmentstatus is egal, sie schreiben einen Remark in die Buchung, dass Billigflug mich auf LH/LX umbuchen soll
4. BilligF angerufen: Keine Umbuchung auf Fremdairline möglich. Nur Full Refund und Neubuchung.
5. AF angerufen: Nach RÜ mit Supervisor - keine Chance.
6. Selber Alternative mit LX gebucht
7. Um 14:00 komme eine Mail von AF, dass ich auf CDG-FRA-TXL mit AF/LH umgebucht wurde. Ankunft nun ca. 7 Std. später in TXL => unbrauchbar
8. AF angerufen und um eine sinnvollere Verbindung ersucht. Segmente gefunden -> "Umbuchung durch AF nicht möglich, solle mich an Billigflug wenden". :sick: Dabei wurde ich bereits von AF umgebucht. Supervisor verlangt, nach x Minuten ging dann doch endlich die Umbuchung auf LX via ZRH durch.
9. LX angerufen und innerhalb 24h kostenlos den selbst gebuchten Ersatz storniert.
 

FL380

Erfahrenes Mitglied
18.02.2012
369
0
unter DOMEG
Verlange von EW, da sie dich direkt auf LH nach CPT umbuchen. Die fliegen dort hin. Auf jeden Fall müssen sie eine Alternative bis CPT anbieten.

Das war dem Call Center am Sonntag nicht möglich nach eigener Aussage.
Das Ticket ist jetzt so abgeflogen (nach JNB) und ich bin in Kapstadt. Mich würde im Rahmen dessen interessieren ob EW eine 2. Buchung eines Fluges JNB-CPT bei Missconnect zahlen müsste?
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
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Das wäre ein Schaden, der auf verschiedene Weise ersetzt verlangt werden könnte. Etwa von LH nach Montreal, wenn der selbst gebuchte Anschluss deswegen verpasst wurde, weil der Langstreckenflug verspätet erfolgte.

Aber auch aus der EU-VO 261/2004 von EW, da es schuldhaft unterlassen wurde, eine Ersatzbeförderung ans ENDZIEL anzubieten.

Mir fällt kein Grund ein, warum der Fluggast in einem solchen Fall auf Mehrkosten sitzen bleiben sollte.
 
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conaly

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16.10.2016
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Wir haben gerade folgende Situation: meine Schwester wollte gestern FRA-AUH-KTM fliegen, der Flug ab Frankfurt wurde jedoch wegen technischer Probleme gestrichen. In Frankfurt hat sie ein Hotel bekommen und wurde auf einen Flug heute Nachmittag umgebucht. In Abu Dhabi hat sie jetzt aber statt der geplanten vier ganze zehn Stunden Aufenthalt und das auch noch über Nacht. Weiß jemand, ob sie dort auch ein Hotel bekommen müsste? Die Airline (Etihad) hat das auf Nachfrage natürlich verweigert, aber wie sähe es von der Rechtslage aus, wenn sie selbst ein Hotelzimmer am Flughafen bucht? Könnte man das zurückfordern (notfalls per Anwalt) oder hat sie Airline ihre Pflichten mit dem Hotel in Frankfurt bereits erfüllt?

Danke und grüße aus Delhi.
 

umsteiger

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22.01.2012
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Wirst du fluggastrechtlich kaum begründen können. Schuldrechtlich auch nicht.

Wenn deine Schwester Etihad ärgern möchte, bucht sie eine frühere Ersatzbeförderung v. FRA nach KTM (sofern möglich) und verlangt die Kosten dafür erstattet.

Den Anspruch hätte sie tatsächlich. Ansonsten natürlich noch die Ausgleichszahlung.
 

conaly

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16.10.2016
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Danke für die Antwort. Nunja, dann wirds nur ein Sleeping Pod am Flughafen. Das mit der Ersatzbuchung haben wir auch in Erwägung gezogen, aber viel früher wäre sie damit auch nicht angekommen.
 

umsteiger

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22.01.2012
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Die 600 Euro sind ihr ja sicher. Insofern könnte sie sich ja ein Hotel nehmen, anschließend die Mehrkosten zusammen mit der Ausgleichszahlung einfordern. Und wenn´s dann nur die Ausgleichszahlung wird - hatte sie es wenigstens bequem.

Edit: Ganz aussichtslos ist das auch nicht. Die VO geht halt von der Situation am Ausgangsflughafen aus. Aber da die Problematik sich in einem solchen Fall praktisch identisch darstellt, wenn die Übernachtung infolge der Annullierung an einem anderen Flughafen erforderlich wird, müsste sie eigentlich über den Wortlaut hinaus angewendet werden. Im Prinzip nicht anders als bei der Ausgleichszahlung, wenn der Zeitverlust lediglich wegen Verspätung auftritt.

Wäre aber etwas, dass höchstrichterlich erst noch zu entscheiden ist. Kann also so oder so ausgehen.
 
Zuletzt bearbeitet:

conaly

Erfahrenes Mitglied
16.10.2016
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Wir schauen Mal, sie meinte eben ihr reicht ein Sleeping Pod, die wird die einfach die Rechnung aufheben und wie schicken das Mal alles ein. Ich werde Bescheid geben wie das ausgeht. Danke ebenfalls.
 
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nautel

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07.02.2013
44
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Neueste Mail vom flugladen: haben wieder Flüge nach Hawaii hin und rück sb bis LAX und diesmal jeweils 1 Nacht in LAX dazwischen.
ich finds ganz gut, muss ich es annehmen? Was passiert wenn nicht? Kann denn noch öfter einfach geändert werden? (Das war der Flug von UA ab und bis LAX, Rest ist LH)Ich weiss, Fragen Fragen, aber Fakt ist, dass ich gerne nach Hawaii will und die Alternativen bei umbuchuung hätten schlimmer sein können ....
ich würde halt gerne auch mal Unterkünfte usw auf Hawaii buchen....
 

A320

Erfahrenes Mitglied
30.12.2014
933
212
Neueste Mail vom flugladen: haben wieder Flüge nach Hawaii hin und rück sb bis LAX und diesmal jeweils 1 Nacht in LAX dazwischen.
ich finds ganz gut, muss ich es annehmen? Was passiert wenn nicht? Kann denn noch öfter einfach geändert werden? (Das war der Flug von UA ab und bis LAX, Rest ist LH)Ich weiss, Fragen Fragen, aber Fakt ist, dass ich gerne nach Hawaii will und die Alternativen bei umbuchuung hätten schlimmer sein können ....
ich würde halt gerne auch mal Unterkünfte usw auf Hawaii buchen....

vor drei Jahren wurden meine Flüge von der Westküste nach Hawaii auch mehrmals geändert. Flugplan bedingt. Das kann dir immer wieder passieren.
wenn du die angebotene Alternative annehmen willst, dann ruf an oder schreib ne Mail das du damit einverstanden bist. Aber wie gesagt, das schützt dich nicht vor zukünftigen Flugplanänderungen.
 
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