Eurowings Langstrecke Flüge kurzfristig annulliert
Hallo,
ich war bisher eher ein stiller Leser des Forums, aber nun bräuchte ich bitte mal Eure Hilfe bei der Einschätzung der Lage.
Nicht, dass ich hier völlig daneben liege...
Folgender Sachverhalt:
Wir haben am 20.Juli 2017 unsere Flüge für den Jahresurlaub gebucht.
MUC-RSW und zurück
jeweils Nonstop-Flüge mit Eurowings
Los gehen sollte es am 08.05.2018:
MUC-RSW 14:20 - 19:20
zurück am 05.06.2018:
RSW-MUC 21:05 – 12:55
Fall 1:
Hinflug:
Am Abend vorher (07.05.2018) kam dann um 17 Uhr eine Mail und eine SMS, dass der Flug leider annulliert werden müsse. Eine Alternative wurde in der Mail nicht angeboten.
Nach einem Telefonat mit der Hotline (Wartezeit 15 Minuten) wurden wir auf eine Umsteigeverbindung umgebucht:
MUC-DUS 06:45 – 08:05
DUS-RSW 12:35 – 16:45
Die Flüge wurden dann auch planmäßig durchgeführt, minimal verspätet waren wir um 17:30 in Fort Myers. Unterstützungsleistungen (Erfrischungen, etc.) wurden nicht angeboten.
Wie ist denn hier die rechtliche Lage?
Wir waren zwar nicht mehr als 4 Stunden später am Zielort, effektiv sogar fast 2 Stunden früher, aber wir mussten über 7 Stunden früher abreisen, was den Tagesplan gewaltig durcheinander gewirbelt hat (Kinder um 3 Uhr wecken, etc.)
Darf Eurowings hier gem. Artikel 7 Absatz 2c die Entschädigung auf 50% kürzen?
Oder kann man in Anlehnung an das BGH-Urteil zu TuiFly (Az.: X ZR 59/14 ) hier die vollen 600 Euro fordern?
Aus einem Nonstop-Flug wurde ja eine Umsteigeverbindung mit 4,5 Stunden Aufenthalt, mit erheblich längerer Reisezeit verbunden mit unzumutbarer Flugzeitänderung...
Fall 2:
Rückflug:
Eine Woche vor Abflug (29.05.2018) kam wieder 17 Uhr MEZ eine Email, dass der Flugplan geändert werden müsse.
Wir sollten nun nach Düsseldorf fliegen.
RSW-DUS 18:30 – 09:25
Wie es weiter nach München gehen sollte?
Stand nicht in der Mail drin.
Nach 3 abgebrochenen Versuchen (jeweils 35 Minuten Wartezeit) hatte ich dann nach einer Stunde am Telefon eine Antwort aus dem Callcenter: Man hätte kein Kontingent mehr frei für Umbuchungen auf die Lufthansa. Wir sollten uns in Düsseldorf eine Zugfahrkarte Flexpreis 2. Klasse kaufen und die dann zur Erstattung einreichen.
Auch am Flughafen in Fort Myers konnte man uns nicht weiterhelfen, das Gepäck wurde nur bis Düsseldorf eingecheckt, in der Maschine kam dann eine Durchsage, dass alle Passagiere nach München ihr Gepäck abholen sollten und sich am Ticketschalter melden sollten.
Dort war die Kollegin dann sehr freundlich und hilfsbereit, sie konnte allerdings nicht verstehen, dass man sich bei EW seit einer Woche nicht um die Umbuchungen gekümmert hatte und sie auch nicht über den annullierten Flug informiert wurden. Sie wurde dann von den aufgebrachten Passagieren überrannt.
Dort bekamen wir dann Tickets für die Lufthansa um 11:05 nach München, so dass wir um 12:25 Uhr in München waren.
Wie ist hier die rechtliche Lage?
Laut Artikel 7 Abs. 2c könnte EW hier ja auf 50% kürzen, da wir das Endziel auch wieder früher erreicht haben.
Oder sehe ich das falsch?
Das Ziel wurde nur unter dem Aufwand früher erreicht, 2,5 Stunden früher abzureisen mit der Ungewissheit wie man nach Hause kommt.
Dann in DUS mit dem kompletten Gepäck (4 Koffer, Autositz, Kinderwagen, Handgepäck) und zwei übermüdeten Kindern quer durch den Düsseldorfer Flughafen zu hetzen um dann wieder alles neu einzuchecken...
Ich hoffe, der Text ist nicht zu lang geworden, ich habe ich bemüht sachlich zu bleiben, was einem angesichts des katastrophalen Managements schwer fällt...
Würde mich sehr über Eure Einschätzung und Handlungstipps freuen.
Viele Grüße!