EU Fluggastrechte / Annullierung

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Oban

Aktives Mitglied
08.03.2009
243
420
Flugschneisse ZRH
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Meine Bekannte sitzt gerade in MXP fest, da der Flug EW 07827 um 20:55 Uhr nach HAM annuliert wurde.
Diese Annulierung soll angeblich wegen eines Streicks erfolgt sein, jedoch wird weder in Italien , noch in Hamburg / Deutschland gestreikt.
Höchstwahrscheinlich meint man den Fluglotsen Streik in Frankreich.
Kann EW hier diesen Streik geltend machen?
Wie am besten jetzt verhalten?

Irgendwas war Heute im Luftraum Karlsruhe, saas schon im Flieger, dann hies es das der Luftraum zurzeit nur begrenzt durchflogen werden kann. Unser Start wurde mit 40 min Verspätung angekündigt, was dann nicht ganz so war. Vileicht hat dies Einfluss auf die Annulierung.
 

Bierbottle

Aktives Mitglied
17.08.2017
212
5
HAM
Kurze Frage: Wie lange dürfen die Rückmeldefristen der Airlines sein?

Habe eben etwas zur Erstattung eingereicht und einen auto-reply bekommen, in dem mir 6 Wochen Bearbeitungszeit angekündigt werden.


Ich selber hatte eine zweiwöchige Frist zur Regulierung gesetzt.
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
46
55
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Kommt drauf an, was du vorhast. Falls du klagen möchtest, brauchst du gar nicht abzuwarten. Willst du anwaltlich vorgehen, befindet sich die Fluggesellschaft mit Ablauf deiner zwei WO Frist in Verzug. Möchtest du einfach nur wissen, wann du mit einer Antwort rechnen darfst? Vielleicht nach den sechs Wochen. Vielleicht später. Vielleicht gar nicht.
 

Bierbottle

Aktives Mitglied
17.08.2017
212
5
HAM
Kommt drauf an, was du vorhast. Falls du klagen möchtest, brauchst du gar nicht abzuwarten. Willst du anwaltlich vorgehen, befindet sich die Fluggesellschaft mit Ablauf deiner zwei WO Frist in Verzug. Möchtest du einfach nur wissen, wann du mit einer Antwort rechnen darfst? Vielleicht nach den sechs Wochen. Vielleicht später. Vielleicht gar nicht.

Danke für die Meinung. Im Idealfall klärt die Airline das ganze selber. Ich werde dann wohl abwarten was sie antworten - danach kann man immer noch Klage erheben oder das ganze über die Schlichtungsstelle klären.
 

FlyLo

Reguläres Mitglied
05.07.2012
26
0
Hallo liebe Community,

am Freitag nachmittag gab es bei mir folgendes Bild:

Lufthansa TXL-FLR via MUC (2. Leg durchgeführt von Air Dolomiti)

TXL-MUC ca. 1 Stunde verspätet (angabegemäß wegen Gewittern im Großraum München - es war recht crowdy und es gab keinen früheren Slot)

MUC-FLR dann verpasst - das Gate schloss ca. 2 min vor unserer rasenden Ankunft...knapp ein Dutzend Leute blieben am Flughafen stehen. Eine "Dame" wurde ausfällig und der LH-Mitarbeiter hat den Notfallknopf gedrückt. Jedenfalls mehr als ärgerlich und nicht verständlich, weshalb man den Flug bei dieser geringen Verspätung geschlossen hatte.

Für den nächsten Morgen war FLR schon ausgebucht, man hat uns daher auf den FLug nach Bologna gesetzt. Nach einer Übernachtung in Unterföhring dann Ankunft am nächsten Mittag in Bologna...kein Weitertransport vor Ort, daher auf eigene Rechnung den Schnellzug nach Florenz genommen.

Nun hätte ich gerne Eure Einschätzung zu folgenden Fragen:

1. Falls sich LH für das 1. Leg TXL-MUC auf außergewöhnliche Umstände beruft, schlägt die Exkulpation dann auf den Anschlussflug durch und es gibt keine Ausgleichszahlung?
2. Was ist mit den frustrierten 350,00 € Hotelkosten für meine Unterkunft in Florenz, die mir berechnet wurden - Stornierung hat nicht mehr geklappt?
3. Gibt es ausserdem noch eine Teilerstattung der Kosten des Hinflugs, da ja eine Teilstrecke nicht befördert wurde? Oder "nur die Erstattung der Zugkosten von Bologna nach Florenz?

Danke für Eure EInschätzung:)
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
46
55
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
1. Falls AU vorliegen, wäre aus Verspätungs-Gesichtspunkten nichts zu machen. ABER: Das riecht nach Nichtbeförderung. Flug einfach so zu schließen, ist nicht, falls das kurze Warten nicht zwingend die Verspätung des Fluges zur Folge hätte. Müsste man sich also näher anschauen. Da auch TXL-FLR nur 250 Euro bringt, ist das vom Ergebnis her letztlich ja egal.

2. Die könnten aus dem MÜ folgen, da Verspätungs-Folgen. Aber in dem Fall wohl Berufung darauf möglich, dass Verspätung unvermeidbar. Für den Fall, dass eine Nichtbeförderung vorlag, wäre der Anspruch zumindest dann gegeben, wenn es am selben Tag noch eine alternative Beförderung nach FLR gegeben hätte, die euch schuldhaft nicht angeboten wurde. Sieht also eher nicht so gut aus.

3. Aus meine Sicht könnt ihr den vollen Ticketpreis für den Flug nach FLR erstattet verlangen, denn dorthin seid ihr nicht befördert worden. Sollten die Zugkosten höher sein als die Ticketkosten, dann natürlich die Bahnkosten erstattet verlangen. An dem Anspruch führt ja kein Weg vorbei.
 
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GermanCity

Aktives Mitglied
16.07.2016
220
-1
Kurze Nachfrage für Bekannte, welche eine Pauschalreise gebucht haben und heute mit Azur Air Germany auf ARZ8111 von DUS nach AYT fliegen sollen. Der Flug wird über die Seite vom Flughafen DUS mit 7h15min Verspätung gelistet (Siehe:https://www.dus.com/de-de/flüge/flugdetail?flight=2079118).

Da sollte es doch theoretisch, weil über 3h Verspätung und über 1500km, pro Person 400€ geben? (oder übersehe ich etwas, was die Entschädigung verhindert)
 

Mr. Hard

Spaßbremse
23.02.2010
10.861
3.524
Kurze Nachfrage für Bekannte, welche eine Pauschalreise gebucht haben und heute mit Azur Air Germany auf ARZ8111 von DUS nach AYT fliegen sollen. Der Flug wird über die Seite vom Flughafen DUS mit 7h15min Verspätung gelistet (Siehe:https://www.dus.com/de-de/flüge/flugdetail?flight=2079118).

Da sollte es doch theoretisch, weil über 3h Verspätung und über 1500km, pro Person 400€ geben? (oder übersehe ich etwas, was die Entschädigung verhindert)

Was war denn der Grund für die Verspätung?
 

GermanCity

Aktives Mitglied
16.07.2016
220
-1
Könnte ich erstmal nur mutmaßen, da soweit keine Infos rausgegeben worden sind. Wetter dürfte es normalerweise nicht gewesen sein, Streiks gab es nur vom 09-10.06 und das geplante Flugzeug (D-AZUG) ist davor schon mit über 8h Stunden Verspätung nach PMI, obwohl die davor einen kompletten Tag in DUS stand.
 

Hundi

Neues Mitglied
11.06.2018
7
0
Eurowings Langstrecke Flüge kurzfristig annulliert

Hallo,

ich war bisher eher ein stiller Leser des Forums, aber nun bräuchte ich bitte mal Eure Hilfe bei der Einschätzung der Lage.
Nicht, dass ich hier völlig daneben liege...

Folgender Sachverhalt:

Wir haben am 20.Juli 2017 unsere Flüge für den Jahresurlaub gebucht.
MUC-RSW und zurück
jeweils Nonstop-Flüge mit Eurowings

Los gehen sollte es am 08.05.2018:
MUC-RSW 14:20 - 19:20

zurück am 05.06.2018:
RSW-MUC 21:05 – 12:55

Fall 1:
Hinflug:


Am Abend vorher (07.05.2018) kam dann um 17 Uhr eine Mail und eine SMS, dass der Flug leider annulliert werden müsse. Eine Alternative wurde in der Mail nicht angeboten.

Nach einem Telefonat mit der Hotline (Wartezeit 15 Minuten) wurden wir auf eine Umsteigeverbindung umgebucht:

MUC-DUS 06:45 – 08:05
DUS-RSW 12:35 – 16:45

Die Flüge wurden dann auch planmäßig durchgeführt, minimal verspätet waren wir um 17:30 in Fort Myers. Unterstützungsleistungen (Erfrischungen, etc.) wurden nicht angeboten.

Wie ist denn hier die rechtliche Lage?

Wir waren zwar nicht mehr als 4 Stunden später am Zielort, effektiv sogar fast 2 Stunden früher, aber wir mussten über 7 Stunden früher abreisen, was den Tagesplan gewaltig durcheinander gewirbelt hat (Kinder um 3 Uhr wecken, etc.)

Darf Eurowings hier gem. Artikel 7 Absatz 2c die Entschädigung auf 50% kürzen?
Oder kann man in Anlehnung an das BGH-Urteil zu TuiFly (Az.: X ZR 59/14 ) hier die vollen 600 Euro fordern?

Aus einem Nonstop-Flug wurde ja eine Umsteigeverbindung mit 4,5 Stunden Aufenthalt, mit erheblich längerer Reisezeit verbunden mit unzumutbarer Flugzeitänderung...

Fall 2:

Rückflug:


Eine Woche vor Abflug (29.05.2018) kam wieder 17 Uhr MEZ eine Email, dass der Flugplan geändert werden müsse.
Wir sollten nun nach Düsseldorf fliegen.

RSW-DUS 18:30 – 09:25

Wie es weiter nach München gehen sollte?
Stand nicht in der Mail drin.
Nach 3 abgebrochenen Versuchen (jeweils 35 Minuten Wartezeit) hatte ich dann nach einer Stunde am Telefon eine Antwort aus dem Callcenter: Man hätte kein Kontingent mehr frei für Umbuchungen auf die Lufthansa. Wir sollten uns in Düsseldorf eine Zugfahrkarte Flexpreis 2. Klasse kaufen und die dann zur Erstattung einreichen.

Auch am Flughafen in Fort Myers konnte man uns nicht weiterhelfen, das Gepäck wurde nur bis Düsseldorf eingecheckt, in der Maschine kam dann eine Durchsage, dass alle Passagiere nach München ihr Gepäck abholen sollten und sich am Ticketschalter melden sollten.

Dort war die Kollegin dann sehr freundlich und hilfsbereit, sie konnte allerdings nicht verstehen, dass man sich bei EW seit einer Woche nicht um die Umbuchungen gekümmert hatte und sie auch nicht über den annullierten Flug informiert wurden. Sie wurde dann von den aufgebrachten Passagieren überrannt.

Dort bekamen wir dann Tickets für die Lufthansa um 11:05 nach München, so dass wir um 12:25 Uhr in München waren.

Wie ist hier die rechtliche Lage?

Laut Artikel 7 Abs. 2c könnte EW hier ja auf 50% kürzen, da wir das Endziel auch wieder früher erreicht haben.

Oder sehe ich das falsch?

Das Ziel wurde nur unter dem Aufwand früher erreicht, 2,5 Stunden früher abzureisen mit der Ungewissheit wie man nach Hause kommt.
Dann in DUS mit dem kompletten Gepäck (4 Koffer, Autositz, Kinderwagen, Handgepäck) und zwei übermüdeten Kindern quer durch den Düsseldorfer Flughafen zu hetzen um dann wieder alles neu einzuchecken...

Ich hoffe, der Text ist nicht zu lang geworden, ich habe ich bemüht sachlich zu bleiben, was einem angesichts des katastrophalen Managements schwer fällt...

Würde mich sehr über Eure Einschätzung und Handlungstipps freuen.

Viele Grüße!
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.944
2.338
Zu Fall 1
Sollte die Anullierung nicht wegen eines außergewöhnlichen Umstandes begründet sein so ist die Ausgleichszahlung zu zahlen, zur Usache der Anullierung wurde ja keine Angaben gemacht.

Aus meiner Sicht wird die Airline nur verpflichtet sein 50% zu zahlen, da eben die Ankunftszeit nicht später als 4Stunden war. Aber auch hier gilt der Artikel 7 besagt die Airline kann kürzen muss aber nicht AB hat auch schon mal freiwillig das doppelte bezahlt.
Daher zunächst die vollen 600Euro pro Reisenden fordern aber nicht wundern falls dann doch die Kürzung erfolgt. Das BGH Urteil hilft aus meiner Sicht absolut nicht weiter da es sich um ein Anerkenntnisurteil handelt.
Betreuungsleisten geltend zu machen könnte hier in Betracht kommen falls während des Transfers in DUS Ausgaben für Verpflegung getätigt wurden falls noch entsprechende Belege vorhanden sind.

Kleiner Hinweis wegen den unkomfortablen Reisezeiten diese hätten im Zweifelsfall nicht abzektiert werden müssen.

zu Fall 2
Auch hier ergibt es sich ein Anspruch auf die Ausgleichszahlung, wenn der Abflug wie angegeben 2,5Stunden vor der gepalnten Abflugzeit statt gefunden hat ist auch der genaue Zeitpunkt der Information über die Anullierung nicht relevant.

Allerdings wird auch hier wieder die Kürzung um 50% seitens der Airline zulässig sein da sie nötige Verspätung von vier Stunden eben nicht erreicht wurde.

Grundsätzlich sollte nun zunächst die Forderung schriftlich mit Fristzsetzung eingereicht werden, ich selbst nutze für den Erstkontakt die Kombination aus Fax und E-Mail, ob man nun die volle Höhe fordert oder selbst bereits kürzt bleibt eine Ermessensentscheidung.
Ist der Sachverhalt eindeutig und es gibt keine Umstände die auf außergewöhnliche Umstände hindeuten wird die Forderung zügig durchgesetzt.
Nachdem diese Frist abgelaufen ist erfolgt eine kostenpflichtige Mahnung mit erneuter Fristsetzung die per Post mit Zustellungsnachweis versandt wird, per Postzustellungsauftrag ist optimal aber auch Einschreiben ist ausreichend.
Ist auch diese Frist abgelaufen wird der Mahnbescheid beantragt.

Erfahrungsgemäß ist die Abwicklung nach dieser Methode sehr effektiv und EW bezahlt wenige Tage nach Zustellung des Mahnbescheids, sollte natürlich versucht werden die volle Höhe der Ausgleichszahlung geltend gemacht werden ist beim Mahnbescheid etwas Vorsicht geboten.
 
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umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
46
55
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Keine Kürzung. Weder hin noch zurück. Waren jeweils unzulässige "Angebote", weswegen auch die Kürzungs-Norm nicht greift.

Mind. im zweiten Fall sind zudem AU auszuschließen. Tendenziell auch im ersten Fall.

Also auf volle Ausgleichszahlungen für alle Reisenden bestehen!
 
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wito

Neues Mitglied
14.01.2018
4
0
TXL
Ich hatte am 30-05.18 folgenden Vorfall auf meinem Flug von ZRH nach TXL (LX978 18:30 – 19:50):
- Das Boarding hat sich wegen verspäteter Ankunft der Maschine aus Madrid um ca. 20 min verzögert
- Abflug-Slot verpasst
- Heranziehendes Gewitter über ZRH führte dann zu einem vorübergehendem Start- und Landeverbot
- Nach ca. 1,5h Wartezeit im Flugzeug wurde der Flug gestrichen
- Keine autom. Umbuchung auf einen späteren Flug (LX962 wurde am selbigen Abend noch von ZRH nach TXL durchgeführt)
- Per Anruf beim Kundendienst erfolgte dann Buchung eines Ersatzes auf LX964 am Folgetag.

Schlechte Wetterbedingungen gelten ja als außergewöhnlicher Umstand und befreien eine Airline von der Entschädigungspflicht. Zählt das pauschal, also auch wenn z.B. ein kleines Gewitter für 20 min Starts und Landungen verhindert? Kann die Airline dann direkt canceln wegen Schlechtwetter? Rein theoretisch hätte man ja, mit Verspätung, noch am selbigen Abend fliegen können. LX962 flog ja auch noch nach Berlin.
Wie schätzt ihr meine Chancen auf Erstattung der wegen der Annullierung angefallenen Beförderungskosten sowie Chance auf Entschädigungsleistung ein?

Danke für Eure Hilfe.
 
Zuletzt bearbeitet:

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.944
2.338
Keine Kürzung. Weder hin noch zurück. Waren jeweils unzulässige "Angebote", weswegen auch die Kürzungs-Norm nicht greift.

Mind. im zweiten Fall sind zudem AU auszuschließen. Tendenziell auch im ersten Fall.

Also auf volle Ausgleichszahlungen für alle Reisenden bestehen!

Aber die EU VO stellt doch immer nur auf die tatsächlichen Abflugs- und Ankunftszeiten und deren Abweichung von der Buchung ab?
Dazu wurde doch auch entschieden dass eine unterlassene Ersatzbeförderung nicht zum Anspruch einer Ausgleichsazhlung als "Strafe" führt. Das würde doch dann analog im Fall von Kürzungen gelten.

Sollten meine Informationen veraltet sein dann doch bitte einfach das Az. der jeweiligen Entscheidung benennen.
 

SemperFidelis

Aktives Mitglied
12.05.2016
168
5
Die nicht erhaltene Betreuung am Airport dem LBA melden. Erhöht auch den Druck wenn das mal ein paar mehr Leute machen.
 

marioconi

Erfahrenes Mitglied
10.01.2011
1.351
87
Hallo liebe VF Gemeinde:

Folgender Sachverhalt: Flugannullierung LH258 MXP - FRA am 24.05., Heute auf Anfrage die Info, dass man sich auf einen wetterbedingten Ausfall beruft und keine Entschädigung zahlt. Folgende Infos liegen mir vor:
Die LH257, welche uns zurück bringen sollte, kam mit knapp 1h Verspätung in MXP aus FRA an. Die LH256, welche 1h vorher abflog, ging pünktlich raus. Es gab an diesem Tag keine Auffälligkeiten oder Flugausfälle in Frankfurt. In Mailand war das Wetter bestens. Laut Wetterkontor.de gab es am 24.05. keinen Niederschlag in Frankfurt (0l), max. Windstärke von 6 und 4 Sonnenstunden. Auf Anfrage beim Airport Frankfurt bekam ich allerdings folgende Antwort:
"Hallo Herr marioconi,

Ja, die Wetterlage war gewittrig, Starkregen mit Böen. Bei uns wird das nur in diesem Stil festgehalten mit Quellangabe DWD. Bedenken Sie bitte, solche Bedingungen führen nicht generell zu Flugstreichungen. Diese Entscheidungen werden von der Airline getroffen."

Wir wurden auf den nächsten Tag umgebucht und beim CI fragte ich nach dem Grund der Annullierung. Die Dame schaute in das System und sagte (dies kann von einem Mitreisenden bezeugt werden): "technical difficulties".

Frage: wie nun weiter vorgehen? Direkt Anwalt oder Flightright einschalten, noch mal auf diese Fakten hinweisen und auf Einsicht bei LH hoffen, dem DWD Glauben schenken und die Sache vergessen? Wie vernünftig argumentieren? Die Airline ist wohl in der Beweispflicht. Kann ich diesen Nachweis anfordern?

Gibt es eine Möglichkeit, ausser Wetterkontor.de, das Wetter am Airport FRA am 24.05. abzufragen?

Danke Euch.
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
46
55
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Aber die EU VO stellt doch immer nur auf die tatsächlichen Abflugs- und Ankunftszeiten und deren Abweichung von der Buchung ab?
Dazu wurde doch auch entschieden dass eine unterlassene Ersatzbeförderung nicht zum Anspruch einer Ausgleichsazhlung als "Strafe" führt. Das würde doch dann analog im Fall von Kürzungen gelten.

Sollten meine Informationen veraltet sein dann doch bitte einfach das Az. der jeweiligen Entscheidung benennen.

Sorry, aber da stehe ich möglicherweise auf dem Schlauch, da ich nicht weiß, was du meinst.

Aber Kürzung geht nicht, da kein Angebot gem. Art. 8 EU-VO vorliegt.

Würde aus meiner Sicht auch gar keinen Sinn machen. Mein zugegeben etwas überspitztes Beispiel dafür ist:

Streichung ein Monat vor Abflug. Ersatzflug wird dir für den nächsten Tag angeboten. Dann bist du natürlich auch vor Ablauf der Fristen am Ziel, nämlich knapp einen Monat. Aber mit einem solchen Angebot kann eine Airline ja nicht ernsthaft zu belohnen sein.
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
46
55
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Ich hatte am 30-05.18 folgenden Vorfall auf meinem Flug von ZRH nach TXL (LX978 18:30 – 19:50):
- Das Boarding hat sich wegen verspäteter Ankunft der Maschine aus Madrid um ca. 20 min verzögert
- Abflug-Slot verpasst
- Heranziehendes Gewitter über ZRH führte dann zu einem vorübergehendem Start- und Landeverbot
- Nach ca. 1,5h Wartezeit im Flugzeug wurde der Flug gestrichen
- Keine autom. Umbuchung auf einen späteren Flug (LX962 wurde am selbigen Abend noch von ZRH nach TXL durchgeführt)
- Per Anruf beim Kundendienst erfolgte dann Buchung eines Ersatzes auf LX964 am Folgetag.

Schlechte Wetterbedingungen gelten ja als außergewöhnlicher Umstand und befreien eine Airline von der Entschädigungspflicht. Zählt das pauschal, also auch wenn z.B. ein kleines Gewitter für 20 min Starts und Landungen verhindert? Kann die Airline dann direkt canceln wegen Schlechtwetter? Rein theoretisch hätte man ja, mit Verspätung, noch am selbigen Abend fliegen können. LX962 flog ja auch noch nach Berlin.
Wie schätzt ihr meine Chancen auf Erstattung der wegen der Annullierung angefallenen Beförderungskosten sowie Chance auf Entschädigungsleistung ein?

Danke für Eure Hilfe.


Die Frage, ob die außergewöhnlichen Umstände deswegen nicht greifen, weil bei rechtzeitigem Staat das Unwetter vermieden werden, hört man ja immer wieder. Wurde so auch noch nicht höchstrichterlich entschieden. Aber ich meine, dass die besseren Argumente dafür streiten,d dass dann eben nur diese 20 Minuten unentschuldigt sind.

Dass eine Airline bei schlechtem Wetter ziemlich frei in der Entscheidung ist, ob sie verspätet fliegt oder streicht, hat der BGH hingegen schon entschieden.

Sieht also eher nicht so gut aus.
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
46
55
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Hallo liebe VF Gemeinde:

Folgender Sachverhalt: Flugannullierung LH258 MXP - FRA am 24.05., Heute auf Anfrage die Info, dass man sich auf einen wetterbedingten Ausfall beruft und keine Entschädigung zahlt. Folgende Infos liegen mir vor:
Die LH257, welche uns zurück bringen sollte, kam mit knapp 1h Verspätung in MXP aus FRA an. Die LH256, welche 1h vorher abflog, ging pünktlich raus. Es gab an diesem Tag keine Auffälligkeiten oder Flugausfälle in Frankfurt. In Mailand war das Wetter bestens. Laut Wetterkontor.de gab es am 24.05. keinen Niederschlag in Frankfurt (0l), max. Windstärke von 6 und 4 Sonnenstunden. Auf Anfrage beim Airport Frankfurt bekam ich allerdings folgende Antwort:
"Hallo Herr marioconi,

Ja, die Wetterlage war gewittrig, Starkregen mit Böen. Bei uns wird das nur in diesem Stil festgehalten mit Quellangabe DWD. Bedenken Sie bitte, solche Bedingungen führen nicht generell zu Flugstreichungen. Diese Entscheidungen werden von der Airline getroffen."

Wir wurden auf den nächsten Tag umgebucht und beim CI fragte ich nach dem Grund der Annullierung. Die Dame schaute in das System und sagte (dies kann von einem Mitreisenden bezeugt werden): "technical difficulties".

Frage: wie nun weiter vorgehen? Direkt Anwalt oder Flightright einschalten, noch mal auf diese Fakten hinweisen und auf Einsicht bei LH hoffen, dem DWD Glauben schenken und die Sache vergessen? Wie vernünftig argumentieren? Die Airline ist wohl in der Beweispflicht. Kann ich diesen Nachweis anfordern?

Gibt es eine Möglichkeit, ausser Wetterkontor.de, das Wetter am Airport FRA am 24.05. abzufragen?

Danke Euch.

Theoretisch muss dir die Airline auf Verlangen konkrete Tatsachen nennen. Aber das ist ein Anspruch, der sich praktisch kaum umsetzen lässt. Evtl. führt eine solche Weigerung dazu, dass die Fluggesellschaft die Kosten d. Rechtsstreits zu tragen hat, wenn die Infos dann kommen und die Klage wegen Aussichtslosigkeit zurücknimmst. Argument: Veranlassung.

Insofern musst du dir nach eigenen Kräften irgendwie eine Meinung bilden und dann einen der von dir angedachten Schritte gehen.
 

wito

Neues Mitglied
14.01.2018
4
0
TXL
Die Frage, ob die außergewöhnlichen Umstände deswegen nicht greifen, weil bei rechtzeitigem Staat das Unwetter vermieden werden, hört man ja immer wieder. Wurde so auch noch nicht höchstrichterlich entschieden. Aber ich meine, dass die besseren Argumente dafür streiten,d dass dann eben nur diese 20 Minuten unentschuldigt sind.

Dass eine Airline bei schlechtem Wetter ziemlich frei in der Entscheidung ist, ob sie verspätet fliegt oder streicht, hat der BGH hingegen schon entschieden.

Sieht also eher nicht so gut aus.

Danke für deine Einschätzung! Ich finde es halt einfach frech, dass man die pax knapp 2h im Flieger warten, hoffen, versauern lässt, um dann am Ende zu canceln. Zu allem Überfluss sieht man dann bereits wieder die ersten Maschinen abheben und rollt selbst zurück ans Gate.

Eine Erstattung meiner Zugtickets für die Abreise und erneute Anreise zum Flughafen am Folgetag sollte ich aber dennoch erhalten, oder?
 

marioconi

Erfahrenes Mitglied
10.01.2011
1.351
87
Theoretisch muss dir die Airline auf Verlangen konkrete Tatsachen nennen. Aber das ist ein Anspruch, der sich praktisch kaum umsetzen lässt. Evtl. führt eine solche Weigerung dazu, dass die Fluggesellschaft die Kosten d. Rechtsstreits zu tragen hat, wenn die Infos dann kommen und die Klage wegen Aussichtslosigkeit zurücknimmst. Argument: Veranlassung.

Insofern musst du dir nach eigenen Kräften irgendwie eine Meinung bilden und dann einen der von dir angedachten Schritte gehen.

Danke. Dann wäre Flightright wohl die sichere Alternative. Habe übrigens gerade mal die notwendigen Daten eingegeben und als Grund für den Ausfall auch "Wetter" eingetragen. Flightright würde den Fall annehmen.
 

wito

Neues Mitglied
14.01.2018
4
0
TXL
Danke. Dann wäre Flightright wohl die sichere Alternative. Habe übrigens gerade mal die notwendigen Daten eingegeben und als Grund für den Ausfall auch "Wetter" eingetragen. Flightright würde den Fall annehmen.

Das heißt aber nicht, dass Flightright den Fall später dennoch ablehnt und wieder an dich zurücktritt. Ist mir auch schon vorgekommen. Insgesamt habe ich drei Fälle an Flightright abgetreten, davon zwei Annullierungen wegen Wetter. Akzeptiert wurde zunächst immer, aber bei raus gekommen ist bisher nichts. Zieht sich über Monate und ein Fall wurde mir bereits wieder zurückgegeben und nicht weiter verfolgt. Insgesamt etwas ernüchternd, daher wollte ich meinen aktuellen Fall gleich selbst in die Hand nehmen.
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
46
55
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Eine Erstattung meiner Zugtickets für die Abreise und erneute Anreise zum Flughafen am Folgetag sollte ich aber dennoch erhalten, oder?

Aus Rechtsgründen nur, falls dir keine kostenlose Übernachtung nebst Transport angeboten wurde. Häufig ist es ja so, dass man einfach wieder nach Hause oder zu Mutti fährt, es aber ein Übernachtungsangebot durchaus gegeben hätte. Dann mangelt es an Verschulden der Airline - und folglich an einem Ersatzanspruch. Denke aber, dass dir die Kosten aus Kulanz schon erstattet werden.