EU Fluggastrechte / Annullierung

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umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
46
55
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
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Zwei hypothetische Ja.

Der Rest leider eher nein. Insbesondere vermutlich keine Ausgleichszahlung. Bei so einer frühen Streichung liegt es zwar prinzipiell nahe, dass nicht alles versucht wurde, um den Flug durchzuführen. Aber zur entscheidenden herrschten in STR dann ja wirklich offenbar schlimme Verhältnisse, sodass EW auch hätte streichen können, wie es die allermeisten wohl auch getan haben.
 
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keileruno

Neues Mitglied
21.07.2015
1
0
Moin zusammen,
ich habe mittlerweile 2 Fälle.
Donnerstag vor 2 Wochen. LH Flug von MUC nach HAJ gegen 19 Uhr.
Flug war nur 5 Minuten verspätet. Info vom Kapitän, dass der Startslot verpasst wurde und der neue in 3 Stunden sei. Wegen Ruhezeiten könnte er noch maximal in 30 Minuten los. Nach 30 Minuten gecancelt. Später am Abend war dann auch wegen Gewitter die Bodenabfertigung eingestellt.
Schnell noch den 22 Uhr Flieger direkt gebucht, da als nicht Statuskunde ich eh keine Chance auf einen noch verfügbaren Sitzplatz sah. Flieger wurde dann auch storniert nach 2,5 Stunden wegen Gewitter und dann Nachtflugverbot. Ich hab dann den Flieger um 7 Uhr am nächsten Tag genommen.
Nach meiner Einschätzung steht mit für Flieger 1 eine Ausgleichszahlung zu. Bei Flieger 2 definitiv nicht.
LH argumentiert mit Wetter in ihrer Ablehnung.

Fall 2: Selber Flug wird gestern 7 Stunden vor Abflug annulliert. Umbuchung nur auf den nächsten Tag möglich. Kein Gewitter in Sicht. Habe dann meinen Mietwagen in Haj abgegeben und nicht in MUC. Hier nach meinem Verständnis auch Anrecht auf Ausgleichszahlung oder?

dank und Gruß
keileruno
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
46
55
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
So wie du das darstellst, in der Tat in beiden Fällen jeweils eine AU.

Evtl. noch mal schauen, ob es nicht Alternativen gestern nach Hannover gegeben hätte, die anzubieten gewesen wären. Dann womöglich zusätzlich die Mehrkosten für den Mietwagen.
 

Immi

Erfahrenes Mitglied
01.01.2017
308
64
Ich kann Eurowings nicht erreichen und bekomme auch keine Antwort. Folgendes ist passiert:

- Economy Flug für Freitag um 21:30 von HAJ nach VIE mehrere Wochen im voraus gebucht
- Um 13:30h kam eine Mail das der Flug storniert wurde
- Hotline nach 20mins noch immer keiner erreichbar
- Selbstständig den Flug um 18:00 gebucht da nur noch 2 BEST Plätze frei waren.
- Arbeitsplatz früher verlassen als geplant, mit dem Taxi zum Bahnhof...sonst wäre es sich nicht mehr rechtzeitig ausgegangen.
- Am EW Schalter in HAJ sagte man mir ich soll mich per Mail an EW wenden.
- Gesagt, getan...seit 7 Tagen keine Antwort.

Ich verstehe dass ich Anspruch habe auf:
- Taxi Rechnung
- Kostenerstattung des teuren BEST Tickets
oder
- Kostenerstattung des günstigen Economy Tickets
- Schadenersatz (250€ ?)

Ich würde also gerne Taxi+BEST Ticket+Schadensersatz einfordern wollen (oder kann ich das Economy Ticket auch noch zusätzlich erstatten lassen?).

Bloß wie wenn keiner Antwortet?
Habe mir überlegt beim nächsten EW Flug (diesen Sonntag) ein bisschen früher zum Flughafen zu fahren und am EW Schalter hartnäckig zu bleiben bis ein Vorgesetzter kommt. Keine Ahnung ob das was bringt?
 

malschauen

Erfahrenes Mitglied
05.12.2016
2.599
1.659
Nein enweder Ersatzbeförderung oder Erstattung. Beides geht nicht.
Du hast hoffentlich einen Termin genant, bis wann du die Kohle von EW haben möchtest. Am Schalter wird niemand irgendwas entscheiden, auch kein Vorgesetzter. Diese Zeit kannt du dir sparen.

Zum wie EW ereichen und eine Antwrt bekommen, gibt es verschiedene Ansätze, die propagiert werden (Mahschreiben etc oder direkt zum Anwalt). Du kanst auf jeden Fall die Schlichtungstelle anfagen, du kannst aber den Betrag in letzer Instanz auch einklagen. Bei klare Faktenlage würde ich nicht zu einem Flatrate-Dienstleister. Die 250 Euro bekommst du aber nur, wenn es keine Ausergewöhnlichen Umstände waren (bsp. Wetter).
 

Immi

Erfahrenes Mitglied
01.01.2017
308
64
Nein enweder Ersatzbeförderung oder Erstattung. Beides geht nicht.
Du hast hoffentlich einen Termin genant, bis wann du die Kohle von EW haben möchtest. Am Schalter wird niemand irgendwas entscheiden, auch kein Vorgesetzter. Diese Zeit kannt du dir sparen.

Zum wie EW ereichen und eine Antwrt bekommen, gibt es verschiedene Ansätze, die propagiert werden (Mahschreiben etc oder direkt zum Anwalt). Du kanst auf jeden Fall die Schlichtungstelle anfagen, du kannst aber den Betrag in letzer Instanz auch einklagen. Bei klare Faktenlage würde ich nicht zu einem Flatrate-Dienstleister. Die 250 Euro bekommst du aber nur, wenn es keine Ausergewöhnlichen Umstände waren (bsp. Wetter).

Also ich kann mir nur das BEST Ticket erstatten lassen+Taxi Rechnung zum Bahnhof. Das Taxi war ja auch notwendig um die neue Abflugzeit einhalten zu können? Das abgesagte economy ticket bekomme ich dafurch nicht erstattet? Wäre auch okay so.

Das BEST Tickez könnte ich dann auch einfach via American Express Kundenbeschwerde anfordern?

Woher weiß ich denn ob die Absagen aufgrund von Wetter sind und wie wird das bewiesen? Hätte natürlich auch eine Rechtschutzversicherung und könnte streiten gehen.
 

somari

Reguläres Mitglied
18.09.2011
87
361
Hallo,
ich habe eine Frage zu folgenden Problem:
Die Flüge wurden über lh.com gebucht:

PUJ-ZRH LX8035 (durchgeführt Edelweiss Air) 7.6. Abflug 20:35 Ankunft 11:45(+1)
ZRH-NUE LX1190 Abflug 12:40 Ankunft 13:40
Alles ein Ticket

Info per Mail und SMS (von SWISS) am 4.6 Flug PUJ-ZRH storniert und neuer Flug mit selber Flugnummer:
LX8035 (durchgeführt Edelweiss Air) Abflug 8.6. 0:35 Ankunft 15:45

Telefonisch Flug ZRH-NUE umgebucht (wurde nicht automatisch gemacht)
LH5817 (durchgeführt von SWISS / Austrian)
Abflug 17:25 Ankunft 18:20 (dieser Flug extrem verspätet wegen Wetter aber für die Frage egal)

Ankunft in NUE statt 13:40 planmässig 18:20 (tatsächlich 20:45) also über 4 Std (selbst wenn pünktlich) später

Haben wir hier Anspruch nach EU261?

Wenn ja wo einfordern? LX oder LH?

Danke vorab
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
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Weder noch... :D

Schuldner dürfte Edelweiss sein, da ausführendes Unternehmen (und offenbar auch nicht als Wet-Lease).

Anspruch besteht ohne Wenn und Aber.

Gleichwohl gibt es absehbar ein "Aber", sogar ein ziemlich großes, was die DURCHSETZBARKEIT eines Anspruchs anbelangt.

Edelweis (vermutlich vertreten v. Swiss, vermutlich vertreten v. LH) wird sich auf den Standpunkt stellen, die EU-VO finde keine Anwendung. Zudem sei nicht das AG Nürnberg zuständig, sondern ein Gericht in der Schweiz.

Da die das ziemlich hartnäckig machen, einen Anwalt suchen, der mit der Problematik vertraut ist.
 

somari

Reguläres Mitglied
18.09.2011
87
361
Hallo Umsteiger,
Danke für die Antwort,
Swiss hat mich ja erst mit einem Hinweis auf EU261 (sowohl in Ihrer Mail als auch SMS)
darauf gebracht das es eine Entschädigung geben kann
:confused:
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
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Würde mich ja auch freuen für dich.

Aber ich sehe, was für ein Theater Edelweiss in eben deiner Konstellation vor Gericht aufführen lässt, und bin daher skeptisch.

Man muss dazu auch wissen, dass die maßgebliche Rechtsfrage schon dreimal (?) den Weg zum EuGH gefunden hat - jedoch nie beantwortet wurde, weil sich die Parteien dann doch noch irgendwie "geeinigt" haben und die Vorlagen damit obsolet wurden. Da darf man dann schon vermuten, dass da "System hintersteckt".
 
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NicRi

Reguläres Mitglied
24.07.2016
73
4
Düsseldorf
Jetzt hat es mich auch erwischt mit EW (zum zweiten mal dieses Jahr)
Ich war gebucht auf EW9468 für heute. DUS-LHR um 07:00 Uhr.

Um 03:30 kam die SMS, dass mein Flug leider gestrichen werden musste. Eine Alternative wurde mir nicht angeboten. Hotline dauerbesetzt.
Ich habe mir gedacht "gut, bekomm ich halt 250€ und spare Geld, weil ich nicht in London shoppen kann"

Jetzt sehe ich gerade bei Facebook, dass jemand wegen eben diesem Flug eine Frage an EW gerichtet hat und die begründen den Ausfall ernsthaft mit Wetter!!

Der Flieger, der für diesen Flug geplant war, stand schon abends lange vor dem Gewitter in DUS.
Der ist aber heute Morgen "lieber" nach KZR statt nach LHR geflogen.

Ich habe EW schon meine Forderung gestellt (inkl. Hotel, dass ich nicht mehr stornieren konnte)
Die Frage an die Experten: kommt EW mit dem Wetter-Argument durch und ich suche mir besser Hilfe über die flighright etc. Seiten?
Oder wie stehen meine Chancen?
Der Flug wird sonntags schon fast regelmäßig annulliert.

Vor exakt vier Wochen wurde auch mein Flug nach ZRH annulliert. Hier warte ich auch bis heute auf eine Rückmeldung.
Macht bei mir in Summer eine Ausfallquote von 100% mit EW.

Schonmal vielen Dank für eure Meinungen und einen schönen Sonntag :)
Nicole
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.944
2.338
Es ist ja allgemein bekannt, das die Fluggesellschaften versuchen berechtigte Ansprüche zu vermeiden.

Falls die Wetterbedingungen zwischen der Strecke DUS-LHR den Flugbetrieb nicht beeinträchtigt haben können besteht der Anspruch auf die Ausgleichszahlung.
Hier kann eine Anfrage an die zuständigen Stellen schnell Klarheit zu schaffen.

Die wahrscheinliche Argumentation von EW dass es sich bei der Anullierung um eine unmittelbare Folge der Unwetter am gestrigen Tag handelt dürfte keine Aussicht auf Erfolg haben, solche Begründungen sind immer nur für unmittelbaren Folgeflüge zulässig.

Grundsätzlich gilt:
Der Anspruch Ausgleichszahlung und die Kosten für das Hotel in London wird es nicht geben, die entstandenen Stornokosten sind mit der Ausgleichszahlung zu verrechnen, da es sich nicht um eine Betreuungsleistung handelt. Sollten die Hotelkosten die Ausgleichszahlung übersteigen kann dieser Betrag geltend gemacht werden.

Zum Thema der diversen Onlineportale:
Diese Dienstleister übernehmen nur die absolut eindeutigen Fälle und kassieren für einen minimalen Aufwand sehr hohe Provisionen.

Grundsätzlich funktioniert bei EW die Abfolge Forderung schriftlich (per Fax+E-Mail oder per Briefpost) unter Fristsetzung einreichen, nach Fristablauf kostenpflichtige Mahnung gegen Zustellungsnachweis (Postzustellungsauftrag oder Einschreiben) mit erneuter Fristsetzung und nach deren Ablauf die Beantragung eines Mahnbescheids sehr gut, die Zahlung erfolgte in den bisherigen Fällen immer innerhalb weniger Tage nach Zustellung des Mahnbescheids. Dauer der Abwicklung insgesamt im Schnitt 6-7Wochen.

Bei unklaren Fällen lohnt sich die Abgabe der Sache an die Schlichtungsstelle hier ist die Verfahrensdauer sehr unterschiedlich dafür ist das Verfahren kostenfrei und mit wenig Aufwand verbunden.
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
46
55
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Grundsätzlich gilt:
Der Anspruch Ausgleichszahlung und die Kosten für das Hotel in London wird es nicht geben, die entstandenen Stornokosten sind mit der Ausgleichszahlung zu verrechnen, da es sich nicht um eine Betreuungsleistung handelt. Sollten die Hotelkosten die Ausgleichszahlung übersteigen kann dieser Betrag geltend gemacht werden.

Liest man oft, ignoriert allerdings aus meiner Sicht, dass die Ausgleichszahlung nur den weitergehenden Schaden betrifft, daher solche Kosten die ausschließlich infolge der Streichung entstanden sind.

Sofern in seinem Fall EW keine ersatzweise Beförderung zum frühestmöglichen Zeitpunkt angeboten hat, eine Beförderung am selben Tagen v. DUS nach LHR aber möglich gewesen wäre, gibt es eine zusätzliche Anspruchsgrundlage, für die eine Anrechnung gar nicht vorgesehen ist.
 
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NicRi

Reguläres Mitglied
24.07.2016
73
4
Düsseldorf
Vielen Dank für die ausführliche Antwort!
Es war mir nicht klar, dass ich die Hotelkosten nicht zusätzlich fordern kann.
Neben den monetären Einbußen habe ich ja auch "Ärger" (umsonst sonntags um 4:30 aufgestanden, Hotline Warteschlange,...gibt da sicherlich Beispiele wo es wirklich zu richtigem Ärger führt) und mir entgeht schließlich auch eine Reise mit allen dazugehörigen Erlebnissen. Und dafür dachte ich bisher immer wäre die Ausgleichszahlung.

Nun gut, man lernt nie aus und ich werde mal die aufgezählten Schritte ausprobieren.
Vielleicht habe ich ja Glück und der Rückflug wird auch storniert, dann kann ich nochmal 250,-€ einfordern (EW verdient es einfach nicht anders). Oder existiert die Möglichkeit, die Zahlung für einen stornierten Rückflug ebenfalls geltend zu machen, auch nur in meiner Rosa-Einhorn-Elfenbein-Türmchen Welt :censored:

Nochmals danke!
 

NicRi

Reguläres Mitglied
24.07.2016
73
4
Düsseldorf
Liest man oft, ignoriert allerdings aus meiner Sicht, dass die Ausgleichszahlung nur den weitergehenden Schaden betrifft, daher solche Kosten die ausschließlich infolge der Streichung entstanden sind.

Sofern in seinem Fall EW keine ersatzweise Beförderung zum frühestmöglichen Zeitpunkt angeboten hat, eine Beförderung am selben Tagen v. DUS nach LHR aber möglich gewesen wäre, gibt es eine zusätzliche Anspruchsgrundlage, für die eine Anrechnung gar nicht vorgesehen ist.


Ja also bei meiner letzten Stornierung war es so, dass ich automatisch auf den nächsten Flug nach ZRH umgebucht worden bin. Diesmal konnte ich für heute gar keinen EW Flug auswählen, erst morgen.
Die Hotline war ewig besetzt und zum Flughafen zu fahren um mich in die lange Schlange zu stellen hatte ich keine Lust. Die Alternative wäre wohl auch bestenfalls ein 4 Stunden Flug via FRA oder MUC mit LH gewesen, so dass ich erst am späten Nachmittag da gewesen wäre.
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
46
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Berlin
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Ja also bei meiner letzten Stornierung war es so, dass ich automatisch auf den nächsten Flug nach ZRH umgebucht worden bin. Diesmal konnte ich für heute gar keinen EW Flug auswählen, erst morgen.
Die Hotline war ewig besetzt und zum Flughafen zu fahren um mich in die lange Schlange zu stellen hatte ich keine Lust. Die Alternative wäre wohl auch bestenfalls ein 4 Stunden Flug via FRA oder MUC mit LH gewesen, so dass ich erst am späten Nachmittag da gewesen wäre.


Das ist halt die Frage, wobei es halt DEIN Job nicht ist, die frühestmögliche Ersatzbeförderung herauszufinden.

Das muss schon EW erledigen. Machen die das nicht, hast du prinzipiell einen Schadensersatzanspruch. Der bestünde nur dann nicht, wenn EW beweisen könnte, dass es - z.B. wegen der wetterbedingten Auslastung - gar keinen Ersatz gab, der dich noch am selben Tage nach LHR hätte bringen können. Dann wäre der Storno-Schaden nicht Folge der unterlassenen Ersatzbeförderung, sondern nur der Annullierung, entsprechend er auf die Ausgleichszahlung anzurechnen wäre.

Für dich bedeutet das: Wenn du selbst zu dem Ergebnis kommst, dass es nur schwer nach LHR zu kommen wäre, solltest du dich damit zufrieden geben, letztlich die Ausgleichszahlung zu erhalten. Andernfalls auf beides bestehen.
 
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offtherecord

Erfahrenes Mitglied
13.11.2009
1.483
432
Ja also bei meiner letzten Stornierung war es so, dass ich automatisch auf den nächsten Flug nach ZRH umgebucht worden bin. Diesmal konnte ich für heute gar keinen EW Flug auswählen, erst morgen.

Ich nehme an, Du sprichst von EW762 (18:10) heute Abend Die Logik im System ist wohl, nur Flüge nach der ursprünglichen Abflugzeit zuzulassen, denn die EW768 (um 15:25) ist nach wie vor online buchbar. Die Hotline ist in der Tat seit inzwischen 47 Minuten belegt.
 
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NicRi

Reguläres Mitglied
24.07.2016
73
4
Düsseldorf
Ich nehme an, Du sprichst von EW762 (18:10) heute Abend Die Logik im System ist wohl, nur Flüge nach der ursprünglichen Abflugzeit zuzulassen, denn die EW768 (um 15:25) ist nach wie vor online buchbar. Die Hotline ist in der Tat seit inzwischen 47 Minuten belegt.

Geht um DUS, nicht CGN ;-)
Da ging eben die EW9466 mit 30 Min. Verspätung raus. Ob die ausgebucht war oder nicht, keine Ahnung. Später geht noch was raus und eine BA Maschine gab es auch schon. Also ich glaube es hätte schon Möglichkeiten gegeben.
Auch ein Ausweichen auf CGN wäre eine Option, aber sie wurde mir auch nicht angeboten.
Und damit ist EW meiner Meinung nach seiner Pflicht nicht nachgekommen mich irgendwie nach London zu befördern. Aus welchem Grund auch immer der Flug annulliert wurde.


Ginge es hier um eine wichtige Reise, dann hätte ich am Flughafen mal den "Service" von EW ausprobiert. Vielleicht hätte ich etwas erreicht. Vielleicht hätte ich jetzt aber auch nur ein teures Parkticket und viel Wut im Bauch.
Da es einfach nur ein Ausflug war, spare ich mir diesen Stress und Ärger einfach. Trotz allem möchte ich aber die EW nicht einfach so "davon kommen lassen", es gibt bestimmt genug Kunden, die von EW verarscht werden und deshalb will ich denen so viel wie halt möglich nehmen.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.944
2.338
Liest man oft, ignoriert allerdings aus meiner Sicht, dass die Ausgleichszahlung nur den weitergehenden Schaden betrifft, daher solche Kosten die ausschließlich infolge der Streichung entstanden sind.

Sofern in seinem Fall EW keine ersatzweise Beförderung zum frühestmöglichen Zeitpunkt angeboten hat, eine Beförderung am selben Tagen v. DUS nach LHR aber möglich gewesen wäre, gibt es eine zusätzliche Anspruchsgrundlage, für die eine Anrechnung gar nicht vorgesehen ist.

Sprich man vertritt die Sichtweise, dass die Hotelkosten sind aufgrund der unterlassenen Ersatzbeförderung obwohl die Verpflichtung hierzu gemäß Artikel 8 bestanden hätte entstanden sind und damit unabhängig geltend gemacht werden können?

Interessanter Ansatz allerdings besteht dann die Problematik zu klären warum der Reisende eben nicht durch eine eigene neue Buchung den Schaden abgewendet hat. Denn die Strecke DUS-LHR sollte ja mehrere Tagesverbindungen haben, alternativ verfügt London ja über mehrere Flughäfen.

Aber eines sollte dann klar sein hier wird es sicher ein ordentliches Klageverfahren oder das Schlichtungsverfahren benötigen um den Anspruch durch zu setzen.

Hier würde ich wohl die Ausgleichszahlung nach dem Muster fordern,mahnen, Mahnbescheid durchsetzen und die Erstattung der Hotelkosten der Schlichtungsstelle mit den entsprechenden Argumenten übergeben.
 

HB2174

Erfahrenes Mitglied
02.04.2014
1.635
12
ZRH
Darf ich meine Frage nochmals hier stellen, da sich noch niemand dazu geäussert hat :p

Flug IBZ-ZRH LX8267, 3 Personen, geplante Ankunft 2250, tatsächliche Ankunft 0615

SMS wurde geschickt um 1839, neue Abflugzeit 0430. Ausserdem wurde pro Person ein 25.- € Verpflegungs Voucher abgegeben.

Gem. Besatzung war Streik der Fluglotsen in Marseille der Grund. Da eine Rückkher vor Nachtlfugsperre in ZRH nicht mehr möglich war, wurde der Flug gleich auf nächsten Morgen verschoben, resp. auf eine Abflugzeit, welche eine Ankunft gleich zur Öffnung um 0600 ermöglicht.

Sollte m.E. trotzdem eine Entschädigung gem. VO von 250.- € pro Person geben, resp. würde ich nach der Forderung erst mal die Antwort von Swiss abwarten.

Wie sieht es aus mit Kosten für Taxi zum Hotel, 2 * 15.- € und einem Zimmer für alle 3 für 200.- €? Oder ist es zuzumuten bis zum Boarding auf dem Flughafen zu warten?
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.944
2.338
Darf ich meine Frage nochmals hier stellen, da sich noch niemand dazu geäussert hat :p

Man muss hier zwischen Ausgleichszahlungen und Betreuungsleistungen unterscheiden.

Im Fall der Betreuungsleistungen hier das Hotel und die Taxikosten für den Transfer sind auf jeden Fall zu erstatten, 25Euro an Verpflegung sollten ausreichend sein daher ist dieser Teil bereits erledigt.
Diese Kosten sollten ohne weitere Verzögerung geltend gemacht werden.

Anders verhält es sich im Fall der Ausgleichszahlung denn hier könnte die Fluggesellschaft erfolgreich außergewöhnliche Umstände geltend machen die von der Verpflichtung zur Ausgleichszahlung befreien.
Ein Streik der Fluglotsen in Verbindung mit einem behördlichen Nachtflugverbot kann hier durchaus geeignet sein außergewöhnliche Umstände zu bejahren.

Tendenz daher zur Ausgleichszahlung kein Anspruch.
Swiss ist Mitglied des Schlichtungsverfahrens anhand der nicht eindeutigen Rechtslage würde die Abgabe an die Schlichtungsstelle Sinn machen und kein Kostenrisiko beinhalten.
 
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Skyworld

Airliner
14.03.2010
2.425
3
Erding
Einen Bekannten von mir hat es diese Woche gleich zweimal erwischt, dazu zwei Fragen:

Gebucht war LIS - DUS - MUC mit EW für gestern Abend (09.06.2018).

Vor etwa einer Woche (also später als 14 Tage vor Abflug) teilt EW mit, dass LIS - DUS gestrichen wird und man keinen Ersatz anbieten kann.
"Da wir Ihnen an diesem Flugdatum keine Alternative anbieten können, bitten wir sie höflich, einen gleichwertigen Ersatzflug eigenständig zu buchen. Sofern Ihnen dadurch Mehrkosten entstehen sollten, werden wir diese Kosten im gesetzlich vorgesehenen Umfang selbstverständlich tragen."
Frage ist ja schon mal, was ist ein "gleichwertiger" Ersatzflug? Darf es auch ein Direktflug sein? Oder muss es auch ein (billigerer?) Umsteiger sein?

Es wurde also LIS - MAD - MUC mit Iberia und fast identischen Flugzeiten gebucht. Preis ebenfalls fast identisch (um die 150 EUR).
Sehe ich es richtig, dass man nun entweder a) Flugpreis für Ersatzflug bezahlen lassen und zusätzlich anrecht auf EU-Entschädigung (evtl. Anrechnung der Kosten für Ersatzflug?) von EUR 400 hat oder b) sich einfach den Flugpreis für den ursprünglichen Flug erstatten lassen kann + 400 EUR on top? Den Preis für den neuen Flug müsste man dann natürlich selbst tragen.
Würde dann zu Option 2 raten, klingt mir einfacher zum Durchsetzen.

Zusatzfrage: Zählt das Angebot, einen Ersatzflug zu bezahlen als Alternative im Sinne der EU-Verordnung?
Weil wenn ja, würde sich ja die Entschädigung halbieren, sofern man sich selbst eine zeitlich ähnliche Alternative bucht:
"Wird ein Alternativflug angeboten, der nicht später als 2/3/4 Stunden (je nach oben genannter Entfernung) gegenüber dem geplanten Flug am Ziel eintrifft, stehen ihm die Ausgleichsleistungen nur zu 50 % zu."

Beim Flug selbst hatte dann LIS - MAD über 1h Delay, so dass MAD - MUC verpasst wurde und eine Übernachtung in MAD erforderlich wurde.
Um Umbuchung und Hotel hat sich Iberia gekümmert. Grund laut Iberia für das Delay war aber etwas schwer nachvollziehbar "Fluglotsenstreik in Frankreich".
Nun sollte dies ja auf LIS - MAD eher weniger ein Problem sein. Auch vorher an dem Tag war das Flugzeug nicht in oder über Frankreich unterwegs, sondern ist nur Madrid - Dubrovnik - Madrid geflogen und hat sich dabei etwas Delay eingefangen (20-25 min), die große Verspätung entstand aber in LIS, wo das Flugzeug mit +40 ankam und aber erst mit +85 wieder abgeflogen ist.

Besteht hier ein Anspruch nach EU-Verordnung oder nicht?
 
Zuletzt bearbeitet:

Skyworld

Airliner
14.03.2010
2.425
3
Erding
Und noch ein anderer Fall von gestern, zu dem ich gefragt worden bin:

LH schickt morgens um 9 Uhr eine Mail mit der Info, dass FMO - MUC abends um 19:35 Uhr wegen "Wetter" gestrichen wird.
Man könne alternativ zwischen Flug um 13:00 Uhr und 20:35 Uhr wählen.
Nun stellt sich die Frage, ob man Flüge wegen schlechtem Wetter wirklich schon 10 Stunden vorher streichen kann. :rolleyes:

Grundsätzliche Frage unabhängig vom Wetter: wenn ich dann 13:00 Uhr nehme, besteht dann Anspruch auf Entschädigung? Mir wurde ja eine Alternative innerhalb der zeitlichen Vorgaben der EU-Verordnung angeboten ("nicht später als 2 Stunden später am Zielort"), welche ich aber nicht haben wollte.
Bei Abflug mehr als eine Stunde früher würde aber nach meinem Verständnis wieder Entschädigung anfallen.

Randnotiz: Es wurde der Flug um 13:00 Uhr gewählt, was sich später als gute Entscheidung heraus stellte, da der Abendflug um 20:35 Uhr ebenfalls gestrichen wurde :p
 

HB2174

Erfahrenes Mitglied
02.04.2014
1.635
12
ZRH
Anders verhält es sich im Fall der Ausgleichszahlung denn hier könnte die Fluggesellschaft erfolgreich außergewöhnliche Umstände geltend machen die von der Verpflichtung zur Ausgleichszahlung befreien.
Ein Streik der Fluglotsen in Verbindung mit einem behördlichen Nachtflugverbot kann hier durchaus geeignet sein außergewöhnliche Umstände zu bejahren.

Tendenz daher zur Ausgleichszahlung kein Anspruch.
Swiss ist Mitglied des Schlichtungsverfahrens anhand der nicht eindeutigen Rechtslage würde die Abgabe an die Schlichtungsstelle Sinn machen und kein Kostenrisiko beinhalten.

Die eingesetzte hätte den geplanten Flug ZRH-IBZ gar nicht rechtzeitig durchführen können:

DATE
FROM
TOFLIGHTFLIGHT TIMESTDATDSTASTATUS
13 May 2018Ibiza (IBZ) Zurich (ZRH) WK267 1:438:45 PM 4:30 AM 10:50 PM Landed 6:13 AM
13 May 2018Zurich (ZRH) Ibiza (IBZ) WK266 1:365:55 PM 9:44 PM 7:55 PM Landed 11:21 PM
13 May 2018Palma de Mallorca (PMI) Zurich (ZRH) WK245 1:29-5:29 PM -Landed 6:57 PM
13 May 2018Zurich (ZRH) Palma de Mallorca (PMI) (EDW126S) 1:40-1:14 PM -Landed 2:54 PM
13 May 2018Cagliari (CAG) Zurich (ZRH) WK389 1:239:05 AM 9:16 AM 10:45 AM Landed 10:38 AM
13 May 2018Zurich (ZRH) Cagliari (CAG) WK388 1:416:35 AM 6:37 AM 8:15 AM Landed 8:18 AM




 
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Loveyou

Erfahrenes Mitglied
01.04.2014
1.497
326
Meine Bekannte sitzt gerade in MXP fest, da der Flug EW 07827 um 20:55 Uhr nach HAM annuliert wurde.
Diese Annulierung soll angeblich wegen eines Streicks erfolgt sein, jedoch wird weder in Italien , noch in Hamburg / Deutschland gestreikt.
Höchstwahrscheinlich meint man den Fluglotsen Streik in Frankreich.
Kann EW hier diesen Streik geltend machen?
Wie am besten jetzt verhalten?