EU Fluggastrechte / Annullierung

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umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
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Berlin
www.kanzlei-woicke.de
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Das heißt aber nicht, dass Flightright den Fall später dennoch ablehnt und wieder an dich zurücktritt. Ist mir auch schon vorgekommen. Insgesamt habe ich drei Fälle an Flightright abgetreten, davon zwei Annullierungen wegen Wetter. Akzeptiert wurde zunächst immer, aber bei raus gekommen ist bisher nichts. Zieht sich über Monate und ein Fall wurde mir bereits wieder zurückgegeben und nicht weiter verfolgt. Insgesamt etwas ernüchternd, daher wollte ich meinen aktuellen Fall gleich selbst in die Hand nehmen.


Weil die ´ne Prüfung vortäuschen. Stattdessen nehmen sie erst mal, was sie kriegen. Dann ist die Forderung vom Markt - und ablehnen kann man ja immer noch...

Verstehe nicht, dass da immer noch welche mitspielen...

Meine Meinung.
 
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marioconi

Erfahrenes Mitglied
10.01.2011
1.351
87
Weil die ´ne Prüfung vortäuschen. Stattdessen nehmen sie erst mal, was sie kriegen. Dann ist die Forderung vom Markt - und ablehnen kann man ja immer noch...

Verstehe nicht, dass da immer noch welche mitspielen...

Meine Meinung.

Ok. War mir so nicht bekannt. Hatte bisher nur 1x Erfahrung mit denen und diese war positiv. Das Geld wurde innerhalb von 3 Wochen erstattet
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
46
55
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Ist ja nur meine Meinung, und ich kann gar nicht oft genug betonen, dass ich in dieser Frage durchaus befangen bin. Zur besseren Einordnung.

"Das Geld" heißt in dem Fall ja: der Betrag, der dir gesetzlich zusteht, abzüglich 20, 25 (?) Prozent, oder?

Letztlich sehe ich das so: Die komplizierten Fälle MUSS man anwaltlich durchfechten, weil sie diesen Geschäftemachern mit der Angst zu riskant sind. Und die klaren Fällte SOLLTE man, da es nicht den geringsten Grund gibt, dafür jemanden zu bezahlen. Das macht man bei diesen Fällen aber anders, als es deren Eigenwerbung suggeriert, nur bei denen, während der Anwalt in aller Regel kostenlos sein wird. Irgendwie ironisch.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.944
2.338
Sorry, aber da stehe ich möglicherweise auf dem Schlauch, da ich nicht weiß, was du meinst.

Aber Kürzung geht nicht, da kein Angebot gem. Art. 8 EU-VO vorliegt.

Würde aus meiner Sicht auch gar keinen Sinn machen. Mein zugegeben etwas überspitztes Beispiel dafür ist:

Streichung ein Monat vor Abflug. Ersatzflug wird dir für den nächsten Tag angeboten. Dann bist du natürlich auch vor Ablauf der Fristen am Ziel, nämlich knapp einen Monat. Aber mit einem solchen Angebot kann eine Airline ja nicht ernsthaft zu belohnen sein.

Was ich meinte ist, dass die EU-VO ja immer nur die tatsächlichen Zeiten Abflug und Ankunft als Tatbestand bestimmt und der Anspruch auf Ausgleichszahlung eben bei bestimmten Abweichungen entstehen.

Im überspitzen Beispiel bleibt es ja dem Fluggast überlassen das Angebot der Ersatzbeförderung ab zu lehnen und Nachbesserung zu fordern und im Zweifelsfall eben selbst eine neue Buchung gegen Kostenersatz zu veranlassen.

Ich habe eben im Zuge meiner ersten AB Anullierung damals aus einer Entscheidung oder Kommentar heraus gelesen dass eben eine unterlassene Ersatzbeförderung seitend der Fluggesellschaft eben nicht zum Anspruch aus Ausgleichszahlung führt.
Wenn man diesem Muster folgt kommt man auch zum Ergebnis dass es auch für Fälle gilt in denen eine "fehlerhafte" Ersatzbeförderung vorgeschlagen und vom Reisenden angenommen wird.

Aber ich denke ich habe jetzt die Argumentation verstanden:
Wird keine der EU-VO entsprechende Ersatzbeförderung dem Reisenden angeboten dann ist das ganze wie eine Nichtbeförderung zu werten was dann wieder zum entsprechenden Anspruch führt.

Interessanter Ansatz würde nur eben meinem Kenntnisstand widersprechen, aber der könnte ja auch veraltet sein, zudem stellt sich auch die Frage ob sich die Fluggesellschaft nicht doch einen Weg hätte da raus zu kommen. Eben im Sinn "wir haben den Kunden eine frühere Abreise und Ankunft angeboten um Probleme aufgrund von Verspätungen zu verhindern, hätte der Kunde diese Beförderung abgelehnt wäre ihm eine Alternative ohne früheren Abflug angeboten worden"

Aber unter dem Gesichtspunkt wäre auch mein 13 fach geändertes SXM Ticket aus dem Januar neu zu bewerten.
 

frabkk

Erfahrenes Mitglied
12.11.2013
2.481
623
CGN
Kurze Verständnis Frage:
Gilt ein Flug als annulliert zu betrachten, wenn nach 2 Stunden im Flieger warten, der Flug wegen Überschreitung der Crew Zeit abgesagt wird? (Flug hatte schon zum Zeitpunkt des boardings 4 Std delay). Tatsächlich ist der Flug mit gleicher Flugnummer dann um 11:30 statt 21:15 gestartet und wird unter Flightradar eben mit der Verspätung geführt und nicht als gecancelt.

Hintergrund: Es wurde eigenmächtig ein Ersatzflug gebucht, da von FR keinerlei Info über weitere Vorgehensweise geäußert wurde. Niemand wusste ob und wann der Flug nun statt findet. Hotelübernachtung wurde ebenfalls eigenständig gebucht. Ingesamt 710,- € für Flug und Hotel. Hinzu kommen die Taxikosten. Nun ging der gebuchte Flug nach DUS statt nach CGN, da alle (!) Verbindungen an dem Tag ausgebucht waren. Sind die Transportkosten von DUS nach CGN zu erstatten? Das ganze * 4 Paxe ... Das wird noch eine spaßige Angelegenheit :-(
 

frabkk

Erfahrenes Mitglied
12.11.2013
2.481
623
CGN
In dem Fall, um den es da geht, wäre aber nur AMS-FRA relevant. Wenn überhaupt, da aus dem Sachverhalt nicht mal klar ist, ob überhaupt eine bestätigte Buchung für das zweite Segment vorlag ("vergessen umzubuchen").

Darf ich fragen, warum in diesem Fall nur AMS - FRA relevant ist und nicht CPT - FRA als gesamtes zu sehen? Verspätung kam ja durch das denied boarding in AMS zustande. KLM streitet diese Schuld ja auch nicht ab, bietet 250,- € plus 110,- € für das Zugticket. Verspätete Ankunft am Endziel betraf aber dann 6 Stunden.
 

spocky83

Erfahrenes Mitglied
21.12.2014
3.811
1.244
MUC, BSL
Eine etwas kniffelige Geschichte hier:

Am 8.6.18 war ich auf OS116 MUC - VIE (ab 19.15h, an 20.20h) gebucht. Der Flug wurde am selben Tag kurzfristig annulliert (SMS um 17.32h). Der Link in der SMS führte nur zur OS homepage, die Umbuchung auf OS118 (ab 21.35h, planmäßige Ankunft 22.35h, tatsächliche Ankunft wegen Warten auf Anschlussreisende 22.55h) erfolgte über die von mir angerufene Hotline (ich durfte dann zwar noch eine gute halbe Stunde am Ticketschalter anstehen, weil OS die Ticketausstelkung verbockt hat, aber das nur am Rande). Die Verspätung in Folge der Annullierung betrug also mindestens 2h 40m.

Gründe für die Annullierung wurden nicht genannt, der LH Gate Agent in MUC auf OS118 sprach von einer wetterbedingten Streichung und in der Tat gab es an dem Abend eine etwas gewittrige Wetterlage.

Aber: in MUC und VIE hielten sich Ankunfts- und Abflugsverspätungen mit gut 30 Minuten in überschaubaren Grenzen, ab und an gab es ein paar Ausreißer nach oben (EW...), vieles war aber auch pünktlich. LH2332 (MUC - VIE planmäßig ab 18.40h) kam in Wien mit 50 Minuten Verspätung an, wobei alleine 40 Minuten auf das Konto des verspäteten Inbounds gingen.

Ich sehe durchaus, dass das Wetter eine gewisse Rolle gespielt haben mag, aber die Tatsache, dass der annähernd parallel verkehrende LH Flug, abgesehen von der Verspätung aus dem vorherigen Umlauf offensichtlich keine nennenswerten Probleme hatte, lässt mich an außergewöhnlichen Umständen ein wenig zweiflen...
 
Zuletzt bearbeitet:

Nitus

Erfahrenes Mitglied
04.04.2013
5.853
28.713
MUC
Grundsätzlich sollte nun zunächst die Forderung schriftlich mit Fristzsetzung eingereicht werden, ich selbst nutze für den Erstkontakt die Kombination aus Fax und E-Mail, ob man nun die volle Höhe fordert oder selbst bereits kürzt bleibt eine Ermessensentscheidung.
Ist der Sachverhalt eindeutig und es gibt keine Umstände die auf außergewöhnliche Umstände hindeuten wird die Forderung zügig durchgesetzt.
Nachdem diese Frist abgelaufen ist erfolgt eine kostenpflichtige Mahnung mit erneuter Fristsetzung die per Post mit Zustellungsnachweis versandt wird, per Postzustellungsauftrag ist optimal aber auch Einschreiben ist ausreichend.
Ist auch diese Frist abgelaufen wird der Mahnbescheid beantragt.

Was meinst Du mit "kostenpflichtige Mahnung"?

+1 war am 17.04.2018 auf EK56 von DUS nach DXB unterwegs. Wegen eines Technicals (O2-Versorgung im vorderen Teil der Kabine im Unterdeck) verzögerte sich der Abflug in DUS von 15:25 auf 20:43. Der gebuchte Anschluss von DXB nach BKK wurde natürlich verpasst, sodass eine Ankunft in BKK mit der automatisch von EK erfolgten Umbuchung erst gute fünf Stunden später als ursprünglich gebucht erfolgte.

Ich habe im Namen von +1 bereits ein Fax an Emirates mit der Aufforderung, die 600€ Entschädigung gem. EU-Verordnung zu zahlen, gesendet. Sendebericht liegt vor. Nun hat Emirates nach Verstreichen der 2,5-wöchigen Frist nicht reagiert.

Ich würde daher nun eine Mahnung auf dem Postweg als Einschreiben mit Rückschein senden. Auf die Erstattung der Kosten für das Einschreiben habe ich bzw. +1 auch Anspruch?
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
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Berlin
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Kurze Verständnis Frage:
Gilt ein Flug als annulliert zu betrachten, wenn nach 2 Stunden im Flieger warten, der Flug wegen Überschreitung der Crew Zeit abgesagt wird? (Flug hatte schon zum Zeitpunkt des boardings 4 Std delay). Tatsächlich ist der Flug mit gleicher Flugnummer dann um 11:30 statt 21:15 gestartet und wird unter Flightradar eben mit der Verspätung geführt und nicht als gecancelt.

Hintergrund: Es wurde eigenmächtig ein Ersatzflug gebucht, da von FR keinerlei Info über weitere Vorgehensweise geäußert wurde. Niemand wusste ob und wann der Flug nun statt findet. Hotelübernachtung wurde ebenfalls eigenständig gebucht. Ingesamt 710,- € für Flug und Hotel. Hinzu kommen die Taxikosten. Nun ging der gebuchte Flug nach DUS statt nach CGN, da alle (!) Verbindungen an dem Tag ausgebucht waren. Sind die Transportkosten von DUS nach CGN zu erstatten? Das ganze * 4 Paxe ... Das wird noch eine spaßige Angelegenheit :-(


Oh Mann, das ist echt knifflig, denn einerseits muss man schauen, ob das wirklich noch der alte Flug ist oder es aber einen neuen Flugplan gibt (Annullierung). Grundsätzlich kann sich ein Flug solange verspäten, wie er will, ohne dass er deswegen als annulliert gelten würde.

Wenn der Flug euch gegenüber "abgesagt wird", sollte das allerdings nicht deinen Lasten gehen. Denn du kannst deine Entscheidungen ja nur auf Grundlage der Informationen treffen, die dir die Fluggesellschaft gibt. Insofern solltes du deinen Schaden wenn nicht wegen Verstoßes gegen die EU-VO, dann aber zumindest wegen Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht oder aus dem Montrealer Übereinkommen erstattet verlangen können.

Bloß nicht nachgeben!
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
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Berlin
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Darf ich fragen, warum in diesem Fall nur AMS - FRA relevant ist und nicht CPT - FRA als gesamtes zu sehen? Verspätung kam ja durch das denied boarding in AMS zustande. KLM streitet diese Schuld ja auch nicht ab, bietet 250,- € plus 110,- € für das Zugticket. Verspätete Ankunft am Endziel betraf aber dann 6 Stunden.


Leider habe ich den Fall nicht mehr im Kopf.

Sollte es aber so gewesen sein, dass bei CPT-AMS-FRA das Problem erst auf dem letzten Segment entstanden ist, CPT-AMS also planmäßig durchgeführt wurde und mit dem Zeitverlust am Endziel nichts zu tun hatte, ist auch nur das letzte Segment zu berücksichtigen.

Noch blöder wäre es, wenn aus Versehen gar nicht auf das letzte Segment umgebucht worden sein sollte. Dann läge ein Problem vor. das von der EU-VO gar nicht erfasst wird - und zustehen würden dir nicht mal die 250 Euro. Streng genommen.
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
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Berlin
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Ich sehe durchaus, dass das Wetter eine gewisse Rolle gespielt haben mag, aber die Tatsache, dass der annähernd parallel verkehrende LH Flug, abgesehen von der Verspätung aus dem vorherigen Umlauf offensichtlich keine nennenswerten Probleme hatte, lässt mich an außergewöhnlichen Umständen ein wenig zweiflen...


Das ist in diesen Tage ja die Standardfrage: Wetter oder nicht Wetter?

Wahnsinnig schwierig, da zu mutmaßen, wie es ausgeht. Die Chance liegt darin, dass die Fluggesellschaft die Darlegungs- und Beweislast hat. Aber der kann sie halt entsprechen. Oft kommen in solchen Fällen Umstände außergewöhnlicher und solche gewöhnlicher Art zusammen. Dann muss man den Taschenrechner rausholen und nachzählen. Bleibt am Ende ein relevanter Zeitverlust übrig, gibt´s die Ausgleichszahlung. Sonst eben nicht.
 
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Matt

Reguläres Mitglied
18.03.2010
44
20
Eine Frage an das Forum: Hat schon einmal jemand eine Kompensation für einen Laudamotion-Flüge beantragt? Konkret betrifft es den OE 317 PMI nach FRA vom 11.06.2018. Am Gate habe ich erst erfahren, dass er storniert ist. Die Maschine aus Frankfurt ist gar nicht losgeflogen. Angeblich wegen Fluglotsenstreik in Frankreich.
Ich wurde nach über 5 stündiger Wartezeit auf den gleichen Flug am Tag darauf umgebucht ( ebenfalls OE 317, durchgeführt von Ryanair).
Bei dem Erstattungsformular auf der Ryanairseite kann ich nur Flüge mit FR Numer eintragen und FR317 ist Salzburg-Stansted.
 

Matt

Reguläres Mitglied
18.03.2010
44
20
Normalerweise ja und da wird es problematisch. Laut Durchsage des Flugkapitäns handelte es tatsächlich um einen Wetlease für Laudamotion.
Allerdings wird man bei laudamotion.com jetzt direkt auf die Ryanair-Webseite umgeleitet. Eigene Kontaktmöglichkeiten für Laudamotion sind nicht mehr vorhanden.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
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Was meinst Du mit "kostenpflichtige Mahnung"?

+1 war am 17.04.2018 auf EK56 von DUS nach DXB unterwegs. Wegen eines Technicals (O2-Versorgung im vorderen Teil der Kabine im Unterdeck) verzögerte sich der Abflug in DUS von 15:25 auf 20:43. Der gebuchte Anschluss von DXB nach BKK wurde natürlich verpasst, sodass eine Ankunft in BKK mit der automatisch von EK erfolgten Umbuchung erst gute fünf Stunden später als ursprünglich gebucht erfolgte.

Ich habe im Namen von +1 bereits ein Fax an Emirates mit der Aufforderung, die 600€ Entschädigung gem. EU-Verordnung zu zahlen, gesendet. Sendebericht liegt vor. Nun hat Emirates nach Verstreichen der 2,5-wöchigen Frist nicht reagiert.

Ich würde daher nun eine Mahnung auf dem Postweg als Einschreiben mit Rückschein senden. Auf die Erstattung der Kosten für das Einschreiben habe ich bzw. +1 auch Anspruch?

Nun kostenpflichtig in dem Sinn dass der Betrag für Porto und Material zur Forderung hinzu kommt.
Ich baue den Schritt mit der Mahnung ein da ich ja die Erstforderung immer per Fax und E-Mail einreiche, die Mahnung wird dann per Post gegen Zustellnachweis (ich verwende optimaler Weise den Postzustellungsauftrag aber Einschreiben reicht auch) übermittelt.

Grundsätzlich sind die kosten für die Mahnung nachdem der Verzug eingetreten ist zu ersetzen dies ist eindeutig der Fall.

Grundsätzlich hat es natürlich sollte es im späteren Verfahren wirklich um eine Diskussion bezüglich des Eingangs der Faxe (ich versende immer dreifach) kommen können entstanden Mahnkosten von 4,XXEuro immer noch verzichtet werden.
 

Berlin_Lawyer

Erfahrenes Mitglied
10.10.2017
810
99
Berlin
Leider habe ich den Fall nicht mehr im Kopf.

Sollte es aber so gewesen sein, dass bei CPT-AMS-FRA das Problem erst auf dem letzten Segment entstanden ist, CPT-AMS also planmäßig durchgeführt wurde und mit dem Zeitverlust am Endziel nichts zu tun hatte, ist auch nur das letzte Segment zu berücksichtigen.

Noch blöder wäre es, wenn aus Versehen gar nicht auf das letzte Segment umgebucht worden sein sollte. Dann läge ein Problem vor. das von der EU-VO gar nicht erfasst wird - und zustehen würden dir nicht mal die 250 Euro. Streng genommen.

Ich habe es schon einmal gesagt und wiederhole es:

Das ist EINE Ansicht, aber nicht DIE Ansicht. Tatsächlich wird das in der juristischen Literatur so behauptet, aber in den (Niederungen der) Spruchkörper(n) deutscher Amtsgerichte wird das mitnichten so entschieden. Da kann die Störung auch auf dem letzten Beförderungssegment, dem (typischerweise) kürzeren Anschlussflug erfolgen und es wird die Kompensation für die Gesamtstrecke zugesprochen. Es steht und fällt mit der Auslegung von Art. 7 FluggastrechteVO.
 

Berlin_Lawyer

Erfahrenes Mitglied
10.10.2017
810
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Berlin
Letztlich sehe ich das so: Die komplizierten Fälle MUSS man anwaltlich durchfechten, weil sie diesen Geschäftemachern mit der Angst zu riskant sind. Und die klaren Fällte SOLLTE man, da es nicht den geringsten Grund gibt, dafür jemanden zu bezahlen. Das macht man bei diesen Fällen aber anders, als es deren Eigenwerbung suggeriert, nur bei denen, während der Anwalt in aller Regel kostenlos sein wird. Irgendwie ironisch.

Wobei...

...der Passagier regelmäßig zunächst einmal selbst ggü der Airline tätig werden muss, wenn er später seine Anwaltskosten nicht selber zahlen will.

...der Passagier Gerichtskosten (und ggf Anwaltskosten) vorschießen muss, wenn er den Rechtsweg beschreitet.

...der Passagier das Kostenrisiko trägt, wenn er trotz all der anwaltlichen Beratung unterliegt.

Das Ganze soll wahrlich keine Werbung für irgendwelche Portale sein, aber diese Punkte hier sind alle auch Teil der Wahrheit und nicht jeder bindet sich all das für (je nachdem nur) 250 Euro ans Bein.
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
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Klar bekommst du v. Amtsgericht manchmal einen eigentlich klaren Anspruch nicht durch - und umgekehrt eben auch.

Nach der letzten EuGH-Entscheidung, womit ich nie und nimmer gerechnet hätte, schließe ich auch fast gar nichts mehr aus.

Nur macht dann halt "Bei der Ermittlung der Entfernung wird der letzte Zielort zugrunde gelegt, an dem der Fluggast infolge der Nichtbeförderung oder der Annullierung später als zur planmäßigen Ankunftszeit ankommt", null Sinn mehr. Dann hätte es gereicht zu sagen: "Bei der Ermittlung der Entfernung werden der Ausgangs- und der Endziel-Flughafen zugrundegelegt".

Und in der Tat, fällt etwa der Zubringer aus, hat das Unternehmen durch individuelle Umbuchung der Fluggäste mit Anschlussflügen die Möglichkeit, große Ausgleichszahlungen zu vermeiden, während das Unternehmen, das den Anschlussflug durchführt, INDIVDUELL kaum noch was reißen kann - und dennoch die volle Last zu tragen hat.

Und aus Fluggastsicht ist es so, dass der die lange Strecke ja bereits hinter sich hat. Er hat daher dieselbe Unannehmlichkeit wie der Fluggast auf dem Sitz neben ihm, der NUR die Kurzstrecke fliegt, und darf nach der Rechtsprechung d. EuGH auch nicht anders behandelt werden.

Bleibe daher bei meiner Meinung. :)
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
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Wobei...

...der Passagier regelmäßig zunächst einmal selbst ggü der Airline tätig werden muss, wenn er später seine Anwaltskosten nicht selber zahlen will.

...der Passagier Gerichtskosten (und ggf Anwaltskosten) vorschießen muss, wenn er den Rechtsweg beschreitet.

...der Passagier das Kostenrisiko trägt, wenn er trotz all der anwaltlichen Beratung unterliegt.

Das Ganze soll wahrlich keine Werbung für irgendwelche Portale sein, aber diese Punkte hier sind alle auch Teil der Wahrheit und nicht jeder bindet sich all das für (je nachdem nur) 250 Euro ans Bein.


Prinzipiell sicher richtig.

Nur dass die sicheren Dinger eben mit einer ansonsten im Zivilrecht wohl unerreichten Wahrscheinlichkeit von bis zu 99 Prozent durchgehen. Höchstens die vorgerichtlichen Kosten etc. fallen manchmal in den Skat, was aber in aller Regel weniger sein wird als die Provision, die in jedem Fall weg ist.

Kurz: Gehst du anwaltlich vor, KANNST du Kosten haben. Machst du es über die angeblich kostenlosen Dienstleister, hast du garantiert Kosten. Erfolg in der Sache vorausgesetzt, der aber in vielen Fällen annähernd garantiert werden kann.

Für mich Verarsche. Bleibe dabei.
 
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alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
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Die ganzen Dienstleister übernehmen doch sowieso nur die Fälle die eindeutig sind, sonst würde ihr Geschäftsprinzip ja nicht funktionieren.

Die klaren Fälle kann aber auch jede Privatperson selbst geltend machen, so schwierig ist es nun auch wieder nicht ein Forderungsschreiben zu verfassen dann im späteren Verlauf es zu einem Mahnschreiben etwas um zu formulieren.
Selbst der Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids funktioniert inzwischen sehr einfach und auf dem online-Weg auch ohne Spezialverfahren wie EGVP usw ondern inzwischen ist der neue BPA mit Onlinefunktionen und ein passender Kartenleser.
Die Kosten für den Mahnbescheid die entstehen sind auch mit 32Euro bzw. wenn mehrere Reisende betroffen sind entsprechend etwas höher sehr übersichtlich.

Die Erfolgswahrscheinlichkeit der Zahlung durch Mahnbescheid ist bei eindeutigen Fällen sehr hoch, unzähligen Fällen verschiedenster Airlines hab es in meinen Fällen nur einen einzigen Einspruch gegen den VB obwohl AB bereits vorher die Zahlung angekündigt und geleistet hatte.
Sollte dennoch Widerspruch/Einspruch statt der Zahlung erfolgen kann die Sache immer noch einem Rechtsanwalt übertragen werden dessen Kosten dann jedoch immer im Erfolgsfall erstattet werden.

Für unklaren Fälle und diejenigen die das Kostenrisiko scheuen stellt doch gerade die Schlichtungsstelle eine geeignete Lösung dar.

Wer wirklich die Portale nutzt verschenkt einfach einen Teil des Anspruchs.
 

chrigu81

Erfahrenes Mitglied
16.02.2016
1.334
1.283
Zürich
Hallo zusammen,
Wir sind am WE RZE-ZRH geflogen. In RZE hatte der LH CRJ900 einen Defekt weshalb der Flug gecanceld wurde. Am selben Tag war von RZE keine LH Verbindung mehr RZE nach ZRH zu buchen. LH ist nicht mehr geflogen, und LO war ausgebucht.
Wir wurden dann auf KRK-MUC-ZRH umgebucht mit Ankunft 4h nach ursprünglicher Buchung. Die Strecke RZE-KRK haben uns die Schwiegereltern gefahren. RZE-KRK sind ca. 180km eine Strecke, insgesamt mussten die Schwiegereltern also 360km extra fahren. Können wir dafür eine extra Entschädigung verlangen oder ist das in den 250€ pro Person enthalten?
Danke für eure Einschätzung!
Habe nun Bescheid von Lufthansa bekommen. Sie bezahlen 250€ pro Person und für die Fahrt nach KRK 0.5€/km für die Hinfahrt was nochmals 90€ sind. Total 590€ womit ich zufrieden bin, man soll ja nicht gierig sein[emoji41]
 

marioconi

Erfahrenes Mitglied
10.01.2011
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87
Hallo liebe VF Gemeinde:

Folgender Sachverhalt: Flugannullierung LH258 MXP - FRA am 24.05., Heute auf Anfrage die Info, dass man sich auf einen wetterbedingten Ausfall beruft und keine Entschädigung zahlt. Folgende Infos liegen mir vor:
Die LH257, welche uns zurück bringen sollte, kam mit knapp 1h Verspätung in MXP aus FRA an. Die LH256, welche 1h vorher abflog, ging pünktlich raus. Es gab an diesem Tag keine Auffälligkeiten oder Flugausfälle in Frankfurt. In Mailand war das Wetter bestens. Laut Wetterkontor.de gab es am 24.05. keinen Niederschlag in Frankfurt (0l), max. Windstärke von 6 und 4 Sonnenstunden. Auf Anfrage beim Airport Frankfurt bekam ich allerdings folgende Antwort:
"Hallo Herr marioconi,

Ja, die Wetterlage war gewittrig, Starkregen mit Böen. Bei uns wird das nur in diesem Stil festgehalten mit Quellangabe DWD. Bedenken Sie bitte, solche Bedingungen führen nicht generell zu Flugstreichungen. Diese Entscheidungen werden von der Airline getroffen."

Wir wurden auf den nächsten Tag umgebucht und beim CI fragte ich nach dem Grund der Annullierung. Die Dame schaute in das System und sagte (dies kann von einem Mitreisenden bezeugt werden): "technical difficulties".

Frage: wie nun weiter vorgehen? Direkt Anwalt oder Flightright einschalten, noch mal auf diese Fakten hinweisen und auf Einsicht bei LH hoffen, dem DWD Glauben schenken und die Sache vergessen? Wie vernünftig argumentieren? Die Airline ist wohl in der Beweispflicht. Kann ich diesen Nachweis anfordern?

Gibt es eine Möglichkeit, ausser Wetterkontor.de, das Wetter am Airport FRA am 24.05. abzufragen?

Danke Euch.

Moin moin. Kurzes Update: nach der mündlichen kam nun auch die schriftliche Absage
"Sehr geehrter Herr marioconi,

vielen Dank für Ihren Brief vom 25. Mai. Uns ist bewusst, dass Sie schon lange auf eine Rückmeldung von uns warten. Dies bedauern wir sehr.
Es tut uns sehr leid, dass Ihr Flug nach Frankfurt am 24. Mai nicht wie geplant stattgefunden hat. Wir können uns sehr gut vorstellen, wie ärgerlich die Annullierung Ihres Fluges LH 257 für Sie gewesen sein muss. Für die Ihnen entstandenen Unannehmlichkeiten bitten wir Sie um Entschuldigung.

Natürlich verstehen wir Ihren Wunsch, für die verspätete Ankunft in Frankfurt eine Entschädigung zu erhalten. Erfüllen können wir diesen nicht. Der Grund für den Flugausfall waren widrige Wetterverhältnisse am Frankfurter Flughafen und daraus resultierende Rotationsverspätungen. Eine Ausgleichsleistung sieht der Gesetzgeber in diesem Fall nicht vor."

Es bleibt die Frage, warum mir am nächsten Tag auf Nachfrage gesagt wurde, dass es sich um einen technischen Defekt handelte und wieso die LH 256, die uns abholen sollte, mit 45 Minuten Verspätung in Mailand ankam, aber nicht wieder zurück geflogen ist.
Sollte ich aufgrund dieser Fakten und der Tatsache, dass es am 24.05. in Frankfurt keine nennenswerten Ausfälle oder Verspätungen gab hier dran bleiben oder ist das die Mühe nicht wert? Was sind Eure Einschätzungen? Direkt zum Anwalt oder LH noch mal mit diesen Dingen konfrontieren?

Danke.
 

nacho.gll

Erfahrenes Mitglied
10.03.2017
686
593
Leoben, AUT
In Österreich kann man sich ja KOSTENLOS an die APF wenden, wenn die Airline den Erstanspruch ablehnt (...technischer defekt ist ein Fall von höherer Gewalt... jo eh) Von daher braucht die Claimfirmen bei uns eigentlich niemand. Der Gipfel ist jedoch, dass die Claimfirmen die Beschwerden der Kunden nicht selbst bearbeiten, sondern an die APF weiterleiten. Siehe Artikel: Private Claim-Firmen nutzen staatliche Schlichtungsstelle - help.ORF.at

Ich möchte an dieser Stelle noch darauf hinweisen, dass die AFP nicht nur für Österreicher, sonder für alle Flüge mit Österreich-Bezug zuständig ist. ->Start oder Ziel in AUT, oder auch von österreichischer Fluglinie ausgeführt, auch wenn weder Start noch Ziel in AUT sind. Gerade der letzte Punkt dürfte interessant werden: Schließt das auch Eurowings Europe, Easyjet und Laudamotion Flüge ein?
 

pepone100

Erfahrenes Mitglied
06.12.2011
1.494
127
Moin moin. Kurzes Update: nach der mündlichen kam nun auch die schriftliche Absage
"Sehr geehrter Herr marioconi,

vielen Dank für Ihren Brief vom 25. Mai. Uns ist bewusst, dass Sie schon lange auf eine Rückmeldung von uns warten. Dies bedauern wir sehr.
Es tut uns sehr leid, dass Ihr Flug nach Frankfurt am 24. Mai nicht wie geplant stattgefunden hat. Wir können uns sehr gut vorstellen, wie ärgerlich die Annullierung Ihres Fluges LH 257 für Sie gewesen sein muss. Für die Ihnen entstandenen Unannehmlichkeiten bitten wir Sie um Entschuldigung.

Natürlich verstehen wir Ihren Wunsch, für die verspätete Ankunft in Frankfurt eine Entschädigung zu erhalten. Erfüllen können wir diesen nicht. Der Grund für den Flugausfall waren widrige Wetterverhältnisse am Frankfurter Flughafen und daraus resultierende Rotationsverspätungen. Eine Ausgleichsleistung sieht der Gesetzgeber in diesem Fall nicht vor."

Es bleibt die Frage, warum mir am nächsten Tag auf Nachfrage gesagt wurde, dass es sich um einen technischen Defekt handelte und wieso die LH 256, die uns abholen sollte, mit 45 Minuten Verspätung in Mailand ankam, aber nicht wieder zurück geflogen ist.
Sollte ich aufgrund dieser Fakten und der Tatsache, dass es am 24.05. in Frankfurt keine nennenswerten Ausfälle oder Verspätungen gab hier dran bleiben oder ist das die Mühe nicht wert? Was sind Eure Einschätzungen? Direkt zum Anwalt oder LH noch mal mit diesen Dingen konfrontieren?

Danke.
Frag doch deine Gesichtsfratzenfreunde. Die geben dir sachliche Auskunft.