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An dieser Stelle mal eine Frage:
Wenngleich die Umbuchung auf Delta/KLM natürlich was die Sicherheit betrifft der Lufthansa nichts nachsteht, könnte man sich ja durchaus sehr bewusst für einen Rückflug mit einer EU-Fluggesellschaft entschieden haben, um eben von EU261 gedeckt zu sein.
Streicht LH/KL/AF/BA/IB etc. nun meinen Flug und bucht mich auf einen Non-EU Carrier um entfallen diese Ansprüche ja im Zweifelsfall. Im konkreten Fall bestünde zwar Anspruch auf Betreuungsleistungen und Ausgleichszahlung für den Lufthansa Flug, aber was passiert bei erneuten Schwierigkeiten mit dem Delta Ersatzflug? Kann man zumindest die Umbuchung auf einen anderen EU-Carrier verlangen?
Wie ist die Situation bei einer langfristigen Flugstreichung und Umbuchung auf AC/UA etc.?
Wenngleich die Umbuchung auf Delta/KLM natürlich was die Sicherheit betrifft der Lufthansa nichts nachsteht, könnte man sich ja durchaus sehr bewusst für einen Rückflug mit einer EU-Fluggesellschaft entschieden haben, um eben von EU261 gedeckt zu sein.
Streicht LH/KL/AF/BA/IB etc. nun meinen Flug und bucht mich auf einen Non-EU Carrier um entfallen diese Ansprüche ja im Zweifelsfall. Im konkreten Fall bestünde zwar Anspruch auf Betreuungsleistungen und Ausgleichszahlung für den Lufthansa Flug, aber was passiert bei erneuten Schwierigkeiten mit dem Delta Ersatzflug? Kann man zumindest die Umbuchung auf einen anderen EU-Carrier verlangen?
Wie ist die Situation bei einer langfristigen Flugstreichung und Umbuchung auf AC/UA etc.?