ANZEIGE
Hallo zusammen,
folgende Sachlage: Flug langfristig annulliert, am ursprünglich gebuchten Reisedatum kein Flug unter vergleichbaren Reisebedingungen möglich -> einvernehmliche Umbuchung auf den Vortag. Dadurch sind zusätzliche Übernachtungskosten am Zielort entstanden.
Frage: welche gesetztliche Regelung deckt die Erstattung dieser Kosten ab? 261/2004 Art. 5 (1) Buchstabe b) und Art. 9 (1) Buchstabe b) beschreiben nur Fälle, wo man auf den Folgetag umgebucht wird.
Die Frage ist wie lange zuvor wurde dieser annulliert?