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Die greifen auch dann, nur ist die Frage, ob das dann für eine Entschädigung reicht bzw. welche Auslagen du hattest, die dir die Airline ersetzen soll.
Mal ne Frage:
Jetzt hab ich gestern einen Kostenfestsetzungbeschluss bekommen indem steht das Eurowings jetzt zahlen muss.
Meine Frage da steht ja das Ding ist direkt vollstreckbar kann ich mir dann jetzt das Geld direkt holen oder muss ich erst wieder an Eurowings schreiben und Frist setzen?
Leider is diejenige gerade im Urlaub daher kann ich da nicht nachfragen.
Mich hats nun auch mal erwischt auf EW am Freitag (bei der Menge an EW Flügen statistisch betrachtet hat es ganz schön lang gedauert ;-)). Da ich auch nach einiger Suche nichts gefunden gabe, wollt ich fragen welchen Weg man für einen Claim bei EW empfehlen kann? Fax, Mail, Post, Online Formular?
Ich nutze das Formular oder die eMail!
Unser Flug CGN-MBJ hatte 3.05 Std Verpätung. Wenn ich unsere Daten auf der HP von EW eingebe, wird eine Entschädigung in Höhe von 300,- €/Person angeboten. Uns müssten aber doch 600,-€/Person zustehen, oder?
Vielleicht kann mir jemand etwas dazu sagen? Besten Dank im Voraus.
Bei diesem Grund wird es wohl keine Ausgleichszahlungen geben, da es sich dabei um "ein unvorgesehenem Ereignis" / "Höhere Gewalt" handelt...H... fast 4 Std. Verspätung, weil es am Flughafen in Moskau anscheinend ein IT-Problem bei S7 gab (kann man das irgendwo prüfen?).
Bei einer Verspätung zwischen 3 und 4 Stunden auf Flügen über 3500 km darf die Airline die Entschädigung um 50 % kürzen.
Nur fünf Minuten früher und ihr hättet keinen Anspruch gehabt.
Bei diesem Grund wird es wohl keine Ausgleichszahlungen geben, da es sich dabei um "ein unvorgesehenem Ereignis" / "Höhere Gewalt" handelt...
Dass ich bei Ankunft 5 min. früher keine Entschädigung erhalten hätte, weiß ich. Die Info der 50%-Kürzung habe ich im Netz nur 1 Mal gelesen. Ansonsten wurde immer 600,- € angegeben. Auf den "gängigen" Portalen werden mir auch immer 600,- angeboten. Daher frage ich.
Aber vielen Dank.
IT-Probleme als außergewöhnlicher Umstand? Nö.
Und die Beweislast liegt beim Luftverkehrsunternehmen.
Man könnte allerdings über aU nachdenken wenn die ganze Airport IT down war ansonsten ist dies in der Tat zu verneinen.
Bei einer Verspätung zwischen 3 und 4 Stunden auf Flügen über 3500 km darf die Airline die Entschädigung um 50 % kürzen.
Nur fünf Minuten früher und ihr hättet keinen Anspruch gehabt.
EU nach Non-EU, über 3500km, knapp unter 4h Verschiebung und damit über 3h Verspätung bei Ankunft, keine Alternativen, Information 24h vor Abflug.
600€, richtig?
Hatte ich irgendwie gar nicht gesehen, sorry. Danke!Mindestantwort
EU nach Non-EU, über 3500km, knapp unter 4h Verschiebung und damit über 3h Verspätung bei Ankunft, keine Alternativen, Information 24h vor Abflug.
600€, richtig?
Habe mal eine Frage.
Bei meinem letzten Easyjet Flug am Sonntag Abend wurde der Rückflug annuliert und ich musste am nächsten Tag abfliegen, also Montag. Somit habe ich für Montag unbezahlten Urlaub erhalten, sodass ich weniger Gehalt erhalten habe. Kann ich diesen Verdienstausfall bei Easyjet geltend machen? Wenn ja, wie? Online konnte ich nur 250 Euro Entschädigung, Geld für den neuen Flug und Ausgaben, wie Essen und Taxi einreichen.
Vielen Dank schon mal!
Das läuft über Schadensersatz.
Um wieviel Euro geht es überhaupt ?
Das lohnt sich nur bei einer Rechtschutzversicherung.
Hättest du nicht Überstunden abfeiern können und war wirklich kein Urlaubstag mehr übrig ?
Oh ok, also nächstes mal lieber einen Urlaubstag nehmen. DankeDann kannst du dir den Aufwand auch gleich sparen. Die 40 Euro würden vermutlich sowieso mit den 250 Euro verrechnet, so dass sich das nur lohnt, wenn man mehr entstanden und nachweisbaren Schaden hat, du also bsp. mit zusätzlichen Kosten bei der Weiterreise etc. die 250 Euro überschreitest.