EU Fluggastrechte / Annullierung

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malschauen

Erfahrenes Mitglied
05.12.2016
2.599
1.659
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Die greifen auch dann, nur ist die Frage, ob das dann für eine Entschädigung reicht bzw. welche Auslagen du hattest, die dir die Airline ersetzen soll.
 

Asia

Erfahrenes Mitglied
19.08.2017
701
65
Mal ne Frage:

Jetzt hab ich gestern einen Kostenfestsetzungbeschluss bekommen indem steht das Eurowings jetzt zahlen muss.

Meine Frage da steht ja das Ding ist direkt vollstreckbar kann ich mir dann jetzt das Geld direkt holen oder muss ich erst wieder an Eurowings schreiben und Frist setzen?
Leider is diejenige gerade im Urlaub daher kann ich da nicht nachfragen.

Die Wartezeit bis zur Vollstreckung ist 2 Wochen ab Zustellung. Aber warte mal bis deine Anwältin wieder da ist, wahrscheinlich bezahlen sie auf deren Konto.
 

peedeejay

Erfahrenes Mitglied
10.07.2017
741
855
HAM/KMI
Mich hats nun auch mal erwischt auf EW am Freitag (bei der Menge an EW Flügen statistisch betrachtet hat es ganz schön lang gedauert ;-)). Da ich auch nach einiger Suche nichts gefunden gabe, wollt ich fragen welchen Weg man für einen Claim bei EW empfehlen kann? Fax, Mail, Post, Online Formular?
 
B

BER_CGN

Guest
Mich hats nun auch mal erwischt auf EW am Freitag (bei der Menge an EW Flügen statistisch betrachtet hat es ganz schön lang gedauert ;-)). Da ich auch nach einiger Suche nichts gefunden gabe, wollt ich fragen welchen Weg man für einen Claim bei EW empfehlen kann? Fax, Mail, Post, Online Formular?

Ich nutze das Formular oder die eMail!
 
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artusssss

Aktives Mitglied
30.12.2016
124
0
CGN
Hi zusammen,

hat jemand Erfahrung mit S7 und EU261/2004?
Der Flug S7992 von DUS nach DME hatte am 23.6.18 fast 4 Std. Verspätung, weil es am Flughafen in Moskau anscheinend ein IT-Problem bei S7 gab (kann man das irgendwo prüfen?).
Kann man den Anspruch auf Entschädigung über die Webseite von denen stellen? Ich habe leider da nichts gefunden.

Danke!
 

TimoBe

Aktives Mitglied
17.12.2015
108
0
Unser Flug CGN-MBJ hatte 3.05 Std Verpätung. Wenn ich unsere Daten auf der HP von EW eingebe, wird eine Entschädigung in Höhe von 300,- €/Person angeboten. Uns müssten aber doch 600,-€/Person zustehen, oder?
Vielleicht kann mir jemand etwas dazu sagen? Besten Dank im Voraus.
 

chris_flyer

Erfahrenes Mitglied
08.06.2015
2.726
1
Wiesloch,FRA,STR
Unser Flug CGN-MBJ hatte 3.05 Std Verpätung. Wenn ich unsere Daten auf der HP von EW eingebe, wird eine Entschädigung in Höhe von 300,- €/Person angeboten. Uns müssten aber doch 600,-€/Person zustehen, oder?
Vielleicht kann mir jemand etwas dazu sagen? Besten Dank im Voraus.

Bei einer Verspätung zwischen 3 und 4 Stunden auf Flügen über 3500 km darf die Airline die Entschädigung um 50 % kürzen.
Nur fünf Minuten früher und ihr hättet keinen Anspruch gehabt.
 
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jetblue

Erfahrenes Mitglied
26.03.2012
5.246
5
ZRH
H... fast 4 Std. Verspätung, weil es am Flughafen in Moskau anscheinend ein IT-Problem bei S7 gab (kann man das irgendwo prüfen?).
Bei diesem Grund wird es wohl keine Ausgleichszahlungen geben, da es sich dabei um "ein unvorgesehenem Ereignis" / "Höhere Gewalt" handelt...
 

TimoBe

Aktives Mitglied
17.12.2015
108
0
Bei einer Verspätung zwischen 3 und 4 Stunden auf Flügen über 3500 km darf die Airline die Entschädigung um 50 % kürzen.
Nur fünf Minuten früher und ihr hättet keinen Anspruch gehabt.

Dass ich bei Ankunft 5 min. früher keine Entschädigung erhalten hätte, weiß ich. Die Info der 50%-Kürzung habe ich im Netz nur 1 Mal gelesen. Ansonsten wurde immer 600,- € angegeben. Auf den "gängigen" Portalen werden mir auch immer 600,- angeboten. Daher frage ich.
Aber vielen Dank.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.946
2.338
Dass ich bei Ankunft 5 min. früher keine Entschädigung erhalten hätte, weiß ich. Die Info der 50%-Kürzung habe ich im Netz nur 1 Mal gelesen. Ansonsten wurde immer 600,- € angegeben. Auf den "gängigen" Portalen werden mir auch immer 600,- angeboten. Daher frage ich.
Aber vielen Dank.

Zur Information diesen Sachverhalt hat der EuGH selbst in seinem "Versprätungs-Urteil" geregelt.

URTEIL DES GERICHTSHOFS (Vierte Kammer) 19. November 2009 In den verbundenen Rechtssachen C‑402/07 und C‑432/07

unter Abschnitt 63 ist zu lesen:

Es ist darauf hinzuweisen, dass die einem Fluggast nach Art. 7 Abs. 1 der Verordnung Nr. 261/2004
geschuldete Ausgleichszahlung um 50 % gekürzt werden kann, wenn die Voraussetzungen des Art. 7 Abs. 2 dieser Verordnung vorliegen. Auch wenn in dieser letztgenannten Vorschrift nur auf den Fall der anderweitigen Beförderung des Fluggasts Bezug genommen wird, ist festzustellen, dass die Kürzung der vorgesehenen Ausgleichszahlung allein von der Verspätung abhängig ist, der die Fluggäste ausgesetzt sind, so dass einer entsprechenden Anwendung dieser Vorschrift auf Ausgleichszahlungen an Fluggäste verspäteter Flüge nichts entgegensteht. Daraus folgt, dass die Ausgleichszahlung, die dem Fluggast eines verspäteten Fluges geschuldet wird, der sein Endziel nicht früher als drei Stunden nach der ursprünglich geplanten Ankunftszeit erreicht, nach Art. 7 Abs. 2 Buchst. c der Verordnung Nr. 261/2004 um 50 % gekürzt werden kann, wenn die Verspätung bei einem Flug, der nicht Art. 7 Abs. 2 Buchst. a und b unterliegt, unter vier Stunden bleibt.
 

artusssss

Aktives Mitglied
30.12.2016
124
0
CGN
Man könnte allerdings über aU nachdenken wenn die ganze Airport IT down war ansonsten ist dies in der Tat zu verneinen.

Vielen Dank erst einmal für die Antworten!

Anscheinend hatte nur S7 die Probleme mit der IT. Es wurde zumindest so gesagt.
Wie dem auch sei, das erste Schreiben mit der Aufforderung zur Zahlung des Anspruchs nach 261/2004 geht heute raus. Ich werde berichten...
 

DirtyDancer

Erfahrenes Mitglied
26.01.2014
455
25
STR
Da es hier im Forum immer heisst, man soll sich auf Cancellations etc. mit Alternativen vorbereiten, hier mal eine Frage, auch wenn der Fall noch nicht eingetreten ist.

Gebucht ist OE577 PMI-STR, samstags, 2120-2320, auf der FR-Website. In den letzten sechs Wochen wurde dieser Flug samstags fünf mal gecancelt, daher: wenn es mich in 3 Wochen auch mit einem kurzfristigen Storno treffen sollte, wird FR mich erfahrungsgemäß wohl erstmal ungefragt auf einen der anderen vier FR/OE-Flüge dieses Tages (morgens/nachmittags) umbuchen.

1) Ist es richtig, dass ich diese Vorverlegung nicht akzeptieren muss, sondern mich auf einen Flug am Folgetag umbuchen lassen kann (und OE Übernachtung, Abendessen und Frühstück zu übernehmen hat)? Es gibt - auch von anderen Airlines - keine weiteren Abendflüge an diesem Tag, der späteste Flug vor dem gebuchten Flug ist 1655-1900 (EW).
2) Habe ich dann die freie Auswahl zwischen den Flügen am Folgetag oder muss ich den ersten (verfügbaren) Flug nehmen?
3) FR/OE wird sich erfahrungsgemäß ja nicht um die Zur-Verfügung-Stellung eines Zimmers kümmern, also muss ich mich selber kümmern. Ende Juli wird die Verfügbarkeit von Zimmern in der Nähe vom PMI (also am ehesten Can Pastilla) ja durchaus eingeschränkt sein. Es gibt ja keine Regelungen darüber, wieviel ein Zimmer in so einem Fall kosten darf (oder doch?). Ich werde jetzt sicher nicht das *****-Hotel buchen aber ein *-Hostal muss es ja auch nicht sein. Muss ich in irgendeiner Form die Hotelverfügbarkeit bzw. die Angemessenheit des gewählten Hotels (bzw. der Zimmerkosten) nachweisen, wenn ja wie?
4) Ist die Buchung eines Hotels mit HP in Ordnung (um dann Zimmerpreis plus Kosten der Getränke zum Abendessen einzureichen)? Ist - zu zweit - eine (günstige) Flasche Wein und eine Flasche Wasser zum Abendessen angemessen?
5) Muss man die Belege nach Schwechat schicken oder hat OE auch eine deutsche Anschrift? Hat jemand evtl. eine Fax-Nummer von OE?
 

DerSimon

Erfahrenes Mitglied
01.03.2015
7.354
8
EU nach Non-EU, über 3500km, knapp unter 4h Verschiebung und damit über 3h Verspätung bei Ankunft, keine Alternativen, Information 24h vor Abflug.

600€, richtig?
 

berlinet

Erfahrenes Mitglied
21.07.2015
5.205
2.796
Bei einer Verspätung zwischen 3 und 4 Stunden auf Flügen über 3500 km darf die Airline die Entschädigung um 50 % kürzen.
Nur fünf Minuten früher und ihr hättet keinen Anspruch gehabt.

EU nach Non-EU, über 3500km, knapp unter 4h Verschiebung und damit über 3h Verspätung bei Ankunft, keine Alternativen, Information 24h vor Abflug.

600€, richtig?

Mindestantwort
 
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alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.946
2.338
EU nach Non-EU, über 3500km, knapp unter 4h Verschiebung und damit über 3h Verspätung bei Ankunft, keine Alternativen, Information 24h vor Abflug.

600€, richtig?

Wenn die Ankunft mit einer Verzörgung von 3Stunden 59Minuten und 59Sekunden gegenüber der ursprünglichen Ankunftszeit erfolgt besteht der Anspruch nur in Höhe von 50%.
Allerdings dürfte hier eine Verschiebung als Anullierung zu werten sein was zum Ergebnis führt dass der Anspruch auch bereits ab 2Stunden Verzögerung entsteht und nicht erst ab 3Stunden.
 
B

BER_CGN

Guest
Habe mal eine Frage.

Bei meinem letzten Easyjet Flug am Sonntag Abend wurde der Rückflug annuliert und ich musste am nächsten Tag abfliegen, also Montag. Somit habe ich für Montag unbezahlten Urlaub erhalten, sodass ich weniger Gehalt erhalten habe. Kann ich diesen Verdienstausfall bei Easyjet geltend machen? Wenn ja, wie? Online konnte ich nur 250 Euro Entschädigung, Geld für den neuen Flug und Ausgaben, wie Essen und Taxi einreichen.

Vielen Dank schon mal!
 

chris_flyer

Erfahrenes Mitglied
08.06.2015
2.726
1
Wiesloch,FRA,STR
Habe mal eine Frage.

Bei meinem letzten Easyjet Flug am Sonntag Abend wurde der Rückflug annuliert und ich musste am nächsten Tag abfliegen, also Montag. Somit habe ich für Montag unbezahlten Urlaub erhalten, sodass ich weniger Gehalt erhalten habe. Kann ich diesen Verdienstausfall bei Easyjet geltend machen? Wenn ja, wie? Online konnte ich nur 250 Euro Entschädigung, Geld für den neuen Flug und Ausgaben, wie Essen und Taxi einreichen.

Vielen Dank schon mal!

Das läuft über Schadensersatz.

Um wieviel Euro geht es überhaupt ?
Das lohnt sich nur bei einer Rechtschutzversicherung.

Hättest du nicht Überstunden abfeiern können und war wirklich kein Urlaubstag mehr übrig ?
 
B

BER_CGN

Guest
Das läuft über Schadensersatz.

Um wieviel Euro geht es überhaupt ?
Das lohnt sich nur bei einer Rechtschutzversicherung.

Hättest du nicht Überstunden abfeiern können und war wirklich kein Urlaubstag mehr übrig ?

Ich hab kein hohes Gehalt, bei einem Tag handelt es sich um knapp 40 Euro (Brutto) Verdienstausfall.

Wollte nicht unbedingt einen Urlaubstags dafür verschwenden :D
 

malschauen

Erfahrenes Mitglied
05.12.2016
2.599
1.659
Dann kannst du dir den Aufwand auch gleich sparen. Die 40 Euro würden vermutlich sowieso mit den 250 Euro verrechnet, so dass sich das nur lohnt, wenn man mehr entstanden und nachweisbaren Schaden hat, du also bsp. mit zusätzlichen Kosten bei der Weiterreise etc. die 250 Euro überschreitest.
 
B

BER_CGN

Guest
Dann kannst du dir den Aufwand auch gleich sparen. Die 40 Euro würden vermutlich sowieso mit den 250 Euro verrechnet, so dass sich das nur lohnt, wenn man mehr entstanden und nachweisbaren Schaden hat, du also bsp. mit zusätzlichen Kosten bei der Weiterreise etc. die 250 Euro überschreitest.
Oh ok, also nächstes mal lieber einen Urlaubstag nehmen. Danke
 

Sandmann

Aktives Mitglied
05.06.2014
245
1
MUC
Folgender Sachverhalt:

OS113 VIE - MUC 5 min vor Abflug wegen technical annulliert. Umgebucht auf LH 2331 mit geplanter Ankunft innerhalb, tatsächlicher Ankunft aber über dem 2 Stunden Fenster. OS sagt keine Zahlung weil „innerhalb der vorgegebenen Zeit umgebucht“.

Meine Auffassung: 250€ weil tatsächliche Ankunftszeit zählt.

Liege ich damit richtig? Danke für euere Einschätzung