EU Fluggastrechte / Annullierung

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Mulder_110

Erfahrenes Mitglied
04.05.2012
2.194
512
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Und deswegen konnten Dutzende andere Maschinen in MUC landen???

Naja. Ich sehe schon. Wird mal wieder ein Fall für meinen Anwalt. Die 250 Euro will ich haben. LH hat mich heute von CGN nach DTM und wieder zurück geschickt. Und hat sogar noch abgestritten, mir überhaupt ein Hotel stellen zu müssen.
 

spocky83

Erfahrenes Mitglied
21.12.2014
3.811
1.244
MUC, BSL
Ich drücke dir die Daumen, aber erwarte den worst case. Ich bin jetzt wieder in CGN angekommen (per Taxi, Rechnung bekommt LH) und im Hotel. Bin gespannt ob’s morgen besser ist. Bin gebucht auf EW88 um 06:10.

Der Captain auf LH2393 sprach von wetterbedingten Delays nördlich des Alpenraums. In der Tat, da gabs am Spätnachmittag am Alpenrand eine kleine Front die durchgezogen ist. Kratzt mich mit einer West-Ost-Route allerdings genauso wenig wie dich mit Nord-Süd.

Die Maschinen die auf meinen Flügen eingesetzt werden sollten, hatten allesamt Verbindungen nach Italien und Kroatien im Vorlauf. Ein Schelm wer Böses denkt...
 

Mulder_110

Erfahrenes Mitglied
04.05.2012
2.194
512
Bin jetzt am CGN, nach 4 Stunden Schlaf... LH1999 um 6:35 ist gecancelt, viele andere delayed. Meine Prognose: Das Chaos geht heute weiter.

Edit: Jetzt ist auch LH1991 um 8:35 gecancelt. Rund 500 wütende Passagiere, die größtenteils so aussehen, als hätten sie hier geschlafen, nehmen glaube ich gleich den Flughafen auseinander...
 
Zuletzt bearbeitet:

tripleseven777

Erfahrenes Mitglied
27.06.2016
4.708
4.589
DTM
Nein. Sowohl DUS als auch DTM sind heute Abend nach MUC entweder randvoll (in Y), oder gecancelt. Ich war umgebucht auf DTM heute Abend, kam am Flughafen an, schaue auf die Anzeigetafel: Gecancelt!

Den genauen Grund für die Annullierung von DTM-MUC (EW4062 am 15.07.2018) kenne ich nicht. Der Umlauf der Maschine ist aber aus den Fugen geraten. Aktuell ist ein A319-132 (D-AGWM mit Germanwings-Lackierung) dafür zuständig. Dieser kam gestern mit einer Stunde Verspätung aus PMI zurück nach DTM (Landung um 19:30 Uhr LT). Da sollte der Vogel eigentlich schon nach MUC unterwegs sein. Am Dortmunder Flughafen werden um 22:00 Uhr die Bürgersteige nach oben geklappt. Der Umlauf DTM-MUC-DTM hätte nicht mehr gepasst. Eventuell daher die Streichung.

Heute Morgen ist ein weiterer A319-132 (OE-LYU mit Eurowings-Lackierung) als Ersatz einen zusätzlichen MUC-Umlauf geflogen.

Quelle: FlightRadar24
 
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A320

Erfahrenes Mitglied
30.12.2014
933
212
....
Heute Morgen ist ein weiterer A319-132 (OE-LYU mit Eurowings-Lackierung) als Ersatz einen zusätzlichen MUC-Umlauf geflogen.

Quelle: FlightRadar24

Sorry, aber das ist falsch. Diese (teilweise) vierte tägliche Rotation frühmorgens MUC-DTM-MUC gibt es bereits seit mehreren Monaten und stellt keinen Ersatz dar wie von dir dargestellt....
 
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Gulliver

Erfahrenes Mitglied
10.11.2009
1.604
36
Kerkrade (NL)
www.kuhnert.nl
LH1995 heute Abend wurde gerade storniert, Umbuchung auf morgen früh erfolgte bereits durch LH. Ich muss aber morgen früh bereits in München sein. Eco ist voll auf den anderen Maschinen heute Abend, Hotline weigert sich, auf Business umzubuchen.

Hat jemand Erfahrungen damit, einfach selber einen Sitz in C zu buchen und einzuklagen später? Alternative ist halt >12h Verspätung.

Auch wenn ich nicht weiß, wie du jetzt vorgegangen bist. Aber wenn Du irgendwo eine offizielle Stellungnahme der Airline findest, dass eine Herabstufung der Buchungsklasse von denen als vergleichbare Bedingung gesehen wird, dürfte es der Airline schwer fallen zu begründen, wieso denen eine Höherstufung nicht vergleichbar gewesen wäre. Sie hätten ja auch nicht dich in die höhere Klasse buchen brauchen sondern hätten einem anderen Passagier upgraden können.
 
Zuletzt bearbeitet:

Qwerty

Erfahrenes Mitglied
13.12.2011
401
60
ACH
Ich war gestern vom Chaos in München auch betroffen. Ich hätte ZRH-MUC-TSR mit LH in Y fliegen sollen. LH2371 ZRH-MUC hatte um die 30 Minuten Verspätung bereits beim Boarding in ZRH und wir mussten weitere 30-40 Minuten im Flieger auf die Startfreigabe wegen Gewitterfront in MUC warten. Ankunft in MUC war somit um über eine Stunde verspätet, Anschlussflug LH1662 nach TSR bereits weg.
Die nächstmögliche Verbindung nach TSR wäre dann über FRA am nächsten Morgen. Nur gab es in Y keine Plätze mehr, nur in C. Ich wurde deswegen "nur" auf die Warteliste für LH1470 FRA-TSR am nächsten Morgen gesetzt. Der Flieger war dann aber überbucht, niemand auf der Warteliste (ich war nicht der einzige) wurde mitgenommen. In FRA dann auf die Tarom Verbindung über OTP umgebucht worden, geplante Ankunft am Ziel: knapp 24 Stunden später, bin immer noch unterwegs.

Frage: hätte mir LH den C-Sitz geben müssen (oder von mir aus auch jemanden upgraden und mir den Y-Sitz geben), weil das die nächstmögliche verfügbare Verbindung war? Oder ist das Vorgehen mit der Warteliste so korrekt?
 

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.406
9.411
BRU
Auch wenn ich nicht weiß, wie du jetzt vorgegangen bist. Aber wenn Du irgendwo eine offizielle Stellungnahme der Airline findest, dass eine Herabstufung der Buchungsklasse von denen als vergleichbare Bedingung gesehen wird...

Bei Downgrade, ohne dass Dir Alternativen genannt werden, solltest Du doch Anspruch auf Downgrade-Entschädigung haben. Es sei denn, Du fliegst freiwillig lieber Eco, etwa, weil Du lieber ein paar Stunden früher am Ziel bist, als bei dem 1,5h-Flug auf der Biz zu bestehen (hatte den Fall selber schon - wäre zumindest nicht auf die Idee gekommen, hier Entschädigung zu verlangen).

Ich denke, das mit der WL ist die korrekte Vorgehensweise. Sie buchen Dich auf WL, und wenn die Plätze in der Biz freibleiben, kommen die ersten Paxe der WL mit (sei es, direkt upgegradet, oder jemand anders wird upgegradet, und Du bekommst deren Platz). Die fliegen in so einer Situation sicher nicht mit leerer C. Und wie Du ja selber schreibst: Der Flug war komplett überbucht, und Du warst nicht der Einzige auf der WL.

Wenn da zum Umbuchungszeitpunkt noch C verfügbar war, dann kamen entweder in der Zwischenzeit noch C-Paxe, die vor dem WL-Pax dort direkt den Platz bekamen, oder die Biz wurde verkleinert.
 
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alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.948
2.342
Bei Downgrade, ohne dass Dir Alternativen genannt werden, solltest Du doch Anspruch auf Downgrade-Entschädigung haben. Es sei denn, Du fliegst freiwillig lieber Eco, etwa, weil Du lieber ein paar Stunden früher am Ziel bist, als bei dem 1,5h-Flug auf der Biz zu bestehen (hatte den Fall selber schon - wäre zumindest nicht auf die Idee gekommen, hier Entschädigung zu verlangen).

Ich denke, das mit der WL ist die korrekte Vorgehensweise. Sie buchen Dich auf WL, und wenn die Plätze in der Biz freibleiben, kommen die ersten Paxe der WL mit (sei es, direkt upgegradet, oder jemand anders wird upgegradet, und Du bekommst deren Platz). Die fliegen in so einer Situation sicher nicht mit leerer C. Und wie Du ja selber schreibst: Der Flug war komplett überbucht, und Du warst nicht der Einzige auf der WL.

Wenn da zum Umbuchungszeitpunkt noch C verfügbar war, dann kamen entweder in der Zwischenzeit noch C-Paxe, die vor dem WL-Pax dort direkt den Platz bekamen, oder die Biz wurde verkleinert.

Hier wurde der Sachverhalt nicht korrekt erfasst!

Der Vorschreiber hat ein Eco-Ticket gebucht und hat die Frage gestellt ob es möglich ist ein Ticket in der höheren Klasse zu buchen wenn nur noch diese höhere Klasse für alternative Flüge an diesem Tag verfügbar sind.

Die zentrale Frage war ob in so einem Fall auch das neue C-Ticket zu erstatten ist, um die Downgrade Problematik ging es zu keinem Zeitpunkt.
 

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.406
9.411
BRU
Es wurde aber argumentiert, dass wenn die Airline ein Downgrade als vergleichbare Beförderung betrachtet, das im Umkehrschluss auch für ein Upgrade gelten müsse. Und ersteres ist meines Wissens nicht der Fall - bei einem Downgrade habe ich Anspruch auf Entschädigung, eben weil es keine gleichwertige Beförderung ist.

Ob sich daraus überhaupt Schlussfolgerungen ziehen lassen, wie das im umgekehrten Fall aussieht (also nur mehr höhere Serviceklasse frei), ist nochmal ein anderes Thema.
 
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Mulder_110

Erfahrenes Mitglied
04.05.2012
2.194
512
Ja, ihr habt beide Recht. Meine Ursprungsfrage war, ob LH mich in C befördern muss, anstatt in (gebuchter) Y, wenn das die "schnellstmögliche Ersatzbeförderung" darstellt. Die VO ist eigentlich recht eindeutig; nach Art. 8 kann der Fluggast zwischen folgenden Optionen wählen:

- der vollständigen Erstattung der gesamten Flugscheinkosten zu dem Preis, zu dem der Flugschein erworben wurde
- einer anderweitigen Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren Reisebedingungen zum frühstmöglichen Zeitpunkt
- einer anderweitigen Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren Reisebedingungen zu einem späteren Zeitpunkt auf Wunsch des Fluggasts

Es geht um einen 45-Minuten Domestic-Flug in einem A321 mit NEK. Da gibt es NULL Unterschied zwischen Eco und Biz. Das ist derselbe Sitz! Das ist nicht nur "vergleichbar", das ist "identisch".

Naja, ich habe für dieses Mal nun die Verspätung in Kauf genommen und werde die 2x250=500 EUR Kompensation mitnehmen. Beim nächsten mal werde ich es aber drauf ankommen lassen und selber C buchen und dann LH verklagen.
 
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Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.406
9.411
BRU
Und warum glaubst Du dann, dass LH zwischen Business und Economy unterscheidet, wenn hier doch alles identisch ist? Bzw. verzichtest Du das nächste Mal bei einem Downgrade auf jegliche Entschädigung? Alleine die Tatsache, dass die EU-VO im umgekehrten Fall eine Entschädigung vorsieht, zeigt für mich, dass es nicht um eine gleichwertige Beförderung geht.

LH wäre garantiert nicht mit leerer Biz geflogen, während gleichzeitig Eco-Paxe stehengelassen werden. Nur umgekehrt glaube ich nicht, dass LH dazu verpflichtet ist, schon mehrere Stunden vor dem Flug die Biz mit Eco-Paxen zu füllen (und am Ende vielleicht Biz-Paxe stehen lassen zu müssen).

Was nicht heißt, dass sie es nicht teilweise wahrscheinlich machen (Statuskunde, Anschlussverbindung/Verbindung mit wenigen Alternativen etc.).

Sollte es anderslautende Urteile geben, lasse ich mich aber gerne eines Besseren belehren.
 
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alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.948
2.342
Grundsätzlich kann man festhalten dass kein Anspruch besteht in einer höheren Reiseklasse befördert zu werden.

Im Beispiel von "Mulder_110" könnte es aber durchaus Arugmente geben warum in diesem Fall eine Ersatzbeförderung in der höheren Klasse vertretbar ist.
Eshandelte sich um eine vergleichbar kurze Strecke
Der Mehraufwand für die Gesellschaft einen Pax in einem eigenen Ersatzflug in C statt Y zu befördern ist minimal. (KLM verschiebt ja zB selbst je nach Bedarf die C in ihren Embraers teilweise sehr flexibel nach vorner bzw. hinten)
Es war die letzte Maschine an diesem Tag dem stehen also Betreuungsleistung in einem erheblichen Aufwand gegenüber ebenso die Auswirkungen auf den Reisenden wenn dieser erst am nächsten Tag ankommt.

Man könnte also unter umständen damit argumentieren dass das C-Ticket bzw. eben das Gesellschaftsinterne Upgrade dorthin den minimalsten Schadne auslöst und daher schon durch die Schadensminderungspflicht geboten ist.

Diese Argumentation könnte durchaus einen Amtsrichter zu einer positiven Entscheidung bewegen die Erfolgsquote ist ungewiss und die Argumentation an sich greift nur in extrem engen Grenzen.
 

hänki

Neues Mitglied
17.07.2018
23
15
Hallo zusammen,

mein erster Beitrag hier und gleich suche ich Rat. Ich verspreche aber, mich zukünftig auch selber aktiv ins Forum einzubringen.

Ich war am 21.06.18 auf LH117 von MUC nach FRA, geplant um 18:00 Uhr, gebucht. Flug wurde um 16:19 Uhr ohne Angabe von Gründen gecancelt, ich wurde auf LH121, geplant um 20:30 Uhr bis 21:30, tatsächlich in FRA um 22:00 Uhr angekommen, umgebucht. Via Websiten-Formular Antrag auf 250 EUR eingereicht, wurde nicht bearbeitet. Bei der Hotline angerufen, die sagen, es gibt nüscht wg. Wetter in FRA. Das kann ich gar nicht richtig glauben, andere Flüge gingen ja auch rein und raus. Zumal die Dame am Schalter in MUC sagte, die Crew würde wohl noch in DUS festhängen, was sie mir aber natürlich nicht schriftlich bestätigen kann.

Gibt es eine Möglichkeit, die Wetter-Ausrede der LH auf Richtigkeit zu testen?

Dankeschön.
 

Mulder_110

Erfahrenes Mitglied
04.05.2012
2.194
512
Grundsätzlich kann man festhalten dass kein Anspruch besteht in einer höheren Reiseklasse befördert zu werden.

Im Beispiel von "Mulder_110" könnte es aber durchaus Arugmente geben warum in diesem Fall eine Ersatzbeförderung in der höheren Klasse vertretbar ist.
Eshandelte sich um eine vergleichbar kurze Strecke
Der Mehraufwand für die Gesellschaft einen Pax in einem eigenen Ersatzflug in C statt Y zu befördern ist minimal. (KLM verschiebt ja zB selbst je nach Bedarf die C in ihren Embraers teilweise sehr flexibel nach vorner bzw. hinten)
Es war die letzte Maschine an diesem Tag dem stehen also Betreuungsleistung in einem erheblichen Aufwand gegenüber ebenso die Auswirkungen auf den Reisenden wenn dieser erst am nächsten Tag ankommt.

Man könnte also unter umständen damit argumentieren dass das C-Ticket bzw. eben das Gesellschaftsinterne Upgrade dorthin den minimalsten Schadne auslöst und daher schon durch die Schadensminderungspflicht geboten ist.

Diese Argumentation könnte durchaus einen Amtsrichter zu einer positiven Entscheidung bewegen die Erfolgsquote ist ungewiss und die Argumentation an sich greift nur in extrem engen Grenzen.

Danke, das war auch exakt mein Gedankengang. Wie dumm ist LH bitte?!? Sie werden mir und +1 jetzt 2x250 EUR Kompensation, plus Hotelkosten, plus Taxikosten, plus Mietwagenkosten, plus Abendessen zahlen müssen. Das wird RICHTIG teuer. Und das alles nur aus dem Stolz heraus "Nee, der hat Y gebucht, bätsch, den lassen wir nicht in C mitfliegen. Und sei es auch nur ein 45-Minuten-Flug mit einer 'symbolischen' C in NEK. Prinzip ist Prinzip."

Ich finde das auch im Sinne der Shareholder sehr idiotisch.
 

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.406
9.411
BRU
Danke, das war auch exakt mein Gedankengang. Wie dumm ist LH bitte?!? Sie werden mir und +1 jetzt 2x250 EUR Kompensation, plus Hotelkosten, plus Taxikosten, plus Mietwagenkosten, plus Abendessen zahlen müssen. Das wird RICHTIG teuer. Und das alles nur aus dem Stolz heraus "Nee, der hat Y gebucht, bätsch, den lassen wir nicht in C mitfliegen. Und sei es auch nur ein 45-Minuten-Flug mit einer 'symbolischen' C in NEK. Prinzip ist Prinzip."

Ich finde das auch im Sinne der Shareholder sehr idiotisch.

Das würde gelten, wenn sie tatsächlich mit leerer C geflogen wären. Nicht aber, wenn sie statt Dir das Ganze einem C-Pax hätten zahlen müssen, der am Ende keinen Platz mehr bekam, weil sie schon Stunden im Voraus die Biz mit Eco-Paxen auffüllten.

Und je nach Buchungslage/erwarteter Auslastung des Flugs würde ich nicht ausschließen, dass sie in anderen Fällen auch den Y-Pax in die C umbuchen. Oder eben in Y auf die WL setzen, und am Ende er oder ein anderer Pax upgegradet wird.

Insofern halte ich die Behauptung, dass LH Dir hier die Umbuchung in C rein aus Stolz oder Prinzip verweigert hat, doch für etwas zweifelhaft
 
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SWINE

Erfahrenes Mitglied
06.08.2016
1.301
475
so sicher wär ich mir da nicht!

Vor gut zwei Jahren hatten wir mal den Spass der internationale Flug nach Zürich war etwa anderthalb Stunden verspätet wir hatten damals aber den Mittagsanschluss nach Deutschland gebucht der war weg, ein Kumpel hatte später gebucht und nur der Abendflug war preislich gut.
Wir kamen zuerst auf die Warteliste für den Abendflug kamen aber nicht mit der Kumpel der aber in der Maschine war hat drei freie Plätze in der C gesehen das war aber SWISS.

Hätten wir gleich den Zug genommen wären wir noch Abends da gewesen so ging es auch erst am nächsten Tag weiter
 

SleepOverGreenland

Megaposter
09.03.2009
21.409
11.689
FRA/QKL
Was ist denn heute in München los? (...)
Der Wetterbericht sieht eigentlich recht harmlos aus.

Nix. Sowohl in MUC als auch CGN herrscht frühsommerliches Traumwetter
Was für MUC defintiv nicht stimmte!

Aber angeblich ATC restrictions wg. Gewitter
Nix mit angeblich. Das war sehr real.

Ich war am Sonntag am MUC. Unser Flieger (LH458) war sehr pünktlich fertig, Türen geschlossen, alle Passagiere an Bord, kein Gepäckstück zu viel oder zu wenig, und dann aus dem Nichts Starkregen, Blitze, Donner. Da ging erst einmal 30-45 Minuten nichts, aber rein gar nichts. Aus Sicherheitsgründen mussten alle Bodentätigkeiten eingestellt werden. Als es wieder halbwegs ruhig war mit dem Wetter begann das Aufräumen. Für unseren Flug hieß das weitere 40 Minuten warten bis die Bodenabfertigung den Flieger zurück schieben konnte. In Summe dann als es endlich los ging später mit über 2h Verspätung in SFO gelandet.

Also nicht immer hier Behauptungen aufstellen die nicht verifiziert sind. Glaubt ihr wirklich ATC und auch Lufthansa machen sich einen Spaß und wollen so ein paar Passagiere bevorzugt aus dem VFT einfach nur ärgern... :confused: :eek:
 
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Poker_stu

Neues Mitglied
01.04.2018
5
0
Guten Morgen,

ich hätte auch ml eine Frage. Gestern habe ich eine Mail von Eurowings erhalten, dass unser Flug am 28.08. von RSW nach MUC leider umgebucht wurde. Die Folge für mich ist, dass wir 1:30 h eher losfliegen, insgesamt nun ca. 5 Stunden länger unterwegs bis und dass aus dem Direktflug eine Umsteigeverbindung mit Zwischenstopp in DUS wurde. Das ist der Teil, der mich am meisten ärgert, da ich das warten am Flughafen hasse und ich bei Buchung damals mehr bezahlt habe für die Direktverbindung, als wenn ich direkt über DUS geflogen wäre.
Stellt dies noch einen gleichwertigen Ersatz dar und welche Optionen habe ich (abgesehen von der Stornierung, die keine echte Option für mich ist, da der Rest der Reise gebucht ist und preislich und zeitlich wohl keine Alternativen gibt)? Ich habe nur ein paar Artikel zum Urteil X ZR 34/14 des BGH gefunden, allderings nicht wie es dann weiterging.

Vielen Dank schonmal!
 

tian

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
10.709
140
Wenn es keine zeitlich bessere Alternative gibt und du nicht stornieren willst, dann musst du den Ersatz wohl oder übel nutzen. Eine Entschädigung gibt es nicht.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.948
2.342
Der erste Schritt ist nun Eurowings schriftlich darüber zu informieren, dass eine solche Umbuchung nicht akzeptiert wird und die Aufforderung ergeht eine andere alternative Beförderung gemäß der ursprünglichen Streckenbuchung bereit zu stellen.
Eine Fristsetzung hierfür von 2Wochen ist üblich aber aufgrund des baldigen Flugdatum würde ich auch eine Woche für angemessen halten.

Bleibt eine Reaktion aus kann selbst eine passende Verbindung gebucht und dann die entstehenden Kosten eingefordert werden.

Allerdings scheint es keine passende Direktverbindung mehr zu geben, besteht die Möglichkeit der alternativen Ankunft an einem anderen Flughafen? Ansonsten wenn es nur um die reine Wartezeit beim Umstieg geht Delta bietet einen Umstieg in ATL mit 40Minuten ob diese Verbindung aber angemessen wäre hängt von den ursprünglich gebuchten Abflugs- und Ankunftszeiten ab.

Alternativ könnte man auch die Umbuchung der Teilstrecke DUS-MUC auf LH 2007 fordern dann würde die Umstiegszeit auf immerhin 60Minuten reduziert.
 
Zuletzt bearbeitet:

herward1

Erfahrenes Mitglied
02.04.2011
2.958
608
Die Information seitens EW erfolgt aber doch 14 Tage vorher; sehe ich das richtig, daß dann der Rücktritt des Reisenden die Alternative wäre? Somit ist EW dann aus dem Geschäft. Eine Umbuchung auf den früheren LH-Flug ex DUS würde ich als unwahrscheinlich ansehen angesichts des Umbuchungsverhaltens dieser Firma.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.948
2.342
Die Information seitens EW erfolgt aber doch 14 Tage vorher; sehe ich das richtig, daß dann der Rücktritt des Reisenden die Alternative wäre? Somit ist EW dann aus dem Geschäft. Eine Umbuchung auf den früheren LH-Flug ex DUS würde ich als unwahrscheinlich ansehen angesichts des Umbuchungsverhaltens dieser Firma.

Die zwei bzw. ein Wochenfrist ist eben nur für den Anspruch auf Aufgleichszahlung relevant. Die Verpflichtung zur angemessenen Ersatzbeförderung und Betreuungsleistungen bestehen weiterhin.